Wer als Mann der Wehrüberwachung unterliegt, ist verpflichtet, längere Auslandsaufenthalte beim zuständigen Kreiswehrersatzamt anzumelden.
In der Praxis macht das allerdings fast niemand, besonders seit der Aussetzung (=faktischen Abschaffung) der Wehrpflicht in Deutschland zum 01.01.2011.