Thema: AMS Österreich  (Gelesen 7337 mal)

gigi

« am: 27. März 2011, 23:09 »
Hallo!

Habe hier vieles über das System in deutschland gelese, aber wie sieht das aktuell in Österreich aus? Ich werde voraussichtlich Mitte Juli 2011 aus meiner Firma ausscheiden, Ende Mai die kündigung aussprechen. Wenn ich dann von Mitte Juli bis cs Anfang Mitte August beim AMS gemeldet bin: sage ich dann einfach zu meinem Betreuer ich gehe jetzt für 1 Jahr auf Weltreise und melde mich dann wieder Mitte August 2012 bei euch..? Bekomme ich dann 1 Jahr später wenn ich wieder zurück bin auch wieder Arbeitslose??? Grundsätzlich steht sie mir ja zu, habe die letzten Jahre immer bravvollzeit gearbeitet...

Kann mir da jemand was aktuelles berichten..? Kann mir irgendwie nicht vorstellen dass das so einfach geht... Kann es sein dass der Anspruch verjährt..?

Lg
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karoshi

« Antwort #1 am: 06. April 2011, 21:50 »
Mal ganz ehrlich, Roman... was hast Du geraucht?

EDIT: Der kommentar bezieht sich auf einen Beitrag, der nicht mehr vorhanden ist.
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Jens

« Antwort #2 am: 07. April 2011, 09:29 »
Warum?? Hahaha wegen smileys??

Nee nicht wegen der Smileys!

Außerdem wenn der Berater Motiviert ist und du es merkst dass er gefallen daran hat kann man ja vlt. mal fragen ob er nicht ein paar monate mehr überweisen kann ;))) aber dass liegt natürlich am berater und obst dich fragen traust ;)) aber probieren kann ma ja mal ;))))
...........
Also auf keinen Fall von Österreich abmelden sondern den Haupt Wohnsitz auf Eltern Haus etc. anmelden und dem vom Ams so sagen wie es ist ;)) dass is as beste ;))) Wie gesagt vlt. kannst was rausschlagen heheheheh*

Hallo Roman,
ich kenne mich nicht aus in Good-Old-Austria, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand auf dem AMS einfach mal so den Berater anstiften kann einen Betrug von Geldern zu fördern! Also hier in D würde der Antragsteller eine Anzeige bekommen und der AMS-Mitarbeiter könnte dann seinen Schreibtisch von der anderen Seite aus betrachten. Oder täusche ich mich mit meiner Vorstellung an Ämter in Östereich!  :)
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Jens

« Antwort #3 am: 07. April 2011, 10:40 »
Wie war es den bei dir???
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Rupus

« Antwort #4 am: 07. April 2011, 16:16 »
Das dieses Verhalten hochgradig asozial im eigentlichen Wortsinne ist, weißt du aber?
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Rupus

« Antwort #5 am: 07. April 2011, 17:02 »
Eine Weltreise ist keine Entschuldigung irgendwelche Sozialinstanzen auszunutzen, egal wieviel man vorher eingezahlt hat. Und wenn du mit der Einstellung dareingehst, das du von diesem Sozialnetz "ein bisschen mehr geld" rausholen kannst, dann ist das asozial = schadet der Gesellschaft. Oder können Milliardäre, die lange, lange gearbeitet haben und es jetzt eben nicht mehr tun wegen ihren milliarden etwa auch Stütze beantragen, den Berater anhauen ob da nicht was mehr geht damit sie ihren nächsten Golfurlaub in Nizza finanziert kriegen? Die würden ja auch nur angebotenes Geld annehmen und hätten auch lange Geld eingezahlt. Sogar wesentlich mehr wie du. Und ja, wenn die ARGE oder hier das Office Social mir Geld anbieten würde würde ich es ablehnen.
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Rupus

« Antwort #6 am: 07. April 2011, 17:08 »
Meine Antworten waren auf den verschwundenen Beitrag bezogen.
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karoshi

« Antwort #7 am: 07. April 2011, 17:14 »
Hmm... wo ist der hin?
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husgr

« Antwort #8 am: 10. Mai 2011, 23:57 »
hi,
hast du das ams thema bereits lösen können? mein plan wäre auch zu kündigen, dann ca. 6-8 Monate reisen und dann einen neuen job suchen. für die zeit der jobsuche wäre arbeitslose dann halt super...
wie weit bist du bei sozial- und krankenversicherung?
sorry,dass ich keine antwort sende sondern nur weiter fragen ::)
danke jedenfalls und lg
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Angel

« Antwort #9 am: 11. Mai 2011, 15:00 »
also ich habs so gemacht - und ich habe vorher eine Freundin gefragt, die beim AMS arbeitet.
Als ich losgefahren bin, war ich praktisch noch im Urlaub bei meiner alten Firma, konnte mich also sowieso nicht melden. Solange man nicht arbeitslos ist, brauch man auch gar nicht hingehen, bringt nämlich nichts. Erst ab dem Tag wo man tatsächlich arbeitslos geht man hin.

In Österreich ist es ja so, dass bei eigener Kündigung die ersten 3 Monate nicht immer Arbeitslosengeld bezahlt wird. Allerdings entscheiden die das dort aufgrund welcher Kriterien einer das Geld bekommt und der andere nicht. Allerdings war ich dann diese ersten 3 Monate (92 Tage sind es glaub ich ganz genau) bei mir ja sowieso schon vorbei gewesen als ich zurückgekommen bin. Hab dann auch vom ersten Tag an Geld bekommen, wo ich wieder da war.
 
Da du dann aber für wirklich lange Zeit weg sein wirst, wissen die Betreuer, dass du jetzt in den zwei Monaten dazwischen sowieso nichts langfristiges mehr im Sinn hast. Ich würde das auch nicht verschweigen, spätestens hinterher gibts sonst vielleicht Probleme. Eine Weltreise plant man ja nicht von heute auf morgen ganz spontan. Hingehen musst du sowieso, damit du die zwei Wochen versichert bist.

Hm also wenn ich es so nochmal überdenke, würde ich es von vornherein gleich sagen. Es sind nur ein paar Wochen. Kannst ja sagen, dass du für kleine Gelegenheitsjobs offen bist, weil sich was anderes ja nicht rentiert. Vielleicht kriegst du ja das Geld. Hängt in dem Fall wirklich vom Betreuer ab.

Wenn du zurück bist, bekommst du auf jeden Fall die Arbeitslose, da ist es dann überhaupt kein Problem mehr, weil eben die 92 Tage sowieso schon lange vorbei sind.  Verjährt sich so schnell nicht.
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gigi

« Antwort #10 am: 22. Mai 2011, 20:16 »
Mhhh... Nicht einfach... Nun hat sich bei mir allerdings ein neues Problem ergeben: ich war am Montag bei meinem Chef u habe ihn um die einvernehmliche per 30.6. Gebeten. Am 5.8. Starte ich ja meinen einjährigen Trip: nun ist es so dass er (glaubt es mir oder tut es nicht...) so wütend war nachdem ich ihn darum gebeten habe dass er mich mit sofortiger Wirkung freigestellt hat und mir die einvernehmliche verweigert hat: das bedeutet nun (in Österreich): mein dv endet per 30.6. Bis dahin erhalte ich die vollen Bezüge. Dann bin ich für einen Monat beim AMS gesperrt und dürfte ab 1.8. AMS Geld beziehen. Nun fliege uch aber schon am 5.8. Fort.

Meine Frage nun: muss ich vor antritt der Reise beim AMS gemeldet gewesen sein um nach einem Jahr AMS Geld zu bekommen oder ist das Wurscht???

:-(
Ist alles sooo mühsam...
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AlpenCheGuevara

« Antwort #11 am: 22. Mai 2011, 20:55 »
hey,

ja das klingt sehr mühsam. finde das dein chef überreagiert hat. aber naja, ist mal so.
bin ja auch ösi, also:
nachdem du dienstfreigestellt bist (was ja grundsätzlich nicht soo schlecht ist), weilst dann ja mehr zeit hast sachen zu erledigen bei vollen bezügen.
meine frage: hast du deine kündigung eingereicht? oder nur um die einvernehmliche gebeten?

denn es kann sich hier ein unterschiedlicher sachverhalt ergeben.
A) du hast gekündigt, die kündigung wurde unterschrieben und du wurdest freigestellt.
--> hier gilt: kündigung durch den dienstnehmer, daher sperrfrist
B) dein chef war wütend und hat dich dienstfreigestellt, die firma hat jedoch keine kündigung von dir unterschrieben erhalten.
(grenzwertig, da grundsätzlich auch eine mündliche kündigung gilt, aber das kann niemand nachweisen)
hier wäre meiner meinung dann: kündigung durch den dienstGEBER anzuwenden, somit keine sperrfrist.

