Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Krankenversicherung => Thema gestartet von: Luna am 28. April 2007, 13:38

Titel: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Luna am 28. April 2007, 13:38
Hallo alle miteinander!
Stimmt es, das man im Zuge der Gesundheitsreform seit dem 1.4.07 keine Anwartschaft mehr bei seiner Krankenkasse braucht,wenn man längere Zeit im Ausland ist, sondern sich ohne Probleme abmelden und nach der Reise wieder versichern kann??? Hat irgendwer da genaue Tips und Infos???
Gruß,
Luna  ???
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig???
Beitrag von: karoshi am 28. April 2007, 19:05
Hallo Luna,

da begeben wir uns jetzt auf dünnes Eis, weil die Gesundheitsreform noch relativ frisch ist. Und bei der Formulierung des Gesetzes hat natürlich mal wieder keiner ausdrücklich an Langzeitreisende gedacht.

Ich habe folgende FAQ vom Gesundheitsministerium gefunden, die den Schluss nahe legt, dass eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr erforderlich ist, zumindest wenn man vor der Reise pflichtversichert war: Fragen und Antworten zur Gesundheitsreform (http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitsreform/ueberblick/pdf/gesundheitsreform_2007_fragen_antworten.pdf).

Anders könnte der Fall liegen, wenn vor der Reise eine freiwillige Versicherung in der GKV vorgelegen hat. Dazu habe ich jetzt nichts eindeutiges gefunden. Vielleicht kann ja jemand anders aushelfen.

Eine weitere interessante Frage in diesem Zusammenhang ist, ob man in Zukunft während der Reise noch seinen Wohnsitz im Inland angemeldet lassen sollte. Sonst werden möglicherweise zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung noch inländische Beiträge fällig, und die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, diese auch einzutreiben... Ich nehme mal an, dass man in Zukunft für die Abmeldung bei der Krankenkasse eine Versicherungsbescheinigung einer anderen Kasse oder eine Wohnsitz-Abmeldebescheinigung ins Ausland vorlegen muss. Erfahrungen damit habe ich aber noch keine.

LG, Karoshi
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig???
Beitrag von: Weltenbummler am 09. Juni 2007, 11:19
Vorsicht Lisa,
wenn ich nicht ganz schief liege, nimmt Dich jede Krankenkasse erst wieder nach erneuter Gesundheitsprüfung auf, wenn Du vorher nicht krankenversichert warst. D.h.: für existierende Wehwehchen kommen die nicht mehr auf - und schon gar nicht für Probleme, die während der Reise noch hinzugekommen sind.
Also hör dich am besten mal um, wie hoch bei Deiner Krankenkasse der Anwartschafttarif ist. Der liegt zwischen weniger als 20 und 150 Euro pro Monat bei den gesetzlichen. Vielleicht empfiehlt sich vor dem Hintergrund ja noch ein Krankenkassenwechsel einige Monate vor Abflugt (Diese Angaben sind natürlich ohne Garantie).

LG,

WB
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig???
Beitrag von: Luna am 03. Juli 2007, 14:44
Also, nach mehreren Gesprächen mit meiner Krankenkasse (KKH) hat es sich tatsächlich bestätigt! Man braucht keine Anwartschaft mehr, sondern kann sich für eine längere Reise ganz einfach bei seiner Krankenkasse abmelden. Wenn man den genauen Reisezeitraum kennt, kann man sogar gleichzeitig mit der Kündigung einen Wiederaufnahmeantrag einreichen. So spart man doch einiges an Geld unterwegs.Wie gesagt, bei der KKH und auch bei der BKK Mobil oil (Kasse meines Freundes) haben wir das jetzt so vereinbart für unsere Reise!
Also alle die jetzt in der Planung stecken, sollten einfach mal ihre Kasse anrufen und das klären!
Liebe Grüsse eure Luna  :)
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: karoshi am 03. Juli 2007, 21:25
Super, interessante Information! Haben sie Dir auch gesagt, wie sie das mit dem Wohnsitz handhaben, d.h. wenn Du Dich in Deutschland nicht abmeldest? Dann besteht nach meinem Verständnis nämlich weiterhin Versicherungspflicht!

LG, Karoshi
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: maja am 04. Juli 2007, 01:10
Habe diesbezüglich heute auch mit meiner Krankenkasse telefoniert.

Seit dem 01.04. braucht man wohl keine Anwartschaft mehr. Gerade nach einem Auslandsaufenthalt (wozu nicht nur eine Beschäftigung zählt, sondern auch Reisen, da man keinen Anspruch auf Leistungen hat) hat man ein freies Wahlrecht bei der Pflichtversicherung nach Rückkehr, zumindest wenn man vorher in der Gesetzlichen war.

Da man wie gesagt keinen Anspruch auf Leistungen hat während dem Auslandsaufenthalt, sollte der Wohnsitz auch nicht von Bedeutung sein. (Bin allerdings kein Experte...)

Letztes Jahr hat mich meine Krankenkasse auch ganz unbürokratisch (3Zeiler per Mail) beitragsfrei gestellt für mein 6monatiges Auslandssemester. Das wäre eventuell auch eine Möglichkeit, hängt jedoch stark von der Kulanz der Kasse ab.
Aber fragen kostet ja nicht ;o)

LG, Maja
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Luna am 04. Juli 2007, 14:46
Die Versicherungspflicht besteht eigentlich, das ist richtig.Es hat sich jetzt aber sehr viel verändert und unter Absprache ist es wie gesagt kein Problem. Ich werde meinen Wohnsitz in Deutschland auch behalten und dort gemeldet bleiben. Das ist wie gesagt zumindest bei der KKH und der BKK mobil oil kein Thema gewesen. Da ich mich ja nicht in Deutschland aufhalten werde!Ich wurde nur darauf hingewiesen, das ich mich um eine Auslandsreisekrankenversicherung kümmern sollte und mich gleich nach Rückkehr wieder versichern sollte.
Aber ich schätze für ganz genaue Angaben muss jeder selbst mit seiner Kasse sprechen, da die Gesundheitsreform ja auch noch ziemlich "jung" ist.
Soweit,
Luna  ;)
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: kiwi2010 am 05. April 2010, 12:06
Hallo zusammen, bei der TKK sagte man mir zunächst eine Anwartschaft (40€/Monat) wäre obligatorisch , beim nächsten Gespräch jedoch war sie unvermeidbar, solange ich in Deutschland gemeldet sei. Dies liege an der Versicherungspflicht  und würde nur bei Abmeldung entfallen. Könnte übrigens auch nachgefordert werden falls ich mich nach dem Wiederkommen zu einer anderen KK entscheiden sollte.!?! Überlege ob ich mich tatsächlich abmelden soll. Wer weiß was für Folgen eine Abmeldung hat??? Wenn es bei der Bkk mobil und KKH anders ist wäre ein Wechsel ja auch eine Alternative.
LG Dagmar
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: apunktl am 12. April 2010, 10:43
ich hab heute mit der tk telefoniert.

für mein reiseland (mexiko) besteht für das auslandssemester sowieso kein auslandskrankenschutz.
es soll ohne probleme möglich sein aus der gesetzlichen für das semester auszutreten und am tag der rückkehr wieder einzutreten.
das hört sich allzu gut an, hat jemand was gegenteiliges gehört?
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: grobhart am 12. April 2010, 12:06
weiß jemand wie das bei einer privaten KV aussieht?

mir sagte man am telefon, dass ich gezwungen wäre meine beiträge in deutschland voll weiter zu zahlen, da anfang 2009 ein entsprechendes gesetz zur pflichtversicherung erlassen worden sei (von uns ulla schmidt)
lediglich wenn ich meinen ersten wohnsitz in deutschland aufgeben würde, ließen sich die beiträge einsparen...

das halte ich für unerhört, denn der PKV entstehen doch absolut keine kosten während ich - mit einer auslands KV ausgestattet - im ausland weile und eventuelle behandlungen über diese versicherung abgesichert sind.
(lediglich bei einem rücktransport nach D und fortführung einer im ausland begonnenen behandlung käme die heimische KV wieder ins spiel - aber das könnte man ja an einen zwangs-wiedereinstieg in seine "alte" KV koppeln)

kurzum: skandal! ;)

weiß jemand mehr dazu?
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: lillki am 13. April 2010, 10:21
Hallo zusammen

Ich bin aus der Versicherung ausgeschieden, fuer Januar wurden mir nur 10 Tage abgebucht und kann bei Rueckkehr wieder per Telefonanruf angemeldet werden (BKK).
Was sie allerdings von mir haben wollten, war ein Flugticket oder eine Abmeldung. Aber das erschien mir auch eher so als ob es einfacher ist, wenn man ihnen etwas offizielles gibt, die Frau vond er BKK meinte: ob es moeglich waere.... hoerte sich nicht nach Verpflichtung an.
Die Abmeldung vom Einwohnermeldeamt ist insofern von Vorteil, weil man damit nahezu alle Vertraege (Fitnessstudio, Telefon, Handy) auf Kulanzbasis kuendigen kann.
PLUS: die Dame vom Einwohnermeldeamt hat mich ausserdem darauf hingewiesen, dass man bei einer Reise von ueber 3 Monaten, die man also ausserhalb Dtl. verbringt, verpflichtet ist sich abzumelden.

Gruesse aus Sihanoukville
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: karoshi am 13. April 2010, 11:38
Hallo Grobhart,

die von lillki beschriebene Handhabung, dass man sich mit einer behördlichen Abmeldung oder ersatzweise einem Flugticket und abgeschlossener Auslands-KV sehr wohl bei der KV abmelden kann, ist eigentlich (nach einer Phase des "Einrüttelns") inzwischen Standard, zumindest bei den gesetzlichen KV. Bei den privaten brauchst Du allerdings eine Anwartschaft, damit Du hinterher zu denselben Konditionen und ohne neue Gesundheitsprüfung wieder rein kommst.

Wenn man Dir bei Deiner KV was anderes erzählt hat, liegt das vermutlich daran, dass sich die Person am anderen Ende der Leitung mit der Situation nicht so gut auskannte. Nach den Buchstaben des Gesetzes bist Du nicht versicherungspflichtig, wenn Du einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hast (SGB V §5 Abs. 13 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html)), und dieser Anspruch ist ja mit Auslandsaufenthalt und gleichzeitiger Auslands-KV gegeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass ausgerechnet Dein zuständiger Sachbearbeiter im letzten Jahr schon so einen Fall hatte, ist eher gering. Ich würde nochmal anrufen und mich ggf. mit Vorgesetzten oder der Grundsatzabteilung verbinden lassen.

LG, Karoshi
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Seb2509 am 13. April 2010, 15:16
Hallo,

also ich war heute morgen noch bei meinem Versicherer (KKH).
Eine Anwartschaft ist nicht notwendig, die Krankenkasse nimmt dich
bei deiner Rückkehr wieder auf... :)

Vielleicht noch eine Info für Alle die unbezahlten Urlaub bekommen:

Mein Arbeitgeber meldet mich bei meiner Abreise (September 2010)
bei der Krankenkasse ab. Die Krankenkasse schickt mir für meine
Unterlagen eine Bestätigung zu.

Bei meiner Rückkehr funktioniert´s genauso...

Ich brauche nichts weiter zu unternehmen.

Grüße, Seb
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: grobhart am 13. April 2010, 17:09
Dank Dir karoshi! Das sieht gut aus - hab einen Bekannten aus der Branche ausfindig gemacht, der das bestätigt hat - noch nicht en detail, aber grundsätzlich. Ich erfahre die nächsten tage mehr und gib dann hier kurze Info in Sachen PKV...
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: cielo am 06. Mai 2010, 11:12
gibt es hier jemanden, der bei der tk versichert ist und bei dem kein mindestbeitrag fällig war?

ich habe dort gerade angerufen und die sagten dass ich, wenn ich noch in deutschland gemeldet bin, auf jeden fall beiträge zahlen müsste. eben den mindestbeitrag und der richtet sich sogar nach der höhe der ersparnisse, von denen man dann lebt. bei 850 € (minimum) wären das 140 euro pro monat. sie hat das damit begründet, dass viele zur behandlung nach deutschland zurückfliegen und dann ja die arztkosten erstattet bekommen wollen.

ich bin nun ein wenig verwirrt, weil hier ja überall geschrieben wird, dass man sich problemlos abmelden kann von der kv, aber trotzdem noch in d. gemeldet sein kann.
gilt dies auch für die tk? oder bei welchen krankenkassen hat das definitiv geklappt?

da ich gerade meine alte (kkh) gekündigt habe (wegen zusatzbeitrag) bin ich da noch flexibel ;). die tk hatte mir gefallen, weil kein zusatzbeitrag und übernahme vieler kosten (impfkosten inkl. beratung).
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: djmuh am 06. Mai 2010, 15:48
Hey cielo,

ich bin ebenfalls bei der TK versichert und hatte kein Problem. Vor meiner Reise war ich als Student über meinen Vater familienversichert und habe mich um Abmeldung oder ähnliches gar nicht gekümmert. Nach meiner Rückkehr (und Ende des Studiums / Exmatrikulation) musste ich mich zu dem von dir genannten Mindestbeitrag als freiwilliges Mitglied selber versichern - klar.

Anfangs wollte die TK vom Datum meiner Exmatrikulation an Beiträge, da ich mich zu dem Zeitpunkt jedoch im Ausland aufgehalten habe und Auslandsreisekrankenversichert war, konnte ich das genauso wenig einsehen wie du jetzt. Also habe ich wie karoshi & Co. schon beschrieben haben einfach meine Flugbuchungsbestätigung zur Glaubhaftmachung hingeschickt und das Thema war erledigt.

Viel Erfolg!

LG

djmuh
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: cielo am 06. Mai 2010, 17:25
vielen dank! das macht mir schon mal mut. dann hoffe ich mal, dass ich auf den richtigen sachbearbeiter treffe, sonst wirds ein teurer wechsel ;). werde aber vorher nochmal da anrufen, vielleicht ist dann ja wer kompetenteres am apparat :).
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Matzepeng am 08. Mai 2010, 09:36
Ja das ist wirklich so ein Willkür-Thema.

Hab nochmal rausgekramt, wie das bei uns lief:

Meine gesetzliche Krankenkasse, die IKK, sagte zum Thema Weltreise:

1. Ich brauche nicht meine Mitgliedschaft bei der gesetzlichen KK zu kündigen, da mich bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitgeber abmelden wird.
2. Die Fortzahlung der Beiträge zur gesetzlichen KV während meiner Abwesenheit bzw Auslandsaufenthalts sind freiwillig und bringen keinen ersichtlichen Vorteil gegenüber Nichtzahlung.
3. Nach der Rückkehr besteht aufgrund § 173 Abs. 2 Nr. 5 SGB V freies Wahlrecht, d.h. ich kann mich sofort nach Rückkehr wieder bei der gesetzlichen Krankenkasse anmelden bei der ich vor dem Auslandsaufenthalt gemeldet war und dann a) bei Nichtbeschäftigung die Beiträge in Höhe des Mindestbetrages von momentan monatlich ca. 115€ selbst zahlen bzw. mich durch die Agentur für Arbeit (Sperrfrist ist ja dann abgelaufen) versichern lassen oder b) bei Neubeschäftigung, die Beiträge über den Arbeitgeber abführen. 
4. Es besteht Pflichtversicherung.
5. Eine Anwartschaftsversicherung macht in diesem Fall keinen Sinn.

Also: No action required.

Dan gabs noch einen Nachtrag:

Hier sind sich die Krankenkassen nicht einig und es muss wohl von Fall zu Fall unterschieden werden. Aufgrund der Tatsache, dass wir weiter in D gemeldet sein werden und Pflichtversicherung besteht, kam nochmal die Frage auf, ob nicht doch eine Anwartschaft Sinn machen würde.

Meine Krankenkasse sagt zu dem Fall noch einmal explizit: Für die Zeit des Auslandaufenthaltes ist keine Versicherung in Deutschland notwendig. Ihr gewöhnlicher Aufenthalt wird für die Zeit Ihrer Weltreise nicht in Deutschland sein, unabhängig von Ihrer Meldung beim Einwohnermeldeamt. Eine Anwartschaftversicherung ist für 1 Jahr nicht notwendig. Sie werden nach Ihrer Weltreise wieder bei uns versichert. Viele der größeren Krankenkassen werden natürlich gerne die Beiträge einziehen wollen, ist ja auch eine schöne Zusatzeinnahme. Denn Sie sind im Ausland und können somit keine Kosten mit der Krankenkasse abrechnen bzw. erstattet bekommen (außerhalb der EU). Die TK pocht auf Anwartschaft und somit monatliche Beiträge. Schade, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. (Jan 2009)

Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: grobhart am 17. Mai 2010, 11:26
Hallo Grobhart,

die von lillki beschriebene Handhabung, dass man sich mit einer behördlichen Abmeldung oder ersatzweise einem Flugticket und abgeschlossener Auslands-KV sehr wohl bei der KV abmelden kann, ist eigentlich (nach einer Phase des "Einrüttelns") inzwischen Standard, zumindest bei den gesetzlichen KV. Bei den privaten brauchst Du allerdings eine Anwartschaft, damit Du hinterher zu denselben Konditionen und ohne neue Gesundheitsprüfung wieder rein kommst.

Wenn man Dir bei Deiner KV was anderes erzählt hat, liegt das vermutlich daran, dass sich die Person am anderen Ende der Leitung mit der Situation nicht so gut auskannte. Nach den Buchstaben des Gesetzes bist Du nicht versicherungspflichtig, wenn Du einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hast (SGB V §5 Abs. 13 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html)), und dieser Anspruch ist ja mit Auslandsaufenthalt und gleichzeitiger Auslands-KV gegeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass ausgerechnet Dein zuständiger Sachbearbeiter im letzten Jahr schon so einen Fall hatte, ist eher gering. Ich würde nochmal anrufen und mich ggf. mit Vorgesetzten oder der Grundsatzabteilung verbinden lassen.

LG, Karoshi

leider hat bei mir ein erneutes gespräch und der hinweis auf den o.g. § keine überschwängliche zustimmung seitens der Privaten KV ergeben ;)
stattdessen betonte sie erneut, dass seit anfang 2009 versicherungspflicht besteht, sofern man seinen 1. wohnsitz in deutschland hat.
sie verwies mich auf §193 Absatz 3 des versicherungs vertragsgesetz:
http://norm.bverwg.de/jur.php?vvg,193

ich bekomme jetzt diverse dinge in schriftform per post und kann dann in ruhe überlegen, ob sich eine andere interpretation anbietet...

anscheinend besteht zu diesem thema aber ein unterschied zwischen gesetzlich und prvat versicherten...
seltsam allerdings, dass die versicherung von einem "recht auf anwartschaft" bei gesetzlich versicherten nichts wissen wollte.
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: karoshi am 17. Mai 2010, 12:27
Hallo grobhart,

Es besteht (und bestand immer) tatsächlich ein Unterschied in den Handhabung zwischen privater und gesetzlicher KV, zumindest was die Notwendigkeit einer Anwartschaft betrifft (bei den privaten: immer notwendig).

Der von Dir angegebene §193 VVG lässt durchaus eine andere Interpretation zu:
Wenn Du für die Zeit der Reise sowohl eine Anwartschaft bei Deiner alten PKV als auch eine Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung bei einem deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen hast, erfüllst Du nach meinem naiven Rechtsverständnis alle Anforderungen des Absatzes 3.

Der Einwand, der wahrscheinlich kommen wird, ist dass mit der Auslands-KV der Schutz nicht lückenlos ist (Stichwort: Inland). Das wäre aber umgekehrt genauso, wenn Du einfach Deine normale PKV weiter laufen lassen würdest. (In dem Fall hättest Du nach einer bestimmten Zeit keinen Versicherungsschutz im Ausland mehr.) Durch die zusätzliche Anwartschaft stehst Du ingesamt sogar besser da, was Deine weltweiten Leistungsansprüche angeht.

LG, Karoshi
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: kiwi2010 am 16. Juni 2010, 11:06
Hallo Zusammen,
Ich habe inzwischen die 4. Version von der TKK gehört und ein Versicherungsmakler hat sie auch bestätigt:
Ich kann die Versicherung ohne Anwartschaft für 1 Jahr aussetzen und die KK, bei der ich zuletzt versichert war - in dem Fall die TKK -  ist verpflichtet, mich wieder aufzunehmen.
Ich bleibe beitragsfrei, wenn ich danach -heißt sofort- mein Beschäftigungsverhältnis wieder aufnehme oder mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melde und leistungsberechtigt bin!! Wenn nicht fallen rückwirkend für das Jahr der freiwillige Versicherungsbeitrag von 140€/Monat an.
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: cielo am 16. Juni 2010, 11:26
vielen dank. das klingt super :). heißt das, dass dies gesetzlich so geregelt ist oder nur von der tkk so gehandhabt wird? nur für den fall, dass die bei mir danach stress machen.
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: kiwi2010 am 16. Juni 2010, 12:01
Das weß ich ehrlich gesagt auch nicht genau.  Gesetzlich festgelegt ist auf alle Fälle, dass die letzte KK dich wieder aufnehmen muß. Ich lasse mir das jetz auch erstmal schriftlich geben, nicht das nachher keiner mehr was davon weiß.
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: cielo am 16. Juni 2010, 14:44
so, ich hab da jetzt auch nochmal angerufen und diesmal eine kompetentere antwort erhalten :). also im prinzip dieselbe wie deine. hinzuzufügen ist aber noch: arbeitslos melden nach der ankunft allein reicht nicht aus. man muss anspruch auf alg I haben. bei alg II (das sogenannte "hartz IV") müsste man diese 140 euro rückwirkend zahlen. wenn das nicht sicher ist oder man weiß dass man keinen anspruch auf alg I hat (betrifft mich zum glück nicht), dann kann man diese anwartschaft noch machen, das wäre dann deutlich günstiger mit ca. 40 euro pro monat. das sei gesetzlich so geregelt, sagte die nette dame :).

ich würd mal sagen, alle, die was anderes behauptet haben, haben einfach keine ahnung :D. ich mach mir jetzt jedenfalls keine sorgen mehr *juchhu*. wieder eine sorge weniger :).
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: djmuh am 16. Juni 2010, 16:26
Mal eben auf die schnelle...

Warum sollte ich bitte 12 mal 140 Euro bezahlen, wenn ich ein Jahr im Ausland verbringe und überhaupt keine Möglichkeit habe, die KK in Anspruch zu nehmen? Und warum sollte ich 12 mal 40 Euro für eine Anwartschaft bezahlen, obwohl mich die KK sowieso wieder aufnehmen muss?

Mir hat die TK am Telefon die gleiche Story erzählt und ich lasse es drauf ankommen. Keinen einzigen Cent für keine Leistung. Ich bin zur Zeit Auslandskrankenversichert und brauche damit keinen Versicherungsschutz in Deutschland. Ende der Geschichte. "Das ist gesetzlich so geregelt..." habe ich schon oft gehört und da brauche ich gar nicht erst ins Gesetzt zu gucken, um zu wissen, dass deine "kompetente" Dame die gleiche TK Sachbearbeiterin sein könnte, die ich als "unkompetente" Dame bezeichne. Ahnung von Recht hat sie jedenfalls nicht, Verkaufstalent entwickelt sie offenbar gerade.  ;)

EDIT:
Wie unterschiedlich andere Krankenkassen die Situation handhaben

Matzepeng:
Zitat
Meine Krankenkasse sagt zu dem Fall noch einmal explizit: Für die Zeit des Auslandaufenthaltes ist keine Versicherung in Deutschland notwendig. Ihr gewöhnlicher Aufenthalt wird für die Zeit Ihrer Weltreise nicht in Deutschland sein, unabhängig von Ihrer Meldung beim Einwohnermeldeamt. Eine Anwartschaftversicherung ist für 1 Jahr nicht notwendig. Sie werden nach Ihrer Weltreise wieder bei uns versichert. Viele der größeren Krankenkassen werden natürlich gerne die Beiträge einziehen wollen, ist ja auch eine schöne Zusatzeinnahme. Denn Sie sind im Ausland und können somit keine Kosten mit der Krankenkasse abrechnen bzw. erstattet bekommen (außerhalb der EU). Die TK pocht auf Anwartschaft und somit monatliche Beiträge. Schade, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. (Jan 2009)

legt den Schluss nahe, dass sich die TK ihrer eigenen Rechtsauslegung bedient...

LG

djmuh
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: cielo am 16. Juni 2010, 16:33
zu mir hatte vor ein paar wochen die tk halt erst erzählt, dass man die 140 euro zahlen muss, ohne weiteren hinweis. dann meinte ich halt auch wieso, ich nehm ja keine leistung in anspruch. dann meinten die, dass es tatsächlich leute gibt, die extra aus ihrem urlaub zurückkommen für die arztbehandlung. ich kann mir das zwar nicht vorstellen, aber das war ihr ernst. und da sie vorher nicht wissen ob du nicht doch zwischendurch mal wiederkommst, sollst du löhnen. aber ist ja nun wohl nicht so, wenn ich der anderen dame glauben darf :D. ich sehe es jedenfalls auch nicht ein.

zu der anwartschaft: naja die brauchst du nur, wenn du danach keinen anspruch auf alg I hast oder direkt wieder arbeiten würdest. also um die ca. 100 euro einzusparen, die du sonst bei dem mindestbeitrag mehr löhnen müsstest.
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: karoshi am 16. Juni 2010, 16:41
Das mit der Anwartschaft sehe ich allerdings auch nicht ganz ein: entweder, es gibt eine Versicherungspflicht (=Beitragspflicht), oder es gibt keine.

Die Anwartschaft sichert Dir doch nur das Recht, wieder in die Versicherung zurück zu können, und das hast Du sowieso. Bei den privaten macht eine Anwartschaft ja gerade noch Sinn, weil es da unterschiedliche Beiträge je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand gibt, und man sich mit der Anwartschaft eben auch das Recht sichert, zu einem bestimmten Beitrag wieder aufgenommen zu werden. Aber bei den gesetzlichen??

LG, Karoshi
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: riano am 16. Juni 2010, 17:00
Das mit der Anwartschaft sehe ich allerdings auch nicht ganz ein: entweder, es gibt eine Versicherungspflicht (=Beitragspflicht), oder es gibt keine.

Seit wann haben die gesetzlichen Regelungen (oder deren Auslegungen) etwas mit Logik zu tun??! Das macht es ja gerade so schwer... Ich bin derzeit auch noch in der Diskussion... Was passiert mit meiner privaten Zusatzversicherung, wenn ich mich bei der gleichen Versicherung Privat fürs Ausland absichere?
Ansonsten habe ich erste kurze Infos meiner KKH, welche in meiner Abwesenheit keine Beiträge verlangen... Komme zu dem Zeitpunkt aus einer freiwilligen Versicherung bei der KKH (zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Urlaubsbeginn liegen noch fast 2 Monate; habe selbst gekündigt, daher Sperrfrist)... Evtl. kann ich den Zeitraum aber noch über die Auslandskrankenversicherung abdecken, da mir diese einen zwischenzeitlichen Aufenthalt von 3 Monaten in Deutschland erlaubt...; wieso diese 3 Monate nicht nach vorne ziehen ;-)   )

Gebe mal genaueres zu Protokoll, wenn ich mehr weiß...


Grüße

Jens
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: karoshi am 16. Juni 2010, 18:08
Hallo Jens,

der Begriff der Anwartschaft ist meines Wissens im Gesetz (SGB V) gar nicht geregelt, sondern ein rein versicherungswirtschaftlicher Begriff. Ich lasse mir aber gern den Paragrafen zeigen, falls ich da was übersehen habe.

LG, Karoshi
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Cujamara am 19. August 2010, 23:09
Hallo zusammen,

was ist denn, wenn ich vorzeitig wirklich Versicherungsschutz in Deutschland benötige? Ich habe von der DAK auch die Auskunft bekommen, dass ich, selbst wenn ich schon nach der Hälfte der geplanten Zeit im Koma liegend nach D zurücktransportiert werden muss, von einem Bevollmächtigten wieder angemeldet werden kann. Aber die Hansemerkur sagt auch über ihre Auslandsversicherung: sobald ich deutschen Boden betrete, greifen deren Leistungen nicht mehr. Entsteht hier nicht doch eine blöde Lücke ab dem Zeitpunkt, dass man z.B. in ein deutsches Krankenhaus eingeliefert wird bis dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Formulare zur Wiederaufnahme eingereicht hat und diese bearbeitet wurden? Was sind schon 40 Euro monatlich gegen immense Krankenhauskosten, die entstehen können. Was meint ihr dazu?
Danke und liebe Grüße
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Martini am 23. August 2010, 13:19
Hallo zusammen,

was ist denn, wenn ich vorzeitig wirklich Versicherungsschutz in Deutschland benötige? Ich habe von der DAK auch die Auskunft bekommen, dass ich, selbst wenn ich schon nach der Hälfte der geplanten Zeit im Koma liegend nach D zurücktransportiert werden muss, von einem Bevollmächtigten wieder angemeldet werden kann. Aber die Hansemerkur sagt auch über ihre Auslandsversicherung: sobald ich deutschen Boden betrete, greifen deren Leistungen nicht mehr. Entsteht hier nicht doch eine blöde Lücke ab dem Zeitpunkt, dass man z.B. in ein deutsches Krankenhaus eingeliefert wird bis dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Formulare zur Wiederaufnahme eingereicht hat und diese bearbeitet wurden? Was sind schon 40 Euro monatlich gegen immense Krankenhauskosten, die entstehen können. Was meint ihr dazu?
Danke und liebe Grüße

kann da mal bitte jemand darauf antworten? das interessiert mich auch.

@cujamara: liebe grüße aus eutin.
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: karoshi am 23. August 2010, 14:10
Es kommt nicht darauf an, wie lange die Krankenkasse zum vollständigen Bearbeiten der Anmeldung benötigt. Für die Anmeldung (dafür sollte man in eine Geschäftsstelle gehen) bekommt man sofort eine Bestätigung mit, und ab diesem Moment besteht auch Versicherungsschutz -- es sei denn, die Anmeldung wird explizit für einen späteren Termin vorgenommen.

Für den besagten Koma-Fall sollte die bevollmächtigte Person die Wiederanmeldung unverzüglich vornehmen.

LG, Karoshi
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Martini am 23. August 2010, 14:30
danke!!
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Cujamara am 25. August 2010, 17:39
Danke auch von mir! Gibt ein bißchen mehr Sicherheit für das Gespräch mit der Versicherung. Wenn ich Freunden und Kollegen davon erzähle, ernte ich nur Unverständnis, dass ich mich überhaupt von der KV abmelden will, aber ich sehe es eigentlich nicht ein für eine Leistung zu bezahlen, die ich nicht bekomme.
Viele liebe Grüße, Carmen
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Dumeklemmer72 am 25. August 2010, 20:17
Hallo Leutchen,

folgendes kann ich zum Thema Beitragen.

Ich bin gesetzlich bei der TKK versichert, hatte hier auch unterschiedliche Aussagen von unterschiedlichen Sachbearbeitern. Mir hat das Thema keine Ruhe gelassen, insbesondere zu dem Zeitpunkt als ich mit der Bestimmung des Reisebeginns und der damit verbundenen Kostenkalkulation befasst war.

Bei gesetzlichen Versicherungen sollte das Thema einheitlich behandelt werden. Darum ja gesetzlich. Daher lohnt auch mal der Anruf bei der Hotline des Gesundheitsministeriums, wo ich ne super nette Frau an der Strippe hatte, die mehr über mein Reisevorhaben wissen wollte als ich von ihr. Damals hat sich einiges geändert und sie war nicht so ganz firm in der Thematik. Bei der TKK war der "Experte" wohl mehr mit der gesetzlichen Neuregelung befasst und war garnicht gut darauf zu sprechen, dass ich nicht arbeiten will und auch nichts zahlen will. Letztlich sind auf telefonische Aussagen ohnehin kein Verlass, weswegen man alles schriftlich regeln sollte, da sind auch die Sachbearbeiter gezwungen näher hinzusehen und ihre Entscheidungen zu begründen, was sie anhand von Quellenangaben tun sollten, ein einfaches nein geht nicht, geht nicht (Darauf drängen welche Quelle sie für ihre Entscheidung heranziehen um ggf. Wiederspruch ein zu legen).

Wohl das Hauptproblem in der ganzen Sache ist der Begriff: "gewöhnlicher Aufenthalt" mit diesem Begriff habe ich als Wohnungslosenhelfer immer wieder mal in unterschiedlichen Kontext zu tun.

SGB I (Allgemeiner Teil)
§ 30
Geltungsbereich
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben.
(2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.
(3) Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Auf diese Passage werden sich die Krankenversicherungen berufen, wenn sie auf eine Anwartschaft bestehen.

Damit sind wir in einer relativen Zwickmühle. Denn die meisten Reisenden werden Aufenthalt nur vorübergehend benennen können. Allerdings kann man Umstände benennen, die darauf schließen lassen, dass die Anwesenheit außerhalb des Gelungsbereichs (BRD) haben. Das war in meinem Fall das One Way Flugticket, mit der Bescheinigung meines Arbeitgebers auf unbezahlten Urlaub in Kombination mit der Auslandskrankenversicherung. Inwiefern mein der Reiseimpfungen mit dem dazugelegten Reiseplan zur Begründung einer Rolle spielte, kann ich nicht sagen. In jedem Fall gab es keine Probleme.

Aus strategischen Gründen habe ich die Kündigung erst nach Abrechung der Impfungen eingereicht. Ich schreibe bei solchen Briefen grundsätzlich rein, dass ich mich stets bei dem Unternehmen gut aufgehoben gefühlt habe und bei Rückkehr mich wieder an ihr Unternehmen wenden möchte. Das bewirkt Wunder.

Zum Thema gewöhnlicher Aufenthalt: Gewöhnlicher Aufenthalkt ist etwas völlig anderes als die Meldeadresse. Wenn ich beruflich damit zu tun habe argumentiere ich, dass sich Personen für gewöhnlich dort aufhalten, wo sie sich aufhalten. Dass kann auch reisend, umherziehend. Hotel oder was auch immer sein. Schwierig kann es zu beweisen sein und noch schwieriger einen Bürokraten davon zu überzeugen, insbesondere, wenn man die Meldeadresse beibehält.

Sobald man wieder zurück im Geltungsbereich des SGB ist (Also BRD) ist man Versicherungspflichtig, da man seinen gewöhnlichen Aufenthalt ja wieder auf den Geltungsbereich des SGB . Das heisst man ist verpfichtet sich bei einer Krankenversicherung anzumelden und die Krankenkasse (privat oder gesetzlich, je nach Status vor abreise) ist verpflichtet einen aufzunehmen. Da hilft auch alles gejammer nichts, von wegen "Da kommen kosten auf uns zu, wenn sie wegen Malaria zurückkommen und hier gleich Behandlungskosten auf uns zu kommen" Dann kann es höchstens passieren, dass man sich im Falle der gesetzlichen freiwillig versichern muss, was wiederum nicht gering ausfallen muss.

So, ich hoffe hier ein paar hilfreiche Argumente (Dies ist keine Rechtsberatung, denn das dürfen nur Anwälte) an die Hand gegeben zu haben.

Viel Spass bei den Verhandlungen
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: reddy am 28. April 2011, 14:49
Jetzt muss ich diesen Thread noch mal herauskramen.

Ich war jetzt knapp 4 Monate auf Weltreise. Mein alter Arbeitgeber hat mich bei meiner gesetzlichen Krankenkasse abgemeldet. Jetzt bin ich wieder da und will mich weiter bei der gleichen Krankenkasse zum Basistarif (noch keinen neuen Job und auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld) versichern lassen. Wenn die Krankenkasse mich jetzt wiederaufnimmt, soll ich für diese 4 Monate nachträglich die Beiträge nachbezahlen! Deren Argument ist, dass mein gewöhnlicher Aufenthaltsort immer noch in Deutschland war und ich somit auch hier versicherungspflichtig bin. Nach Gesetz müsste ich mindestens 6 Monate im Ausland sein, damit mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mehr in Deutschland ist.

Mit einem Nachweis, dass ich für die Zeit im Ausland eine Auslandskrankenversicherung hatte, will sich die Krankenkasse auch nicht begnügen.

Wie kann ich jetzt um diese Nachzahlung drumherumkommen? Wenn ich mich jetzt einfach nicht mehr melde und mich mein zukünftiger neuer Arbeitgeber dann irgendwann mal anmeldet, besteht dann ja immer noch die Gefahr, dass ich dann für die komplette Zeit vorher die Beiträge nachzahlen muss.
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Bella am 28. April 2011, 21:58
Ich kenne mich da leider garnicht aus, aber an deiner Stelle würde ich als allererstes mal die kompletten Versicherungsbedingungen durchlesen. Wenn da drin steht, was die Krankenkasse dir jetzt sagt, dann hast du wohl schlechte Karten und kannst nur auf Kulanz hoffen. Aber wenn nichts drin steht, dann müsstest du das ja wohl auch nicht zahlen. Ich finde in solchen Situationen immer wichtig zu wissen, wie man rechtlich steht und dazu muss man sich die Bedingungen durchlesen. Das macht zwar kein Spaß, aber verstehen tut man sie auch als Laie.

Wenn sie weiter drauf bestehen, kannst du sie ja auch mal bitten, dir zu zeigen, wo das in den Versicherungsbedingungen steht.

Viel Glück!
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: dommel24 am 01. Mai 2011, 22:56
Hallo,
das von reddy geschilderte Problem hat nichts mit den Versicherungsbedingungen zu tun, sondern mit den gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch.

Deine Krankenkasse hat die allgemeine Praxis richtig wiedergegeben. Erst ab einem nachgewiesenen Aufenthalt von mindestens 6 Monaten im Ausland, ist dein "gewöhnlicher Aufenthaltsort" nicht Deutschland, auch wenn du in Deutschland während der gesamten 6 Monate mit Hauptwohnsitz gemeldet bist.

Du müsstest in deinem Fall also die Beiträge nachzahlen. Kannst natürlich versuchen eine Kulanzlösung auszuhandeln. Oder du verlängerst deine Reise einfach um zwei Monate.

Anders sieht die Sache aus, falls du dich vor der Reise in Deutschland ganz abgemeldet hattest. Dann war dein Wohnsitz nicht in Deutschland und somit wärst du in dieser Zeit auch nicht versicherungspflichtig. Da eine Abmeldung aber viele sonstige "Nebenwirkungen" hat, gehe ich mal davon aus, dass du dich nicht abgemeldet hattest.
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Dumeklemmer72 am 06. Mai 2011, 04:54
Hallöchen,

das mit der Abmeldepraxis ist auch nicht so ohne weiteres Möglich. Das ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich geregelt. In NRW gilt inzwischen per gesetz, dass eine Abmeldung nur dann möglich ist, wenn eine neue Anmeldung vorliegt.Das heisst es muss eine neue Adresse angegeben werden. Auch wenn man dort tatsächlich nicht lebt. Ich weiss das aus meiner beruflichen Praxis als Wohnungslosenhelfer. So kann beispielsweise eine Postanschrift automatisch als Meldeadresse angenommen werden.

Es ist wie oben bereits geschrieben eine heikle Angelegenheit. Der Auflandsaufenthalt muss m.E. auch nicht mindestens 6 Monate betragen. Gewöhnlicher Aufenthalt ist ein recht schwammiger Begriff. Ich würde den Sachbearbeiter einfach damit auf die Pelle Rücken die Quelle für seine Entscheidung schriftlich zu benennen. Dann kann man rechtskräftigen Widerspruch einlegen.

Als Nachweis für den gewöhnlichen Aufenthalt würde ich durchaus die Einträge im Reisepass sowie Flugtickets vorlegen.

Weiterhin viel Erfolg.

Andreas
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: djmuh am 02. Juni 2011, 13:54
So, bei djmuh gegen die TK steht es nach der zweiten Reise jetzt auch 2:0.

Ich wurde jetzt sogar als "freiwillig versichert" wieder aufgenommen. Hat mich allerdings wieder Nerven, Zeit und Briefpapier gekostet. Aber der Reihe nach: Erst wollte man, dass ich aufgrund der fehlender Anwartschaft für ein Jahr die Beiträge von ca. 140,- € pro Monat nachzahle, also mehr als 1.500,- € für eine Zeit in der ich gar keine Leistungen in Anspruch nehmen konnte. Ja zwischen Wunsch und Realität war schon immer eine große Lücke... Ich hab dann also zum dritten Mal schriftlich meine Situation erklärt (insgesamt mit der Abmeldung sogar schon zum 6. Mal, Telefonate nicht mitgezählt). Das Problem habe ich offen angesprochen ("überforderter Sachbearbeiter", "unverschämte Frechheit") und Lösungswege aufgezeigt ("gesunder Menschenverstand"). Und siehe da, djmuh ist wieder bei der GKV versichert, nach Abmeldung und ohne Anwartschaft. Sie können nämlich gar nicht anders. Aber da weiß die eine Hand sowieso nicht, was die andere macht: Am gleichen Tag erhielt ich zwei Schreiben mit identischem Datum, im ersten wurde mein Aufnahmeantrag abgelehnt, im zweiten gab es dann die Versicherungsbestätigung.

... naja ...

Und was macht man mit der schönen, neuen, funkelnden Versichertenkarte? Man trägt sie auf einem goldenen Tablet ins Tropeninstitut  :D

Viel Glück!
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Dumeklemmer72 am 02. Juni 2011, 15:34
Hallo alle zusammen,

mein Rückkehr nähert sich und auch ich werde mich dieser Problematik stellen.
Wenn die Frage nach dem "gewöhnlichen Aufenthalt" kommt, werde ich einfach angeben: Für den Zeitraum nicht vorhanden/Herumreisend durch Mittel und Südamerika, regelmäßige Ortswechel.

Als Beweis werde eine Passkopie mit Stempel einreichen, Hin- und Rückflugticket, sowie Auflandskrankenversicherungspolice, sowie  den Link zu meinem Internetblog. Eventuell noch eine Auflistung der Länder mit Daten die ich bereist habe.

Um Fragen direkt zu klären werde ich gleich zur Krankenversicherung gehen um die Situation ausreichend erklären zu können.

Auf alle Vielen Dank für eure Erfahrungen auch ich werde berichten.

Gruß

Andreas
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Bernhard am 05. Januar 2012, 10:54
Hallo

das Thema KV kann einen wirklich an den Rand des Wahnsinns bringen. Obwohl ich nun zig Beiträge hier gelesen habe ist mir vieles nicht klar, insbesondere was meine eigene Situation betrifft. Kurz zusammengefasst sieht die wie folgt aus:

Seit 10 Jahren arbeite ich in der Schweiz als Grenzgänger, habe meine private KV in DE bei der SDK.
Anfang November habe ich gekündigt, Arbeitsverhältnis endet am 31.05.2012, durch Resturlaub wird der letzte Arbeitstag Anfang März sein. Ich plane ein Auszeit vom Berufsleben bis mindestes Ende 2012, evtl. auch bis März 2013. Grösstenteils werde ich mich auf Reisen im Ausland aufhalten, allerdings wird es keine 9 oder 12 monatige Weltreise am Stück sondern Etappen von 2-3 Monaten mit kurzer Rückkehr nach DE und dann gehts wieder weiter (ich weiss, das ist doof, aber geht nicht anders).

Nun habe ich heute mit der SDK telefoniert und wollte der Dame das erklären. Nun weiss ich nicht ob sie oder ich einen schlechten Tag hatte, aber die Aussage war in etwa so: ich muss im voraus sagen wo ich wann sein werden, als ein fest umrissener Zeitraum, ausserdem soll ich als Nachweis einen ausländischen Arbeitsvertrag oder Studentenbescheinigung vorlegen - mit so etwas kann ich nun wirklich nicht dienen.

Ich werde meine Anfrage nun schriftlich einreichen und hoffe dann auf eine greifbarere Information.

Was mich aber noch interessiert. Da ich nun von der Schweiz aufhöre zu arbeiten. Habe ich dann die Chance mich durch meldung beim Arbeitsamt (was ich ursprünglich nicht vor hatte) wieder in die GKV zu kommen und die Kosten werden vom Arbeitsamt übernommen? Oder was wäre sonst der vernünftigste Weg?

Sorry, ich hoffe ich habe nicht zu diffus geschrieben aber gerade im Moment sehe ich nur noch ??????

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen wie ich am besten vorgehe.

Gruss
Bernhard
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Dumeklemmer72 am 06. Januar 2012, 21:29
Au, habe eben gesehen, dass ich hier noch eine Antwort schuldig bin.

Also, bei der TK lief bei der Wiederanmeldung alles glatt! Ich habe mich für ein paar Wochen nach der Rückkehr freiwillig versichern müssen. Ich habe meinen Reisepass und meine Flugtickets sowie meine Auslandskrankenversicherung mitgenommen. Ebenso habe ich darauf verwiesen, dass ich mit der Impfabrechnung ja bereits die Route angegeben habe.

Ich musste nur ein simples Formular ausfüllen (nichtmal vollständig, da ich ja bereits bei der TK versichert war), dann musste ich noch kurz von der Reise berichten und die Sache war erledigt. Natürlich hätte ich alles schriftlich oder online machen können. Um Unklarheten entgegen zu wirken, bin ich lieber persönlich hin gefahren und könnte alle Rückfragen und Unklarheiten klären.

Ich musste keine rückwirkenden Zahlungen leisten und alles ging glatt!
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Patrick am 09. Januar 2012, 21:50
Hallo Zusammen,

Zu dem ganzen Thema hätte ich noch eine Frage.

Ich werde während unserer Weltreise einen Teil meines Gehalts weiter bekommen. Dafür erhalte ich natürlich zurzeit weniger....

Kann ich mich trotzdem während der Reise bei der Gesetzlichen Krankenkasse abmelden oder eine Anwartschaft beantragen?

Falls das möglich wäre könnte ich trotz der 40€ Anwartschaftskosten pro Monat ca 120€ pro Monat sparen. Dieses Geld würde ich gerne sparen.

Leider finde ich hierzu nichts im Netz.

Vllt. könnt ihr mir hierbei weiterhelfen.

Gruß
Patrick
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: little_earthquake am 23. Mai 2012, 22:03
ich hab da mal ne frage an euch, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. ich hatte heute bei der TK voll den trotteligen mitarbeiter mir gegenüber. konnte mir meine fragen nicht beantworten sondern wich eher aus und hats nich kappiert dass ich in einem versorgungswerk pflichtversichert bin und von gesetzlicher rente und pflegeversicherung somit befreit bin. oh man, was ein langweiliger und unfähiger mensch.

also ich hab wegen der anwartschaft gefragt und ob man dies umgehen könnte weil 41 euro pro monat sind mir zu viel dafür dass ich nicht im land bin.

also ich weiß soviel dass ich nach der reise sollte ich fit und gesund sein in aller regel ohne probleme wieder reinkommen kann ohne eine anwartschaft abzuschließen.

meine frage, allerdings bezieht sich auf den fall, sollte ich auf einer krankenliege nach deutschland zurück kommen. ob nun ansprechbar oder nicht, wer kommt für die kosten auf, sollte ich keine anwartschaft haben?

ich weiß dass ich eine versicherungspflicht habe und mich eigentlich jemand nehmen muss, aber wer? gibts da irgend eine regelung? der mitarbeiter konnte es mir nicht beantworten, er meinte sowas wie (grob übersetzt), da dann haben sie dann pech gehabt. aber ich glaube nicht dass dies die korrekte lösung hier ist. weiß jemand von euch mehr?

bin für jeden hinweis dankbar
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Cammily am 08. Januar 2013, 00:30
Hallo zusammen,

ich klinke mich hier mal ein, mich beschäftigt die gleiche Frage wie little_earthquake.

Ich bin bei der TK zur Zeit freiwillig versichert und werde zum Ende des Monats in die Emirate gehen...auch mich beschäftigt daher die Frage: Anwartschaft oder Kündigung?

Weder durch schriftliche Anfrage (da bekomme ich nur immer wieder den gleichen Infozettel), noch telefonisch bin ich wirklich zufrieden beraten worden. Wenn ich bei meiner Rückkehr sofort wieder Arbeit finde, ist ja klar, doch was, wenn nicht?

Bei fehlender Arbeit würde ich

a) in ALG II fallen - aber die Mitarbeiterin bei der TK meinte, dass ich nicht gesetzlich über AlG II bei der TK versichert werden könnte, weil ich halt jetzt (also vor Abreise) bei der TK versichert war. Ich könnte mich aber - eine Auslandskrankenversicherung während des Auslandsaufenthaltes - wieder freiwillig bei meiner Rückkehr bei der TK versichern.

b) angenommen, ich bekomme aus irgend einem Grund kein ALG II - auch hier könnte ich mich laut Aussage problemlos wieder beider TK freiwillig versichern.

Doch was ist, wenn ich mit irgendeiner Beeinträchtigung, Krankheit, Behinderung, was auch immer, wieder nach Deutschland komme (und vielleicht auch kein ALG II erhalte)? Muss mich die TK oder irgendeine andere Krankenkasse dann versichern, wenn ich mich da freiwillig versichern will?

Und mit Anwartschaft? Was ändert sich da?


Das ist wirklich alles sehr kompliziert, ich danke euch für eure Hilfe!
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: callmon am 09. August 2013, 22:41
Da die Frage immer wieder kommt, möchte ich gerne meine Erfahrungen mit der TK hier wiedergeben.

Meine Situation:
Mit Studium fertig, 2 Wochen vor Semesterende Abreise für 1 Jahr mindestens. Alter 26 und deswegen in der studentischen Pflichtversicherung (78€).
HanseMerkur-Auslands-KV gebucht über STAtravel.
TK hat mir alle Impfungen bezahlt.
Wohnsitz zu den Eltern verlegt vor der Reise



Ich hatte mehrmals Kontakt mit TK per Telefon. Die Mitarbeiter, die man zuerst an die Strippe bekommt, sind eher weniger auf solche speziellen Fragen eingestellt. Unbedingt zur Fachabteilung durchstellen lassen. Man kann auch ruhig mehrmals anrufen.


Wie unter http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html (http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html) dargestellt gibt es zwei Möglichkeiten:
- länger als sechs Monate weg aus Deutschland: gewöhnlicher Aufenthalt weg aus D --> Keine KV-Pflicht
- private Auslands-KV abgeschlossen, d.h. "anderweitig im Krankheitsfall versichert".


[Anmerkung: Laut unabh. Patientenberatung ist das mit dem gewöhnlichen Aufenthalt nicht soo einfach möglich, wenn man noch in Deutschland gemeldet ist.]


TK-Mitarbeiter versuchen einem die Anwartschaft aufzuschwatzen. Die kostet rund 60€ im Monat und kann (!) etwas bringen.
Die Anwartschaft bringt dir etwas, da du Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlst. Sollte man als Pflegefall aus der Welt zurückkommen und man hat genügend lange in die Pflegeversicherung eingezahlt, dann bekommt man Ansprüche darauf. Hier kann die Anwartschaft einem helfen, auf die nötige Beitragsjahre für einen Anspruch zu kommen.

Das heißt nun, dass man mit der Anwartschaft 100% Sicherheit hat, falls man sich im Ausland den Hals bricht und pflegebedürftig wird.
Ohne Anwartschaft kann es sein, dass man keinen Anspruch auf Pflegeversicherung hat. Da dieser Fall eher unwahrscheinlich ist, könnte man sagen, dass man ohne Anwartschaft eine 99.8% Sicherheit hat.

Es gibt einen weiteren Grund Anwartschaft in der GKV zu beantragen, die etwas damit zu tun hat, dass in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens 90% irgendwelche Voraussetzungen für die Rente erfüllt sein müssen. Dies ist nur von Interesse wenn man älter ist. Falls relevant weiter recherchieren!

Noch ein weiterer Grund für Anwartschaft ist, dass man nur alle 18 Monate die KV wechseln kann und mit der Anwartschaft auf die 18 Monate kommen könnte. Man wird also in der Wahl der KV eingeschränkt. Da ich die TK eigentlich mag, ist das kein Problem für mich.

Die TK-Mitarbeiter versuchen einem auch einzureden, dass man mit der HanseMerkur als PRIVATE Versicherung, nach der Weltreise in die private Versicherung (PKV) fällt und nicht mehr gesetzlich versichert werden kann. Dies stimmt definitiv nicht, da schon die begrenzte Laufzeit der privaten Versicherung dies verhindert.

Zur Erklärung unbedingt dieses Dokument (http://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht/_jcr_content/par/download_5/file.res/nichtversicherte_auslandsversicherung.pdf) lesen und verstehen.

Das Dokument stammt vom Spitzenverband der GKV und stellt dar, dass man von der inländischen KV-Pflicht befreit werden kann, wenn eine umfassende private Auslands-KV hat und diese länger als 42d gilt.

Bei mir ist es nun so:
Ich werde nach Semesterende und Exmatrikulation aus der TK abgemeldet ("wünsche keine Weiterversicherung") und werde keine Anwartschaft beantragen. Nach meiner Rückkehr werde ich mit Betreten deutschen Bodens (Einreisedatum) automatisch freiwillig versichert. Hier kommt §5 SGB zur Geltung. Dies gilt aber nur, solange ich nicht nur zur Behandlung nach Deutschland fliege. Hier gibt es also einen Ermessensspielraum der KV!


Tipp: Die TK-Fachabteilung unbedingt bitten, den Gesprächsinhalt schriftlich zu bestätigen. Wenn man nach Jahren aus der Welt zurückkommt, dann erinnert sich nämlich keiner mehr an dieses Gespräch ;-)
Der Brief kam direkt am nächsten Tag.

Weitere Tipps:
Unabhängige Patientenberatung anrufen, die helfen einem auch bei Fragen.


beste grüße
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Ritchy am 05. September 2013, 11:01
Hallo zusammen,

ohhhh nein....
Ich bin auch bei der TK versichert und habe die Kündigungsfrist verpasst.
Ich wollte zum 31.10.2013 kündigen, da ich am 03.11.13 abfliege.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate und nicht wie von mir gedacht einen Monat.
Ist jemand schon in der selben Situation gewesen oder hat eine Idee wie ich doch noch bis zum 31.10. aus dem Vertrag rauskomme.  ???

Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: paulstn am 08. Januar 2014, 18:57
ich bin nun auch auf diese Thematik gestoßen (TK versichert). Werde meine Erfahrungen schildern. Bis jetzt hieß es am Telefon, dass eine Anwartschaft empfohlen wird. Mal sehen was die Broschüre sagt die ins Haus flattert.

gruß
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: dusduck am 08. Januar 2014, 19:48
Hallo zusammen,
ich kann gerne auch meine Erfahrungen hier schildern. Für meine Reise hatte ich 7 Monate unbezahlten Urlaub von meinem Arbeitgeber bekommen. Ich war und bin wieder freiwillig gesetzlich versichert bei der TK. Für die Zeit im Ausland habe ich keine Anwartschaft bei der TK bezahlt. Dies sei auch das normale Vorgehen bei unbezahltem Urlaub mit Auslandsaufenthalt sagte man mir. Vor der Reise habe ich die Versicherung gekündigt, so 8 Wochen vor Start der Reise. Dabei habe ich gelernt, dass die Kündigung in meinem Fall erst zum Ende des ersten Monats meiner Freistellung nötig war, da die Versicherung, wie ich es verstanden habe, erstmal "weiterläuft". Formloses Schreiben zur Kündigung reicht. Im gleichen Zug hatte ich mir von der TK bereits ein Formular zur Wiederanmeldung zusenden lassen. Dieses lag ausgefüllt bei meiner Homebase, damit ich im Fall eines Falles schnell wieder in Deutschland krankenversichert bin.
Nach der Rückkehr nach Deutschland musste ich
- das obige Formular zur Anmeldung
- einen Nachweis meiner Auslandskrankenversicherung (bei mir Hanse Merkur )
- eine Erklärung, dass ich keine Einkünfte im Ausland erzielt habe sowie
- einen Nachweis meiner Wiedereinreise nach Deutschland (Ticket/Boardkarte) einreichen.
Nach der Überweisung des anteiligen Mindestbetrages (nötig für die Zeit nach Ankunft in DE und vor Wiederaufnahme meines Jobs) lag die Gesundheitskarte schwupps im Briefkasten, sogar das alte Foto hatten sie noch. ;)
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Janyla am 12. Januar 2014, 03:25
Wie viek war denn der mindestbeitrag? Ich muss mich wenn ich wiederkomme ca einen monat selber versichern (TK) und hab ein plan was sowas kostet...
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: paulstn am 11. Februar 2014, 18:31
ich schildere hier meine (bisher) ausschließlich positiven Erfahrungen mit der TK.

Bei mir geht es los Anfang Mai über Südostasien, Mittelamerika, Südamerika, südliches Afrika, Indien (ca. 1 Jahr).
Ende 20, seit ca. 5 Jahren TK versichert. Immer super Service (auch am Telefon., außer zur Anwartschaft). Viele Kostenübernahmen. Keinerlei Probleme bisher.

War heute beim persönlichen Beratungsgespräch. Kann ich nur empfehlen. Ist doch irgendwie besser als am Telefon.

Impfungen
- für 430€ beim Apotheker, 90% werden anstandslos von der TK übernommen. Da hat er sich gleich die Rezepte geschnappt und losgelegt ohne das ich was sagen musste.

Impfberatungskosten durch den Hausarzt
- Rechnung wird zu 100% übernommen

Impfung beim Gesundheitsamt (Gelbfieber)
- 50€, wird zu 100% von der TK übernommen

Anwartschaftskosten
- der Telefonmensch meinte ich komm eher nicht drum rum. Der Berater in der Geschäftsstelle war sich nicht ganz sicher. Ich sagte ich werde wahrscheinlich 1-2 Wochen nach meiner Ankunft wieder eine Beschäftigung haben, 100%ig sicher bin ich aber nicht.
Berater hielt dann telefonisch Rücksprache mit der Fachabteilung.

Auskunft der Fachabteilung: Brauche keine Anwartschaft. Soll einfach nach der Weltreise vorbeikommen dann nimmt man mich wieder auf.
Ich nachgehakt: Warum das? Er so (typisch fränggisch:) Schulterzucken " Kommens einfach vorbei dann mach mer des, des passd scho!".

Dann hat er auch gleich einen Langzeiteintrag ins System gemacht, dass das so ist und hat es mir auch noch (auf Nachfrage) gleich ausgedruckt.

Also bin ich safe und brauche keine Anwartschaft  ;D

So ganz haben wir es beide nicht versanden (der Berater) und ich.
Aber ich hab nen Wisch mit Bestätigung von daher soll es mir recht sein.

Es gibt da wohl so einen inoffiziellen Kulanzrahmen von ein paar Wochen der ok ist.

Also TK, Bisher Note 1 mit Stern. Muss ich wirklich sagen. Tip Top Beratung und Tip Top Leistungen!

Werde wahrscheinlich auch die TK TravelXL abschließen (0,80 €/Tag bzw. 3€/Tag wenn man in USA und Australien unterwegs ist).



Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: crazy_culture am 11. Februar 2014, 22:33
Ich habe auch versucht eine schriftliche Aussage von der TK zu bekommen zum Thema Anwartschaft und KV.
Nach meiner ersten Anfrage hatte ich mit einer Mitarbeiterin telefoniert, die mir das Gespräch nochmal schriftlich zusammengefasst hatte und mir eine Anwartschaft empfohlen hatte.
Ich hatte dann noch Rückfragen und es hat 2 Erinnerungsmails und 4 Wochen gedauert, bis ich eine Antwort bekommen habe.
Frage war: ich bin pflichtversichert, plane einen längeren, außereuropäischen Auslandsaufenthalt, würde mich von der TK abmelden und vermutlich vorher noch kein Arbeitslosengeld beziehen.

Antwort:
Kehren Sie nach einem längeren Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurück und nehmen Sie nach Rückkehr sofort eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland auf, meldet Sie ihr Arbeitgeber bei uns an.
Haben Sie bei Rückkehr nach Deutschland einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I kann Ihre Versicherung ab Beginn der Leistung erneut bei uns begründet werden.
Sind sie nicht verheiratet und wissen Sie bis jetzt noch nicht, ob bei Rückkehr eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird oder sofort ein Leistungsbezug über die Agentur für Arbeit besteht, empfehlen wir den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.


Ich habe dann nochmal angefragt was denn die Folge ist, wenn ich wiederkomme, der Antrag auf ALG noch nicht bewilligt ist und ich keinen Job in Aussicht habe und keine Anwartschaft abgeschlossen hatte

Antwort:
Bei Rückkehr aus dem Ausland ist eine Aufnahme bei der letzten Krankenkasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V möglich.
Hierzu müssen Sie nach Ihrer Rückkehr lediglich einen Antrag bei der TK auf diese Versicherung stellen und uns einen Nachweis über das Datum Ihrer Rückkehr zukommen lassen sowie einen Nachweis Ihrer privaten Auslandsversicherung.
Diese Versicherung ist immer dann möglich wenn keine Versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen oder kein Arbeitslosengeld bezogen wird.
Das Abschließen einer Anwartschaft ist hierbei keine Voraussetzung für die Aufnahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, sie dient lediglich als Anrechnungszeit für die Prüfung von Vorversicherungszeiten.
Titel: Re: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: taito am 21. März 2014, 00:11
Hey,

ich hab auch mal noch eine Frage bezgl. der Anwartschaft.

Angenommenes Szenario Weltreise (Dt. KK gekündigt, keine Anwartschaft, Auslands-KV vorhanden): Unterwegs passiert ein Unfall, der Arzt entscheidet sich für einen notwendigen Rücktransport, der auch durchgeführt wird und entsprechend von der Auslands-KV übernommen wird. In Deutschland angekommen, wäre die Dt. Krankenkasse (gezwungen?) mich wieder aufzunehmen. ABER wer bezahlt in dem Fall die weiteren Behandlungskosten? Die Auslands-KV ist meiner Meinung nach aus der Sache raus. Auf der anderen Seite ist das aber auch keine Angelegenheit von der Dt. KK, da der Unfall ja nicht während einer Zeit passiert ist bei der man bei der Dt. KK versichert war.  MIT Anwartschaft würde die Dt. KK die weiteren Behandlungskosten aber eben doch übernehmen. So in der Form habe ich das vor kurzer Zeit im Internet (entweder hier oder in einem anderen Weltreise-Forum) gelesen, kann das aber leider nicht mehr finden.

Was meint ihr dazu? Klar, der Fall, dass das Eintritt ist sicherlich unwahrscheinlich, aber für den Fall das es passiert, würden je nach Unfall in Deutschland sicherlich massive Kosten auf einen zu kommen, dem gegenüber wären 50 € (?) Anwartschaft pro Monat wohl Peanuts. :-\

Help!  ???

