Thema: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!  (Gelesen 51215 mal)

Cammily

« Antwort #45 am: 08. Januar 2013, 00:30 »
Hallo zusammen,

ich klinke mich hier mal ein, mich beschäftigt die gleiche Frage wie little_earthquake.

Ich bin bei der TK zur Zeit freiwillig versichert und werde zum Ende des Monats in die Emirate gehen...auch mich beschäftigt daher die Frage: Anwartschaft oder Kündigung?

Weder durch schriftliche Anfrage (da bekomme ich nur immer wieder den gleichen Infozettel), noch telefonisch bin ich wirklich zufrieden beraten worden. Wenn ich bei meiner Rückkehr sofort wieder Arbeit finde, ist ja klar, doch was, wenn nicht?

Bei fehlender Arbeit würde ich

a) in ALG II fallen - aber die Mitarbeiterin bei der TK meinte, dass ich nicht gesetzlich über AlG II bei der TK versichert werden könnte, weil ich halt jetzt (also vor Abreise) bei der TK versichert war. Ich könnte mich aber - eine Auslandskrankenversicherung während des Auslandsaufenthaltes - wieder freiwillig bei meiner Rückkehr bei der TK versichern.

b) angenommen, ich bekomme aus irgend einem Grund kein ALG II - auch hier könnte ich mich laut Aussage problemlos wieder beider TK freiwillig versichern.

Doch was ist, wenn ich mit irgendeiner Beeinträchtigung, Krankheit, Behinderung, was auch immer, wieder nach Deutschland komme (und vielleicht auch kein ALG II erhalte)? Muss mich die TK oder irgendeine andere Krankenkasse dann versichern, wenn ich mich da freiwillig versichern will?

Und mit Anwartschaft? Was ändert sich da?


Das ist wirklich alles sehr kompliziert, ich danke euch für eure Hilfe!
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callmon

« Antwort #46 am: 09. August 2013, 22:41 »
Da die Frage immer wieder kommt, möchte ich gerne meine Erfahrungen mit der TK hier wiedergeben.

Meine Situation:
Mit Studium fertig, 2 Wochen vor Semesterende Abreise für 1 Jahr mindestens. Alter 26 und deswegen in der studentischen Pflichtversicherung (78€).
HanseMerkur-Auslands-KV gebucht über STAtravel.
TK hat mir alle Impfungen bezahlt.
Wohnsitz zu den Eltern verlegt vor der Reise



Ich hatte mehrmals Kontakt mit TK per Telefon. Die Mitarbeiter, die man zuerst an die Strippe bekommt, sind eher weniger auf solche speziellen Fragen eingestellt. Unbedingt zur Fachabteilung durchstellen lassen. Man kann auch ruhig mehrmals anrufen.


Wie unter http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html dargestellt gibt es zwei Möglichkeiten:
- länger als sechs Monate weg aus Deutschland: gewöhnlicher Aufenthalt weg aus D --> Keine KV-Pflicht
- private Auslands-KV abgeschlossen, d.h. "anderweitig im Krankheitsfall versichert".


[Anmerkung: Laut unabh. Patientenberatung ist das mit dem gewöhnlichen Aufenthalt nicht soo einfach möglich, wenn man noch in Deutschland gemeldet ist.]


TK-Mitarbeiter versuchen einem die Anwartschaft aufzuschwatzen. Die kostet rund 60€ im Monat und kann (!) etwas bringen.
Die Anwartschaft bringt dir etwas, da du Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlst. Sollte man als Pflegefall aus der Welt zurückkommen und man hat genügend lange in die Pflegeversicherung eingezahlt, dann bekommt man Ansprüche darauf. Hier kann die Anwartschaft einem helfen, auf die nötige Beitragsjahre für einen Anspruch zu kommen.

Das heißt nun, dass man mit der Anwartschaft 100% Sicherheit hat, falls man sich im Ausland den Hals bricht und pflegebedürftig wird.
Ohne Anwartschaft kann es sein, dass man keinen Anspruch auf Pflegeversicherung hat. Da dieser Fall eher unwahrscheinlich ist, könnte man sagen, dass man ohne Anwartschaft eine 99.8% Sicherheit hat.

Es gibt einen weiteren Grund Anwartschaft in der GKV zu beantragen, die etwas damit zu tun hat, dass in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens 90% irgendwelche Voraussetzungen für die Rente erfüllt sein müssen. Dies ist nur von Interesse wenn man älter ist. Falls relevant weiter recherchieren!

