Hi,
also deine Sperrfrist läuft auf jeden Fall ab, wenn du unterwegs bist, dass stimmt. Wenn du selber kündigst, musst du dich bei der Krankenkasse selber versichern, die ersten vier Wochen werden bei einer Eigenkündigung nicht vom Arbeitsamt übernommen. Wenn du dich jetzt Arbeitslos meldest, hast du den Vorteil, dass du rückwirkend 4 Jahre deine Ansprüche geltend machen kannst. Das bedeutet, du kannst zum Beispiel 3,5 Jahre Reisen, bei der Rückkher erhältst du sofort ALG. Wenn du dich nicht meldest, erlischt dein Anspruch nach 1 Jahr.