Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: mara1676 am 09. Februar 2015, 00:20

Titel: Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: mara1676 am 09. Februar 2015, 00:20
Hallo zusammen,

ich stehe vor dem gleichen Problem, wie viele Andere von euch auch.

Soweit ich weiß gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Eigenkündigung -> Sofortige Meldung beim Arbeitsamt ->Sperrfrist: 3 Monate
2. Eigenkündigung aufgrund ärztlichem Rat -> Sperrfrist entfällt im besten Fall (Nachteil: extremer Papierkram)
3. Eigenkündigung -> Sofort auf Reisen gehen, max. 12 Monate (Stichwort: Anwartschaftszeit), Sperrzeit entfällt. Nach der
    Reise arbeitslos melden.

Es gibt dazu die § 136 bis 147 SGB III.

Ich favorisiere die 3. Variante. Allerdings habe ich auch beim § 38 SGB III gelesen, dass man sich 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden soll.

Wenn ich mich nun nach der Reise, also nach 12 Monaten, arbeitslos melde, gibt es da nicht große Schwierigkeiten mit der Behörde?

Wie sind eure Erfahrungen?

Vielen Dank schon mal für eure Infos.



Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: laax am 09. Februar 2015, 00:56
Ich habe 2012 auch die 3. Variante gewählt und war mir über dieses Problem zu dem Zeitpunkt gar nicht bewusst.
Als ich mich 11 Monate nach der Beendigung meines Arbeitsverhältnisses arbeitlos gemeldert habe, habe ich zusätzlich eine Woche Sperrfrist bekommen. Also insgesamt 13 Wochen wurden mir abgezogen, die allerdings schon abgelaufen waren. Geld habe ich also sofort bekommen.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: mara1676 am 09. Februar 2015, 01:23
Danke dir!

Was hast du als Grund für deine Eigenkündigung angegeben?
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: karoshi am 09. Februar 2015, 06:51
Da kann man einfach "Weltreise" oder "Auslandsaufenthalt" angeben. Formal gesehen reicht auch "Keine Lust mehr gehabt". Einen Unterschied würde es nur machen, wenn der Grund als wichtig anerkannt wird (z.B. psychische Probleme auf Grund von Faktoren am Arbeitsplatz, Mobbing, Drohung mit Arbeitgeberkündigung etc.). In diesem Fall würde die dreimonatige Sperrzeit entfallen. Eine Langzeitreise ist kein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung, wird aber von manchen Arbeitsagenturen als wichtiger Grund anerkannt, sich verspätet arbeitslos zu melden (sprich: hinterher).
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: gracy am 09. Februar 2015, 07:26
Und was ist, wenn die Reise länger dauert als 12 Monate, hat man dann Pech gehabt???
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: Vombatus am 09. Februar 2015, 08:25
Bin erst nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit zum AA gegangen, mit dem Wissen, dass ich sowieso eine 3 monatige Sperre bekomme. Da ich wusste, dass ich mehr als 12 Monate weg bin sicherte ich mir so vor der Reise den Anspruch (4 Jahre nach dem Arbeitsverhältnis) auf ALG I für die Zeit nach der Reise.

Auch hier erklärt
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_erhalt.html
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: gracy am 09. Februar 2015, 14:23
D.h. aber man kann erst weg, wenn das AA den Anspruch geklärt hat  >:(
Das kann bestimmt dauern oder wie lange hast du warten müssen?

Also die Vorstellung jeden Tag in den Briefkasten schauen zu müssen und erst los zu können wenn der blöde Bescheid da ist macht mir ziemlich schlechte Laune... (und erschwert die Planung. Man kann ja dann noch keinen Flug buchen!)
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: Vombatus am 09. Februar 2015, 14:41
D.h. aber man kann erst weg, wenn das AA den Anspruch geklärt hat  >:(

Im Link oben steht u.a.:
"Hinweis: Nach Aussagen im Forum scheint es auch möglich zu sein, sich vor der Reise den Anspruch feststellen zu lassen, wenn wegen vorzeitiger Abreise (noch vor Ende des Arbeitsvertrags) keine Bewilligung von Arbeitslosengeld möglich ist. Voraussetzung ist wohl, dass alle Unterlagen, die für die Beantragung von ALG1 benötigt werden, bereits vorliegen. Ob es einen Rechtsanspruch auf die Feststellung gibt, weiß ich nicht."

Das musst du mit deinem Sachbearbeiter klären.

