Wehrpflicht

Wer als Mann der Wehrüberwachung unterliegt, ist verpflichtet, längere Auslandsaufenthalte beim zuständigen Kreiswehrersatzamt anzumelden.

In der Praxis macht das allerdings fast niemand. Wenn Du als tauglich gemustert bist, aber noch keinen Wehrdienst oder Ersatzdienst geleistet hast, solltest Du beim Kreiswehrersatzamt eine Zurückstellung beantragen, damit Dir nicht kurz vor der Abreise ein Einberufungsbescheid auf den Tisch flattert.