Hallo,
ich plane eine Europareise für ca. 6 Monate und werde Anfang des Jahres kündigen und mich - kurz - arbeitslos melden. Da ich vorehr lange Jahre gearbeitet habe, habe ich nach der Rückkehr Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Soweit - dank des Forums! - klar. Aber ein paar Fragen habe ich noch:
- Ist folgender Ablauf realistisch?:
- fristgerecht zum Monatsende kündigen
- direkt arbeitslos und arbeitssuchend melden (sonst Sperrzeit)
- nach dem letzten Arbeitstag:
- Auslandsversicherung abschließen + eigene GKV abmelden/kündigen
- 1 Tag später beim Arbeitsamt wegen Auslandsreise abmelden (geht das auch per email?)
- nach 2-3 Tagen Reise antreten
- Laufen während der Sperrzeit die anderen Sozialversicherungen ebenfalls nicht weiter (gesetzliche Rente...)?
- Durch die Eigenkündigung hat man dann ja ohnehin 3 Monate Sperre + die Zeit in der man dem Arbeitsamt wegen Abwesenheit nicht zu Verfügung steht. Da komme ich auf über 21 Wochen.
Irritiert haben mich folgende Aussagen vom Arbeitsamt:
"... Erlöschen wegen des Eintritts von Sperrzeiten:
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt, wenn Sie
Anlass zum Eintritt von Sperrzeiten mit einer Gesamtdauer
von 21 Wochen oder mehr geben (z. B. 2 Sperrzeiten von je
12 Wochen Dauer). Weitere Informationen zum Thema
Sperrzeit finden Sie in Abschnitt 6 (Sperrzeit)."
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdfOder gilt die Abwesenheit wegen Auslandsreise nicht als "Sperrzeit"
Liebe Grüße
Tumalis