Hallo,
ich habe aktuell folgendes Problem, dass mir momentan im Weg steht, um eine 12-13 Monatige Weltreise zu machen.
Ich bin Deutscher und wohne/arbeite schon 3 Jahre in der Schweiz. Ich habe also die B-Bewilligung (insg. 5 Jahre), die nun noch bis Ende Aug. 2013 gültig ist.
Meine Weltreise würde ich gern Juni 2012 starten und spätestens Ende Juli 2013 zurückkommen.
Bei meinem Arbeitgeber könnte ich ggfs. für die Zeit unbez. Urlaub bekommen (noch nicht abgeklärt, weiss aber, dass 6 Monate unbez.Urlaub schon einmal möglich ist).
Ich würde also gerne nach meiner Rückkehr wieder in der Schweiz weiterarbeiten und wohnen.
Nun habe ich aber folgendes Problem:
Die B-Aufenthaltsbewilligung erlischt anscheinend, wenn ich über 6 Monate ununterbrochen im Ausland war.
Ich müsste also eigentlich für eine 12 monatige Reise erst wieder zurück nach Deutschland ziehen, Schweiz abmelden, mich in Deutschland wieder anmelden usw. und nach der Weltreise wieder die B-Aufenthaltsbewilligung wieder neue beantragen, wieder in Schweiz ziehen usw. Seh ich das richtig?! Wäre doch unglaublich unnötiger und hoher Aufwand oder wie seht ihr das?!
Oder wäre es ggfs. möglich innerhalb der 12 monatigen Reise, kurz zurück in die Schweiz zukommen, um die 6 Monatige Frist zu umgehen (was müsste ich hier machen?! Vor Reise beim Einwohneramt abmelden und dann wieder nach 5 3/4 Monaten anmelden und gleich wieder abmelden, um zu zeigen dass ich nicht über 6 Monaten im Ausland bzw. zwischen der Reise kurz in der Schweiz war) und dann wieder weiterzureisen?! Hier könnte auch die Reise max. nur ca. 11.5 Monate sein.
Meine aktuelle Wohnung würde ich kündigen – ich könnte aber im gleichen Haus zur Zwischenmiete bei einem Kollegen, für die Zeit wo ich weg will, anmelden (müsste also nicht einmal meine Adresse beim Einwohneramt melden – oder meldet mich der Vermieter beim Einwohnermeldeamt ab?!). Müsste ich dann wohl auch mit Vermieter abstimmen?!
Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen?!
ggfs. nur eine Reise < 6 Monate starten?!