Thema: Arbeitsamt - Sperrzeiten  (Gelesen 7960 mal)

Tumalis

« am: 15. September 2008, 00:12 »
Hallo,

ich plane eine Europareise für ca. 6 Monate und werde Anfang des Jahres kündigen und mich - kurz - arbeitslos melden. Da ich vorehr lange Jahre gearbeitet habe, habe ich nach der Rückkehr Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Soweit - dank des Forums! - klar. Aber ein paar Fragen habe ich noch:

- Ist folgender Ablauf realistisch?:
   - fristgerecht zum Monatsende kündigen
   - direkt arbeitslos und arbeitssuchend melden (sonst Sperrzeit)
   - nach dem letzten Arbeitstag:
   - Auslandsversicherung abschließen + eigene GKV abmelden/kündigen
   - 1 Tag später beim Arbeitsamt wegen Auslandsreise abmelden (geht das auch per email?)
   - nach 2-3 Tagen Reise antreten

- Laufen während der Sperrzeit die anderen Sozialversicherungen ebenfalls nicht weiter (gesetzliche Rente...)?

- Durch die Eigenkündigung hat man dann ja ohnehin 3 Monate Sperre + die Zeit in der man dem Arbeitsamt wegen Abwesenheit nicht zu Verfügung steht. Da komme ich auf über 21 Wochen.

Irritiert haben mich folgende Aussagen vom Arbeitsamt:
"... Erlöschen wegen des Eintritts von Sperrzeiten:
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt, wenn Sie
Anlass zum Eintritt von Sperrzeiten mit einer Gesamtdauer
von 21 Wochen oder mehr geben
(z. B. 2 Sperrzeiten von je
12 Wochen Dauer). Weitere Informationen zum Thema
Sperrzeit finden Sie in Abschnitt 6 (Sperrzeit)."

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf

Oder gilt die Abwesenheit wegen Auslandsreise nicht als "Sperrzeit"???


Liebe Grüße
Tumalis
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karoshi

« Antwort #1 am: 15. September 2008, 07:16 »
Hallo Tumalis,

- Ist folgender Ablauf realistisch?:
   - fristgerecht zum Monatsende kündigen
   - direkt arbeitslos und arbeitssuchend melden (sonst Sperrzeit)
Arbeitslos melden musst Du Dich erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit, also nach dem letzten Arbeitstag. Du kannst Dich aber auch früher melden. Und eine Sperrzeit kriegst Du auf jeden Fall, weil Du selbst gekündigt hast.

   - nach dem letzten Arbeitstag:
   - Auslandsversicherung abschließen + eigene GKV abmelden/kündigen
   - 1 Tag später beim Arbeitsamt wegen Auslandsreise abmelden (geht das auch per email?)
   - nach 2-3 Tagen Reise antreten
Nicht ganz. Erst mal natürlich arbeitslos melden. Du bist während der Arbeitslosigkeit über das Arbeitsamt krankenversichert, das gillt auch während einer Sperrzeit. Also erst nach der Abmeldung beim AA auch bei der GKV abmelden.
Ob die Abmeldung beim Arbeitsamt per email geht, weiß ich nicht. Es geht aber auf jeden Fall auf dem Postweg per Formblatt, das Dir bei der Arbeitslosmeldung ausgehändigt wird.

- Durch die Eigenkündigung hat man dann ja ohnehin 3 Monate Sperre + die Zeit in der man dem Arbeitsamt wegen Abwesenheit nicht zu Verfügung steht. Da komme ich auf über 21 Wochen.
Durch die Abwesenheit entsteht keine weitere Sperrzeit, da Du Dich ja ordnungsgemäß wegen Auslandsaufenthalt abgemeldet hast. Also kein Problem.

Da Du offensichtlich zwischen Arbeitsende und Abreise nur ein paar Tage hast, solltest Du im Vorfeld schon sicher stellen, dass Du sämtliche Unterlagen für die Arbeitslosmeldung zusammen hast (besonders: Versicherungsbescheinigung Deiner GKV), damit das auch wirklich in der Zeit klappt. Sonst hat Deine Heimatbasis ziemlich viel Stress.

LG, Karoshi
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laax

« Antwort #2 am: 27. Dezember 2013, 15:53 »
Frage zur Sperrzeit bei verspaeteter Arbeitssuchendmeldung.

Ich habe die erste Reise bereits hinter mir und im Anschluss fuer rund 10 Wochen ALG1 erhalten.
Da ich mich erst NACH meiner Reise bei der Arbeitsagentur gemeldet habe, habe ich auch rechtmaessig zusaetzliche 7 Tage Sperrzeit erhalten.

Ich bin dann wieder ins Ausland und habe mich abgemeldet.
Nun steht meine Rueckkehr bevor und ich moechte vermeiden, dass ich nochmal diese 7 Tage bekomme.

Frage: Hat jemand Erfahrungen mit dem Arbeitsamt nach erhaltenem Arbeitslosgeld 1 - Reise - Wiederanmeldung und der evtl. 7 Tage Sperrzeit?

Die Forenmitglieder sind ja diesbezueglich oft besser informiert als die gute Arbeitsagentur.
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karoshi

« Antwort #3 am: 27. Dezember 2013, 16:19 »
Ich habe zwar keine persönliche Erfahrung mit genau dieser Situation, aber ich wäre doch sehr verwundert, wenn man für dasselbe Ereignis mehrmals eine Sperrfrist bekommen könnte.

LG, Karoshi
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