Hallo Forum,
wir sind auf einer mehrjährigen Reise durch Afrika. Hin- und wieder legen wir aus familiären Gründen einen Zwischenstopp in Deutschland ein. Ursprünglich waren wir bei der DKV krankenversichert, die will jetzt aber, weil die maximale Versicherungsdauer von 3 Jahren überschritten ist, den Beitragsatz um 250% erhöhen.
Die Entscheidung für die DKV fiel damals deshalb, weil sie - unseren Recherchen nach - die einzige Versicherung ist, die auch Zwischenaufenthalte im Heimatland abdeckt. Alle anderen Versicherungen enthalten folgende oder ähnliche Klauseln:
"Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle - zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Einreise in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland..."
Die DKV jedoch regelt eindeutig: "Unterbricht die versicherte Person vorübergehend – längstens für drei Monate – den Aufenthalt im Ausland, so besteht auch für während dieser Unterbrechung im Inland akut eintretende Versicherungsfälle Versicherungsschutz..."
Kennt jemand eine Lösung?
Besten Dank im Voraus
Kim und Tanja
Durch Afrika: Reportagen, Bilder, Informationen