Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: pluto am 24. August 2010, 09:08

Titel: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: pluto am 24. August 2010, 09:08
Hallo,

ich habe mich schon reichlich belesen zu meiner Frage bin aber immer noch unsicher was am besten zu tun ist. Ich gehe Mitte September für ca. 7 Monate auf Weltreise. Mein Arbeitsvertrag war befristet und wir haben ihn noch bis Ende September verlängert. Den September habe ich bereits frei wegen gesammelter Überstunden. Die Reise startet also schon bevor der Vertrag endet. Außerdem habe ich vermutlich eine Sperrfirst von 3 Monaten (eventuell aber auch nicht). Während der letzen 24 Montate habe ich voll durchgearbeitet, erfülle also die Arbeitslosengeld Bedingungen noch bis September 2011.

Mein Ziel:
Ich möchte nach der Reise zurück in Deutschland umgehend Arbeitslosengeld beziehen können und über die AfA krankenversichert sein, bis ich wieder einen Job gefunden habe.

Sollte ich mich jetzt also Arbeitslos melden, damit die Sperrfrist verstreicht. Muss ich mich damit auch arbeitssuchend melden, weil das eine wohl ohne das andere nicht geht?

Oder kann ich auch bis zur Rückkehr warten. Verstreicht die Sperrfrist auch so? Bekomme ich auf diesem Weg Probleme / neue Sperrfristen, weil ich mich nicht gleich gemeldet habe?

Danke für eure Hinweise!

Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 24. August 2010, 09:31
Hallo Pluto,

Dein Fall ist ziemlich eindeutig:


LG, Karoshi
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: pluto am 25. August 2010, 08:42
Hi Karoshi,

vielen Dank für die schnelle und klare Antwort.
Damit scheint mein Fall ja klar zu sein.

Arbeitssuchend melde ich mich dann natürlich zusammen mit der Arbeitslosmeldung, richtig?

LG, Pluto
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 25. August 2010, 09:13
Nein, Du musst Dich nicht arbeitssuchend melden. Das ist durch die Arbeitslosmeldung erledigt.

LG, Karoshi
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Lelaina am 25. August 2010, 21:01
Da muss ich auch nochmal was fragen, weil ich eben bemerkt habe, dass ich wohl das wichtigste bei meiner ganzen Planung nicht beachtet habe: die Kündigungsfrist.
In meinem Fall 6 Wochen zum Quartalsende.

Eigentlich wollte ich im Februar los, aber das kann ich vergessen.
Denn entweder kündige ich Mitte November und bin dann ab 01.01. arbeitslos - das ist aber auch organistaorisch schwierig.
Oder ich warte das erste Quartal 2011 ab und kündige, so dass ich ab dem 01.04. arbeitslos bin.
Soweit so gut?! Aber nun meine Frage:

Ich hätte da nen Flug im Auge ab Montag, den 04.April. Das bedeutet ich müsste mich persönlich bei der Arbeitsagentur melden am Freitag, den 01. April. Kann ich das aber auch schon früher machen?

Eine Sperrfrist bekomme ich ohnehin reingedrückt, da ich kündigen würde.
Rein theoretisch, könnte ich noch Überstunden und Resturlaub ansammeln, um schon etwa Mitte März abreisen zu können.
Ist es also möglich, dass ich Mitte März zur Agentur für Arbeit marschiere und sage:
"Hallo! ichwerde ab dem 01. April arbeitslos sein und möchte dies hiermit melden." und dann also fliege bevor meine tatsächliche (geplante) Arbeitslosigkeit eintritt?

Danke!

Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 26. August 2010, 07:10
Hallo Lelaina,

das hatten wir doch ein paar Beiträge weiter oben schon: wenn Du vor Ende des Arbeitsvertrags losfliegst, kannst Du Dich erst nach der Reise arbeitslos melden -- falls Du nicht zu lange unterwegs bist.

LG, Karoshi
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: klobassa am 16. September 2010, 09:40
Hallo zusammen,

irgendwie bin auch ich bei diesem Thema etwas überfordert :(

Mein Fall:

Ich hab am 01.09.2010 gekündigt. Arbeitsverhältnis endet am 15.11.2010.
Meine Reise startet aber schon am 02.11.2010 und endet 03.08.2011.
Das heißt ich kann mich garnicht arbeitslos melden, erst nach meiner Reise?
Und dann bekomme ich aber sofort Arbeitslosengeld??
Und die Sperrfrist von 3 Monaten beginnt dann am 16.11.2010 ?

Was muss ich denn jetzt alles erledigen? Mich jetzt sofort arbeitsuchend melden und dann am Tag der Abreise vom
Arbeitsamt abmelden?



 
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Lelaina am 04. Dezember 2010, 14:39
Also nachdem sich nun alles geschoben hat bei mir, muss ich sagen, dass mich dieses Thema immer noch nervt und überfordert
(ist echt das richtige Wort).

Werde nun also Mitte Februar kündigen und somit Ende März meinen letzten Arbeitstag haben.
Anfang April geht es dann los, auch wenn ich das Datum noch nicht weiß.

Laut AA kann man sich ja 3 Monate vorher arbeitslos melden.
Werde also im Januar einfach dort hingehen und mich schonmal arbeitslos melden.
Und dann teile ich denen auch gleich mit, dass ich ab April eh im Ausland bin.

Meine Sperrfrist läuft so oder so ab in der Zeit, in der ich auf Reisen bin.
Also was solls.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Lilly_Putaner am 24. Oktober 2012, 10:04
Hallo Pluto,

Dein Fall ist ziemlich eindeutig:

  • Eine Sperrfrist gibt es bei Ablauf von befristeten Arbeitsverträgen nicht, es sei denn, Du kündigst vorzeitig.
  • Selbst wenn es eine Sperrfrist gäbe (hypothetischer Fall für Leute, die ein Arbeitsverhältnis selbst kündigen), würde sie unabhängig von einer Arbeitslosmeldung sofort nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses beginnen und wäre dann 90 Tage später abgelaufen. Sie würde auch nur für den Bezug von Geldleistungen gelten, nicht für die Krankenversicherung.
  • Eine Arbeitslosmeldung vor der Reise ist für Dich nicht möglich, weil Dein Arbeitsvertrag bei Abreise noch besteht.
  • Du kannst Dich innerhalb von 370 Tagen nach Beendigung des Arbeitsvertrages (also wohl bis Anfang Oktober 2011) arbeitslos melden und bekommst dann sofort Arbeitslosengeld und bist krankenversichert. Die 370 Tage ergeben sich daraus, dass Du innerhalb der letzten 2 Jahre 360 Tage gearbeitet haben musst. (365*2-360)
  • Eine Sperrfrist wegen verspäteter Meldung bekommst Du nicht.