Ansonsten gilt: Für eine Weltreise brauchst du Geduld, wenn du sie nicht hast wirst du sie lernen müssen, sonst hast du ständig schlechte Laune ;)

Ich hatte 2 Monate Zeit zwischen Arbeitslosigkeit und Abflug. Kann mich an die Barbeitungsdauer nicht erinnern.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: Blume am 09. Februar 2015, 15:41
Und wie mache ich das, wenn ich 13 Monate auf Weltreise gehen will?
Eigenkündigung
=>Arbeitslos melden+Anspruch feststellen lassen
=>dann beim Arbeitsamt Bescheid geben, dass man doch nicht für offene Stellen zur Verfügung steht, weil man verreist
=>verreisen
=>nach 13 Monaten zurückkommen
=>direkt beim Arbeitsamt melden, dass man wieder da ist und nach Arbeit sucht
=>direkt das vor der Abreise festgestellte Arbeitslosengeld bekommen?
Ist das so korrekt?

Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: mara1676 am 09. Februar 2015, 22:06
Hallo Gracy, hallo Blume,

den Gedanken, länger als 12 Monate zu machen hatte ich auch. Allerdings habe ich keine Lust auf den Stress mit der ganzen Abwicklung/Bürokratie vor der Reise, so dass ich mich entschlossen habe, es wie "laax" zu tun und halt nach 12 Monaten wiederzukommen und mich dann arbeitslos zu melden. 12 Monate reichen ja erstmal von der Zeit her unterwegs zu sein!? Für mich ist es das 1. Mal und vielleicht habe ich nach 6 Monaten auch keine Lust mehr.......aber das werde ich ja sehen.....
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: Blume am 09. Februar 2015, 22:20
Ist es tatsächlich bürokratischer bei 13 Monaten anstelle von 12?
Worin liegt denn der Unterschied?
Hilfe, beim Thema Arbeitsamt blicke ich nicht durch. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich brauche einen Zeitplan, wann was zu tun ist.
Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Verreisen will ich ab Mitte Juli 2016. Zurückkommen möchte ich Mitte August 2017 nach einem Jahr und einem Monat.
Bis Ende März 2016 muss ich die Kündigung beim Arbeitgeber einreichen, damit mein Arbeitsverhältnis am 30.6. endet.
Und was und wann wären die nächsten einzuhaltenden Termine?
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: karoshi am 10. Februar 2015, 06:50
Hallo Blume,

ich verstehe Dein Problem ehrlich gesagt nicht ganz. Du hast Doch, wenn Du zum Quartalsende kündigst, noch zwei Wochen bis zur Abreise. Das heißt: Du meldest Dich ganz normal vor der Reise arbeitslos und Mitte Juli wieder ab. Du bekommst zwar wegen der Sperrfrist in dieser Zeit kein Geld, sicherst Dir aber damit die Ansprüche für 4 Jahre.

http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html

LG, Karoshi
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: gracy am 10. Februar 2015, 07:25
Das Problem bekommt Blume, wenn bis Mitte Juli der Bescheid nicht da ist!

Ich arbeite bei einem Amt (wenn auch Gott sei Dank nicht beim AA), deshalb weiß ich, dass das dauern kann!!!
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: karoshi am 10. Februar 2015, 07:35
Stimmt aber so trotzdem nicht. Der Bescheid kommt dann eben rückwirkend an die Heimatbasis. Es geht in diesem Fall um einen halben Monat tatsächlich eintretender Arbeitslosigkeit, da stellt das AA nicht einfach die Arbeit ein, sobald die Reise bekannt ist.

Außerdem hat Blume mehr als zwei Wochen Zeit, weil eine Arbeitslosmeldung bis zu drei Monate vor dem Beschäftigungsende möglich ist.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: Vombatus am 10. Februar 2015, 08:04
... Allerdings habe ich keine Lust auf den Stress mit der ganzen Abwicklung/Bürokratie vor der Reise, so dass ich mich entschlossen habe, es wie "laax" zu tun und halt nach 12 Monaten wiederzukommen und mich dann arbeitslos zu melden. ...

@ mara1676
HAHA... du glaubst wirklich, dass du nach der Reise mehr Lust hast auf Bürokratie? Nach der Reise möchtest du zu 99% nur eines … länger Reisen. Und von was für einen Aufwand sprichst du? Das sind maximal zwei Besuche beim AA. Dann musst du ein paar Formulare ausfüllen (sagen wir mal Zeitaufwand wenn du dir alles raussuchen musst 1–1,5 Stunden). Fertig. Und du hast es hinter dir. Stell dir vor, du musst nach 11 Monaten deine Unterlagen nach diesen oder jenen Datum untersuchen, dann fällt auf das noch irgendwas von deinem alten Arbeitgeber fehlt … und so weiter. Den Plan, die Reise zu verkürzen, damit du noch alles vor dir hast, kann ich nicht nachvollziehen.

@ gracy
Solltest du alle Unterlagen komplett und richtig abgegeben haben ist es eigentlich nur reine Formsache. Wie karoshi schreibt kommt der Bescheid irgendwann mit der Post an wenn du schon unterwegs bist. Deine Heimatbasis wird ihn öffnen und kann ggf. in deinem Namen reagieren.

Angenommen alles läuft gut. Positiver Bescheid erteilt. Du kannst losziehen, bzw. bist schon unterwegs. Alles Gut.

Angenommen es läuft schlecht. Negativer Bescheid. Was dann? Wir deine Reise dann abgesagt? Wohl nicht, du musst Einspruch erklären, dafür musst du aber nicht im Land sein, dass kannst du zusammen mit deiner Heimatbasis erledigen. Ist natürlich nervenaufreibend, aber nicht unmöglich.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: 2Tramps1World am 10. Februar 2015, 09:04
Ich hab noch ne frage dazu. Bisher ist mir alles klar, aber was passiert meiner Krankenversicherung g wenn ich mich beim aa abmelden und verreise? Da ich ja dann einen gemeldeten Wohnsitz in de habe bin ich ja rein rechtlich kv pflichtig. Kann man sich da abmelden oder zahlt das aa die dann weiter oder wie gen ich da vor?
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: Vombatus am 10. Februar 2015, 09:32
http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html

Du kannst dich bei deiner gesetzlichen KV abmelden, meist brauchst du dafür den Beweis einer Auslandskrankenversicherung und den Grund der Abmeldung: Auslandsaufenthalt, Welt-/ Langzeitreise.

Du musst auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wie immer der Tipp, sich erstmal ein paar Stunden durch die Menüpunkte (Reiseplanung, Organisation, … etc. ) zu lesen, dann sind alle grundsätzlichen Fragen geklärt.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: Blume am 10. Februar 2015, 09:48
Außerdem hat Blume mehr als zwei Wochen Zeit, weil eine Arbeitslosmeldung bis zu drei Monate vor dem Beschäftigungsende möglich ist.

Das heißt, dass ich Anfang April schon zum Arbeitsamt gehen kann, um die Arbeitslosmeldung zu machen, nachdem ich Ende März gekündigt habe und bevor mein Arbeitsverhältnis zum Ende Juni endet? Das ist schon mal gut.

Was für Gründe kann es denn geben für einen negativen Bescheid? Ich habe die letzten zehn Jahre durchgearbeitet. Kann es trotzdem Gründe geben?
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: OutAndAbout am 10. Februar 2015, 10:46
Kleiner Geheimtipp: einfach mal ein paar Minuten auf www.arbeitsagentur.de nachlesen..  ;) Das ist nun wirklich nicht schwierig dort die grundlegenden (und mehr) Infos zum Thema Arbeitssuchend-/Arbeitslosmeldung/ALG Voraussetzungen/Berechnung etc. zu finden.. à la "wann kann ich mich arbeitslos melden". Ich bin selbst überrascht wie informativ die Seite ist.

Dort gibt es u.a. ein "Merkblatt 1 für Arbeitslose" als PDF download, das wirklich detailliert so ziemlich alle Fragen beantwortet auf über 80 Seiten.. die man natürlich nicht alle lesen muss um Antworten auf seine Fragen zu finden.
Ich selbst habe all das auch noch vor mir inkl. Eigenkündigung zum 31.7.15 nach 13 Jahren Durcharbeiten und Abreise dann am 4.8. für 12 Monate - somit bislang also keine Eigenerfahrung im Ablauf, aber ich finde es nun echt nicht allzu kompliziert an die benötigten Infos zu kommen mittels Kapitel "Organisation" auf dieser Seite hier und anderen öffentlich zugänglichen Infos. Wenn das bereits eine so große Hürde ist, wie soll das dann bloß auf der Reise mit allen Unwegbarkeiten klappen? Naja man wächst ja mit seinen Herausforderungen :)
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: gracy am 10. Februar 2015, 11:30
Eine Sache ist mir aber immernoch nicht ganz klar (trotz aller sehr hilfreichen Seiten zu dem Thema).
Wenn die Reise startet, muss ich mich beim AA abmelden. Wenn ich das tue, obwohl ich noch keinen Bescheid habe, bekomme ich doch auch keinen mehr, oder?
Das ist z.B. der Fall wenn man schon vor Ende des Arbeitsverhältnisses weg ist (Resturlaub) und dadurch keinen Tag arbeitslos ist.

