Thema: Anwartschaft nicht mehr nötig?!!!  (Gelesen 51253 mal)

Luna

« am: 28. April 2007, 13:38 »
Hallo alle miteinander!
Stimmt es, das man im Zuge der Gesundheitsreform seit dem 1.4.07 keine Anwartschaft mehr bei seiner Krankenkasse braucht,wenn man längere Zeit im Ausland ist, sondern sich ohne Probleme abmelden und nach der Reise wieder versichern kann??? Hat irgendwer da genaue Tips und Infos???
Gruß,
Luna  ???

karoshi

« Antwort #1 am: 28. April 2007, 19:05 »
Hallo Luna,

da begeben wir uns jetzt auf dünnes Eis, weil die Gesundheitsreform noch relativ frisch ist. Und bei der Formulierung des Gesetzes hat natürlich mal wieder keiner ausdrücklich an Langzeitreisende gedacht.

Ich habe folgende FAQ vom Gesundheitsministerium gefunden, die den Schluss nahe legt, dass eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr erforderlich ist, zumindest wenn man vor der Reise pflichtversichert war: Fragen und Antworten zur Gesundheitsreform.

Anders könnte der Fall liegen, wenn vor der Reise eine freiwillige Versicherung in der GKV vorgelegen hat. Dazu habe ich jetzt nichts eindeutiges gefunden. Vielleicht kann ja jemand anders aushelfen.

Eine weitere interessante Frage in diesem Zusammenhang ist, ob man in Zukunft während der Reise noch seinen Wohnsitz im Inland angemeldet lassen sollte. Sonst werden möglicherweise zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung noch inländische Beiträge fällig, und die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, diese auch einzutreiben... Ich nehme mal an, dass man in Zukunft für die Abmeldung bei der Krankenkasse eine Versicherungsbescheinigung einer anderen Kasse oder eine Wohnsitz-Abmeldebescheinigung ins Ausland vorlegen muss. Erfahrungen damit habe ich aber noch keine.

LG, Karoshi
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Weltenbummler

« Antwort #2 am: 09. Juni 2007, 11:19 »
Vorsicht Lisa,
wenn ich nicht ganz schief liege, nimmt Dich jede Krankenkasse erst wieder nach erneuter Gesundheitsprüfung auf, wenn Du vorher nicht krankenversichert warst. D.h.: für existierende Wehwehchen kommen die nicht mehr auf - und schon gar nicht für Probleme, die während der Reise noch hinzugekommen sind.
Also hör dich am besten mal um, wie hoch bei Deiner Krankenkasse der Anwartschafttarif ist. Der liegt zwischen weniger als 20 und 150 Euro pro Monat bei den gesetzlichen. Vielleicht empfiehlt sich vor dem Hintergrund ja noch ein Krankenkassenwechsel einige Monate vor Abflugt (Diese Angaben sind natürlich ohne Garantie).

LG,

WB
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Luna

« Antwort #3 am: 03. Juli 2007, 14:44 »
Also, nach mehreren Gesprächen mit meiner Krankenkasse (KKH) hat es sich tatsächlich bestätigt! Man braucht keine Anwartschaft mehr, sondern kann sich für eine längere Reise ganz einfach bei seiner Krankenkasse abmelden. Wenn man den genauen Reisezeitraum kennt, kann man sogar gleichzeitig mit der Kündigung einen Wiederaufnahmeantrag einreichen. So spart man doch einiges an Geld unterwegs.Wie gesagt, bei der KKH und auch bei der BKK Mobil oil (Kasse meines Freundes) haben wir das jetzt so vereinbart für unsere Reise!
Also alle die jetzt in der Planung stecken, sollten einfach mal ihre Kasse anrufen und das klären!
Liebe Grüsse eure Luna  :)

karoshi

« Antwort #4 am: 03. Juli 2007, 21:25 »
Super, interessante Information! Haben sie Dir auch gesagt, wie sie das mit dem Wohnsitz handhaben, d.h. wenn Du Dich in Deutschland nicht abmeldest? Dann besteht nach meinem Verständnis nämlich weiterhin Versicherungspflicht!

LG, Karoshi
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maja

« Antwort #5 am: 04. Juli 2007, 01:10 »
Habe diesbezüglich heute auch mit meiner Krankenkasse telefoniert.