LG, Karoshi


Puh, ist das kompliziert.....
Ich stecke in ähnlichem Dilemma
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag!
möchte im April für 6 Monate weg und bin seit 5 jahren (einschließlich ausbildung) hier im Betrieb.
Nun hoffe ich auf eine Beurlaubung, sollte das nicht klappen wäre es ja quasi am sinnvollsten mich kündigen zu lassen zwecks Sperrfrist.
Genau hier liegt aber das problem welches ich nicht verstehe......vorrausgesetzt ich kündige und melde mich arbeitslos, läuft die sperrfrist dann nach meiner Rückkehr oder schon während ich weg bin?und wenn ich mich arbeitslos melde muss ich denen ja sagen dass ich weg bin richtig?

Kündigen lassen, dem arbeitsamt melden, dass ich arbeitslos bin und sagen, dass ich auf Reisen gehe?
Wäre das ein quasi perfekter, richtiger Weg ohne Sperrfristen etc und ich würde nach Rückkehr gleich ALG 1 bekommen?

ich bin total überfordert....ich glaube das ist das allerschlimmste an der ganzen sache....! ??? :o :-\ :'(


Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 24. Oktober 2012, 10:41
Ja, das wäre ein sehr guter Weg. (Beurlaubung wäre noch besser.)

Die Thematik wird eigentlich hier schon umfassend erklärt:

http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_faq.html

LG, Karoshi
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: RalfM am 25. Dezember 2013, 16:56
Erstmal hallo an alle (bin neu) und sorry, dass ich den alten Thread wieder hochhole. Aber meine Situation ist sehr ähnlich und meine Frage bezieht sich auf den folgenden Post von Karoshi:

Du kannst Dich innerhalb von 370 Tagen nach Beendigung des Arbeitsvertrages (also wohl bis Anfang Oktober 2011) arbeitslos melden und bekommst dann sofort Arbeitslosengeld und bist krankenversichert. Die 370 Tage ergeben sich daraus, dass Du innerhalb der letzten 2 Jahre 360 Tage gearbeitet haben musst. (365*2-360)

Meine Frage: bemisst sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht nach dem Verdienst der letzten 12 Monate? Wenn man von einer Weltreise zurückkommt, und sich erst dann arbeitslos meldet, hat man doch in den letzten x Monaten nichts verdient, wirkt sich das nicht extrem negativ auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus?
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: laax am 25. Dezember 2013, 17:35
Erstmal hallo an alle (bin neu) und sorry, dass ich den alten Thread wieder hochhole. Aber meine Situation ist sehr ähnlich und meine Frage bezieht sich auf den folgenden Post von Karoshi:

Du kannst Dich innerhalb von 370 Tagen nach Beendigung des Arbeitsvertrages (also wohl bis Anfang Oktober 2011) arbeitslos melden und bekommst dann sofort Arbeitslosengeld und bist krankenversichert. Die 370 Tage ergeben sich daraus, dass Du innerhalb der letzten 2 Jahre 360 Tage gearbeitet haben musst. (365*2-360)

Meine Frage: bemisst sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht nach dem Verdienst der letzten 12 Monate? Wenn man von einer Weltreise zurückkommt, und sich erst dann arbeitslos meldet, hat man doch in den letzten x Monaten nichts verdient, wirkt sich das nicht extrem negativ auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus?

Nein.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Vombatus am 25. Dezember 2013, 17:43
… weil die letzten 12 Monate deiner Beschäftigung zählen, nicht die Zeit deiner Arbeitslosigkeit.

Du musst allerdings innerhalb der 12 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit deine Ansprüche sichern wenn du länger als ein Jahr unterwegs bist.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: RalfM am 26. Dezember 2013, 19:14
Okay, und andere Frage: wenn ich mich erst nach Rückkehr arbeitslos melde, geht dann nicht erst einmal die Sperrzeit wegen Eigenkündigung los? Hier auf der Website heißt es zwar:

Zitat
Die Sperrzeit beginnt "mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet". Bei Eigenkündigung ist das "Ereignis" das Ende des Arbeitsvertrags, d.h. am Tag danach beginnt die Sperrzeit. Sie beginnt nicht erst nach der Weltreise.

Aber ich konnte nirgendwo im Gesetz die Stelle finden, wo das festgelegt wird. Hat jemand vielleicht einen Paragraphen für mich? Ich frage deshalb, weil ein Freund von mir nach einer Rückkehr genau das Problem hatte!
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 26. Dezember 2013, 22:39
Dass die Sperrzeit "mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet" beginnt, ist ein Zitat aus dem Gesetz. Ja, das ist schwammig. Aber dass die Arbeitslosmeldung das Ereignis ist, lässt sich ja wohl schwerlich begründen. Die Sperrfrist wird schließlich wegen der Eigenkündigung verhängt, nicht wegen der Reise oder wegen der Arbeitslosmeldung. Allgemein gängige Auslegung ist, dass bei Eigenkündigung das Ende des Arbeitsverhältnisses das Ereignis ist. (Man könnte es auch so auslegen, dass sogar die Kündigung das Ereignis ist, aber das wird vor deutschen Gerichten wahrscheinlich nicht durchkommen.) Jeder, dem die Arbeitsagentur im Anschluss an die Reise erst mal die Sperrfrist reindrücken will, muss Einspruch einlegen! EDIT: Das gilt für den Zeitpunkt, nicht für die Sperrfrist an sich. Im Ergebnis bekommt man also nicht so lange Geld, das aber ab dem ersten Tag nach der Reise.

