Thema: Arbeitsamt  (Gelesen 12122 mal)

Diggidi

« am: 28. April 2012, 18:10 »
Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und blicke trotz lesen nicht so ganz durch was das Thema Arbeitsamt angeht. Ich schildere mal kurz meinen Fall:
Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und möchte ab November 4 Monate rumreisen. Leider kommt mein Chef mir nicht entgegen und ich werde zu Ende Oktober kündigen. Ich habe ganz normal Anspruch auf Arbeitslosengeld, da ich seit  5,5 Jahre in dem Unternehmen arbeite. Eigentlich dachte ich dass die beste Lösung folgende ist:
Ich melde ein Gewerbe an und schließe eine Arbeitslosenversicherung ab (ca. 40 Euro im Monat). Wenn ich wieder da bin, melde ich mich arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld. (Den Tip haben mir Freunde gegeben, die ein Jahr in Australien waren. Da sie eigentlich länger bleiben wollten, haben sie es so gemacht, um nicht die Ansprüche zu verlieren).
Nun habe ich aber nach lesen einiger Beiträge den Eindruck, dass es auch einfacher geht. Wenn ich es richtig verstanden habe, bleiben mir folgende Möglichkeiten:

1. Ich melde mich arbeitslos (wann am besten?) und sage, dass ich gekündigt habe. Sage aber auch direkt dass ich ab November nicht da bin für 4 Monate und bekomme dann eine Sperre von drei Monaten. Dann bekomme ich aber auch drei Monate weniger Arbeitslosengeld, was natürlich doof wäre.

2. Ich melde mich sobald ich wieder da bin arbeitslos u bekomme sofort Geld. Bekomme ich dann nicht Ärger, dass ich mich nicht vor Abreise arbeitslos gemeldet habe?

3. Hätte es Vorteile, wenn ich meinen Chef zu einem Aufhebungsvertrag bekommen würde?

Über Hilfe würde ich mich sehr sehr freuen.

Lg

Diggidi
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Vombatus

« Antwort #1 am: 28. April 2012, 20:05 »
Ich möchte keine Unwahrheiten erzählen, aber soweit ich weiß, bekommst du bei Selbstkündigung (ohne zwingenden Grund) immer eine Sperrzeit. Ab den Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung, egal ob vor oder nach der Reise.  ???
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Diggidi

« Antwort #2 am: 29. April 2012, 15:13 »
Bei der einen Möglichkeit, ist es ja egal dass ich gekündigt habe weil ich mich ja nicht arbeitslos melden würde sondern erst nach meiner Rückkehr quasi aus der selbstständigkeit raus.

aber gestern habe ich mir so gedacht mein chef kann mich gefälligst kündigen, dann wäre meine Frage nur, ob ich dem arbeitsamt nicht zur verfügung stehen muss...aber wenn ich es hier richtig verstanden habe, muss ich mich bevor ich fahre garnicht  beim arbeitsamt melden, sondern erst wenn ich wieder komme (sind ja nur 4 monate). da ich für die zeit wo ich weg bin ja eh nichts bekommen würde.

ach is dat alles kompliziert, danke chef dafür!
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karoshi

« Antwort #3 am: 29. April 2012, 18:56 »
Bei 4 Monaten Reise ist es doch ganz einfach: Kündige Deinen Job, mache die Reise und melde Dich nach der Rückkehr arbeitslos. Die dreimonatige Sperrfrist ist dann vorbei, und Du hast ab sofort Anspruch auf die restlichen 9 Monate Arbeitslosengeld. Falls Du Deine Firma dazu überreden kannst, Dir eine (möglichst betriebsbedingte) Kündigung auszusprechen, entfällt die Sperrfrist.

Die Information von Vombatus zum Beginn der Sperrfrist (ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung) ist unzutreffend. Die Sperrfrist wegen Eigenkündigung beginnt am Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Steht aber auch alles hier.

LG, Karoshi
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Diggidi

« Antwort #4 am: 30. April 2012, 09:52 »
hi karoshi,
hab eben mit dem arbeitsamt telefoniert. wenn ich gekündigt werde, ist alles easy so wie du sagst. wobei die dame am telefon meinte ich bin verpflichtet mich dort zu melden sobald ich weiss dass ich arbeitslos werde. daher bedeutet es wohl dass ich ärger bekomme wenn ich mich erst nach der reise melde, so habe ich zumindest die dame verstanden. Daher ist mir leider immer noch nicht klar, ob ich mich da melden muss oder nicht??

bzgl wenn ich kündige, wusste sie es nicht wie es sich mit dem 4monat verhält (da ich ja die drei monate sperrfrist eh weg bin). wozu sitzt die da eigentlich? Aber wenn ich es im Forum richtig verstehe, müsste ich mich bei selbstkündigung bei amt melden (wann?) und dann bekomme ich ne Sperrfrist, die nach der Reise vorbei ist u ich bekomme Geld nur leider halt im ganzen 3 monate weniger...