Seit dem 01.04. braucht man wohl keine Anwartschaft mehr. Gerade nach einem Auslandsaufenthalt (wozu nicht nur eine Beschäftigung zählt, sondern auch Reisen, da man keinen Anspruch auf Leistungen hat) hat man ein freies Wahlrecht bei der Pflichtversicherung nach Rückkehr, zumindest wenn man vorher in der Gesetzlichen war.

Da man wie gesagt keinen Anspruch auf Leistungen hat während dem Auslandsaufenthalt, sollte der Wohnsitz auch nicht von Bedeutung sein. (Bin allerdings kein Experte...)

Letztes Jahr hat mich meine Krankenkasse auch ganz unbürokratisch (3Zeiler per Mail) beitragsfrei gestellt für mein 6monatiges Auslandssemester. Das wäre eventuell auch eine Möglichkeit, hängt jedoch stark von der Kulanz der Kasse ab.
Aber fragen kostet ja nicht ;o)

LG, Maja
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Luna

« Antwort #6 am: 04. Juli 2007, 14:46 »
Die Versicherungspflicht besteht eigentlich, das ist richtig.Es hat sich jetzt aber sehr viel verändert und unter Absprache ist es wie gesagt kein Problem. Ich werde meinen Wohnsitz in Deutschland auch behalten und dort gemeldet bleiben. Das ist wie gesagt zumindest bei der KKH und der BKK mobil oil kein Thema gewesen. Da ich mich ja nicht in Deutschland aufhalten werde!Ich wurde nur darauf hingewiesen, das ich mich um eine Auslandsreisekrankenversicherung kümmern sollte und mich gleich nach Rückkehr wieder versichern sollte.
Aber ich schätze für ganz genaue Angaben muss jeder selbst mit seiner Kasse sprechen, da die Gesundheitsreform ja auch noch ziemlich "jung" ist.
Soweit,
Luna  ;)

kiwi2010

« Antwort #7 am: 05. April 2010, 12:06 »
Hallo zusammen, bei der TKK sagte man mir zunächst eine Anwartschaft (40€/Monat) wäre obligatorisch , beim nächsten Gespräch jedoch war sie unvermeidbar, solange ich in Deutschland gemeldet sei. Dies liege an der Versicherungspflicht  und würde nur bei Abmeldung entfallen. Könnte übrigens auch nachgefordert werden falls ich mich nach dem Wiederkommen zu einer anderen KK entscheiden sollte.!?! Überlege ob ich mich tatsächlich abmelden soll. Wer weiß was für Folgen eine Abmeldung hat??? Wenn es bei der Bkk mobil und KKH anders ist wäre ein Wechsel ja auch eine Alternative.
LG Dagmar
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apunktl

« Antwort #8 am: 12. April 2010, 10:43 »
ich hab heute mit der tk telefoniert.

für mein reiseland (mexiko) besteht für das auslandssemester sowieso kein auslandskrankenschutz.
es soll ohne probleme möglich sein aus der gesetzlichen für das semester auszutreten und am tag der rückkehr wieder einzutreten.
das hört sich allzu gut an, hat jemand was gegenteiliges gehört?
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grobhart

« Antwort #9 am: 12. April 2010, 12:06 »
weiß jemand wie das bei einer privaten KV aussieht?

mir sagte man am telefon, dass ich gezwungen wäre meine beiträge in deutschland voll weiter zu zahlen, da anfang 2009 ein entsprechendes gesetz zur pflichtversicherung erlassen worden sei (von uns ulla schmidt)
lediglich wenn ich meinen ersten wohnsitz in deutschland aufgeben würde, ließen sich die beiträge einsparen...

das halte ich für unerhört, denn der PKV entstehen doch absolut keine kosten während ich - mit einer auslands KV ausgestattet - im ausland weile und eventuelle behandlungen über diese versicherung abgesichert sind.
(lediglich bei einem rücktransport nach D und fortführung einer im ausland begonnenen behandlung käme die heimische KV wieder ins spiel - aber das könnte man ja an einen zwangs-wiedereinstieg in seine "alte" KV koppeln)

kurzum: skandal! ;)

weiß jemand mehr dazu?
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lillki

