Arbeitslosengeld: Erhalt des Anspruchs für 4 Jahre

Eine Voraussetzung für die Feststellung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist die Erfüllung der Anwartschaftszeit, d.h. Du musst innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Nach einer längeren Reise (wenn Du mehr als ein Jahr nach dem Ende des Arbeitsvertrags zurück kommst) ist damit normalerweise der Zug für Dich abgefahren. Aber es gibt auch hier einen Ausweg.

Bei der Beantragung von Arbeitslosengeld wird Dein Anspruch verbindlich festgestellt, d.h. es wird ermittelt, wie lange Du Arbeitslosengeld bekommst. Ein einmal festgestellter Anspruch bleibt Dir bis zu 4 Jahre erhalten (oder bis zur Entstehung eines neuen Anspruchs). Wenn Du also zwischendurch kein Geld bekommst (z.B. weil Du auf der Reise bist), kannst Du die nicht verbrauchten Bezugszeiten innerhalb von 4 Jahren nach der Feststellung nachholen.

Beispiel: Dein Arbeitsvertrag endet zum 30.06.2012 durch betriebsbedingte Kündigung. Zum 01.07. beantragst Du Arbeitslosengeld, und es wird festgestellt, dass Du einen Anspruch von einem Jahr hast. Nach einem Monat meldest Du Dich wegen der Weltreise ab und bleibst insgesamt 3 Jahre weg. Nach der Rückkehr bekommst Du die restlichen 11 Monate Arbeitslosengeld. Wenn Du allerdings noch länger unterwegs warst, ist am 30.06.2016 auf jeden Fall Schluss mit den Zahlungen, weil dann die 4 Jahre um sind.

Hinweis: Nach Aussagen im Forum scheint es auch möglich zu sein, sich vor der Reise den Anspruch feststellen zu lassen, wenn wegen vorzeitiger Abreise (noch vor Ende des Arbeitsvertrags) keine Bewilligung von Arbeitslosengeld möglich ist. Voraussetzung ist wohl, dass alle Unterlagen, die für die Beantragung von ALG1 benötigt werden, bereits vorliegen. Ob es einen Rechtsanspruch auf die Feststellung gibt, weiß ich nicht.

Zufallsbild aus der Fotogalerie
Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK