spätestens 3 Monate vor Ende Deines Arbeitsverhältnis arbeitssuchend melden, oder unverzüglich, falls Du es weniger als 3 Monaten im Voraus erfährst
Ich habe es nach mehrmaligem Lesen jetzt aber so verstanden das dieser Fall nur gilt wenn ich gekündigt werde. Da ich selber kündigen werde gelten diese 3 Monate nicht allerdings muss ich am Tag an dem ich Kündige auch persönlich zum Arbeitsamt gehen, oder spätestens einen Tag später, um mich dann ARBEITSSUCHEND zu melden. Richtig?
Wenn Du selbst kündigst, "erfährst" Du natürlich ggf. schon deutlich vor der tatsächlichen Kündigung, dass Du kündigen wirst. Aber das ist jetzt so theoretisch, dass selbst die Arbeitsagentur das nicht interessiert. Es gibt keine Verpflichtung, sich
noch vor der Kündigung arbeitssuchend zu melden. Also unmittelbar danach, richtig.
Dann werden meine personalien aufgenommen und es werden mir Stellenangebote zugeschickt. Da ich ja auf Weltreise gehe interessieren mich die Angebote ja aber eigentlich nicht. Ist es ratsam zu dem Zeitpunkt schon zu sagen das ich eine Weltreise plane?
Dazu gibt es schon viel hier im Forum. (
http://weltreise-info.de/forum/index.php?action=search) Die einen sagen so, die anderen so. Ich persönlich würde damit nicht zu früh rausrücken, sondern erst wenn die Stellenvorschläge der AA anfangen zu nerven.
Sobald dann meine Arbeitslosigkeit eintritt also am 01.04. bin ich dann im Status ARBEITSLOS und muss theoretisch auf die Vermittlungsangebote der Arbeitsagentur reagieren. Erst zu dem Zeitpunkt werden dann auch meine Ansprüche auf Arbeitslosengeld berechnet korrekt?
Nein, nicht korrekt. Die Ansprüche werden berechnet, sobald Du Dich arbeitslos gemeldet hast. Das kannst Du bis zu 3 Monate vorher tun, brauchst dafür aber u.a. die Arbeitsbescheinigung Deines Arbeitgebers. Die kann er normalerweise erst ausstellen, wenn klar ist, wie z.B. mit Resturlaub, Überstundenkonten etc. verfahren wird. => Frühzeitig klären.
Da ich dann aber am 3./4.4. von Hamburg aus abfliege muss ich mich am Tag des Abflugs dann telefonisch bei der Arbeitsagentur abmelden und meine Weltreise bekannt geben richtig? Oder kann ich das schon am 1.4. machen? Gleichzeitig muss ich dann ja auch mitteilen das ich meine Wohnsitz ummelde damit das Arbeitsamt in Hamburg weiß das es nicht mehr für mich zuständig ist korrekt?
Abmelden musst Du Dich schon zum Tag des Umzugs, der ist ja früher.
Während meiner Abwesenheit läuft dann die Sperrfrist von 3 Monaten und ich beziehe keinerlei Bezüge oder bin in gesetzlichen Versicherungen drin. Sobald ich dann wieder zurück komme melde ich mich bei dem Arbeitsamt an meiner Heimatbasis und beziehe vom ersten Tag an Arbeitslosengeld und bin auch wieder in den gesetzlichen Versicherungen drin richtig?
Ja. Falls Deine Ansprüche noch vor der Reise festgestellt wurden, hast Du 3 1/4 Jahre Zeit, um den vollen Restanspruch von 9 Monaten(?) abzurufen, anderenfalls ein Jahr.