Rentenversicherung

Im Prinzip musst Du im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt nichts unternehmen (außer den neuen Wohnsitz mitzuteilen). Dadurch, dass Du während der Reise nicht sozialversicherungpflichtig beschäftigt bist, werden einfach keine Beiträge gezahlt, d.h. Du hast eine beitragsfreie Zeit im Rentenverlauf.

Durch beitragsfreie Zeiten reduziert sich der Rentenanspruch im Alter. Den vollen Rentenanspruch hast Du nur, wenn Du insgesamt 40 Beitragsjahre zusammen bekommst, was in Zeiten prekärer Arbeitsverhältnisse gar nicht mehr so leicht ist. Es besteht allerdings die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Dies kann sogar bis zum 31. März rückwirkend für das vergangene Jahr erfolgen. Es ist allerdings so, dass sich durch die freiwillige Einzahlung des Mindestbeitrags die spätere Rente nicht unbedingt erhöhen muss. Das liegt an der komplizierten Berechnung der Rentenhöhe. Da jeder Fall etwas anders gelagert ist, hilft es hier nur, sich einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung zu besorgen. Die können Dir ausrechnen, wie sich freiwillige Beitragszahlungen voraussichtlich auswirken werden. Rechne damit, dass das ein paar Wochen dauert.

Auf Grund der demografischen Entwicklung kann es in vielen Fällen die bessere Wahl sein, das Geld lieber in eine private Zusatzversicherung zu investieren. Das bedeutet nicht, dass Du Dich bis zum Renteneintritt auf monatliche Zahlungen verpflichten musst; es gibt auch Verträge, wo lediglich eine Einmalzahlung am Anfang anfällt.

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