Steuern

Wenn Du einen Wohnsitz in Deutschland hast, bist Du hier auch steuerpflichtig.

Eventuell bist Du sogar zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, nämlich mindestens unter folgenden Umständen:

  • Wenn auf Deiner Steuerkarte Freibeträge eingetragen sind.
  • Bei Einkünften, die nicht aus nichtselbständiger Arbeit stammen. Das betrifft alle Einkommensarten, wo das Einkommen nicht schon über die Lohnsteuerkarte versteuert wurde, also insbesondere:
    • Zinseinnahmen, sofern sie den Freibetrag übersteigen (was bei Anlage der Reisekasse auf einem Tagesgeldkonto durchaus vorkommen kann).
    • Mieteinnahmen.
    • Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren.

Falls das für Dich zutrifft, muss die Steuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein. Du musst also prüfen, ob Du das noch rechtzeitig schaffen kannst, und ggf. einen Steuerberater beauftragen. Theoretisch besteht zwar auch noch die Möglicheit, eine Fristverlängerung zu beantragen, aber wie willst Du die begründen? Mit der Reise jedenfalls nicht, denn damit weckst Du u.U. schlafende Hunde: siehe Wohnsitz.

Alle anderen können sich mit der Steuererklärung 4 Jahre Zeit lassen. Einreichen solltest Du sie aber auf jeden Fall, denn durch die Reise ergibt sich normalerweise eine (fast) einkommensfreie Zeit, und wenn die nicht gerade vom 1. Januar bis 31. Dezember geht, also deckungsgleich mit dem Steuerjahr ist, wirkt sie sich steuerlich sehr positiv für Dich aus.

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