Stecki: Ja neee, ich meine natürlich abmelden mit hey ich bin weg und wohne nicht mehr in der Schweiz! Alles Andere ist für mich nicht "abmelden", denn bei der Wohngemeinde abmelden heisst für mich ich bin weg, dann habe ich ja keinen Wohnort mehr und dass ist richtiges abmelden (so hat es mir der Kanton Solothurn gesagt). Und deshalb melde ich mich bei meiner Tante an als Wohnort, deshalb werde ich nicht abgemeldet sein und deswegen ist ja auch alles in Butter mit den Versicherungen.
Das ist richtig, doch damit giltst Du nicht als Auslandschweizer, Du bist dann einfach bei der Gemeinde wo Deine Tante wohnt registriert, hast also Deine Postadresse dort, bist aber nicht angemeldet.
Hallo zusammen, hab da mal ne Frage: Wie macht oder wie habt ihr das gemacht mit einer Reisegepäckversicherung? Ich (Schweiz) finde jetzt keine geeignete...die meisten versichern nur 92 Tage..
Das mit den 92 Tagen ist Blödsinn, habe ja bei der Allianz extra ne Reisegepäckversicherung für 1 Jahr abgeschlossen.
Zu den Fragen von weiter vorne. Ich habe eben mal nachgefragt. Haftpflicht ist bis zu einem jahr Auslandsaufenthalt gültig, nicht aber eine Autoversicherung, diese muss nach 3 Monaten umgeschrieben werden (gilt für die Allianz, sei aber anscheinend auch bei den anderen Versicherungen so).