aber dass hier was im forum steht:

"Die Sperrzeit betrifft nur die Geldzahlungen der Arbeitsagentur. Auch während einer laufenden Sperrzeit bekommst Du –wenn Du arbeitslos gemeldet bist– Leistungen, und zwar:

Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung),
Arbeitsvermittlung,
Eingliederungs- und Fortbildungsmaßnahmen.
Leider wird die Sperrzeit von der Gesamt-Bezugsdauer abgezogen, d.h. die maximale Zeit, für die Du Arbeitslosengeld bekommst, verkürzt sich um die Dauer der Sperrzeit."

hat die dame im arbeitsamt mir nur für den fall der selbstkündigung bestätigt.

lg derna


lg diggidi
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karoshi

« Antwort #5 am: 30. April 2012, 16:20 »
Was verstehst Du unter Ärger? Die schlimmste Sanktion, die Du bekommen kannst, wenn Du Dich vor der Reise nicht meldest, ist eine zusätzliche Sperrfrist von einer Woche. Auch die wäre nach der Reise vorbei. Oft wird sie aber gar nicht verhängt, denn Sperrfristen gibt es für Leute, die ohne wichtigen Grund ihre Arbeitslosigkeit verursacht oder verlängert haben. So steht es im Gesetz. Eine anstehende Langzeitreise, während der man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, wird oft als wichtiger Grund anerkannt, sich vorher nicht zu melden. Das ist aber eine Ermessensfrage der Arbeitsagenturen und wird nicht einheitlich gehandhabt.

Und noch was: Die Sperrfrist wegen Eigenkündigung beginnt am Tag nach dem Arbeitsverhältnis und läuft dann drei Monate. Es spielt dafür absolut keine Rolle ob und wann Du Dich arbeitslos meldest.
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Diggidi

« Antwort #6 am: 01. Mai 2012, 16:51 »
Die Sperrfrist an scih ist ja nicht das Problem weil man eh nicht da ist, aber es ist ein Nachteil wenn man dann drei Monate weniger Geld bekommt,nämlich nur  9 Monate anstatt 12. Soll zwar nicht so weit kommen aber trotzdem!
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Diggidi

« Antwort #7 am: 02. Mai 2012, 23:02 »
also hab heute mit meinem chef gesprochen, er wird mir kündigen möchte aber erstmal von mir eine Kündigung damit ich nicht im letzten moment noch abspringe (voll die erpressung). somit entfällt ja meine sperrzeit von 3 monaten. was ich aber nach wie vor nicht so ganz verstehe, warum räts du dazu erst nach der reise mich arbeitslos/suchen zu melden? dann verleire ich ja ein paar tage die evlt zwischen ende arbeitsverhältnis und reise liegen und spar mir den ganzen papierkram nach der reise u es geht dann alles viel schneller. zumal es eine kurzsperre von bis zu zwei wochen geben könnte u dass sind ja dann ein paar hundert euros.

wenn du mir das beantworten kannst, nerv ich zu dem thema auch nicht mehr ;-)
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Kavo

« Antwort #8 am: 19. Mai 2012, 17:06 »
Hey, ich habe auch gerade die Rennerei mit dem Arbeitsamt hinter mir. Hatte eine befristete Stelle, die ausläuft. Wenn dich dein Chef kündigt, musst du dich glaube ich 3 Monate vorher arbeitssuchend (nicht arbeitslos!) melden. Das habe ich gerade getan. War ganz easy. Bin hingegangen, habe die Formulare ausgefüllt und habe einen Termin mit meinem Arbeitsvermittler bekommen. Beim Termin vergangene Woche habe ich dann einfach gesagt, dass ich für ein Jahr eine Weltreise mache. Antwort: Dann brauchen wir hier ja gar nicht lange diskutieren. Gehen Sie nach unten und holen Sie sich den Meldebescheid fürs Arbeitslosengeld (ich bin noch 1 Monat arbeitslos). Die haben dann auch gleich den Zeitpunkt mit eingetragen, an dem meine Reise startet bzw. ich vom Arbeitsamt abgemeldet werde, da ich dem Arbeitsmarkt während der Reise nicht zur Verfügung stehe. Bitte erkundige dich, ob du dich bei Kündigung arbeitssuchend melden musst! Wenn du das nicht tust (zu spät tust), drohen nämlich meines Wissens nach Sperren.
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huahin

« Antwort #9 am: 11. Juni 2012, 10:52 »
Hallo,

habe eben auch ein ähnliches Problem, was aber hier noch nicht angesprochen wurde:

Mein Chef hat mir zum 01.07.12 gekündigt, ich werde mich also sofort A-los melden und bekomme die Forumulare.

Dann brauche ich einen Termin für die Abgabe des AL-Antrags. NUR: Mein Chef muss ja noch ausfüllen, was ich verdient habe, das kann er aber vor Ablauf des AV nicht.

