Ganz legale Steuertricks

Wenn Du vor und ggf. nach der Reise eine Arbeit hast, kannst Du auch das Finanzamt um eine kleine Spende bitten. Der Hebel, den Du ansetzen kannst, heißt Steuerprogression und funktioniert besonders gut in Deutschland mit seinem vergleichsweise hohen Einkommensteuersatz. In Österreich und in der Schweiz dürfte der Effekt wesentlich geringer ausfallen.

In der Mitte des Jahres losfahren

Wenn Du durch Deine Reise aus einem Arbeitsverhältnis gerissen wirst, tust Du zumindest aus finanzieller Sicht gut daran, nicht von Januar bis Dezember zu reisen, sondern lieber z.B. von Juli bis Juni. (Dass dieser Startzeitpunkt für einige klassische Weltreise-Routen vom Wetter her nicht optimal ist, ist eine andere Sache.) Auf diese Art kannst Du die Steuerprogression zu seinen Gunsten ausnutzen. Während der Zeit, wo Du ein Einkommen hast, zahlst Du einen vergleichsweise hohen Steuersatz, der sich nach Deinem hochgerechneten Jahreseinkommen bemisst. Fällt ab der Mitte des Jahres plötzlich das Einkommen weg, ist das tatsächliche Jahreseinkommen nur halb so hoch, entsprechend geringer ist der Steuersatz. Da Du auf das schon erzielte Einkommen schon den höheren Steuersatz gezahlt hast, bekommst Du über den Steuer-Jahresausgleich eine nette Summe zurück. Gleiches gilt, wenn Du nach der Rückkehr unterjährig eine neue Arbeit aufnimmst.

Beispiele: Für einen deutschen Steuerzahler mit Steuerklasse I und einem Jahreseinkommen von 36.000€ ergibt sich nach der Steuertabelle von 2016 eine Rückerstattung von gut 3.100€ (bei einem Jahreseinkommen von 60.000€ sogar eine Rückerstattung von knapp 6.000€) wenn nur bis Juni gearbeitet wird. Und wer im nächsten Jahr im Juli eine neue Arbeit aufnimmt, hat den gleichen Effekt noch einmal. Wie immer im deutschen Steuerrecht profitieren diejenigen am meisten von diesem Steuertrick, die sowieso schon mehr haben.

Tipp: Wenn Du noch Deinen kompletten Resturlaub und ein volles Überstundenkonto hast, kannst Du am Anfang des Jahres losfahren und für die ersten zwei bis drei Monate noch Dein volles Gehalt bekommen. Dadurch verbindest Du die Möglichkeit des Reisebeginns im Winter mit der Steuerersparnis. (Vorsicht: Bei dieser Option kannst Du Dich vor der Reise nicht arbeitslos melden, Du musst also innerhalb von einem Jahr nach dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses zurück kommen, um Deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht verfallen zu lassen.)

Noch ein Tipp: Wenn Dein Budget knapp kalkuliert ist, musst Du einen Weg finden, wie Du während der Reise an das Geld kommst. Am einfachsten ist es, wenn Du Dir einen Steuerberater suchst, der während Deiner Abwesenheit alles regelt. Kostet aber Geld. Oder Du hast eine gute Heimatbasis mit der entsprechenden Vollmacht ausgestattet. Falls das alles nicht klappt, kannst Du diese Steuerrückzahlung als stille Reserve betrachten, die Du nach der Rückkehr erst verwendest, z.B. um ein Auto oder Möbel zu kaufen. Da Du Dich auf dieses Geld 100% verlassen kannst, ist es sogar legitim, vorübergehend einen Kredit in dieser Höhe aufzunehmen.

Gehaltsbestandteile in die Zeit der Reise verschieben

Wenn Du variable Gehaltsbestandteile bekommst wie eine Tantieme oder erfolgsabhängige Bezahlung, kann diese Zahlung vom Arbeitgeber im nächsten Jahr erfolgen, z.B. nach Erstellung der Bilanz. Wenn Du in dem Jahr wegen der Reise keine oder nur wenige andere Einkünfte hast, erreichst Du dadurch eine Glättung Deines Einkommens, die je nach Höhe des variablen Anteils einen Steuervorteil im hohen vierstelligen Bereich ausmachen kann.

Einen ähnlichen Effekt erreichst Du auch mit einem reinen Fixgehalt, wenn Du Dich mit Deinem Arbeitgeber darauf verständigst, dass er z.B. für 2 Jahre nur 75% Deines Bruttogehalts auszahlt, Du aber dafür dann während einer einjährigen Reise weiter 50% des Gehalts bekommst. Du gibst dadurch Deinem Arbeitgeber zwar einen zinslosen Kredit. Aber der Steuervorteil ist so gigantisch, dass es für beide Seiten ein guter Deal ist. Angenehmer Nebeneffekt: damit löst Du auch das Problem der Versicherungslücke bei der Rentenversicherung.

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