hi karoshi,
hab eben mit dem arbeitsamt telefoniert. wenn ich gekündigt werde, ist alles easy so wie du sagst. wobei die dame am telefon meinte ich bin verpflichtet mich dort zu melden sobald ich weiss dass ich arbeitslos werde. daher bedeutet es wohl dass ich ärger bekomme wenn ich mich erst nach der reise melde, so habe ich zumindest die dame verstanden. Daher ist mir leider immer noch nicht klar, ob ich mich da melden muss oder nicht??
bzgl wenn ich kündige, wusste sie es nicht wie es sich mit dem 4monat verhält (da ich ja die drei monate sperrfrist eh weg bin). wozu sitzt die da eigentlich? Aber wenn ich es im Forum richtig verstehe, müsste ich mich bei selbstkündigung bei amt melden (wann?) und dann bekomme ich ne Sperrfrist, die nach der Reise vorbei ist u ich bekomme Geld nur leider halt im ganzen 3 monate weniger...
aber dass hier was im forum steht:
"Die Sperrzeit betrifft nur die Geldzahlungen der Arbeitsagentur. Auch während einer laufenden Sperrzeit bekommst Du –wenn Du arbeitslos gemeldet bist– Leistungen, und zwar:
Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung),
Arbeitsvermittlung,
Eingliederungs- und Fortbildungsmaßnahmen.
Leider wird die Sperrzeit von der Gesamt-Bezugsdauer abgezogen, d.h. die maximale Zeit, für die Du Arbeitslosengeld bekommst, verkürzt sich um die Dauer der Sperrzeit."
hat die dame im arbeitsamt mir nur für den fall der selbstkündigung bestätigt.
lg derna
lg diggidi