Danke Horitamus, ich hab mich grad ml schlau gemacht, hier kann man es nachlesen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdfUnter 18, wie gehabt, Einkommen spielt keine Rolle. Es besteht immer voller Kindergeldanspruch.
Aber auch bei Ausbildung auch über 18, ist die Ausbildungsvergütung egal, voller Kindergeldanspruch.
Auch ein 400€ Job ist ok oder, wie du eben schriebst, eine Arbeit von maximal 20 Stunden die Woche, wobei zB in der Ferien voll gearbeitet werden darf, wenn man sonst nicht arbeitet, sprich man kann zB 40 Stunden in 1 Woche arbeiten, wenn man dafür eine 2. Woche nicht arbeitet....
Zur Familienversicherung habe ich bei Wikipedia folgendes gefunden:
"Kinder können gemäß § 10 Abs. 2 SGB V nur bis zu bestimmten Altersgrenzen familienversichert sein.
1. Die Familienversicherung ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres durchführbar.
2. Fortgeführt wird sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Als Erwerbstätigkeit in diesem Sinne gilt jede regelmäßige abhängige oder selbstständige Tätigkeit, in der mehr als 400 € im Monat an Einnahmen erzielt wird.
3. Die Familienversicherung wird schließlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres durchgeführt, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ohne Anspruch auf Taschengeld und Sachbezüge[3] leistet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehrdienst, Zivildienst) unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum dieses Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus."
Außerdem gilt:
"§ 8 SGB IV Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt,
2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt."
Also 400€ Job oder ein Ferienjob, bei dem es viel Geld, aber in maximal 2 Monaten/50 Tagen gibt scheint ok zu sein für die Familienversicherung und auch fürs Kindergeld. Allerdings wird man diese Zeiten wegen des Jugendschutzgesetzes auch kaum überschreiten könne, wenn man unter 18 und damit noch Vollschulpflichtig ist.
Weitere Geldquellen: Nur noch Geldgeschenke wünschen (kommen noch 2x Geburtstag und 2x Weihnachten), vielleicht mal auf den Flohmarkt stellen (wenn man selber nix hat, vielleicht will ja Oma, Nachbar, sonst wer was loswerden)