Thema: Krankenversicherungspflicht und Möglichkeiten einer Auslandskrankenversicherung  (Gelesen 2036 mal)

hohesC111

Hallo Reisende,

mein Arbeitgeber bietet die Möglichkeit des Sabbatjahres.
Dabei wird mein Einkommen, während meiner 1-jährigen Abwesenheit, auf 75% reduziert.
Zur Rückzahlung des Vorschusses, erhalte ich im Anschluss daran die 3 darauffolgenden Jahre nach meiner Rückkehr ebenfalls 75%.

Während dieses Sabbatjahres plane ich mich durchgehend im Ausland aufzuhalten.

Mein derzeitiger privater Krankenversicherer -Deutscher Ring- besagt in den Versicherungsbedingungen folgendes : "Bei Wegzug einer versicherten Person aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherers endet insoweit das Versicherungsverhältnis" (vgl. Allgemeine Versicherungsbedingungen DR § 15 Abs. 4 Sonstige Beendigungsgründe).

Gehe ich also richtig der Annahme, dass ich  meinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt abmelde, eine private Auslandskrankenversicherung abschließe und meinen bisherigen Versicherer mit der Kündigung darüber informiere?

Bei den folgenden Punkte bin ich mir noch unsicher:

   - Kann ich meinen Wohnsitz abmelden, obwohl ich weiterhin sozialversicherungspflichtige Bezüge von meinem Arbeitgeber erhalte?
   - Mein Arbeitgeber wird zum 01.01.2017 (während Auslandsaufenthalt) meinen Status zur freiwilligen privaten Krankenversicherung aufheben, da mein Jahresgehalt voraussichtlich nicht die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet. Wen muss ich hierüber informieren? (Aufenthalt außerhalb Deutschlands; Abgeschlossene Auslandskv.)?

Vielen Dank für eure Unterstützung!
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hohesC111

...bin ich zu sehr im Detail oder wurde meine Frage bereits im Forum beantwortet  :-\
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karoshi

Irgendwie eine Mischung aus zu sehr im Detail und etwas schwammig. ;) Und die Sachlage ist in jedem Fall komplex.

Du schreibst, dass Du zur Zeit privat krankenversichert bist, durch die Reduzierung auf 75% Einkommen aber wohl unter die Grenze kommst. Da stellt sich zuerst mal die Frage: willst Du auch in Zukunft privat versichert sein, oder willst Du die Gelegenheit nutzen, wieder in die GKV zurück zu gehen? Normalerweise würde nämlich die Versicherungspflicht in der GKV eintreten, und zwar spätestens wenn Du wieder zurück bist, eventuell auch schon vorher. Falls Du schon mindestens 5 Jahre in der PKV bist, kannst Du Dich von der Versicherungspflicht befreien lassen. (Achtung: das befreit Dich nur von der Pflicht, in eine gesetzliche Kasse zu gehen, nicht von der grundsätzlichen Pflicht, eine KV zu haben.) Wenn Du Dich für die Reise bei Deiner PKV ganz abmeldest, aber später wieder dorthin zurück willst, hast Du ein Problem, außer Du hattest für die Zeit eine Anwartschaftsversicherung.

Also: angenommen, Du willst hinterher wieder in die PKV:
  • Auslandskrankenversicherung abschließen
  • Private Krankenversicherung für die Zeit auf Anwartschaft umstellen
  • Vorsorglich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen.

Wenn Du hinterher in die GKV willst:
  • Auslandskrankenversicherung abschließen
  • Private Krankenversicherung wegen Auslandsaufenthalt kündigen

Ob Du den Wohnsitz abmeldest, müsste aus Versicherungssicht in beiden Fällen egal sein.


Alles ohne Gewähr...

LG, Karoshi
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n_rtw

Ich glaube mich zu erinnern dass es hier vor laengerer Zeit schon einen Thread gab von jemand der auch waehrend der Reise weiterhin Gehalt bekommen hat und sich fragte, ob er die - ich glaube gesetzliche - Krankenkassenbeitraege irgendwie sparen koennte. Wenn ich mich recht erinner war das Ergebnis leider nein: Du kriegst Gehalt, also zahlst du auch KK, Rentenversicherung, Pflege etc... Musst du mal tiefer in die Suche hier einsteigen, ich habs bisher noch nicht gefunden.

EDIT: habe den Link gefunden: http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=8266.0
Wie das jetzt ist wenn du privat versichert bist, Anwartschaft hast oder erst zwischendrin in die gesetzliche KV rutschst, da kann wahrscheinlich die KK am Besten Auskunft geben.
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hohesC111

Guten Morgen,

vielen Dank für eure Antworten.
Ich möchte während der 4 Jahre, in welchen ich nur 75% meines Gehalts bekomme, wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
Mein Arbeitgeber informierte mich darüber, dass ich er mich ab 01.01.2017 als Pflichtversicherten meldet. Zu diesem Zeitpunkt bin ich bereits 5 Monate unterwegs. Bei wem muss ich nun hinterlegen, dass ich bereits eine
Auslandskrankenversicherung abgeschlossen habe?

Schönen Samstag!

Grüße
hohesC
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