Arbeitslosenversicherung

Wenn Du vor der Reise sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, hast Du Dir unter Umständen schon einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erarbeitet. Da in vielen Fällen unmittelbar nach der Reise erst mal eine neue Arbeit gesucht werden muss, kommt das Geld für den Wiedereinstieg sehr gelegen.

Leider ist das Thema sehr komplex und wird durch die Tatsache, dass Du für eine Zeit freiwillig aus dem Erwerbsleben ausscheidest, noch komplexer. Es wartet also ein Minenfeld auf Dich, in dem Du jede Menge falsch machen kannst, und in dem Du Mitarbeitern der Arbeitsagentur begegnest, die auch jede Menge falsch machen. Es ist deshalb wichtig, dass Du die Rechtslage selbst genau kennst und Dich durch falsche, unvollständige oder widersprüchliche Auskünfte nicht verunsichern lässt.

Es liegt in der Natur der Sache, dass ich bei der Darstellung des Themas nicht auf alle Sonderfälle eingehen kann und manchmal auch zugunsten des Verständnisses einige Sachverhalte vereinfacht darstellen muss. Wer es ganz genau wissen will, muss das Dritte Sozialgesetzbuch (SGB 3) lesen.

Referenz-Links

Bundesagentur für Arbeit
Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
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