Weil Deine Krankenversicherung zu Hause während der Reise keine Leistungen für Dich erbringt, wirst Du eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Aber was passiert mit der alten Versicherung vor, während und nach der Reise?
Seit der Gesundheitsreform vom 01.04.2007 besteht grundsätzlich eine Versicherungpflicht für jeden, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Daraus ergeben sich gegenüber früher sowohl Vor- als auch Nachteile.
Der wesentliche Vorteil ist, dass die Krankenkasse, bei der Du vor der Reise Mitglied warst, Dich in jedem Fall versichern muss. Auch dann, wenn Du nach der Reise arbeitsunfähig und nicht über Familienangehörige mitversichert bist. Es besteht also nicht mehr die Gefahr, nach der Reise ohne Krankenversicherung dazustehen, wenn Du z.B. im Koma nach Hause kommst. Eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist damit auch kein Thema mehr.
Der Nachteil ist, dass die Versicherungspflicht in Deutschland im Grundsatz auch während Deiner Reise gilt, das heißt, dass Du im Prinzip verpflichtet bist, zusätzlich zur Auslangskrankenversicherung in Deutschland weiter Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Und das, obwohl Du in den meisten Reiseländern nicht mal Leistungen in Anspruch nehmen könntest!
Da niemand gerne für etwas zahlt, was er gar nicht bekommt bzw. nicht braucht, musst Du also einen Weg finden, um die Versicherungpflicht herum zu kommen. Das geht grundsätzlich auf zwei Arten:
Wichtig: Unbedingt vor der Reise mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und sicher stellen, dass es da keine Missverständnisse gibt!!!
Alle, die bis zur Abreise noch über ihre Eltern in der GKV familienversichert sind, können diesen Abschnitt überspringen.
Für pflichtversicherte Arbeitnehmer sieht die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis die Möglichkeit der kostenfreien Nachversicherung für einen Übergangszeitraum von bis zu einem Monat vor. Diese Regelung ist eigentlich gedacht, um beim Stellenwechsel keine Versicherungslücke entstehen zu lassen, wenn der neue Job nicht unmittelbar an den alten anschließt. Aber dem Weltreisenden kommt sie auch sehr entgegen. Wie schon beim Wohnsitzwechsel ist eine lose Zunge hier eher schädlich. Dass Du im Anschluss an die beitragsfreie Zeit auf eine Weltreise gehst, erfährt die Krankenkasse ja, wenn Du Dich abmeldest.
Für freiwillig Versicherte gibt es die kostenfreie Nachversicherung nicht.
Sie müssen in der Zeit zwischen Beschäftigungsende und Reise die Beiträge selbst übernehmen.
Das gilt rückwirkend auch dann, wenn Du nach der Reise direkt in die freiwillige GKV wechselst,
ohne zwischenzeitlich pflichtversichert gewesen zu sein.
Beispiel: Du warst pflichtversichert, dann einen Monat arbeitslos und anschließend auf Reise.
Da die Versicherungspflicht auf Grund der Arbeitslosigkeit erst nach einem Monat eintritt, zahlt die Arbeitsagentur
erst mal keine KV-Beiträge. Wenn Du nach der Reise direkt einen Job aufnimmst, bei dem Dein Gehalt über der
Beitragsbemessungsgrenze liegt, musst Du in die freiwillige (oder private) KV wechseln und dann den einen Monat
nachversichern. Wenn Du allerdings nach der Reise versicherungspflichtig bist (durch einen schlechter bezahlten Job
oder auch nur durch einen Tag Arbeitslosigkeit), hast Du das Problem nicht.
Wenn Du Dich arbeitslos meldest, werden die Krankenkassenbeiträge von der Arbeitagentur übernommen. Das gilt auch dann, wenn Du selbst gekündigt hast und deshalb eine Sperrfrist von 3 Monaten für den Bezug von Arbeitslosengeld hast.
Die Krankenkasse, bei der Du vor der Reise versichert warst, muss Dich wieder aufnehmen, und zwar auch dann, wenn Du krank zurück kommst. Du kannst Dich einfach wieder anmelden (oder die Arbeitsagentur macht das im Fall des Bezugs von Arbeitslosengeld), und es geht ganz normal weiter. Du solltest die Vollmacht für die Heimatbasis so gestalten, dass das auch stellvertretend für Dich gemacht werden kann, falls Du Dich aus irgendwelchen Gründen nicht selbst anmelden kannst (z.B. stationärer Krankenhausaufenthalt).
Die Beiträge in der PKV hängen wesentlich vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Eintritts ab. Wenn Du Deinen Vertrag für die Reise kündigst, müsstest Du also später zu schlechteren Bedingungen wieder einsteigen. Durch einen Anwartschaftstarif erkaufst Du Dir das Recht, den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu den alten Bedingungen fortzuführen.
Auch das Thema GKV kann für Dich aktuell werden, und zwar dann, wenn Du Dich arbeitslos meldest und Dich nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen kannst. Die Befreiung muss bei Deiner letzten gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden und ist nur möglich, wenn Du seit mindestens 5 Jahren aus dem gesetzlichen System raus warst. Falls diese Voraussetzung nicht gegeben ist, tritt einen Monat nach Beginn der Arbeitslosigkeit automatisch die Versicherungspflicht ein. Du wirst dann von der Arbeitsagentur bei einer gesetzlichen KV angemeldet (falls Du Dir nicht selbst eine ausgesucht hast). Durch die vorübergehende Versicherung in der GKV beginnt die 5-Jahresfrist neu. Wer kurz vor Ende der Frist auf die Reise gehen will, sollte sich überlegen, diese Zeit noch abzuwarten. Anderenfalls darf zwischen dem Beginn der Arbeitslosigkeit und der Abreise (=Abmeldung) maximal ein Monat liegen.
1) Die australische Direktversicherung von World Nomads muss nicht für den ganzen Reisezeitraum abgeschlossen werden (geht sogar noch nach Reiseantritt). Sie eignet sich daher für ungeplante Verlängerungen oder Nordamerika-Etappen, die sonst den Tarif für die gesamte Reisedauer unverhältnismäßig verteuern würden.