Für die Bewilligung von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit gibt es mehrere Voraussetzungen. Du musst zu dem Zeitpunkt, ab dem Du Geld haben willst (nennen wir ihn mal Tag Eins)...
Da haben wir gleich drei erklärungsbedürftige Begriffe:
Arbeitslos im Sinne des Gesetzes bist Du, wenn Du...
Letzteres bedeutet, dass Du nicht arbeitslos sein kannst, während Du auf der Reise bist. Wenn Du vor Ende des Arbeitsverhältnisses auf die Reise gehst, werden Dir vor der Reise keine Leistungen bewilligt.
Hinweis: Es ist aber nach Aussage verschiedener Mitglieder im Forum wohl möglich, Dauer und Höhe Deiner bis dahin erworbenen Ansprüche feststellen zu lassen, falls Du noch vor der Reise alle dafür benötigten Unterlagen (vor allem Bescheinigungen des Arbeitgebers und der Sozialversicherung) zusammen bringst.
Das bedeutet, dass Du in Fleisch und Blut bei Deiner zuständigen Arbeitsagentur auftauchen musst. Eine telefonische oder schriftliche Meldung ist nicht möglich (wohl aber eine Abmeldung).
Du kriegst nur etwas, wenn Du vorher lange genug eingezahlt hast. Um das zu ermitteln, wird der Begriff der Rahmenfrist herangezogen, das ist im Regelfall der Zeitraum von 2 Jahren vor dem Tag Eins. Innerhalb dieser Rahmenfrist musst Du insgesamt 12 Monate (á 30 Tage) sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Beispiel: Dein Arbeitsvertrag endet am 30.06.2011. Da Du noch Resturlaub hast, fährst Du schon am 15.06.2011 los und kommst am 05.07.2012 zurück. Wenn Du Dich am 06.07.2012 arbeitslos meldest, ist die Anwartschaftszeit gerade noch erfüllt. Die Rahmenfrist geht nämlich vom 06.07.2010 bis zum 05.07.2012, und in dieser Zeit warst Du genau 360 Tage (vom 06.07.2010 bis 30.06.2011) beschäftigt.
Neben dem Arbeitslosengeld, das Dir gezahlt wird, gibt es noch weitere Leistungen der Arbeitsagentur. Die wichtigsten:
Während die letzten beiden Punkte nur nach der Reise interessant (und vorher teilweise sogar lästig) sind, ist die Sozialversicherung auch in der –evtl. kurzen– Zeit vor der Reise hoch willkommen.
Die Dauer des Anspruchs richtet sich im Grundsatz nach zwei Dingen:
Die Tabelle ist im §147 enthalten, deshalb verzichte ich hier darauf, sie noch mal abzuschreiben. Wichtig ist, dass für die Berechnung der Anspruchsdauer die Rahmenfrist um drei Jahre verlängert wird, d.h. statt der normalen, zweijährigen Rahmenfrist wird ein Zeitraum von 5 (fünf) Jahren betrachtet. Es hat schon Fälle gegeben, wo die Arbeitsagentur behauptet hat, es würden nur 2 Jahre zählen, was nach einer einjährigen Reise empfindliche finanzielle Nachteile bedeuten würde. Das ist allerdings absolut falsch!
Die Anspruchsdauer kann gemindert werden, z.B. durch eine Sperrzeit wegen Eigenkündigung.
Beispiel: Du bist unter 50 Jahre alt, hast länger als 2 Jahre gearbeitet, und Dir wird gekündigt. Anschließend gehst Du auf Weltreise und kommst nach einem Jahr zurück. Dann stehen Dir 12 Monate Arbeitslosengeld zu. Falls Du selbst gekündigt hattest, sind es 12 Wochen weniger.