Noch ein weiterer Grund für Anwartschaft ist, dass man nur alle 18 Monate die KV wechseln kann und mit der Anwartschaft auf die 18 Monate kommen könnte. Man wird also in der Wahl der KV eingeschränkt. Da ich die TK eigentlich mag, ist das kein Problem für mich.

Die TK-Mitarbeiter versuchen einem auch einzureden, dass man mit der HanseMerkur als PRIVATE Versicherung, nach der Weltreise in die private Versicherung (PKV) fällt und nicht mehr gesetzlich versichert werden kann. Dies stimmt definitiv nicht, da schon die begrenzte Laufzeit der privaten Versicherung dies verhindert.

Zur Erklärung unbedingt dieses Dokument lesen und verstehen.

Das Dokument stammt vom Spitzenverband der GKV und stellt dar, dass man von der inländischen KV-Pflicht befreit werden kann, wenn eine umfassende private Auslands-KV hat und diese länger als 42d gilt.

Bei mir ist es nun so:
Ich werde nach Semesterende und Exmatrikulation aus der TK abgemeldet ("wünsche keine Weiterversicherung") und werde keine Anwartschaft beantragen. Nach meiner Rückkehr werde ich mit Betreten deutschen Bodens (Einreisedatum) automatisch freiwillig versichert. Hier kommt §5 SGB zur Geltung. Dies gilt aber nur, solange ich nicht nur zur Behandlung nach Deutschland fliege. Hier gibt es also einen Ermessensspielraum der KV!


Tipp: Die TK-Fachabteilung unbedingt bitten, den Gesprächsinhalt schriftlich zu bestätigen. Wenn man nach Jahren aus der Welt zurückkommt, dann erinnert sich nämlich keiner mehr an dieses Gespräch ;-)
Der Brief kam direkt am nächsten Tag.

Weitere Tipps:
Unabhängige Patientenberatung anrufen, die helfen einem auch bei Fragen.


beste grüße
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Ritchy

« Antwort #47 am: 05. September 2013, 11:01 »
Hallo zusammen,

ohhhh nein....
Ich bin auch bei der TK versichert und habe die Kündigungsfrist verpasst.
Ich wollte zum 31.10.2013 kündigen, da ich am 03.11.13 abfliege.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate und nicht wie von mir gedacht einen Monat.
Ist jemand schon in der selben Situation gewesen oder hat eine Idee wie ich doch noch bis zum 31.10. aus dem Vertrag rauskomme.  ???

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paulstn

« Antwort #48 am: 08. Januar 2014, 18:57 »
ich bin nun auch auf diese Thematik gestoßen (TK versichert). Werde meine Erfahrungen schildern. Bis jetzt hieß es am Telefon, dass eine Anwartschaft empfohlen wird. Mal sehen was die Broschüre sagt die ins Haus flattert.

gruß
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dusduck

« Antwort #49 am: 08. Januar 2014, 19:48 »
Hallo zusammen,
ich kann gerne auch meine Erfahrungen hier schildern. Für meine Reise hatte ich 7 Monate unbezahlten Urlaub von meinem Arbeitgeber bekommen. Ich war und bin wieder freiwillig gesetzlich versichert bei der TK. Für die Zeit im Ausland habe ich keine Anwartschaft bei der TK bezahlt. Dies sei auch das normale Vorgehen bei unbezahltem Urlaub mit Auslandsaufenthalt sagte man mir. Vor der Reise habe ich die Versicherung gekündigt, so 8 Wochen vor Start der Reise. Dabei habe ich gelernt, dass die Kündigung in meinem Fall erst zum Ende des ersten Monats meiner Freistellung nötig war, da die Versicherung, wie ich es verstanden habe, erstmal "weiterläuft". Formloses Schreiben zur Kündigung reicht. Im gleichen Zug hatte ich mir von der TK bereits ein Formular zur Wiederanmeldung zusenden lassen. Dieses lag ausgefüllt bei meiner Homebase, damit ich im Fall eines Falles schnell wieder in Deutschland krankenversichert bin.
Nach der Rückkehr nach Deutschland musste ich
- das obige Formular zur Anmeldung
- einen Nachweis meiner Auslandskrankenversicherung (bei mir Hanse Merkur )
- eine Erklärung, dass ich keine Einkünfte im Ausland erzielt habe sowie
- einen Nachweis meiner Wiedereinreise nach Deutschland (Ticket/Boardkarte) einreichen.
Nach der Überweisung des anteiligen Mindestbetrages (nötig für die Zeit nach Ankunft in DE und vor Wiederaufnahme meines Jobs) lag die Gesundheitskarte schwupps im Briefkasten, sogar das alte Foto hatten sie noch. ;)
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Janyla

« Antwort #50 am: 12. Januar 2014, 03:25 »
Wie viek war denn der mindestbeitrag? Ich muss mich wenn ich wiederkomme ca einen monat selber versichern (TK) und hab ein plan was sowas kostet...
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paulstn

« Antwort #51 am: 11. Februar 2014, 18:31 »
ich schildere hier meine (bisher) ausschließlich positiven Erfahrungen mit der TK.