Meine persönliche Meinung ist, dass ich jedes Mal kotzen könnte, wenn ich so eine Geschichte höre. Hier wird Menschen von der Arbeitsagentur ein rechtmäßiger Anspruch vorenthalten; ob aus Inkompetenz oder Vorsatz, kann ich nicht sagen. Aber beides wäre sehr traurig.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: RalfM am 26. Dezember 2013, 22:56
Muss dir da völlig recht geben. Bei meiner Recherche im Netz habe ich einige Erfahrungsberichte gefunden, wo sich der Sachbearbeiter wegen der Sperrzeit "geirrt" hatte. Das ist ganz schön niederträchtig, schließlich zahlen wir ja auch in die Versicherung ein, und wir wollen uns ja nichts erschwindeln, sondern einfach für die Zeit unserer Arbeitssuche finanzielle Unterstützung sichern.

Aber die gute Nachricht - nach langem Suchen habe ich eine definitive Antwort gefunden. Die Arbeitsagentur schreibt nämlich selber in einer Arbeitsanweisung:

Zitat von: arbeitsagentur.de
Nach ständiger BSG-Rechtsprechung beginnt die Sperrzeit mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Gemeint ist das Ende des Beschäftigungsverhältnisses im leistungsrechtlichen Sinne, also der Eintritt faktischer Beschäftigungslosigkeit.

Quelle: arbeitsagentur.de - Weisungen zum Arbeitslosengeld: § 159 Ruhen bei Sperrzeit (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/GA-Alg-159.pdf)

Der o.g. Absatz bezieht sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Oktober 2002 (AZ: B 7 AL 136/01 R (https://www.jurion.de/Urteile/BSG/2002-10-17/B-7-AL-136_01-R)), das übrigens auch in diesem Artikel der RP-Online (http://www.rp-online.de/leben/beruf/frist-fuer-sperrzeit-laeuft-ab-beginn-der-freistellungsphase-aid-1.1614450) erwähnt wird.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: RalfM am 28. Dezember 2013, 13:47
Ich wollte nochmal abschließend auf die wichtige Frage eingehen, ob für den Bemessungsrahmen der Zeitpunkt der Beschäftigungslosigkeit oder der Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung entscheidend sind. Wie ihr alle geschrieben habt, wird vom Zeitpunkt der Beschäftigungslosigkeit aus gerechnet. Ich wollte an der Stelle einfach hundertprozentig sicher sein, falls die Arbeitsagentur nachher versucht, das umzudeuten. Deswegen als Ergänzung hier die rechtliche Grundlage:

Zitat von: SGB III
§ 150 Abs. 1 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__150.html) - Der Bemessungszeitraum umfasst die beim Ausscheiden aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungsrahmen. Der Bemessungsrahmen umfasst ein Jahr; er endet mit dem letzten Tag des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor der Entstehung des Anspruchs.

Der letzte Tag des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor der Entstehung des Anspruchs ist der letzte Arbeitstag. Das ergibt sich eindeutig aus der Durchführungsanweisung der Arbeitsagentur zum § 150:

Zitat von: arbeitsagentur.de
Weisungen zum Arbeitslosengeld: § 150 – Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/GA-Alg-150.pdf) - Der Bemessungsrahmen umfasst kalendermäßig rückwärts ausgehend vom Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor der Entstehung des Anspruchs ein Jahr [...] Auf den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs sowie Anzahl, Lage, Verteilung und Abrechnung von Entgeltabrechnungszeiträumen kommt es für die Feststellung des Bemessungsrahmens nicht an. [...]

Beispiel:

versicherungspflichtige Beschäftigung: 01.02.2000 – 30.06.2005
Arbeitslosmeldung: 05.07.2005 (Dienstag)
Entstehung des Anspruchs: 05.07.2005
Bemessungsrahmen: 01.07.2004 – 30.06.2005

Bitte nicht böse sein, dass ich hier das Forum mit Gesetzestexten zupflastere, aber das waren nunmal meine größten Bedenken und ich denke, das kann nützlich sein, wenn man mal gegenüber der Arbeitsagentur argumentieren muss. Bin ja jetzt auch fertig ;)
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: sweety am 29. Dezember 2013, 13:00
Hallo Zusammen,

Ich habe nun schon einige Beitäge im den Forum gelesen und auch die Hinweise auf der website gelesen habe aber immer noch einige Fragezeichen auf der Stirn da das Thema für mich nur schwer verständlich ist.  :(

Ich würde euch gerne meine Situation kurz erzählen und das was ich bisher aus allem was ich gelesen habe verstanden habe...

Ich wohne derzeit noch in Hamburg musste meine Wohnung dort nun allerdings zum 31.3.2014 kündigen weil es keine andere Möglichkeit gab. Mein Arbeitsverhältnis werde ich ebenfalls zum 31.3.2014 kündigen. Die Kündigung werde ich spätestens Mitte Januar bei meinem Arbeitgeber einreichen.

Nun meine Frage verstehe ich es richtig das ich mich an dem Tag an dem ich mein Arbeitsverhältnis kündige (es ist ein unbefristeter Vertrag) auch beim Arbeitsamt persönlich vorstellen muss um mich Arbeitssuchend zu melden? Mein Plan ist es von Hamburg aus loszufliegen allerdings muss ich meine Heimatbasis in der Nähe von Köln ummelden. Das kann ich sicherlich kurz vor meiner Abreise erledigen oder? Weiß jemand ob ich mich in Hamburg ummelden kann und muss ich das dem Arbeitsamt dann vor meiner Abreise auch nochmal mitteilen? Wenn ich mich ummelde ist dann ja eigentlich auch nicht mehr das Arbeitsamt in Hamburg für mich zuständig oder? Kann ich dann evtl gar nicht von Hamburg Abfliegen? Mein Plan ist es ca. Am 3./4.4. abzufliegen.

Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: sweety am 03. Januar 2014, 15:26
Hallo Nochmal,

ich habe mitlerweile schon rausgefunden das ich meinen Wohnsitz nicht in Hamburg sondern nur bei meiner Heimatbasis ummelden kann. Aber bezüglich dem Verfahren mit dem Arbeitsamt bin ich allerdings immer noch nicht weiter  :'(
Wäre es evtl. sinnvoll einmal beim Arbeitsamt anzurufen und zu fragen wie es läuft? Bin mir ja nicht sicher ob ich dem Arbeitsamt erzählen soll das ich für 1 Jahr verreise. Könnte man aber nicht allgemein bei einer Service Hotline nachfragen was man machen muss und wann?
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 03. Januar 2014, 16:25
Hi sweety,

Du meldest Dich einfach zum Stichtag 01.04. bei der zuständigen Arbeitsagentur in Hamburg ab (z.B. wegen Wohnsitzwechsel zur Heimatbasis). Am neuen Wohnsitz brauchst Du Dich gar nicht mehr arbeitslos zu melden, das lohnt für zwei Tage den Aufwand nicht.

LG, Karoshi
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: sweety am 03. Januar 2014, 18:59
Hallo Karoshi,

vielen Dank für die Antwort. Das ist ja schon mal super das ich vorher nicht noch zum Arbeitsamt in der Heimatbasis muss aber muss ich mich nicht nach dem ich gekündigt habe schon bei dem Arbeitsamt in Hamburg melden und denen mitteilen das ich gekündigt habe? Soweit ich die Beiträge hier jetzt verstanden habe berechnen die ja dann auch was mir an Leistungen zur Verfügung steht.
Läuft eigentlich gesetzl. Kranken- Rentenversicherung und co. während meiner Abwesenheit über das Arbeitsamt weiter?

Tausend Dank für die Hilfe!
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Vombatus am 03. Januar 2014, 19:04

Läuft eigentlich gesetzl. Kranken- Rentenversicherung und co. während meiner Abwesenheit über das Arbeitsamt weiter?


Nein. Nicht wenn du dich für die Reise abmeldest. 
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: sweety am 03. Januar 2014, 19:18
ok....aber bekommt man da nicht später irgendwie Probleme wenn man 1 Jahr keine Rentenversicherung hat bzw. nichts eingezahlt hat?
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Vombatus am 03. Januar 2014, 19:24
Was heißt Probleme? Du hast halt ein Jahr keine Beiträge eingezahlt und dadurch dann später weniger Kohle. Wie sehr sich das bei dir auswirkt und wie viel du tatsächlich in X Jahren bekommst weiß ich nicht.

Du kannst auch "privat" weiter in die Rentenversicherung einzahlen. Irgendwo im Forum schriebt jemanden, wie viel er dafür einzahlen muss/müsste. Vielleicht findest du den Beitrag mit der Suche. (oder sonstwo im Internet)

http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=6867.0
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=6412.0

EDIT: Du könntest natürlich auch das ganze Geld für die Reise zur Altervorsorge legen … ;)
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: sweety am 03. Januar 2014, 19:33
ok das ist ein Punkt den ich bisher nicht so bedacht habe aber da ich auch privat etwas für die Rente tue denke ich muss ich mir nicht so große Sorgen machen.

Kannst du mir denn auch zu diesem Punkt eine Info geben?

aber muss ich mich nicht nach dem ich gekündigt habe schon bei dem Arbeitsamt in Hamburg melden und denen mitteilen das ich gekündigt habe? Soweit ich die Beiträge hier jetzt verstanden habe berechnen die ja dann auch was mir an Leistungen zur Verfügung steht.

EDIT: Natürlich möchte ich lieber auf Reisen gehen als mein mühsam erspartes Geld für die Altersvorsoge zurückzulegen  ;)
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 03. Januar 2014, 21:30
aber muss ich mich nicht nach dem ich gekündigt habe schon bei dem Arbeitsamt in Hamburg melden und denen mitteilen das ich gekündigt habe? Soweit ich die Beiträge hier jetzt verstanden habe berechnen die ja dann auch was mir an Leistungen zur Verfügung steht.

Ich dachte eigentlich, dass wenigstens dieser Punkt klar wäre. Natürlich musst Du Dich bei der Arbeitsagentur in Hamburg melden, sonst machen die gar nichts. Aber das steht doch auch alles schon hier: http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: sweety am 05. Januar 2014, 16:39
ich habe mir jetzt erneut mehrmals die Seiten durchgelesen.

DAS ich mich melden muss war mir schon klar allerdings nicht wann genau und wie es dann genau abläuft. Was mich etwas verunsichert hat ist folgendes

Zitat
spätestens 3 Monate vor Ende Deines Arbeitsverhältnis arbeitssuchend melden, oder unverzüglich, falls Du es weniger als 3 Monaten im Voraus erfährst

Ich habe es nach mehrmaligem Lesen jetzt aber so verstanden das dieser Fall nur gilt wenn ich gekündigt werde. Da ich selber kündigen werde gelten diese 3 Monate nicht allerdings muss ich am Tag an dem ich Kündige auch persönlich zum Arbeitsamt gehen, oder spätestens einen Tag später, um mich dann ARBEITSSUCHEND zu melden. Richtig?

Dann werden meine personalien aufgenommen und es werden mir Stellenangebote zugeschickt. Da ich ja auf Weltreise gehe interessieren mich die Angebote ja aber eigentlich nicht. Ist es ratsam zu dem Zeitpunkt schon zu sagen das ich eine Weltreise plane?

Sobald dann meine Arbeitslosigkeit eintritt also am 01.04. bin ich dann im Status ARBEITSLOS und muss theoretisch auf die Vermittlungsangebote der Arbeitsagentur reagieren. Erst zu dem Zeitpunkt werden dann auch meine Ansprüche auf Arbeitslosengeld berechnet korrekt?

Da ich dann aber am 3./4.4. von Hamburg aus abfliege muss ich mich am Tag des Abflugs dann telefonisch bei der Arbeitsagentur abmelden und meine Weltreise bekannt geben richtig? Oder kann ich das schon am 1.4. machen? Gleichzeitig muss ich dann ja auch mitteilen das ich meine Wohnsitz ummelde damit das Arbeitsamt in Hamburg weiß das es nicht mehr für mich zuständig ist korrekt?

Während meiner Abwesenheit läuft dann die Sperrfrist von 3 Monaten und ich beziehe keinerlei Bezüge oder bin in gesetzlichen Versicherungen drin. Sobald ich dann wieder zurück komme melde ich mich bei dem Arbeitsamt an meiner Heimatbasis und beziehe vom ersten Tag an Arbeitslosengeld und bin auch wieder in den gesetzlichen Versicherungen drin richtig?

Noch kurz zur Info ich habe die letzten 3 Jahre gearbeitet und war vor 2 Jahren für einen Monat arbeitslos. Ich gehe also davon aus das ich die Bedingungen erfülle und Bezüge beziehen kann.

Vielen Dank nochmal für die Hilfe!
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 05. Januar 2014, 17:05
Zitat
spätestens 3 Monate vor Ende Deines Arbeitsverhältnis arbeitssuchend melden, oder unverzüglich, falls Du es weniger als 3 Monaten im Voraus erfährst

Ich habe es nach mehrmaligem Lesen jetzt aber so verstanden das dieser Fall nur gilt wenn ich gekündigt werde. Da ich selber kündigen werde gelten diese 3 Monate nicht allerdings muss ich am Tag an dem ich Kündige auch persönlich zum Arbeitsamt gehen, oder spätestens einen Tag später, um mich dann ARBEITSSUCHEND zu melden. Richtig?

Wenn Du selbst kündigst, "erfährst" Du natürlich ggf. schon deutlich vor der tatsächlichen Kündigung, dass Du kündigen wirst. Aber das ist jetzt so theoretisch, dass selbst die Arbeitsagentur das nicht interessiert. Es gibt keine Verpflichtung, sich noch vor der Kündigung arbeitssuchend zu melden. Also unmittelbar danach, richtig.

Dann werden meine personalien aufgenommen und es werden mir Stellenangebote zugeschickt. Da ich ja auf Weltreise gehe interessieren mich die Angebote ja aber eigentlich nicht. Ist es ratsam zu dem Zeitpunkt schon zu sagen das ich eine Weltreise plane?
Dazu gibt es schon viel hier im Forum. (http://weltreise-info.de/forum/index.php?action=search) Die einen sagen so, die anderen so. Ich persönlich würde damit nicht zu früh rausrücken, sondern erst wenn die Stellenvorschläge der AA anfangen zu nerven.

Sobald dann meine Arbeitslosigkeit eintritt also am 01.04. bin ich dann im Status ARBEITSLOS und muss theoretisch auf die Vermittlungsangebote der Arbeitsagentur reagieren. Erst zu dem Zeitpunkt werden dann auch meine Ansprüche auf Arbeitslosengeld berechnet korrekt?
Nein, nicht korrekt. Die Ansprüche werden berechnet, sobald Du Dich arbeitslos gemeldet hast. Das kannst Du bis zu 3 Monate vorher tun, brauchst dafür aber u.a. die Arbeitsbescheinigung Deines Arbeitgebers. Die kann er normalerweise erst ausstellen, wenn klar ist, wie z.B. mit Resturlaub, Überstundenkonten etc. verfahren wird. => Frühzeitig klären.

Da ich dann aber am 3./4.4. von Hamburg aus abfliege muss ich mich am Tag des Abflugs dann telefonisch bei der Arbeitsagentur abmelden und meine Weltreise bekannt geben richtig? Oder kann ich das schon am 1.4. machen? Gleichzeitig muss ich dann ja auch mitteilen das ich meine Wohnsitz ummelde damit das Arbeitsamt in Hamburg weiß das es nicht mehr für mich zuständig ist korrekt?
Abmelden musst Du Dich schon zum Tag des Umzugs, der ist ja früher.

Während meiner Abwesenheit läuft dann die Sperrfrist von 3 Monaten und ich beziehe keinerlei Bezüge oder bin in gesetzlichen Versicherungen drin. Sobald ich dann wieder zurück komme melde ich mich bei dem Arbeitsamt an meiner Heimatbasis und beziehe vom ersten Tag an Arbeitslosengeld und bin auch wieder in den gesetzlichen Versicherungen drin richtig?
Ja. Falls Deine Ansprüche noch vor der Reise festgestellt wurden, hast Du 3 1/4 Jahre Zeit, um den vollen Restanspruch von 9 Monaten(?) abzurufen, anderenfalls ein Jahr.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: sweety am 05. Januar 2014, 17:29
ok also kann ich meine Ansprüche wenn mir alle Unterlagen die ich dazu brauche, das Arbeitsamt wird mir bei meiner Arbeitssuchend meldung sicherlich sagen welche das sind, schon vorher berechnen lassen. Bin ich denn wenn ich mich am Tag der Kündigung arbeitssuchend melde auch gleichzeitig im Status arbeitslos? Nein oder?

Der tatsächliche Umzug meiner Möbel wird sicherlich Ende März erfolgen allerdings ist die Wohnung ja erst zum 31.3. gekündigt somit kann ich mich ja auch erst zum 1.4. zu meiner Heimatbasis ummelden. So hatte ich auch die Dame bei dem Kundenzentrum hier in Hamburg verstanden. Also kann ich mich dann am 1.4. auch telefonisch bei der Arbeitsagentur ummelden bzw. abmelden auch wenn ich am 3./4.4. erst abfliege!?
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 05. Januar 2014, 18:17
ok also kann ich meine Ansprüche wenn mir alle Unterlagen die ich dazu brauche, das Arbeitsamt wird mir bei meiner Arbeitssuchend meldung sicherlich sagen welche das sind, schon vorher berechnen lassen.
If the Force in Yoda is so strong, build a sentence with words in the proper order why can't he?