Meiner "Heimatbasis" möchte ich das außerdem ungern antun sich mit solchen Dingen zu beschäftigen und ich würde das eigentlich auch lieber vor als während der Reise tun...
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: karoshi am 10. Februar 2015, 13:31
Das ist z.B. der Fall wenn man schon vor Ende des Arbeitsverhältnisses weg ist (Resturlaub) und dadurch keinen Tag arbeitslos ist.
Genau diesen Fall hat Blume aber nicht. Dort ist ja etwas Zeit (=Arbeitslosigkeit) zwischen Arbeit und Reise, und das wird von der Arbeitsagentur ganz normal bearbeitet, auch wenn es evtl. länger dauert.

Wenn sich jemand abmeldet, bevor die eigentliche Arbeitslosigkeit beginnt, und bevor der Bescheid da ist, ist das ein anderer Fall. Dann kann die AA einen negativen Bescheid erteilen mit der Begründung "steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung".
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: karoshi am 10. Februar 2015, 13:41
Das heißt, dass ich Anfang April schon zum Arbeitsamt gehen kann, um die Arbeitslosmeldung zu machen, nachdem ich Ende März gekündigt habe und bevor mein Arbeitsverhältnis zum Ende Juni endet? Das ist schon mal gut.
Das heißt es. Allerdings werden Dich manche Arbeitsagenturen bei so viel Vorlauf bitten, später noch mal wieder zu kommen. (Es kann ja sein, dass sich die Sache dann wegen eines neuen Jobs schon erledigt hat.) Außerdem brauchst Du für die Arbeitslosmeldung die Arbeits- bzw. Verdienstbescheinigung deines Arbeitgebers, und die wollen die meisten nicht so früh ausstellen, weil sich durch Überstunden, Auszahlung von Resturlaub und dergleichen immer noch was ändern kann. In der Praxis reden wir also eher über Anfang Juni. Das reicht aber auf jeden Fall auch noch. Würde ich auch schwer empfehlen, denn unmittelbar vor der Reise hast Du erfahrungsgemäß genug andere Sachen zu tun.

Was für Gründe kann es denn geben für einen negativen Bescheid? Ich habe die letzten zehn Jahre durchgearbeitet. Kann es trotzdem Gründe geben?
Sehe ich bei Dir nicht. Du musst nur aufpassen, dass Du nicht während des Antragsverfahrens in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Arbeitsagentur umziehst. Dann geht nämlich alles noch mal von vorne los.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: Blume am 10. Februar 2015, 14:57
Dankeschön für die Beratung :).
Generell habe ich im Bereich Arbeitsamt die größte Unsicherheit von allen Themen rund um die Weltreise. Ich möchte es unbedingt vermeiden, dass am Ende das Arbeitslosengeld nach der Reise nicht gezahlt wird, weil ich irgendeine Frist falsch verstanden oder irgend ein Formular falsch oder gar nicht ausgefüllt habe.
Danke auch für den Tipp mit dem "Merkblatt 1 für Arbeitslose". Ich werde es mir durchlesen.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: mara1676 am 10. Februar 2015, 22:05
@Vombatus: Ist doch ganz einfach! Wenn ich vor dem Trip mich arbeitslos melde, kriege ich eine Sperrfrist und somit keine Kohle. Melde ich mich nach dem Trip, habe ich die Sperrfrist ja schon hinter mir, durch die Reise und bekomme sofort Geld und das 12 Monate lang.

