Wehrpflicht

Wer als Mann der Wehrüberwachung unterliegt, ist verpflichtet, längere Auslandsaufenthalte beim zuständigen Kreiswehrersatzamt anzumelden.

In der Praxis macht das allerdings fast niemand, besonders seit der Aussetzung (=faktischen Abschaffung) der Wehrpflicht in Deutschland zum 01.01.2011.

Zufallsbild aus der Fotogalerie
Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK