Ob deine Rechnung mit den Steuern aufgeht, haengt von deiner individuellen Situation ab. Soweit ich weiss, entfaellt die Steuerpflicht in D. dann, wenn man - ob gemeldet oder nicht - mindestens nachweislich 181 Tage des betreffenden Steuerjahres ausserhalb D. ist, und zwar wird man dann in dem anderen Land, wo man sein Einkommen erwirtschaftet hat, nach dortigen Gesetzen steuerpflichtig. Wenn du dann mit Touristen(!)-Visum irgendwo warst und behauptest, du hast dort gearbeitet, und bist dafuer von deinem alten Arbeitgeber in Deutschland bezahlt worden - oh je oh je! Frag doch nochmal einen versierten Steuerberater, mal sehen was dir der sagt...
Ausserdem gibt es noch andere Konsequenzen:
-in vielen Hotels und bei den meisten Ein- und Ausreise-Formalitaeten musst du deine Heimatadresse angeben. Wenn irgendeiner mal herausfindet, dass deine Heimatadresse nicht existiert, dann kann dich das in Verlegenheit bringen:
in Zeiten der Drogen- und Terrorismus-Fahndung koenntest du in die Kategorie derer kommen, die aus ganz anderen Gruenden falsche Angaben machen und nirgendwo gemeldet sind.
-wenn z.B. ein Krankenruecktransport anstehen sollte und die KV sagt dann: nee, ob ein Beitragszahler in D. gemeldet ist oder nicht, ist uns zwar evtl. egal, der Arzt in Punta Arenas wird bezahlt, aber Krankenruecktransport mit Spezialflugzeug und Arztbegleitung bei Halswirbelbruch auf unsere Kosten von Patagonien nach Hamburg, das iss nich, weil aufgrund der fehlenden Heimataddresse nicht nachweisbar ist, dass der Versicherte in Hamburg zu Hause ist! Schon von Perpignan nach Muenchen kostet ein solcher Transport mind. 20.000 Euro. Denn prost!