Senf
Bei mir ist das Thema auch brandaktuell...
ich hoffe ich
1) wurde richtig beraten
2) habs gerafft
3) kann vielleicht helfen...
keine Gewähr (da es ja wie schon bekannt unterschiedliche Infos gibt)
Habe gekündigt, da keine Möglichkeit mir Sabbatical zu gewähren. OK, das ist mir meine Reise wert.
Hab dann beim Amt angerufen, da ich mich ordnungsgemäß arbeitssuchend melden wollte.
Gekündigt zum 30.06. (vor der Frist, damit AG jemanden findet, den ich einarbeiten kann) evtl. geht es schon genau am 1.7. los
Da es quasi ohne Übergang von Beschäftigung in Reise losgeht heisst es müsste ich nichts machen. Da ich dem Amt nicht zur Verfügung stehe (klar bin ja unterwegs). Erst wenn ich wieder da bin, quasi am 2.1. zum Amt und arbeitslos melden. Anspruch wird um 3 Monate gemindert (12 Wochen auch in anderen Worten).
Da ich hier erfahren habe, das man z.T. unterschiedliche Meinungen erfährt, habe ich gleich danach nochmal angerufen und eine andere PLZ (eingegeben um sicher zu gehen, an einen anderen Bearbeiter zu kommen).
Dabei kam dies raus.
Da ich selbst kündige wird meine Sperrzeit im schlimmsten Fall 12 Wochen betragen
Sie sagte auch, das ich, weil selbst gekündigt habe, mich spätestens 3 Monate vor Beendigung der Arbeit arbeitssuchend melden muss. Sprich spätestens am 30.03. (via tel, schriftl, oder persönlich).
Es wird dann lediglich dokumentiert, dass ich mich arbeitssuchend gemeldet habe.
Arbeitslos melden, kann ich mich dann erst am 2.1.15 wenn ich wieder da bin.
Da ich vorher 12 Monate (gearbeitet habe) also eigtl. > 12 Monate, wird dann mein Anspruch um 90 Tage gemindert (12 Wochen Sperrfrist) - 365 Tage abzüglich 90.
Anspruch besteht auf jeden Fall.
Da ich gespart habe und Anspruch habe, werde ich über die Runden kommen. Ich mache mir da nicht so mega Gedanken - es wird weitergehen.
Sollte ich erst Mitte Juli los, muss ich mich am 1.7. arbeitslos melden und würde mich dann wieder vor Abflug abmelden.
Fazit: Ich werde mich auf jedenfall arbeitssuchend melden, bis spätestens 30.03, so das es wenigstens dokumentiert ist und man mir nicht im Nachhinein einen Vorwurf machen kann. Alles andere, danach. Die können mich ja dann weg schicken, ich habs dann zu mindest angemerkt. Besser als nichts tun (was ja auch hier und da mal falsch ist).
Meine Wohnung darf ich nach Absprache mit Vermieterin untervermieten. Aber das ist ein anderes Thema.