« Antwort #10 am: 13. April 2010, 10:21 »
Hallo zusammen

Ich bin aus der Versicherung ausgeschieden, fuer Januar wurden mir nur 10 Tage abgebucht und kann bei Rueckkehr wieder per Telefonanruf angemeldet werden (BKK).
Was sie allerdings von mir haben wollten, war ein Flugticket oder eine Abmeldung. Aber das erschien mir auch eher so als ob es einfacher ist, wenn man ihnen etwas offizielles gibt, die Frau vond er BKK meinte: ob es moeglich waere.... hoerte sich nicht nach Verpflichtung an.
Die Abmeldung vom Einwohnermeldeamt ist insofern von Vorteil, weil man damit nahezu alle Vertraege (Fitnessstudio, Telefon, Handy) auf Kulanzbasis kuendigen kann.
PLUS: die Dame vom Einwohnermeldeamt hat mich ausserdem darauf hingewiesen, dass man bei einer Reise von ueber 3 Monaten, die man also ausserhalb Dtl. verbringt, verpflichtet ist sich abzumelden.

Gruesse aus Sihanoukville
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karoshi

« Antwort #11 am: 13. April 2010, 11:38 »
Hallo Grobhart,

die von lillki beschriebene Handhabung, dass man sich mit einer behördlichen Abmeldung oder ersatzweise einem Flugticket und abgeschlossener Auslands-KV sehr wohl bei der KV abmelden kann, ist eigentlich (nach einer Phase des "Einrüttelns") inzwischen Standard, zumindest bei den gesetzlichen KV. Bei den privaten brauchst Du allerdings eine Anwartschaft, damit Du hinterher zu denselben Konditionen und ohne neue Gesundheitsprüfung wieder rein kommst.

Wenn man Dir bei Deiner KV was anderes erzählt hat, liegt das vermutlich daran, dass sich die Person am anderen Ende der Leitung mit der Situation nicht so gut auskannte. Nach den Buchstaben des Gesetzes bist Du nicht versicherungspflichtig, wenn Du einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hast (SGB V §5 Abs. 13), und dieser Anspruch ist ja mit Auslandsaufenthalt und gleichzeitiger Auslands-KV gegeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass ausgerechnet Dein zuständiger Sachbearbeiter im letzten Jahr schon so einen Fall hatte, ist eher gering. Ich würde nochmal anrufen und mich ggf. mit Vorgesetzten oder der Grundsatzabteilung verbinden lassen.

LG, Karoshi
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Seb2509

« Antwort #12 am: 13. April 2010, 15:16 »
Hallo,

also ich war heute morgen noch bei meinem Versicherer (KKH).
Eine Anwartschaft ist nicht notwendig, die Krankenkasse nimmt dich
bei deiner Rückkehr wieder auf... :)

Vielleicht noch eine Info für Alle die unbezahlten Urlaub bekommen:

Mein Arbeitgeber meldet mich bei meiner Abreise (September 2010)
bei der Krankenkasse ab. Die Krankenkasse schickt mir für meine
Unterlagen eine Bestätigung zu.

Bei meiner Rückkehr funktioniert´s genauso...

Ich brauche nichts weiter zu unternehmen.

Grüße, Seb
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grobhart

« Antwort #13 am: 13. April 2010, 17:09 »
Dank Dir karoshi! Das sieht gut aus - hab einen Bekannten aus der Branche ausfindig gemacht, der das bestätigt hat - noch nicht en detail, aber grundsätzlich. Ich erfahre die nächsten tage mehr und gib dann hier kurze Info in Sachen PKV...
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cielo

« Antwort #14 am: 06. Mai 2010, 11:12 »
gibt es hier jemanden, der bei der tk versichert ist und bei dem kein mindestbeitrag fällig war?

ich habe dort gerade angerufen und die sagten dass ich, wenn ich noch in deutschland gemeldet bin, auf jeden fall beiträge zahlen müsste. eben den mindestbeitrag und der richtet sich sogar nach der höhe der ersparnisse, von denen man dann lebt. bei 850 € (minimum) wären das 140 euro pro monat. sie hat das damit begründet, dass viele zur behandlung nach deutschland zurückfliegen und dann ja die arztkosten erstattet bekommen wollen.

ich bin nun ein wenig verwirrt, weil hier ja überall geschrieben wird, dass man sich problemlos abmelden kann von der kv, aber trotzdem noch in d. gemeldet sein kann.
gilt dies auch für die tk? oder bei welchen krankenkassen hat das definitiv geklappt?

da ich gerade meine alte (kkh) gekündigt habe (wegen zusatzbeitrag) bin ich da noch flexibel ;). die tk hatte mir gefallen, weil kein zusatzbeitrag und übernahme vieler kosten (impfkosten inkl. beratung).
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