Bei mir geht es los Anfang Mai über Südostasien, Mittelamerika, Südamerika, südliches Afrika, Indien (ca. 1 Jahr).
Ende 20, seit ca. 5 Jahren TK versichert. Immer super Service (auch am Telefon., außer zur Anwartschaft). Viele Kostenübernahmen. Keinerlei Probleme bisher.

War heute beim persönlichen Beratungsgespräch. Kann ich nur empfehlen. Ist doch irgendwie besser als am Telefon.

Impfungen
- für 430€ beim Apotheker, 90% werden anstandslos von der TK übernommen. Da hat er sich gleich die Rezepte geschnappt und losgelegt ohne das ich was sagen musste.

Impfberatungskosten durch den Hausarzt
- Rechnung wird zu 100% übernommen

Impfung beim Gesundheitsamt (Gelbfieber)
- 50€, wird zu 100% von der TK übernommen

Anwartschaftskosten
- der Telefonmensch meinte ich komm eher nicht drum rum. Der Berater in der Geschäftsstelle war sich nicht ganz sicher. Ich sagte ich werde wahrscheinlich 1-2 Wochen nach meiner Ankunft wieder eine Beschäftigung haben, 100%ig sicher bin ich aber nicht.
Berater hielt dann telefonisch Rücksprache mit der Fachabteilung.

Auskunft der Fachabteilung: Brauche keine Anwartschaft. Soll einfach nach der Weltreise vorbeikommen dann nimmt man mich wieder auf.
Ich nachgehakt: Warum das? Er so (typisch fränggisch:) Schulterzucken " Kommens einfach vorbei dann mach mer des, des passd scho!".

Dann hat er auch gleich einen Langzeiteintrag ins System gemacht, dass das so ist und hat es mir auch noch (auf Nachfrage) gleich ausgedruckt.

Also bin ich safe und brauche keine Anwartschaft  ;D

So ganz haben wir es beide nicht versanden (der Berater) und ich.
Aber ich hab nen Wisch mit Bestätigung von daher soll es mir recht sein.

Es gibt da wohl so einen inoffiziellen Kulanzrahmen von ein paar Wochen der ok ist.

Also TK, Bisher Note 1 mit Stern. Muss ich wirklich sagen. Tip Top Beratung und Tip Top Leistungen!

Werde wahrscheinlich auch die TK TravelXL abschließen (0,80 €/Tag bzw. 3€/Tag wenn man in USA und Australien unterwegs ist).



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crazy_culture

« Antwort #52 am: 11. Februar 2014, 22:33 »
Ich habe auch versucht eine schriftliche Aussage von der TK zu bekommen zum Thema Anwartschaft und KV.
Nach meiner ersten Anfrage hatte ich mit einer Mitarbeiterin telefoniert, die mir das Gespräch nochmal schriftlich zusammengefasst hatte und mir eine Anwartschaft empfohlen hatte.
Ich hatte dann noch Rückfragen und es hat 2 Erinnerungsmails und 4 Wochen gedauert, bis ich eine Antwort bekommen habe.
Frage war: ich bin pflichtversichert, plane einen längeren, außereuropäischen Auslandsaufenthalt, würde mich von der TK abmelden und vermutlich vorher noch kein Arbeitslosengeld beziehen.

Antwort:
Kehren Sie nach einem längeren Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurück und nehmen Sie nach Rückkehr sofort eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland auf, meldet Sie ihr Arbeitgeber bei uns an.
Haben Sie bei Rückkehr nach Deutschland einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I kann Ihre Versicherung ab Beginn der Leistung erneut bei uns begründet werden.
Sind sie nicht verheiratet und wissen Sie bis jetzt noch nicht, ob bei Rückkehr eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird oder sofort ein Leistungsbezug über die Agentur für Arbeit besteht, empfehlen wir den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.