Bin ich denn wenn ich mich am Tag der Kündigung arbeitssuchend melde auch gleichzeitig im Status arbeitslos? Nein oder?
Du arbeitest dann doch noch. ::)

Also kann ich mich dann am 1.4. auch telefonisch bei der Arbeitsagentur ummelden bzw. abmelden auch wenn ich am 3./4.4. erst abfliege!?
Du kannst Dich jederzeit abmelden, notfalls auch mit der Begründung "Ich will Euer Geld nicht mehr". Es wird Dir keiner Steine dabei in den Weg legen. Wie schon weiter oben geschrieben, musst Du Dich sowieso zum 01.04. abmelden, wenn Du umziehst. Ob Du Dich am neuen Wohnort für zwei Tage wieder anmelden willst, musst Du selbst wissen. Mir wäre es den Papierkrieg nicht wert. Eine Ummeldung zu einer anderen Arbeitsagentur gibt es nicht.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: sweety am 19. Januar 2014, 19:59
Hallo Zusammen,

ich bin eben über folgenden Link gestolpert

http://www.umziehen.net/arbeitsamt.php

und mir stellt sich nun die Frage ob diese Bedingungen auf mich zutreffen und ich tatsächlich bei dem Arbeitsamt in meiner Heimatbasis vor meiner Abreise persönlich vorstellig werden muss?

Quote
 Wer umzieht, der muss seine neue Adresse auch der Bundesagentur für Arbeit mitteilen, wenn er von dort Leistungen bezieht. Dazu kann unter Arbeitsagentur auch das sogenannte Änderungsformular verwendet werden. Dies kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden und zusammen mit der An- oder Ummeldebescheinigung an die Agentur geschickt werden.

Ist allerdings nach einem Umzug ein anderes Arbeitsamt zuständig, so muss man sich dort persönlich vorstellen, um eine Weiterzahlung der Leistungen sicherzustellen. Dies gilt auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II, die zu dem noch den neuen Mietvertrag einreichen müssen, da in diesen Fällen ja auch die Zahlung der Miete übernommen wird oder zumindest ein Mietzuschuss erfolgt. Wer sich verspätet vorstellt oder Änderungen verspätet mitteilt, der muss in diesem Fall auch mit finanziellen Nachteilen rechnen.

Ändert sich infolge eines Umzuges die Lebenssituation, d.h. wenn zum Beispiel eine neue Bedarfsgemeinschaft gegründet wird und man mit dem Partner zusammenzieht, so ist grundsätzlich bei der zuständigen Stelle ein neuer Antrag zu stellen.
Unquote

Diese Fall gilt doch nur dann wenn man schon Leistungen bezieht oder?

Ich werde ja zum 1.4. arbeitslos und fliege am 4.4. müsste mich also zum 1.4. beim Einwohnermeldeamt in die Heimatbasis ummelden und dies dann auch dem Arbeitsamt mitteilen bzw. ist es nicht auch möglich das ich mich nur zum 1.4. beim Einwohnermeldeamt ummelde und dann am 3.4. bei dem Arbeitsamt ( Hamburg oder Heimatbasis? ) mich abmelde?
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 19. Januar 2014, 20:54
Wenn Du noch keine Leistungen bekommst, aber einen Antrag laufen hast, gilt für Dich das Gleiche, d.h. die alte Arbeitsagentur ist (bei Umzug in den Bereich einer anderen AA) nicht mehr zuständig. Du müsstest Dich also zum Stichtag 01.04. abmelden, selbst wenn der Antrag noch nicht bewilligt ist.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: sweety am 19. Januar 2014, 21:18
muss ich dann vor meiner Abreise bei dem neuen Amt noch mal persönlich erscheinen oder nicht? Kann ich mich denn schon zum 1.4. abmelden auch wenn ich erst am 4.4. fliege und entstehen mir irgendwelche Probleme wenn ich zurück komme wenn der Antrag noch nicht bewilligt ist?
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: kusczckak am 21. Januar 2014, 00:46
Oh, vielen Dank!

Mir hat der Link gerade sehr geholfen, da ich nicht wusste, dass man sich auch online arbeitssuchend melden kann. Habe am Donnerstag meine Ausbildung beendet und wollte morgen eigentlich direkt zum Arbeitsamt. Danke für die Erleichterung! :)
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: rtw2014 am 05. März 2014, 19:45
Senf

Bei mir ist das Thema auch brandaktuell...

ich hoffe ich
1) wurde richtig beraten
2) habs gerafft
3) kann vielleicht helfen...

keine Gewähr (da es ja wie schon bekannt unterschiedliche Infos gibt)

Habe gekündigt, da keine Möglichkeit mir Sabbatical zu gewähren. OK, das ist mir meine Reise wert.

Hab dann beim Amt angerufen, da ich mich ordnungsgemäß arbeitssuchend melden wollte.

Gekündigt zum 30.06. (vor der Frist, damit AG jemanden findet, den ich einarbeiten kann) evtl. geht es schon genau am 1.7. los

Da es quasi ohne Übergang von Beschäftigung in Reise losgeht heisst es müsste ich nichts machen. Da ich dem Amt nicht zur Verfügung stehe (klar bin ja unterwegs). Erst wenn ich wieder da bin, quasi am 2.1. zum Amt und arbeitslos melden. Anspruch wird um 3 Monate gemindert (12 Wochen auch in anderen Worten).

Da ich hier erfahren habe, das man z.T. unterschiedliche Meinungen erfährt, habe ich gleich danach nochmal angerufen und eine andere PLZ (eingegeben um sicher zu gehen, an einen anderen Bearbeiter zu kommen).

Dabei kam dies raus.

Da ich selbst kündige wird meine Sperrzeit im schlimmsten Fall 12 Wochen betragen

Sie sagte auch, das ich, weil selbst gekündigt habe, mich spätestens 3 Monate vor Beendigung der Arbeit arbeitssuchend melden muss. Sprich spätestens am 30.03. (via tel, schriftl, oder persönlich).
Es wird dann lediglich dokumentiert, dass ich mich arbeitssuchend gemeldet habe.

Arbeitslos melden, kann ich mich dann erst am 2.1.15 wenn ich wieder da bin.

Da ich vorher 12 Monate (gearbeitet habe) also eigtl. > 12 Monate, wird dann mein Anspruch um 90 Tage gemindert (12 Wochen Sperrfrist) - 365 Tage abzüglich 90.

Anspruch besteht auf jeden Fall.

Da ich gespart habe und Anspruch habe, werde ich über die Runden kommen. Ich mache mir da nicht so mega Gedanken - es wird weitergehen.

Sollte ich erst Mitte Juli los, muss ich mich am 1.7. arbeitslos melden und würde mich dann wieder vor Abflug abmelden.

Fazit: Ich werde mich auf jedenfall arbeitssuchend melden, bis spätestens 30.03, so das es wenigstens dokumentiert ist und man mir nicht im Nachhinein einen Vorwurf machen kann. Alles andere, danach. Die können mich ja dann weg schicken, ich habs dann zu mindest angemerkt. Besser als nichts tun (was ja auch hier und da mal falsch ist).

Meine Wohnung darf ich nach Absprache mit Vermieterin untervermieten. Aber das ist ein anderes Thema.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Stecki am 05. März 2014, 20:33
Ich muss sagen dass mit der Sperrzeit durch Eigenkündigung nach der Weltreise in der Schweiz nie ein Problem war. Hier muss man sich sowieso erst arbeitslos melden wenn man zurück ist (allerdings innerhalb eines Jahres) und dann wird einem gleich gesagt dass die Sperrzeit eh schon vorbei ist weil man ja längere Zeit auf Arbeitsosengeld verzichtet hat.

Aufpassen muss man aber in folgendem Punkt: Mir wurden ein paar Sperrtage aufgebrummt weil ich mich nicht schon von unterwegs um einen Job bemüht habe. Also besser 1-2 Monate vor der Rückkehr ein paar aussichtslose Bewerbungen online verschicken.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: rtw2014 am 05. März 2014, 23:05
vielen lieben Dank!! Werd ich dann mal ein paar Wochen vorher Bewerbung schreiben üben ;-) - thumbs up.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: MissMojo am 28. März 2014, 11:25
Ich stehe nun auch gerade vor der Frage wie genau ich es tue.

Ich habe bereits gekündigt, zu Ende April. Ich fliege am 5. Mai.

Ich melde mich nun arbeitssuchend (online). Leider hab ich nun am Telefon schon gesagt, dass die Kündigung länger als 3 Tage her ist. Das war wohl doof. Wenn ich das online anders angeben kann mache ich das natürlich so.

Frage: Gleich bei dem folgenden Telefontermin sagen, dass ich zum 5. Mai weg bin? Ich bin mir so unsicher gerade und will nix falsch machen, möchte ja, dass meine Sperrzeit durch Eigenkündigung währen meiner Reise ausläuft.

Danke für Eure Hilfe.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 28. März 2014, 16:04
@MissMojo: Du willst länger als 12 Monate weg, richtig? Dann ist für Dich das Allerwichtigste, dass Du vor der Reise Deine Ansprüche feststellen lässt, d.h. Du solltest Dich jetzt schon arbeitslos melden, nicht nur arbeitssuchend. Wegen der Sperrfrist kannst Du nichts falsch machen, die beginnt am 1. Mai und dauert 3 Monate.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: MissMojo am 31. März 2014, 09:13
Ja, vielleicht. Ich weiss noch nicht genau - ich habe bisher keinen Rückflug oder andere Pläne.

Mhm, wie kann ich das machen und worin besteht der Unterschied? Ich hatte angerufen und sie sagten mir ich müsste mich arbeitsuchend melden, ich suche ja aber gar nicht :D

D.h. ich kann das jetzt schon sagen, also dass ich am 5.5. bereits weg sein werden und vermutlich dementsprechend arbeitslos aber nicht-suchend? Ist das so richtig?

Ich würde mich selbst am wohlsten dabei finden wenn ich das einfach so erläutern könnte wie es nun mal ist, es geht mir ja nur darum meine Ansprüche zu erhalten wenn ich wieder komme.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: dutchman84 am 15. April 2014, 11:35
Hallo,

hier mein Fall: ???

Ich plane eine 12 monatige Weltreise beginnend diese Jahr im Dezember.
Bis Anfang Juli 2015 erhalte ich jedoch noch Übergangsgebührnisse. Wie soll ich mit dem Tag X umgehen ab dem ich keine Übergangsgebührnisse mehr erhalte.

Vor der Reise arbeitslos melden obwohl ich noch Übergangsgebührnisse beziehe?
Garnicht arbeitslos melden?
Nach der Reise arbeitslos melden?

Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 15. April 2014, 11:55
Ich kann jetzt mit dem Begriff Übergangsgebührnisse nicht so viel anfangen. (Ausländische Terminologie?) Wenn das sozialversicherungspflichtige Einnahmen sind, auf die Du Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlst, würde ich mich erst nach der Reise arbeitslos melden. Dann erfüllst Du ja auf jeden Fall noch die Anwartschaftszeit.

LG, Karoshi
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: dutchman84 am 15. April 2014, 12:03
Ich war 8 Jahre Zeitsoldat und erhalte im Anschluss meiner Dienstzeit diese Übergangsgebührnisse als Hilfe zur Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben, soweit die Theorie.
Laut meiner Bezügeabrechnung wird nur Lohnsteuer, Soli und Kirchenst. abgezogen.
Ich bin in dieser Zeit zu 70% über die Beihilfestelle krankenversichert also dem Bund und
zu 30 % privat versichert.
Mit dem Tag X werden keine Übergangsgebührnisse mehr gezahlt.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 15. April 2014, 12:10
Aha, wieder was gelernt. Hast Du denn als Zeitsoldat überhaupt Asprüche auf Arbeitslosengeld erworben? Mir scheint es eher so zu sein, dass genau diese Übergangsgebührnisse die gleiche Funktion haben, die ALG bei Zivilisten hat.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: dutchman84 am 15. April 2014, 12:16
Während meiner Dienstzeit habe ich laut meinen Abrechnungen auch nur Lohnsteuer, Soli und Kirchenst. gezahlt weil ich ja Beamter auf Zeit war.
Also habe ich gar keinen Anspsruch auf Arbeitslosengeld? scheint ja so.
Das heißt einfach kurz vor der Reise abmelden bei der Agentur für Arbeit?
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 15. April 2014, 12:22
Ob Du Ansprüche auf ALG erworben hast, kann Dir verbindlich nur die Arbeitsagentur oder Deine Dienststelle sagen. Grundsätzlich ist es so, dass Ansprüche nur bestehen, wenn Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, und das müsste eigentlich auf den Abrechnungen auftauchen.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: dutchman84 am 15. April 2014, 12:28
dann werde ich dort mal nachfragen. Danke für die Hilfe.
Im Zuge dessen tauchen bei mir auch noch Fragen zur Krankenversicherung auf, ab dem Tag der Einstellung der Übergangsgebührnisse. Diese stelle ich dann mal in einem passenden Thema;-)