Danke im Voraus!
Rob

Titel: Antw:Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: GeliAnn am 08. Juni 2014, 13:49
Hallo,

wir können top-aktuell auch etwas in Sachen "Krankenversicherung in Deutschland während Auslandsaufenthalt" beitragen, nachdem wir vor ein paar Tagen mit unserer Krankenversicherung ein paar Fragen zu diesem Thema klären konnten.


Folgendes Szenario:
Job-Kündigung zum Ende des Jahres, ab Mitte Januar 2015 Start unserer sechsmonatigen Reise (SOA, Südsee, Südamerika).

Die Aussage unserer Krankenkasse (Barmer/GEK) zur Inlandskrankenversicherung (Stand 06/2014):

1. Von Anfang bis Mitte Januar in Deutschland auf eigene Kosten selbst krankenversichern (da bisher freiwillig in der KV und nicht pflichtversichert); Kosten ca. 80 Euro.

2. Von Mitte Januar bis Mitte Juli Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

3. Bei Rückkehr im Juli beim Arbeitsamt zurückmelden, das Arbeitsamt trägt die Kosten für die Inlandskrankenversicherung.

Was aber, wenn wir unterwegs ernsthaft krank werden, nach Deutschland zurück und dort behandelt werden müssen, aber zum Zeitpunkt der Rückkehr nicht inlandskrankenversichert sind? Die Behandlung im Ausland deckt die Auslandskrankenversicherung ab, auch den Rücktransport, aber wer übernimmt die Behandlungskosten in Deutschland für den Fall, dass man sich krankheitsbedingt nicht wieder beim Arbeitsamt zurückmelden kann?

Hierzu die Aussage der Barmer/GEK: Man hätte jederzeit (auch wenn man krank von der Reise zurückkommt) die Möglichkeit, sich wieder dort zu versichern. Und das gilt auch für Pflichtversicherte mit Ausnahme von Punkt 1; hier sind Pflichtversicherte nach der Kündigung automatisch einen Monat lang nachversichert, es entstehen also keine Kosten.

Das klingt doch recht easy, oder?

Schöne Grüße
GeliAnn
Titel: Antw:Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: crazy_culture am 11. Juni 2014, 06:29
Wir haben keine Anwartschaft gemacht. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, das wir so krank zurück kommen, dass wir nicht persönlich zum Arbeitsamt gehen können, um uns zurück zu melden, dann liegt bei der Homebase ein ausgefüllter, unterschriebener Mitgliedsantrag der Krankenkasse, wo nur das Datum eingetragen werden muss.
Titel: Antw:Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: kutt am 24. Juli 2018, 18:04
Hallo,

bitte entschuldigt, aber dieses Thema trifft genau "mein" Problem:

Ich habe folgendes vor:
Ich will ab dem 15.08.2019 bis 01.10.2020 frei machen.

Dazu habe ich mir Urlaub angespart, und zwar vom 15.08.2019 bis zum 17.11.2019 Vom 17.11.2019 bis zum 11.09.2020 setzt mein Arbeitgeber mein Arbeitsverhältnis aus und dann möchte ich noch bis zum 01.10.2020 Erholungsurlaub nehmen.

Ich bin bei der TK und freiwillig gesetzlich verschert.

Nun habe ich schon telefoniert und war eben mal zu einem Gespräch.

Ich muß zugeben, die nette Dame war etwas überfordert, hat viele Rückfragen per Telefon gemacht usw. und wir sind immer bei 3 Problemen hängengeblieben.

1: Eine private Auslandsversicherung würde den Geamtzeitraum berücksichtigen und ich müsste nachweisen, wann ich Deutschland verlasse und ab dem Moment nur 12 Monate gültig sein.

Das ist mir völlig unklar: Ich bin doch die ersten Monate noch über meinen Arbeitgeber versichert? Was hat das denn mit der privaten Versicherung zu tun? Wie soll ich bitte nachweisen, wann ich Deutschland verlassen habe? Ich mill mit meinem Schiff in die Karibik, da gibt es also keine Flugtickets o.ä. über die ich das machen könnte...

2: Anwartschaft: Zuerst meinte die Dame: Weil ich freiwillig gesetzlich versichert bin, muß ich eine machen, sonst würde ich nicht zurück können. Nach ein paar Telefonaten sagte sie dann, daß wenn ich im Krankheitsfall und Rücktransport keine Anwartschaft habe, dann hätte ich in Deutschland keine Versicherung (im Falle einer Rückkehr vor dem Ende der unbezahlten Zeit)?

Ich habe dann angefangen zu argumentieren, aber so sei es nun mal?

3: Ich könnte eine Travel XL bis zum 18.11. abschließen und dann eine Auslandsversicherung beantragen. Das müsste ich aber von Deutschland aus machen. D.h. nach Dtl. fliegen, Versicherung machen und mit dem Rückflugticket dann dden Reisebegin festlegen.

Alles in allem bin ich von dem Gespräch eher unzufrieden gegangen...  Auch die beständige Aussage, daß ich eine Anwartschaft unbedingt brauche, weil ich bei Rückkehr (wann und in welcher Verfassung auch immer) auf verlorenem Posten stehen würde...


Hilfe?
Titel: Antw:Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Vombatus am 24. Juli 2018, 18:14
Ich kann dir zu zwei Fragen (bzw. nr. 1) etwas schreiben ...

Die deutsche gesetzliche KV nutzt die außerhalb der EU eigentlich sowieso nichts, du musst also eine AKV abschließen, diese zahlt dann auch im außereuropäischen Ausland.

Du wirst ja irgendein Ticket oder Vertrag haben, dass dir bestätigt, dann und dann von dort und dort … los oder weg zu fahren. Eine Rechnung oder Vertrag oder so? Oder hast du ein eigenes Schiff? ... in dem Fall kannst du bei der AKV anrufen und nachfragen ...

Titel: Antw:Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: kutt am 24. Juli 2018, 19:15
Es ist ein eigenes Schiff.

D.h. ich habe keinen Chartervertrag o.ä.

Ticket o.ä. gibt es nicht. Wenn ich in einen Hafen fahre, dann zahle ich meine Liegebehühr und das wars. Mit etwas Glück bekommt man dann eine handgeschriebene Quittung.

Wenn ich losfahre, dann bin ich weg - eine Abmeldung würde erst außeralb der EU nötig werden. Also wenn man richtig klarieren muß. Wo kommt man her, wo fährt man hin, wer ist/war an Bord usw...

Also im Prinzip wenn man in Portugal die Leinen loswirft, und zu den Kanaren fährt. Aber da bin ich ja schon einige Wochen/Monate unterwegs...
Titel: Antw:Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: Eka am 25. Juli 2018, 14:36
Wenn du eine TK Filiale vor Ort hast, geh dort hin und lass dich beraten und lass dir alles schriftlich geben, da sich die Bedingungen jederzeit ändern können.
Titel: Antw:Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: kutt am 01. August 2018, 08:44
Da war ich ja :) Aber die Dame hatte wenig/keine Ahnung von dem Thema.

Ich muß mir mal eine andere Filialie suchen...
Titel: Antw:Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!
Beitrag von: kutt am 31. August 2018, 09:15
Ach Menno. So langsam fängt mir die TK an auf den Sack zu gehen.

Auf meine E-Mail Anfrage bekomme ich seit über 4 Wochen (!!) nur Statusmails, daß die Mail an die nächste "Fachabteilung" weitergeleitet wurde.

Unabhängig davon habe ich einen Brief von der TK bekommen: Natürlich ein Anwartschaftsantrag.

Darin steht, daß es nicht ohne Anwartschaft geht, weil das im $5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 13b SGB so geregelt ist.

Im Begleitblatt jedoch steht: "Freiwillig Versicherte, die aus beruflichen Gründen im Ausland leben"

§5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 13b SGB sagt:
Zitat
13b. bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.

Absatz 5:
Zitat
5. Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen,

$6 Abs 1 und 2:
Zitat
1.    Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,
1a.
    nicht-deutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz haben,
2.
    Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren Spitzenverbänden, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben,

Absatz 6 und 7:
Zitat
6.    die in den Nummern 2, 4 und 5 genannten Personen, wenn ihnen ein Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt ist und sie Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfalle nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben,
7.
    satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnliche Personen, wenn sie sich aus überwiegend religiösen oder sittlichen Beweggründen mit Krankenpflege, Unterricht oder anderen gemeinnützigen Tätigkeiten beschäftigen und nicht mehr als freien Unterhalt oder ein geringes Entgelt beziehen, das nur zur Beschaffung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse an Wohnung, Verpflegung, Kleidung und dergleichen ausreicht,

Ich bin bei der FhG. Das nächste, was zutreffen könnte, ist $6 Abs 2. Jedoch ist die Geschäftsform der FhG ein
"Eingetragener Verein (gemeinnützig)"

Uuund 2,3,4,5:
Zitat
2.    Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren Spitzenverbänden, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben,
3.
    Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,
4.
    Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgesellschaften, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben,
5.
    Lehrer, die an privaten genehmigten Ersatzschulen hauptamtlich beschäftigt sind, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben,

Ja was denn nun?