Ich habe dann nochmal angefragt was denn die Folge ist, wenn ich wiederkomme, der Antrag auf ALG noch nicht bewilligt ist und ich keinen Job in Aussicht habe und keine Anwartschaft abgeschlossen hatte

Antwort:
Bei Rückkehr aus dem Ausland ist eine Aufnahme bei der letzten Krankenkasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V möglich.
Hierzu müssen Sie nach Ihrer Rückkehr lediglich einen Antrag bei der TK auf diese Versicherung stellen und uns einen Nachweis über das Datum Ihrer Rückkehr zukommen lassen sowie einen Nachweis Ihrer privaten Auslandsversicherung.
Diese Versicherung ist immer dann möglich wenn keine Versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen oder kein Arbeitslosengeld bezogen wird.
Das Abschließen einer Anwartschaft ist hierbei keine Voraussetzung für die Aufnahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, sie dient lediglich als Anrechnungszeit für die Prüfung von Vorversicherungszeiten.
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taito

« Antwort #53 am: 21. März 2014, 00:11 »
Hey,

ich hab auch mal noch eine Frage bezgl. der Anwartschaft.

Angenommenes Szenario Weltreise (Dt. KK gekündigt, keine Anwartschaft, Auslands-KV vorhanden): Unterwegs passiert ein Unfall, der Arzt entscheidet sich für einen notwendigen Rücktransport, der auch durchgeführt wird und entsprechend von der Auslands-KV übernommen wird. In Deutschland angekommen, wäre die Dt. Krankenkasse (gezwungen?) mich wieder aufzunehmen. ABER wer bezahlt in dem Fall die weiteren Behandlungskosten? Die Auslands-KV ist meiner Meinung nach aus der Sache raus. Auf der anderen Seite ist das aber auch keine Angelegenheit von der Dt. KK, da der Unfall ja nicht während einer Zeit passiert ist bei der man bei der Dt. KK versichert war.  MIT Anwartschaft würde die Dt. KK die weiteren Behandlungskosten aber eben doch übernehmen. So in der Form habe ich das vor kurzer Zeit im Internet (entweder hier oder in einem anderen Weltreise-Forum) gelesen, kann das aber leider nicht mehr finden.

Was meint ihr dazu? Klar, der Fall, dass das Eintritt ist sicherlich unwahrscheinlich, aber für den Fall das es passiert, würden je nach Unfall in Deutschland sicherlich massive Kosten auf einen zu kommen, dem gegenüber wären 50 € (?) Anwartschaft pro Monat wohl Peanuts. :-\

Help!  ???

Danke im Voraus!
Rob

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GeliAnn

« Antwort #54 am: 08. Juni 2014, 13:49 »
Hallo,

wir können top-aktuell auch etwas in Sachen "Krankenversicherung in Deutschland während Auslandsaufenthalt" beitragen, nachdem wir vor ein paar Tagen mit unserer Krankenversicherung ein paar Fragen zu diesem Thema klären konnten.


Folgendes Szenario:
Job-Kündigung zum Ende des Jahres, ab Mitte Januar 2015 Start unserer sechsmonatigen Reise (SOA, Südsee, Südamerika).

Die Aussage unserer Krankenkasse (Barmer/GEK) zur Inlandskrankenversicherung (Stand 06/2014):

1. Von Anfang bis Mitte Januar in Deutschland auf eigene Kosten selbst krankenversichern (da bisher freiwillig in der KV und nicht pflichtversichert); Kosten ca. 80 Euro.

2. Von Mitte Januar bis Mitte Juli Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

3. Bei Rückkehr im Juli beim Arbeitsamt zurückmelden, das Arbeitsamt trägt die Kosten für die Inlandskrankenversicherung.

Was aber, wenn wir unterwegs ernsthaft krank werden, nach Deutschland zurück und dort behandelt werden müssen, aber zum Zeitpunkt der Rückkehr nicht inlandskrankenversichert sind? Die Behandlung im Ausland deckt die Auslandskrankenversicherung ab, auch den Rücktransport, aber wer übernimmt die Behandlungskosten in Deutschland für den Fall, dass man sich krankheitsbedingt nicht wieder beim Arbeitsamt zurückmelden kann?

Hierzu die Aussage der Barmer/GEK: Man hätte jederzeit (auch wenn man krank von der Reise zurückkommt) die Möglichkeit, sich wieder dort zu versichern. Und das gilt auch für Pflichtversicherte mit Ausnahme von Punkt 1; hier sind Pflichtversicherte nach der Kündigung automatisch einen Monat lang nachversichert, es entstehen also keine Kosten.

Das klingt doch recht easy, oder?

