Thema: Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung  (Gelesen 8059 mal)

mara1676

Hallo zusammen,

ich stehe vor dem gleichen Problem, wie viele Andere von euch auch.

Soweit ich weiß gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Eigenkündigung -> Sofortige Meldung beim Arbeitsamt ->Sperrfrist: 3 Monate
2. Eigenkündigung aufgrund ärztlichem Rat -> Sperrfrist entfällt im besten Fall (Nachteil: extremer Papierkram)
3. Eigenkündigung -> Sofort auf Reisen gehen, max. 12 Monate (Stichwort: Anwartschaftszeit), Sperrzeit entfällt. Nach der
    Reise arbeitslos melden.

Es gibt dazu die § 136 bis 147 SGB III.

Ich favorisiere die 3. Variante. Allerdings habe ich auch beim § 38 SGB III gelesen, dass man sich 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden soll.

Wenn ich mich nun nach der Reise, also nach 12 Monaten, arbeitslos melde, gibt es da nicht große Schwierigkeiten mit der Behörde?

Wie sind eure Erfahrungen?

Vielen Dank schon mal für eure Infos.



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laax

Ich habe 2012 auch die 3. Variante gewählt und war mir über dieses Problem zu dem Zeitpunkt gar nicht bewusst.
Als ich mich 11 Monate nach der Beendigung meines Arbeitsverhältnisses arbeitlos gemeldert habe, habe ich zusätzlich eine Woche Sperrfrist bekommen. Also insgesamt 13 Wochen wurden mir abgezogen, die allerdings schon abgelaufen waren. Geld habe ich also sofort bekommen.
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mara1676

Danke dir!

Was hast du als Grund für deine Eigenkündigung angegeben?
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karoshi

Da kann man einfach "Weltreise" oder "Auslandsaufenthalt" angeben. Formal gesehen reicht auch "Keine Lust mehr gehabt". Einen Unterschied würde es nur machen, wenn der Grund als wichtig anerkannt wird (z.B. psychische Probleme auf Grund von Faktoren am Arbeitsplatz, Mobbing, Drohung mit Arbeitgeberkündigung etc.). In diesem Fall würde die dreimonatige Sperrzeit entfallen. Eine Langzeitreise ist kein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung, wird aber von manchen Arbeitsagenturen als wichtiger Grund anerkannt, sich verspätet arbeitslos zu melden (sprich: hinterher).
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gracy

Und was ist, wenn die Reise länger dauert als 12 Monate, hat man dann Pech gehabt???
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Vombatus

Bin erst nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit zum AA gegangen, mit dem Wissen, dass ich sowieso eine 3 monatige Sperre bekomme. Da ich wusste, dass ich mehr als 12 Monate weg bin sicherte ich mir so vor der Reise den Anspruch (4 Jahre nach dem Arbeitsverhältnis) auf ALG I für die Zeit nach der Reise.

Auch hier erklärt
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_erhalt.html
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gracy

D.h. aber man kann erst weg, wenn das AA den Anspruch geklärt hat  >:(
Das kann bestimmt dauern oder wie lange hast du warten müssen?

Also die Vorstellung jeden Tag in den Briefkasten schauen zu müssen und erst los zu können wenn der blöde Bescheid da ist macht mir ziemlich schlechte Laune... (und erschwert die Planung. Man kann ja dann noch keinen Flug buchen!)
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Vombatus

D.h. aber man kann erst weg, wenn das AA den Anspruch geklärt hat  >:(

Im Link oben steht u.a.:
"Hinweis: Nach Aussagen im Forum scheint es auch möglich zu sein, sich vor der Reise den Anspruch feststellen zu lassen, wenn wegen vorzeitiger Abreise (noch vor Ende des Arbeitsvertrags) keine Bewilligung von Arbeitslosengeld möglich ist. Voraussetzung ist wohl, dass alle Unterlagen, die für die Beantragung von ALG1 benötigt werden, bereits vorliegen. Ob es einen Rechtsanspruch auf die Feststellung gibt, weiß ich nicht."

Das musst du mit deinem Sachbearbeiter klären.

Ansonsten gilt: Für eine Weltreise brauchst du Geduld, wenn du sie nicht hast wirst du sie lernen müssen, sonst hast du ständig schlechte Laune ;)

Ich hatte 2 Monate Zeit zwischen Arbeitslosigkeit und Abflug. Kann mich an die Barbeitungsdauer nicht erinnern.
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Blume

Und wie mache ich das, wenn ich 13 Monate auf Weltreise gehen will?
Eigenkündigung
=>Arbeitslos melden+Anspruch feststellen lassen
=>dann beim Arbeitsamt Bescheid geben, dass man doch nicht für offene Stellen zur Verfügung steht, weil man verreist
=>verreisen
=>nach 13 Monaten zurückkommen
=>direkt beim Arbeitsamt melden, dass man wieder da ist und nach Arbeit sucht
=>direkt das vor der Abreise festgestellte Arbeitslosengeld bekommen?
Ist das so korrekt?

