Dass die Sperrzeit "mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet" beginnt, ist ein Zitat aus dem Gesetz. Ja, das ist schwammig. Aber dass die Arbeitslosmeldung das Ereignis ist, lässt sich ja wohl schwerlich begründen. Die Sperrfrist wird schließlich wegen der Eigenkündigung verhängt, nicht wegen der Reise oder wegen der Arbeitslosmeldung. Allgemein gängige Auslegung ist, dass bei Eigenkündigung das Ende des Arbeitsverhältnisses das Ereignis ist. (Man könnte es auch so auslegen, dass sogar die Kündigung das Ereignis ist, aber das wird vor deutschen Gerichten wahrscheinlich nicht durchkommen.) Jeder, dem die Arbeitsagentur im Anschluss an die Reise erst mal die Sperrfrist reindrücken will, muss Einspruch einlegen! EDIT: Das gilt für den Zeitpunkt, nicht für die Sperrfrist an sich. Im Ergebnis bekommt man also nicht so lange Geld, das aber ab dem ersten Tag nach der Reise.
Meine persönliche Meinung ist, dass ich jedes Mal kotzen könnte, wenn ich so eine Geschichte höre. Hier wird Menschen von der Arbeitsagentur ein rechtmäßiger Anspruch vorenthalten; ob aus Inkompetenz oder Vorsatz, kann ich nicht sagen. Aber beides wäre sehr traurig.