Schöne Grüße
GeliAnn
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crazy_culture

« Antwort #55 am: 11. Juni 2014, 06:29 »
Wir haben keine Anwartschaft gemacht. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, das wir so krank zurück kommen, dass wir nicht persönlich zum Arbeitsamt gehen können, um uns zurück zu melden, dann liegt bei der Homebase ein ausgefüllter, unterschriebener Mitgliedsantrag der Krankenkasse, wo nur das Datum eingetragen werden muss.
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kutt

« Antwort #56 am: 24. Juli 2018, 18:04 »
Hallo,

bitte entschuldigt, aber dieses Thema trifft genau "mein" Problem:

Ich habe folgendes vor:
Ich will ab dem 15.08.2019 bis 01.10.2020 frei machen.

Dazu habe ich mir Urlaub angespart, und zwar vom 15.08.2019 bis zum 17.11.2019 Vom 17.11.2019 bis zum 11.09.2020 setzt mein Arbeitgeber mein Arbeitsverhältnis aus und dann möchte ich noch bis zum 01.10.2020 Erholungsurlaub nehmen.

Ich bin bei der TK und freiwillig gesetzlich verschert.

Nun habe ich schon telefoniert und war eben mal zu einem Gespräch.

Ich muß zugeben, die nette Dame war etwas überfordert, hat viele Rückfragen per Telefon gemacht usw. und wir sind immer bei 3 Problemen hängengeblieben.

1: Eine private Auslandsversicherung würde den Geamtzeitraum berücksichtigen und ich müsste nachweisen, wann ich Deutschland verlasse und ab dem Moment nur 12 Monate gültig sein.

Das ist mir völlig unklar: Ich bin doch die ersten Monate noch über meinen Arbeitgeber versichert? Was hat das denn mit der privaten Versicherung zu tun? Wie soll ich bitte nachweisen, wann ich Deutschland verlassen habe? Ich mill mit meinem Schiff in die Karibik, da gibt es also keine Flugtickets o.ä. über die ich das machen könnte...

2: Anwartschaft: Zuerst meinte die Dame: Weil ich freiwillig gesetzlich versichert bin, muß ich eine machen, sonst würde ich nicht zurück können. Nach ein paar Telefonaten sagte sie dann, daß wenn ich im Krankheitsfall und Rücktransport keine Anwartschaft habe, dann hätte ich in Deutschland keine Versicherung (im Falle einer Rückkehr vor dem Ende der unbezahlten Zeit)?

Ich habe dann angefangen zu argumentieren, aber so sei es nun mal?

3: Ich könnte eine Travel XL bis zum 18.11. abschließen und dann eine Auslandsversicherung beantragen. Das müsste ich aber von Deutschland aus machen. D.h. nach Dtl. fliegen, Versicherung machen und mit dem Rückflugticket dann dden Reisebegin festlegen.

Alles in allem bin ich von dem Gespräch eher unzufrieden gegangen...  Auch die beständige Aussage, daß ich eine Anwartschaft unbedingt brauche, weil ich bei Rückkehr (wann und in welcher Verfassung auch immer) auf verlorenem Posten stehen würde...


Hilfe?
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Vombatus

« Antwort #57 am: 24. Juli 2018, 18:14 »
Ich kann dir zu zwei Fragen (bzw. nr. 1) etwas schreiben ...

Die deutsche gesetzliche KV nutzt die außerhalb der EU eigentlich sowieso nichts, du musst also eine AKV abschließen, diese zahlt dann auch im außereuropäischen Ausland.

Du wirst ja irgendein Ticket oder Vertrag haben, dass dir bestätigt, dann und dann von dort und dort … los oder weg zu fahren. Eine Rechnung oder Vertrag oder so? Oder hast du ein eigenes Schiff? ... in dem Fall kannst du bei der AKV anrufen und nachfragen ...

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kutt

« Antwort #58 am: 24. Juli 2018, 19:15 »
Es ist ein eigenes Schiff.

D.h. ich habe keinen Chartervertrag o.ä.

Ticket o.ä. gibt es nicht. Wenn ich in einen Hafen fahre, dann zahle ich meine Liegebehühr und das wars. Mit etwas Glück bekommt man dann eine handgeschriebene Quittung.

Wenn ich losfahre, dann bin ich weg - eine Abmeldung würde erst außeralb der EU nötig werden. Also wenn man richtig klarieren muß. Wo kommt man her, wo fährt man hin, wer ist/war an Bord usw...

Also im Prinzip wenn man in Portugal die Leinen loswirft, und zu den Kanaren fährt. Aber da bin ich ja schon einige Wochen/Monate unterwegs...
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Eka

« Antwort #59 am: 25. Juli 2018, 14:36 »
Wenn du eine TK Filiale vor Ort hast, geh dort hin und lass dich beraten und lass dir alles schriftlich geben, da sich die Bedingungen jederzeit ändern können.
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