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mara1676

Hallo Gracy, hallo Blume,

den Gedanken, länger als 12 Monate zu machen hatte ich auch. Allerdings habe ich keine Lust auf den Stress mit der ganzen Abwicklung/Bürokratie vor der Reise, so dass ich mich entschlossen habe, es wie "laax" zu tun und halt nach 12 Monaten wiederzukommen und mich dann arbeitslos zu melden. 12 Monate reichen ja erstmal von der Zeit her unterwegs zu sein!? Für mich ist es das 1. Mal und vielleicht habe ich nach 6 Monaten auch keine Lust mehr.......aber das werde ich ja sehen.....
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Blume

« Antwort #10 am: 09. Februar 2015, 22:20 »
Ist es tatsächlich bürokratischer bei 13 Monaten anstelle von 12?
Worin liegt denn der Unterschied?
Hilfe, beim Thema Arbeitsamt blicke ich nicht durch. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich brauche einen Zeitplan, wann was zu tun ist.
Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Verreisen will ich ab Mitte Juli 2016. Zurückkommen möchte ich Mitte August 2017 nach einem Jahr und einem Monat.
Bis Ende März 2016 muss ich die Kündigung beim Arbeitgeber einreichen, damit mein Arbeitsverhältnis am 30.6. endet.
Und was und wann wären die nächsten einzuhaltenden Termine?
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karoshi

« Antwort #11 am: 10. Februar 2015, 06:50 »
Hallo Blume,

ich verstehe Dein Problem ehrlich gesagt nicht ganz. Du hast Doch, wenn Du zum Quartalsende kündigst, noch zwei Wochen bis zur Abreise. Das heißt: Du meldest Dich ganz normal vor der Reise arbeitslos und Mitte Juli wieder ab. Du bekommst zwar wegen der Sperrfrist in dieser Zeit kein Geld, sicherst Dir aber damit die Ansprüche für 4 Jahre.

http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html

LG, Karoshi
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gracy

« Antwort #12 am: 10. Februar 2015, 07:25 »
Das Problem bekommt Blume, wenn bis Mitte Juli der Bescheid nicht da ist!

Ich arbeite bei einem Amt (wenn auch Gott sei Dank nicht beim AA), deshalb weiß ich, dass das dauern kann!!!
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karoshi

« Antwort #13 am: 10. Februar 2015, 07:35 »
Stimmt aber so trotzdem nicht. Der Bescheid kommt dann eben rückwirkend an die Heimatbasis. Es geht in diesem Fall um einen halben Monat tatsächlich eintretender Arbeitslosigkeit, da stellt das AA nicht einfach die Arbeit ein, sobald die Reise bekannt ist.

Außerdem hat Blume mehr als zwei Wochen Zeit, weil eine Arbeitslosmeldung bis zu drei Monate vor dem Beschäftigungsende möglich ist.
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Vombatus

« Antwort #14 am: 10. Februar 2015, 08:04 »
... Allerdings habe ich keine Lust auf den Stress mit der ganzen Abwicklung/Bürokratie vor der Reise, so dass ich mich entschlossen habe, es wie "laax" zu tun und halt nach 12 Monaten wiederzukommen und mich dann arbeitslos zu melden. ...

@ mara1676
HAHA... du glaubst wirklich, dass du nach der Reise mehr Lust hast auf Bürokratie? Nach der Reise möchtest du zu 99% nur eines … länger Reisen. Und von was für einen Aufwand sprichst du? Das sind maximal zwei Besuche beim AA. Dann musst du ein paar Formulare ausfüllen (sagen wir mal Zeitaufwand wenn du dir alles raussuchen musst 1–1,5 Stunden). Fertig. Und du hast es hinter dir. Stell dir vor, du musst nach 11 Monaten deine Unterlagen nach diesen oder jenen Datum untersuchen, dann fällt auf das noch irgendwas von deinem alten Arbeitgeber fehlt … und so weiter. Den Plan, die Reise zu verkürzen, damit du noch alles vor dir hast, kann ich nicht nachvollziehen.

@ gracy
Solltest du alle Unterlagen komplett und richtig abgegeben haben ist es eigentlich nur reine Formsache. Wie karoshi schreibt kommt der Bescheid irgendwann mit der Post an wenn du schon unterwegs bist. Deine Heimatbasis wird ihn öffnen und kann ggf. in deinem Namen reagieren.

Angenommen alles läuft gut. Positiver Bescheid erteilt. Du kannst losziehen, bzw. bist schon unterwegs. Alles Gut.

Angenommen es läuft schlecht. Negativer Bescheid. Was dann? Wir deine Reise dann abgesagt? Wohl nicht, du musst Einspruch erklären, dafür musst du aber nicht im Land sein, dass kannst du zusammen mit deiner Heimatbasis erledigen. Ist natürlich nervenaufreibend, aber nicht unmöglich.
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