Hallo Forum, ich schreibe mal hier meine Frage rein da es nicht sehr akut ist.
Ich habe zum 31.4. gekündigt und habe am 5. Mai das Land verlassen, in der Zwischenzeit war ich auch beim Amt, habe mich arbeitslos gemeldet und abgemeldet zum 5. Mai. Ausserdem alles Papierzeugs ausgefüllt.
Meine Eltern (homebase) erhielten nun das schreiben, dass ich eine Sperrfrist bekommen habe wegen Eigenkündigung (die läuft bis Juli) und danach nichts bekomme weil ich ja nicht da bin.
Meine erste Sachbearbeiterin ist nicht die Person, die dieses Schreiben verfasst hat - sie meinte jedoch zu mir, ich müsste mich lediglich am ersten Tag in Deutschland nach meiner Rückkehr bei der Arbeitsagentur melden / vorstellen, ist das soweit korrekt?
DAnke Euch