Thema: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise  (Gelesen 16131 mal)

pluto

« am: 24. August 2010, 09:08 »
Hallo,

ich habe mich schon reichlich belesen zu meiner Frage bin aber immer noch unsicher was am besten zu tun ist. Ich gehe Mitte September für ca. 7 Monate auf Weltreise. Mein Arbeitsvertrag war befristet und wir haben ihn noch bis Ende September verlängert. Den September habe ich bereits frei wegen gesammelter Überstunden. Die Reise startet also schon bevor der Vertrag endet. Außerdem habe ich vermutlich eine Sperrfirst von 3 Monaten (eventuell aber auch nicht). Während der letzen 24 Montate habe ich voll durchgearbeitet, erfülle also die Arbeitslosengeld Bedingungen noch bis September 2011.

Mein Ziel:
Ich möchte nach der Reise zurück in Deutschland umgehend Arbeitslosengeld beziehen können und über die AfA krankenversichert sein, bis ich wieder einen Job gefunden habe.

Sollte ich mich jetzt also Arbeitslos melden, damit die Sperrfrist verstreicht. Muss ich mich damit auch arbeitssuchend melden, weil das eine wohl ohne das andere nicht geht?

Oder kann ich auch bis zur Rückkehr warten. Verstreicht die Sperrfrist auch so? Bekomme ich auf diesem Weg Probleme / neue Sperrfristen, weil ich mich nicht gleich gemeldet habe?

Danke für eure Hinweise!

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karoshi

« Antwort #1 am: 24. August 2010, 09:31 »
Hallo Pluto,

Dein Fall ist ziemlich eindeutig:

  • Eine Sperrfrist gibt es bei Ablauf von befristeten Arbeitsverträgen nicht, es sei denn, Du kündigst vorzeitig.
  • Selbst wenn es eine Sperrfrist gäbe (hypothetischer Fall für Leute, die ein Arbeitsverhältnis selbst kündigen), würde sie unabhängig von einer Arbeitslosmeldung sofort nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses beginnen und wäre dann 90 Tage später abgelaufen. Sie würde auch nur für den Bezug von Geldleistungen gelten, nicht für die Krankenversicherung.
  • Eine Arbeitslosmeldung vor der Reise ist für Dich nicht möglich, weil Dein Arbeitsvertrag bei Abreise noch besteht.
  • Du kannst Dich innerhalb von 370 Tagen nach Beendigung des Arbeitsvertrages (also wohl bis Anfang Oktober 2011) arbeitslos melden und bekommst dann sofort Arbeitslosengeld und bist krankenversichert. Die 370 Tage ergeben sich daraus, dass Du innerhalb der letzten 2 Jahre 360 Tage gearbeitet haben musst. (365*2-360)
  • Eine Sperrfrist wegen verspäteter Meldung bekommst Du nicht.

LG, Karoshi
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pluto

« Antwort #2 am: 25. August 2010, 08:42 »
Hi Karoshi,

vielen Dank für die schnelle und klare Antwort.
Damit scheint mein Fall ja klar zu sein.

Arbeitssuchend melde ich mich dann natürlich zusammen mit der Arbeitslosmeldung, richtig?

LG, Pluto
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karoshi

« Antwort #3 am: 25. August 2010, 09:13 »
Nein, Du musst Dich nicht arbeitssuchend melden. Das ist durch die Arbeitslosmeldung erledigt.

LG, Karoshi
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Lelaina

« Antwort #4 am: 25. August 2010, 21:01 »
Da muss ich auch nochmal was fragen, weil ich eben bemerkt habe, dass ich wohl das wichtigste bei meiner ganzen Planung nicht beachtet habe: die Kündigungsfrist.
In meinem Fall 6 Wochen zum Quartalsende.

Eigentlich wollte ich im Februar los, aber das kann ich vergessen.
Denn entweder kündige ich Mitte November und bin dann ab 01.01. arbeitslos - das ist aber auch organistaorisch schwierig.
Oder ich warte das erste Quartal 2011 ab und kündige, so dass ich ab dem 01.04. arbeitslos bin.
Soweit so gut?! Aber nun meine Frage:

Ich hätte da nen Flug im Auge ab Montag, den 04.April. Das bedeutet ich müsste mich persönlich bei der Arbeitsagentur melden am Freitag, den 01. April. Kann ich das aber auch schon früher machen?

Eine Sperrfrist bekomme ich ohnehin reingedrückt, da ich kündigen würde.
Rein theoretisch, könnte ich noch Überstunden und Resturlaub ansammeln, um schon etwa Mitte März abreisen zu können.
Ist es also möglich, dass ich Mitte März zur Agentur für Arbeit marschiere und sage:
"Hallo! ichwerde ab dem 01. April arbeitslos sein und möchte dies hiermit melden." und dann also fliege bevor meine tatsächliche (geplante) Arbeitslosigkeit eintritt?

