Ja das ist wirklich so ein Willkür-Thema.
Hab nochmal rausgekramt, wie das bei uns lief:
Meine gesetzliche Krankenkasse, die IKK, sagte zum Thema Weltreise:
1. Ich brauche nicht meine Mitgliedschaft bei der gesetzlichen KK zu kündigen, da mich bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitgeber abmelden wird.
2. Die Fortzahlung der Beiträge zur gesetzlichen KV während meiner Abwesenheit bzw Auslandsaufenthalts sind freiwillig und bringen keinen ersichtlichen Vorteil gegenüber Nichtzahlung.
3. Nach der Rückkehr besteht aufgrund § 173 Abs. 2 Nr. 5 SGB V freies Wahlrecht, d.h. ich kann mich sofort nach Rückkehr wieder bei der gesetzlichen Krankenkasse anmelden bei der ich vor dem Auslandsaufenthalt gemeldet war und dann a) bei Nichtbeschäftigung die Beiträge in Höhe des Mindestbetrages von momentan monatlich ca. 115€ selbst zahlen bzw. mich durch die Agentur für Arbeit (Sperrfrist ist ja dann abgelaufen) versichern lassen oder b) bei Neubeschäftigung, die Beiträge über den Arbeitgeber abführen.
4. Es besteht Pflichtversicherung.
5. Eine Anwartschaftsversicherung macht in diesem Fall keinen Sinn.
Also: No action required.
Dan gabs noch einen Nachtrag:
Hier sind sich die Krankenkassen nicht einig und es muss wohl von Fall zu Fall unterschieden werden. Aufgrund der Tatsache, dass wir weiter in D gemeldet sein werden und Pflichtversicherung besteht, kam nochmal die Frage auf, ob nicht doch eine Anwartschaft Sinn machen würde.
Meine Krankenkasse sagt zu dem Fall noch einmal explizit: Für die Zeit des Auslandaufenthaltes ist keine Versicherung in Deutschland notwendig. Ihr gewöhnlicher Aufenthalt wird für die Zeit Ihrer Weltreise nicht in Deutschland sein, unabhängig von Ihrer Meldung beim Einwohnermeldeamt. Eine Anwartschaftversicherung ist für 1 Jahr nicht notwendig. Sie werden nach Ihrer Weltreise wieder bei uns versichert. Viele der größeren Krankenkassen werden natürlich gerne die Beiträge einziehen wollen, ist ja auch eine schöne Zusatzeinnahme. Denn Sie sind im Ausland und können somit keine Kosten mit der Krankenkasse abrechnen bzw. erstattet bekommen (außerhalb der EU). Die TK pocht auf Anwartschaft und somit monatliche Beiträge. Schade, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. (Jan 2009)