Hallo,
Ich plane ab 01.06.2009 einen 6monatigen Aufenthalt in Brasilien und habe hierfür zum 31.05 gekündigt (Kündigung gestern abgeschickt).
Heute habe ich mich demnach beim Arbeitsamt gemeldet, um mich arbeitslos zu melden, aber die Sachbearbeiterin sagte, dass ich mich nur arbeitslos melden kann, wenn ich dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, was dann ja nicht gegeben wäre und ich solle mich arbeitslos melden, wenn ich wieder zurück bin.
Frage ist, stimmt das so? Hatte das so von Karoshi verstanden, dass man sich vor der Reise bzw. Auslandsaufenthalt arbeitslos melden sollte, also müsste das ja demnach gehen?? Oder sollte man dem Arbeitsamt gegenüber gar nicht erwähnen, dass man ins Ausland geht? Wäre für die Zeit nämlich auch in D weiterhin gemeldet.
Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!