Danke!


karoshi

« Antwort #5 am: 26. August 2010, 07:10 »
Hallo Lelaina,

das hatten wir doch ein paar Beiträge weiter oben schon: wenn Du vor Ende des Arbeitsvertrags losfliegst, kannst Du Dich erst nach der Reise arbeitslos melden -- falls Du nicht zu lange unterwegs bist.

LG, Karoshi
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klobassa

« Antwort #6 am: 16. September 2010, 09:40 »
Hallo zusammen,

irgendwie bin auch ich bei diesem Thema etwas überfordert :(

Mein Fall:

Ich hab am 01.09.2010 gekündigt. Arbeitsverhältnis endet am 15.11.2010.
Meine Reise startet aber schon am 02.11.2010 und endet 03.08.2011.
Das heißt ich kann mich garnicht arbeitslos melden, erst nach meiner Reise?
Und dann bekomme ich aber sofort Arbeitslosengeld??
Und die Sperrfrist von 3 Monaten beginnt dann am 16.11.2010 ?

Was muss ich denn jetzt alles erledigen? Mich jetzt sofort arbeitsuchend melden und dann am Tag der Abreise vom
Arbeitsamt abmelden?



 
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Lelaina

« Antwort #7 am: 04. Dezember 2010, 14:39 »
Also nachdem sich nun alles geschoben hat bei mir, muss ich sagen, dass mich dieses Thema immer noch nervt und überfordert
(ist echt das richtige Wort).

Werde nun also Mitte Februar kündigen und somit Ende März meinen letzten Arbeitstag haben.
Anfang April geht es dann los, auch wenn ich das Datum noch nicht weiß.

Laut AA kann man sich ja 3 Monate vorher arbeitslos melden.
Werde also im Januar einfach dort hingehen und mich schonmal arbeitslos melden.
Und dann teile ich denen auch gleich mit, dass ich ab April eh im Ausland bin.

Meine Sperrfrist läuft so oder so ab in der Zeit, in der ich auf Reisen bin.
Also was solls.

Lilly_Putaner

« Antwort #8 am: 24. Oktober 2012, 10:04 »
Hallo Pluto,

Dein Fall ist ziemlich eindeutig:

  • Eine Sperrfrist gibt es bei Ablauf von befristeten Arbeitsverträgen nicht, es sei denn, Du kündigst vorzeitig.
  • Selbst wenn es eine Sperrfrist gäbe (hypothetischer Fall für Leute, die ein Arbeitsverhältnis selbst kündigen), würde sie unabhängig von einer Arbeitslosmeldung sofort nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses beginnen und wäre dann 90 Tage später abgelaufen. Sie würde auch nur für den Bezug von Geldleistungen gelten, nicht für die Krankenversicherung.
  • Eine Arbeitslosmeldung vor der Reise ist für Dich nicht möglich, weil Dein Arbeitsvertrag bei Abreise noch besteht.
  • Du kannst Dich innerhalb von 370 Tagen nach Beendigung des Arbeitsvertrages (also wohl bis Anfang Oktober 2011) arbeitslos melden und bekommst dann sofort Arbeitslosengeld und bist krankenversichert. Die 370 Tage ergeben sich daraus, dass Du innerhalb der letzten 2 Jahre 360 Tage gearbeitet haben musst. (365*2-360)
  • Eine Sperrfrist wegen verspäteter Meldung bekommst Du nicht.

LG, Karoshi


Puh, ist das kompliziert.....
Ich stecke in ähnlichem Dilemma
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag!
möchte im April für 6 Monate weg und bin seit 5 jahren (einschließlich ausbildung) hier im Betrieb.
Nun hoffe ich auf eine Beurlaubung, sollte das nicht klappen wäre es ja quasi am sinnvollsten mich kündigen zu lassen zwecks Sperrfrist.
Genau hier liegt aber das problem welches ich nicht verstehe......vorrausgesetzt ich kündige und melde mich arbeitslos, läuft die sperrfrist dann nach meiner Rückkehr oder schon während ich weg bin?und wenn ich mich arbeitslos melde muss ich denen ja sagen dass ich weg bin richtig?

Kündigen lassen, dem arbeitsamt melden, dass ich arbeitslos bin und sagen, dass ich auf Reisen gehe?
Wäre das ein quasi perfekter, richtiger Weg ohne Sperrfristen etc und ich würde nach Rückkehr gleich ALG 1 bekommen?

ich bin total überfordert....ich glaube das ist das allerschlimmste an der ganzen sache....! ??? :o :-\ :'(


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karoshi

« Antwort #9 am: 24. Oktober 2012, 10:41 »
Ja, das wäre ein sehr guter Weg. (Beurlaubung wäre noch besser.)