Dadurch zieht sich das Ganze doch nach hinten, weil ich noch nicht sagen kann WANN ich den Antrag dann vollständig abgeben kann???

Oder wie macht Ihr das? ???

LG Huahin
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Lilly_Putaner

« Antwort #10 am: 21. Januar 2013, 09:32 »
Also ich hab da jetzt mal auch ne Frage dazu.
Ich weiss, dass das Thema schon tausend mal durchgekaut wurde....trotzdem sehe ich ca. so aus  ??? ??? ???

Ich hab nen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Mein chef will mich weder beurlauben noc kündigen.
Somit bleibt mir nichts anderes übrig als selbst zu kündigen und mich auf dem arbeitsamt zu melden.
Dann läuft die Sperrfrist los und ich würde/werde geld bekommen wenn ich im november zurück bin.
Soweit ist bei mir alles klar.

Meine Frage ist aber: wenn ich mich jetzt au dem AA melde, sage ich denen dass ich auf Reisen gehe?
Wenn nicht muss ich ja Bewerbungen machen und mich auf Stellenangebote melden und das will ich ja gar nicht?

Wäre wirklich froh über ne schnelle antwort.
Mein kopfkarussell lässt ich sonst bald kein auge mehr zumachen!
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Vombatus

« Antwort #11 am: 21. Januar 2013, 10:29 »
Wie lange ist der Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitslosigkeit und Start deiner Reise?

Hier gibt es zwei Lager,
die einen, die sofort ehrlich sagen, dass sie sowieso bald weg sind. Darum auch nicht vor haben auf Arbeitssuche zu gehen. (Meistens wurden damit keine schlechte Erfahrung gemacht, manchmal aber doch; siehe Links unten).

Und andere die nichts von der Reiseabsicht erzählen und sich dann einfach abmelden wenn es soweit ist. Wie und ob man dann die Arbeitssuche beweisen muss, bzw. zu Terminen geladen wird weiß ich nicht.

http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=6546.0
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=1422.0
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html
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Sabrina

« Antwort #12 am: 01. Februar 2013, 11:30 »
Hier ist immer die Rede von Kündigung...bei mir ist es so, dass mein befristeter Vertrag am 15.Mai ausläuft und
ich meine Reise Anfang Juni starte. Wann melde ich mich denn dann arbeitslos, bzw. wer zahlt meine
Sozialversicherung? Das Arbeitsamt? Dann bekomm ich doch bestimmt einen Haufen Formulare und
muss mich bei Arbeitsstellen bewerben...?
Ich hab auch gehört, dass man noch einen Monat nachversichert ist?
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der_dicke82

« Antwort #13 am: 01. Februar 2013, 14:14 »
Moin Sabrina,

also für eine Übergangszeit (4 Wochen) bist du noch bei deiner alten Krankenversicherung versichert, also sollte es bei dir da keine Probleme geben!
Arbeitslos solltest du dich trotzdem melden, damit du dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 sicherst.
Dazu reicht es einen Tag arbeitslos zu sein, natürlich ist es vernünftig sich für den Zeitraum des letzten Arbeitstages bis zum Start der Reise Arbeitslos zu melden!
Das solltest du rechtzeitig tun, also minimum einen Monat vorm Auslaufen des Vertrages, du könntest es aber auch jetzt schon machen! Dann hast du nicht den ganzen Papier nicht erst kurz vor deiner Reise!

Wenn du ALG 1 bekommst, dann bleibt dieser Anspruch für 4 Jahre bestehen, d. h.  wenn du von deiner Reise wiederkommst kannst du dich gleich wieder beim Arbeitsamt melden und bekommst Geld + Krankenversicherung!

Wärend der Reise darfst du natürlich kein ALG beziehen, da du dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, und das ist einer der Voraussetzungen für ALG :-)

Gruß, Stefan
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n_rtw

« Antwort #14 am: 01. Februar 2013, 14:16 »
Bei befristetem Arbeitsvertrag gilt das gleiche wie bei Kuendigung auch. 3 Monate vor Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden beim Arbeitsamt - geht telefonisch. Dann entweder noch waehrend du arbeitest oder direkt am 1. Tag der Arbeitslosigkeit =16.5. persoenlich Arbeitslos melden. Wenn du gesetzlich versichert bist, bist du 4 Wochen krankenversichert und das Arbeitsamt uebernimmt erst ab der 5. Woche, wobei du da ja schon weg bist. Und ja, es gibt viele Formulare - aber da du einen befristeten Arbeitsvertrag hast und somit nicht kuendigst, bekommst du ja auch direkt Geld und hast keine Sperrzeit. Bei der kurzen Zeit Arbeitslosigkeit wirst du kaum gross Arbeitssuche nachweisen muessen, den Termin mit dem Arbeitsvermittler kannst du ja versuchen erst auf nach dem 16.5. zu legen, weil vorher musst du ja arbeiten...

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