Thema: Mal wieder Arbeitsamt und Pflegeversicherung, ich bin aber immer noch verwirrt  (Gelesen 3379 mal)

bienchen85

Hallo Zusammen,

ja ich weiß das Thema nervt wahrscheinlich schon alle, aber hier geht es immer darum wie es ist wenn man ein Jahr und länger unterwegs ist. Ich werde aber nur 4-5 Monate unterwegs sein.

Zunächst einmal, dieses Forum ist echt super. Wieviele Infos man bekommen kann und wie gut auf Fragen geantwortet wird. Super. Großes Lob.

Also, ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Möchte Mitte Dezember kündigen zum 02.01.12 und dann geht es auch schon am 11.1.12 los(freu freu freu)

Ich weiß, dass ich eine Sperrzeit bekomme. Diese läuft ja dann eh während ich weg bin.

Meine Frage ist nun, soll ich mich dazwischen für die paar Tage melden oder reicht es wenn ich mich bei der Arbeitsagentur melde sobald ich wieder da bin? Ich komme definitiv erstmal nach  5 Monaten wieder

Wie ist das mit der Pflegeversicherung? Muss ich mich da abmelden?

Wie macht ihr das mit der Krankenversicherung? Macht ihr eine Anwartschaft?

Vielen Dank für eure Hilfe.

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laax

Ich werde auch ca. 10-11 Monate unterwegs sein und habe vor einfach nichts zu machen. Wenn ich das alles richtig verstanden habe ist es auch völlig okay, da man um Arbeitslosengeld zu bekommen in den letzten 2 Jahren (bei Arbeitslosmeldung) mindestens 365 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein muss.

Bei der Krankenkasse meldet man sich einfach ab durch den Nachweis eines Tickets und der Reisekrankenversicherung und damit hat es sich.

So ist zumindest bis jetzt meine Auffassung, deshalbnist es eher eine Frage als eine Feststellung ;)
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Chrissi

Hi Bienchen,

eine ähnliche Frage habe ich mir auch schon gestellt und einen Thread eröffnet. Karoshi konnte mir hier echt gut helfen.

Vielleicht hilft dir das ja auch ein wenig weiter! Ich denke, ich würde mich in deinem Fall nicht melden, weil mir der Aufwand für zehn Tage zu groß wäre. Was die Krankenversicherung angeht, kann ich mich laax nur anschließen. Ich habe meine Mitgliedschaft zum 31.10. beendet und bin jetzt über die Nachversicherungspflicht (gilt max. 1 Monat) bis zu meinem Abflug (am Sonntag) versichert.

Ich habe mir gleich den Antrag zur Versicherung für meine Rückkehr zusenden lassen, damit ich den sofort abschicken kann, wenn ich zurück bin (wichtig: meine Versicherung, TK, möchte zu diesem Antrag die Bestätigung über die Auslandskrankenversicherung haben; ich werde eine Kopie der Police mitsenden, damit kann ich nachweisen, dass ich in der Zeit dazwischen versichert war) und somit wieder hier in Deutschland versichert bin.

Viele Grüße, Chrissi
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sgropper

Hi,

also deine Sperrfrist läuft auf jeden Fall ab, wenn du unterwegs bist, dass stimmt. Wenn du selber kündigst, musst du dich bei der Krankenkasse selber versichern, die ersten vier Wochen werden bei einer Eigenkündigung nicht vom Arbeitsamt übernommen. Wenn du dich jetzt Arbeitslos meldest, hast du den Vorteil, dass du rückwirkend 4 Jahre deine Ansprüche geltend machen kannst. Das bedeutet, du kannst zum Beispiel 3,5 Jahre Reisen, bei der Rückkher erhältst du sofort ALG. Wenn du dich nicht meldest, erlischt dein Anspruch nach 1 Jahr.

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karoshi

die ersten vier Wochen werden bei einer Eigenkündigung nicht vom Arbeitsamt übernommen.
Auch bei Fremdkündigung nicht, weil man in der Zeit beitragsfrei bei der Krankenkasse nachversichert ist. Wer also maximal 4 Wochen nach Arbeitsende auf Reise geht, braucht in der Zwischenzeit die Beiträge nicht selbst zu übernehmen.

LG, Karoshi
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bienchen85

Super vielen Dank für eure ganzen Tipps.

Dann werde ich mich bei der Arbeitsagentur einfach melden und den Papierkram erledigen wenn ich wieder da bin. Sollte ja eigentlich reichen (so wie ich das jetzt verstanden habe).

Eine Anwartschaft bei einer Krankenversicherung muss man nicht abschließen oder? Ich meine ich arbeite ja seit 3 Jahren durchgehend und Arbeitslosengeld steht mir ja dann zu.

Wie regelt ihr das mit der Pflegeversicherung? Muss man da etwas bestimmtes beachten?

Danke
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jollie

Hi
Ich habe mich bei längeren Reisen bisher immer arbeitslos gemeldet, das hat bei mir auch funktioniert. Der Vorteil ist finde ich, dass man eben versichert bleibt und eine zusätzliche RKV EDIT: Werbelink entfernt. LG Karoshi abschließen kann bei der man dann darauf achten kann, dass alles was sonst nicht abgedeckt ist versichert wird. Manche Arbeitgeber lassen übrigens in der Beziehung auch mit sich reden, so dass man ein Jahr Urlaub bekommt oder ein Sabbatical. Das fänd ich persönlich die eleganteste Lösung. War aber bei mir noch nie möglich.
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karoshi

Ich habe mich bei längeren Reisen bisher immer arbeitslos gemeldet, das hat bei mir auch funktioniert. Der Vorteil ist finde ich, dass man eben versichert bleibt...
Wer während der Reise arbeitslos gemeldet ist und weiter Leistungen bezieht (dazu gehört auch die Sozialversicherung), begeht Betrug nach §263 StGB. Das wolltest Du wahrscheinlich nicht vorschlagen, oder?

Abgesehen davon wird man bei unbezahltem Urlaub in der Regel auch nicht vom Arbeitgeber sozialversichert. Das geht nur dann, wenn in der Zeit weiter Gehalt gezahlt wird.

LG, Karoshi
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bienchen85

Ok ich bin bei einer Sache immer noch etwas verwirrt, sorry wenn ich euch damit nerve:-) Also:

Sobald ich gekündigt habe melde ich mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend...Da ich bis zur Abreise wahrscheinlich noch nicht alle Unterlagen zusammen habe melde ich mich dann wieder ab, richtig?

Frage: reicht es sich arbeitssuchend zumelden um die Ansprüche für länger zu bekommen oder muss man Arbeitslos gemeldet sein, also alle Unterlagen abgegeben haben usw?

Noch eine Frage: Soll ich direkt bei der arbeitssuchend Meldung ehrlich sein und sagen, dass ich einen längeren Auslandsaufenthalt geplant habe oder mich einfach dann wieder abmelden wenn es soweit ist

drittens: Bekomme ich dann auf jedenfall wenn ich wieder da bin Geld oder habe ich da dann noch mit einer weiteren Sperre zu rechnen?

Vielen Dank für eure Hilfe
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