Die Thematik wird eigentlich hier schon umfassend erklärt:

http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_faq.html

LG, Karoshi
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RalfM

« Antwort #10 am: 25. Dezember 2013, 16:56 »
Erstmal hallo an alle (bin neu) und sorry, dass ich den alten Thread wieder hochhole. Aber meine Situation ist sehr ähnlich und meine Frage bezieht sich auf den folgenden Post von Karoshi:

Du kannst Dich innerhalb von 370 Tagen nach Beendigung des Arbeitsvertrages (also wohl bis Anfang Oktober 2011) arbeitslos melden und bekommst dann sofort Arbeitslosengeld und bist krankenversichert. Die 370 Tage ergeben sich daraus, dass Du innerhalb der letzten 2 Jahre 360 Tage gearbeitet haben musst. (365*2-360)

Meine Frage: bemisst sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht nach dem Verdienst der letzten 12 Monate? Wenn man von einer Weltreise zurückkommt, und sich erst dann arbeitslos meldet, hat man doch in den letzten x Monaten nichts verdient, wirkt sich das nicht extrem negativ auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus?
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laax

« Antwort #11 am: 25. Dezember 2013, 17:35 »
Erstmal hallo an alle (bin neu) und sorry, dass ich den alten Thread wieder hochhole. Aber meine Situation ist sehr ähnlich und meine Frage bezieht sich auf den folgenden Post von Karoshi:

Du kannst Dich innerhalb von 370 Tagen nach Beendigung des Arbeitsvertrages (also wohl bis Anfang Oktober 2011) arbeitslos melden und bekommst dann sofort Arbeitslosengeld und bist krankenversichert. Die 370 Tage ergeben sich daraus, dass Du innerhalb der letzten 2 Jahre 360 Tage gearbeitet haben musst. (365*2-360)

Meine Frage: bemisst sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht nach dem Verdienst der letzten 12 Monate? Wenn man von einer Weltreise zurückkommt, und sich erst dann arbeitslos meldet, hat man doch in den letzten x Monaten nichts verdient, wirkt sich das nicht extrem negativ auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus?

Nein.
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Vombatus

« Antwort #12 am: 25. Dezember 2013, 17:43 »
… weil die letzten 12 Monate deiner Beschäftigung zählen, nicht die Zeit deiner Arbeitslosigkeit.

Du musst allerdings innerhalb der 12 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit deine Ansprüche sichern wenn du länger als ein Jahr unterwegs bist.
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RalfM

« Antwort #13 am: 26. Dezember 2013, 19:14 »
Okay, und andere Frage: wenn ich mich erst nach Rückkehr arbeitslos melde, geht dann nicht erst einmal die Sperrzeit wegen Eigenkündigung los? Hier auf der Website heißt es zwar:

Zitat
Die Sperrzeit beginnt "mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet". Bei Eigenkündigung ist das "Ereignis" das Ende des Arbeitsvertrags, d.h. am Tag danach beginnt die Sperrzeit. Sie beginnt nicht erst nach der Weltreise.

Aber ich konnte nirgendwo im Gesetz die Stelle finden, wo das festgelegt wird. Hat jemand vielleicht einen Paragraphen für mich? Ich frage deshalb, weil ein Freund von mir nach einer Rückkehr genau das Problem hatte!
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karoshi

« Antwort #14 am: 26. Dezember 2013, 22:39 »
Dass die Sperrzeit "mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet" beginnt, ist ein Zitat aus dem Gesetz. Ja, das ist schwammig. Aber dass die Arbeitslosmeldung das Ereignis ist, lässt sich ja wohl schwerlich begründen. Die Sperrfrist wird schließlich wegen der Eigenkündigung verhängt, nicht wegen der Reise oder wegen der Arbeitslosmeldung. Allgemein gängige Auslegung ist, dass bei Eigenkündigung das Ende des Arbeitsverhältnisses das Ereignis ist. (Man könnte es auch so auslegen, dass sogar die Kündigung das Ereignis ist, aber das wird vor deutschen Gerichten wahrscheinlich nicht durchkommen.) Jeder, dem die Arbeitsagentur im Anschluss an die Reise erst mal die Sperrfrist reindrücken will, muss Einspruch einlegen! EDIT: Das gilt für den Zeitpunkt, nicht für die Sperrfrist an sich. Im Ergebnis bekommt man also nicht so lange Geld, das aber ab dem ersten Tag nach der Reise.

Meine persönliche Meinung ist, dass ich jedes Mal kotzen könnte, wenn ich so eine Geschichte höre. Hier wird Menschen von der Arbeitsagentur ein rechtmäßiger Anspruch vorenthalten; ob aus Inkompetenz oder Vorsatz, kann ich nicht sagen. Aber beides wäre sehr traurig.
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