Laut Gesetz musst Du Dich spätestens 3 Monate vor Ende Deines Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden, oder unverzüglich, falls Du es weniger als 3 Monate im Voraus erfährst. Mit der Arbeitssuchendmeldung teilst Du der Arbeitsagentur mit, dass Du eine Stelle suchst. Die Arbeitsagentur wird das als Auftrag zur Vermittlung verstehen und Dir (falls es passende Stellen gibt) Angebote machen, auf die Du Dich dann bewerben kannst bzw. bei gleichzeitigem Status als Arbeitsloser sogar musst.
Wenn Du auf Weltreise gehen willst, kommen Dir diese Vermittlungsbemühungen wahrscheinlich ungelegen, so dass Du auf die Idee kommen könntest, Dich erst mal nicht arbeitssuchend zu melden. Aber was passiert dann? Nicht viel: Dir wird möglicherweise, wenn Du später Arbeitslosengeld beantragst, eine gewisse Mitschuld an Deiner Arbeitslosigkeit unterstellt und das Arbeitslosengeld um eine Woche gekürzt. Ob das passiert, hängt davon ab, ob Deine Reise als "wichtiger Grund" akzeptiert wird, Dich zunächst nicht arbeitssuchend zu melden. (Das hängt etwas vom Goodwill des Sachbearbeiters ab.) Du verlierst also im schlimmsten Fall etwas Geld (nämlich dann, wenn Du die Sperrzeit bekommst und bis zum Ende der dadurch verkürzten Anspruchsdauer arbeitslos bleibst), hast aber darüber hinaus keine weiteren Konsequenzen zu befürchten.
Die Arbeitslosmeldung beinhaltet den Antrag auf Leistungen, vor allem Arbeitslosengeld und Sozialversicherung. Geichzeitig ist damit immer eine Arbeitssuchendmeldung verbunden, falls das nicht schon vorher geschehen ist.
Eine Arbeitslosmeldung vor der Reise hat –falls es zeitlich möglich ist und Du alle Voraussetzungen erfüllst– zwei Vorteile für Dich:
Du kannst Dich frühestens 3 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Eine Verpflichtung, sich bis zu einem bestimmten Termin zu melden, gibt es nicht. Allerdings bekommst Du frühestens ab dem Tag Deiner Arbeitslosmeldung Geld.
Wenn die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld wegfallen, bist Du verpflichtet, Dich spätestens ab diesem Tag abzumelden. Der typische Grund für eine Abmeldung bei Weltreisenden ist, dass Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mehr im Zuständigkeitsbezirk Deiner Arbeitsagentur liegt, weil Du
Die Abmeldung kann nicht nur persönlich, sondern auch auf dem Postweg erfolgen.
Während der Reise kannst Du nach der Definition des Gesetzes nicht arbeitslos sein, deshalb hast Du in dieser Zeit auch keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Einige wichtige Fristen sind aber auch in Deiner Abwesenheit von Bedeutung.
Das ist zum einen die zweijährige Rahmenfrist (sprich: die letzten zwei Jahre), die sich mit jedem Reisetag um einen Tag nach hinten verschiebt. Anhand der Rahmenfrist wird ermittelt, ob Du die Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt hast. Nach 371 Tagen hat sie sich so weit verschoben, dass Du innerhalb der Rahmenfrist nicht mehr 360 Tage beschäftigt gewesen sein kannst (in Schaltjahren bekommst Du noch einen Gnadentag dazu), so dass anschließend ein Antrag auf Arbeitslosengeld keinen Erfolg mehr hätte, falls Du nicht noch bereits festgestellte, unverbrauchte Ansprüche aus den letzten 4 Jahren hast.
Außerdem läuft eine eventuelle Sperrfrist während der Reise weiter und ist damit in der Regel nach der Reise vorbei.
Falls Du hinterher noch die Anwartschaftszeit erfüllst oder nicht verfallene Restansprüche hast, kannst Du Dich direkt nach der Reise ganz regulär arbeitslos melden und bekommst dann ab dem Tag der Meldung Geld.