Nachtrag:

nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld weil ich über 1 Jahr lang Übergangsgebührnisse erhalte.
Somit habe ich keinen Anspruch auf Leistungen und muss mich auch nicht abmelden, weder beim Jobcenter noch bei der Agentur für Arbeit.
Titel: Re: Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Vombatus am 15. April 2014, 13:11
So oder so musst du dich auch um eine Auslandskrankenversicherung kümmern. Die deutsche KV nützt dir in den meisten Reiseländern nichts.
Titel: Antw:Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Herberth am 15. Juni 2014, 18:08
Hallo,

ich werde zum 31.10.2014 gekündigt. (Bin dann 5 Jahre in der Firma beschäftigt gewesen). Mir stehen also 12 Monate ALG 1 zu. Ich will aber am 01.10.14 schon los fliegen (1 Monat resturlaub).Ich verreise 8 Monate.

Jetzt meine Frage:

Kann ich mich auch erst nach den 8 Monaten arbeitslos melden ohne kürzungen etc.  zu bekommen ?
Stehen mir dann immer noch die vollen 12 Monate ALG 1 zu ?


Beste Grüße

Herberth
Titel: Antw:Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 15. Juni 2014, 18:44
Die kurze Antwort ist ja.
Die lange Antwort findest Du hier: http://weltreise-info.de/organisation/alg1_anspruch.html
Titel: Antw:Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Herberth am 16. Juni 2014, 00:00
Vielen Dank.

auf deinem Link steht, dass die Rahmenfrist 5 Jahre beträgt aber tatsächlich beträgt sie nur 2 Jahre. Bist du dir wirklich sicher, dass ich die vollen 12 Monate ALG 1 bekomme ? Weil man muss ja mindestens 24 Monate gearbeitet haben um 12 Monate ALG 1 zu bekommen und wenn ich ja 8 Monate im Ausland bin, komme ich nicht mehr auf 24 Monate (in den letzten 2 Jahren)???...
Titel: Antw:Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 16. Juni 2014, 09:26
Da steht nicht, dass die Rahmenfrist 5 Jahre beträgt, sondern dass die um drei Jahre verlängerte Rahmenfrist zählt, das sind dann im Regelfall 2+3=5 Jahre. Der relevante Paragraf (§147 SGB 3) ist verlinkt. es ist allerdings so, dass manche Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur das selbst nicht wissen.
Titel: Antw:Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: MissMojo am 19. Juni 2014, 08:29
Hallo Forum, ich schreibe mal hier meine Frage rein da es nicht sehr akut ist.

Ich habe zum 31.4. gekündigt und habe am 5. Mai das Land verlassen, in der Zwischenzeit war ich auch beim Amt, habe mich arbeitslos gemeldet und abgemeldet zum 5. Mai. Ausserdem alles Papierzeugs ausgefüllt.

Meine Eltern (homebase) erhielten nun das schreiben, dass ich eine Sperrfrist bekommen habe wegen Eigenkündigung (die läuft bis Juli) und danach nichts bekomme weil ich ja nicht da bin.

Meine erste Sachbearbeiterin ist nicht die Person, die dieses Schreiben verfasst hat - sie meinte jedoch zu mir, ich müsste mich lediglich am ersten Tag in Deutschland nach meiner Rückkehr bei der Arbeitsagentur melden / vorstellen, ist das soweit korrekt?

DAnke Euch :)
Titel: Antw:Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Vombatus am 19. Juni 2014, 08:58
… soweit korrekt. :)
Titel: Antw:Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: MissMojo am 19. Juni 2014, 21:03
okay, danke dir. dann mache ich einfach nichts bis ich wieder da bin. :)
Titel: Antw:Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Herberth am 21. Juni 2014, 19:56
Da steht nicht, dass die Rahmenfrist 5 Jahre beträgt, sondern dass die um drei Jahre verlängerte Rahmenfrist zählt, das sind dann im Regelfall 2+3=5 Jahre. Der relevante Paragraf (§147 SGB 3) ist verlinkt. es ist allerdings so, dass manche Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur das selbst nicht wissen.

Danke. Nur noch mal zur Sicherheit: Also kann ich einfach am 01.10.14 verreisen und wenn ich am 01.06.15 wieder komme, gehe ich einfach zum arbeitsamt und melde mich arbeitslos und bekomme die 12 Monate ALG 1 ? Ich muss mich nicht vorher arbeitssuchend melden oder ähnliches (kein kontakt mit dem Arbeitsamt vor der abreise) ??
Titel: Antw:Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Herberth am 24. Juni 2014, 23:35
?????
Titel: Antw:Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Vombatus am 24. Juni 2014, 23:42
Du wirst gekündigt, richtig? Dann stimmt das so.
Solltest du selbst gekündigt haben, würdest du nur noch 9 Monate ALG bekommen (12 – 3 Monate Sperrzeit = 9)
Titel: Antw:Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: Herberth am 24. Juni 2014, 23:57
Ja ich werde gekündigt.

Also muss ich mich gar nicht vor meiner Reise beim Arbeitsamt arbeitslos oder arbeitssuchend melden. Erst wenn ich wieder komme ?
Titel: Antw:Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise
Beitrag von: karoshi am 25. Juni 2014, 07:57
Wie oft willst Du das denn noch fragen? Das ist Dir doch jetzt schon mehrmals gleichlautend beantwortet worden.