allgemein rate ich dir sofort zum AMS zu gehen und das zu melden. auch wenn du freigestellt bist und erst per 1.7. arbeitslos bist, kann man das schon vorab melden.
wenn du es nicht meldest wärst du von 01.07. bis 05.08. nicht versichert, würdest auf geld verzichten, etc. etc.
genaues kann dir der AMS berater sagen. (bist du von wien? falls ja, und die kerle nicht freundlich sind, kannst auch bei einer hotline anrufen, bei der ich stets wirklich nett auskunft bekommen hab)

lg
 stefan
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gigi

« Antwort #12 am: 22. Mai 2011, 21:51 »
lieber stefan!

tja: ist alles anders wenn man für die firma tätig ist für die ich tätig war bzw noch bis 30.6. bin: ich möchte das hier u jetzt auch gar nicht ausführlich schildern aber: ich wurde so vor den kopf gestossen und bedrängt (sowohl von meinem direkten vorgesetzen, dem vorstand eines internat. tätigen UN mit mehr als 8000 mitarbeitern weltweit als auch von der personalleitung) dass ich ihnen einen wisch auf dem steht dass sie meine kündigung per 30.6. annehmen u ich bis dahin freigestellt bin annehme... mir ist bewusst dass ich das nicht hätte unterschreiben müssen, allerdings habe ich weder die nerven noch die zeit dass ich mich mit denen nun auf einen rechtsstreit wegen einem monat arbeitslose einlassen will.

mir geht es in erster linie darum dass ich wenn ich dann nächstes jahr so im juli wieder zurück komme geld bekomme (das mir ja auch zusteht da ich immer gearbeitet habe u daher auch in den topf der arbeitslosenversicherung einbezahlt habe!

eine freundin von mir ist gerade seit 9 monaten auf weltreise sie hat per ende mai 2010 die einvernehmliche erhalten und ist im august 2010 losgeflogen. sie meinte dass sie sich am tag vor ihrem abflug beim ams ohne grund abgemeldet hat u dass sie davon ausgeht dass sie wenn sie wieder kommt geld erhält... mir ist das ein bissi zu wage... ok, jetzt eigentlich eh schon wurscht weil meinen job bin ich (gott sei dank) ja eh los aber trotzdem, möchte nun nicht was falsch machen weil ich mich entweder nur für 4 tage beim ams melde u dann für 1 jahr fort bin bzw. mich gar nicht melde...

vielleicht werde ich mal "anonym" beim ams anrufen u nachfragen... wäre super wenn du mir diese hotline nummer geben könntest!

lg,
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AlpenCheGuevara

« Antwort #13 am: 23. Mai 2011, 16:02 »
hey,

hab die nummer leider nicht mehr gefunden, wo ich die auskunft bekommen hab.
habe allerdings zuerst bei einer lokalen ams geschäftsstelle angerufen und die haben mich dann weiterverbunden zur rechtsabteilung des AMS. hat gut geklappt.

lg
stefan
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dirtsA

« Antwort #14 am: 23. Mai 2011, 19:18 »
Sagt mal... blöde Frage vielleicht, aber ich kenn mich halt noch gar nicht damit aus ;) -->

Wenn ich mit 31.12. kündige, müsste ich mich ja ab 1.1. arbeitslos melden. Da ja Feiertage sind, werden die Behörden wohl eher zu haben bzw. wird es schwierig. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich mich ja z.B. sogar schon im November (also überspitzt gesagt) für den 1.1. melden -- richtig?
Wenn ich aber ab ca. 4.1. weg bin - wann läuft dann meine Sperrfrist, wenn ich bis 31.12. noch angestellt war? Im Jänner und ich muss den Jänner hier bleiben (beim Sperrmonat Österreich nicht verlassen!?)  ??? Oder kann ich dem AMS einfach sagen "ich bin am 1.1. arbeitslos, werde aber in den nächsten 1-2 Jahren nicht in Österreich wohnen und stehe damit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung" - und der Sperrmonat läuft dann ab dem Tag wo ich mich "zurück melde" für 1 Monat?

Bin grad total verwirrt, also wenn jemand hier Licht in die Sache bringen kann... BITTE :)
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Tags: österreicher 
 

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