Arbeitslosengeld: Häufige Fragen (FAQ)

Bekomme ich bei Eigenkündigung eine Sperrfrist?
Ja, 12 Wochen oder 1/4 der Gesamt-Anspruchsdauer, je nachdem was mehr ist.

Wird die Sperrfrist von meiner Bezugsdauer abgezogen?
Grundsätzlich Ja. Es gibt aber eine interessante Gesetzeslücke: Nach §148 Absatz 2 SGB 3 wird die Bezugsdauer nur dann gemindert, wenn das Ereignis, das die Sperrfrist begründet, nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Wer sich ein Jahr und einen Tag nach Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos meldet, erfüllt gerade noch die Anwartschaftszeit, aber die Sperrfrist wird nicht mehr auf die Bezugsdauer angerechnet.

Läuft die Sperrfrist wegen Eigenkündigung während der Reise ab?
Die Sperrfrist beginnt am Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, nicht –wie manchmal behauptet wird– erst nach der Reise! Eine Unterbrechung der Sperrfrist, aus welchen Gründen auch immer, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wenn die Reise länger dauert als die Sperrfrist, ist diese also anschließend abgelaufen und Dir steht –sofern Du generell Ansprüche hast– ab dem Tag der Arbeitslosmeldung Geld zu.

Lohnt es sich, dass ich mich trotz Sperrfrist vor der Reise arbeitslos melde?
Wenn Du das kannst (sprich: wenn zwischen Arbeitsverhältnis und Reise noch etwas Zeit ist), auf jeden Fall. Die Sperrfrist gilt nur für die Zahlung des Arbeitslosengelds, nicht für Deinen Status als Arbeitsloser. Du wirst also trotz Sperrfrist von der Arbeitsagentur sozialversichert. Außerdem wird Dein Anspruch dann verbindlich festgestellt, so dass Du ihn innerhalb einer Frist von 4 Jahren noch aufbrauchen kannst. Du könntest also auch länger als ein Jahr reisen und hinterher trotzdem Arbeitslosengeld bekommen.

Ich habe noch Resturlaub und möchte schon während meines Arbeitsverhältnisses losfahren. Kann ich mich trotzdem arbeitslos melden?
Melden kannst Du Dich natürlich, aber da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, werden Dir keine Leistungen bewilligt.

Wann muss ich mich bei der Arbeitsagentur wieder abmelden?
Möglichst kurz vor der Reise, spätestens zum Tag der Abreise oder wenn Du aus dem Zuständigkeitsbereich der Arbeitsagentur wegziehst (z.B. um den Wohnsitz in der Heimatbasis anzumelden).

Muss ich für die Abmeldung selbst zur Arbeitsagentur?
Nein. Die freuen sich über jeden, der sich abmeldet, machen es Dir also nicht unnötig kompliziert. Die Abmeldung kann schriftlich, telefonisch oder sogar durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Was passiert, wenn ich einfach heimlich abreise und das Arbeitslosengeld so lange weiter beziehe, bis sie es merken?
Das erfüllt den Tatbestand des Betrugs nach §263 StGB. Sobald das rauskommt –und es wird rauskommen–, siehst Du Dich mit Rückforderungen, Strafanzeige und einer empfindlichen Geldstrafe konfrontiert, die locker in die Größenordnung der Gesamtkosten Deiner Weltreise kommt. Eher ungünstig.

Ich habe mich ordnungsgemäß abgemeldet, und jetzt bekomme ich ein Schreiben, dass mein Bewilligungsbescheid aufgehoben wird! Was bedeutet das?
Das bedeutet in Behördendeutsch, dass die Leistungszahlungen enden. Das ist der ganz normale Ablauf und kein Grund zur Sorge.

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