Ich werde mich natürlich vorher erkundigen, was alles benötigt wird, damit das Prozedere reibungslos verläuft. :)
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: karoshi am 11. Februar 2015, 06:46
Melde ich mich nach dem Trip, habe ich die Sperrfrist ja schon hinter mir, durch die Reise und bekomme sofort Geld und das 12 Monate lang.
Schön wär's. Die Sperrfrist wird von der Gesamt-Bezugsdauer abgezogen, es gibt also bei Eigenkündigung nur 9 Monate Geld. Steht aber alles auch schon hier (http://weltreise-info.de/organisation/alg1_sperrzeiten.html) und hier (http://weltreise-info.de/organisation/alg1_faq.html).
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: cocolino am 11. Februar 2015, 22:44
Arbeitssuchen musst du dich übrigens sofort melden, wenn du gekündigt hast. Persönlich arbeitslos melden geht dann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Dann am besten mit Öffnungsbeginn vor der Türe stehen, vor allem am Monatsersten, damit man auch drankommt und nicht auf den nächsten Tag verschoben wird.
Wenn du dich erst nach 13 Monaten meldest, hast du Pech gehabt und bekommst gar kein Geld mehr, wäre also ziemlich blöd, sich da den Stress vor der Reise zu sparen und dann im Zweifel wegen einem Tag ganz ohne Geld dazustehen.
Wenn der Bescheid erst nach Abreise kommt ist es doch egal. Ich habe mich Mitte Juli mit Auflösungsvertrag zum 30. Juli arbeitslos gemeldet.  Ich hab mich auch gleich wieder zum 1. August abgemeldet, arbeitslos war ich dann offiziell ein Wochenende lang, also Samstag und Sonntag. Am 1. August war ich weg. Der Bescheid kam etwa 2 Wochen später. An meine alte Adresse (da lebte noch mein Freund). Das war 2011. Mittlerweile sind die aber meist schneller mit den Bescheiden, meist schon innerhalb 1 Woche, wenn du alle Unterlagen zusammen hast. Da rechnen die dir das sogar gleich bei der Antragsstellung aus.
Und genau, die Sperrfrist hast du so und so.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: karoshi am 12. Februar 2015, 07:19
Persönlich arbeitslos melden geht dann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Lass uns bitte präzise bleiben, es gibt schon genug verwirrende Informationen zu diesem Thema. Die Meldung geht bis zu drei Monate vorher: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__141.html. Normalerweise wird den Leuten geraten, sich spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit persönlich arbeitslos zu melden, weil es erst ab diesem Tag Geld gibt.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: mara1676 am 12. Februar 2015, 21:03
@karoshi: ist nicht ganz korrekt, mir werden 13 Wochen "abgezogen", aber da ich weg bin wird es überbrückt und wenn ich dann wiederkomme wird es keine Sperrung geben. Bekomme 12 Monate Arbeitslosengeld, da ich in den letzten 24 Monate davon 12 Monate gearbeitet hatte und knapp 12 Monate auf Reisen war (Anwahrtschaftszeit). Habe genau das vom Arbeitsamt heute mitgeteilt bekommen. ;)
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: Vombatus am 12. Februar 2015, 21:21
@karoshi: ist nicht ganz korrekt, mir werden 13 Wochen "abgezogen", aber da ich weg bin wird es überbrückt und wenn ich dann wiederkomme wird es keine Sperrung geben. Bekomme 12 Monate Arbeitslosengeld, da ich in den letzten 24 Monate davon 12 Monate gearbeitet hatte und knapp 12 Monate auf Reisen war (Anwahrtschaftszeit). Habe genau das vom Arbeitsamt heute mitgeteilt bekommen. ;)

Steht in dem Anschreiben, dass du 12 Monate Arbeitslosengeld bekommst und gleichzeitig aber das 13 Wochen "abgezogen" werden? Und warum 13 Wochen und nicht 12 Wochen?
Eigenartig, dann würde eine Sperrfrist gar keinen Sinn machen, warum auch, wenn man trotzdem vollen Anspruch auf 12 Monate hat? Hast du das Schreiben auch richtig interpretiert? Das die Sperrfrist abläuft während du weg bist ist klar, aber warum bleiben danach 12 Monate Anspruch trotz 3 Monate Sperrfrist?
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: mara1676 am 12. Februar 2015, 21:29
12 Wochen Sperrfrist + 1 Woche, weil ich mich erst nach dem Trip arbeitslos melde. Bevor ich den Trip mache muss ich mich nur arbeitssuchend melden, danach bin ich weg.

Da alles während des Trips abläuft, werde ich keine Sperrfrist haben. Ich bin die, die nur knapp 12 Monate weg ist.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: Vombatus am 12. Februar 2015, 21:35
Sperrfrist heißt aber, wie karoshi oben schreibt:
"... Je nach Schwere des Verstoßes können die Sperrzeiten von einer Woche bis zu 12 Wochen andauern, in denen der Arbeitslosengeld Bezieher keine Leistungen erhält. ... Werden Sperrzeiten verhängt, bedeutet das nicht nur, dass in diesem Zeitraum keine Leistungen gezahlt werden, sondern auch, dass sich der Anspruchszeitraum um die Zeiten der Sperrzeiten verkürzt."

Hat der Arbeitslosengeld Bezieher einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von 12 Monaten, und erhält er in diesem Zeitraum eine Sperre von 3 Monaten, so beträgt sein effektiver Leistungszeitraum nur 9 Monate, da die Zeiten der Sperre nicht am Ende angerechnet werden.

http://www.alg-i.de/sperrzeiten.html

Oder verstehe ich das was falsch?

EDIT: was ja eigentlich sowieso alles egal ist, weil du sicher keine 9 oder 12 Monate danach arbeitslos sein wirst.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: mara1676 am 12. Februar 2015, 21:46
Glaub' mir, ich habe es auch nicht erst sofort verstanden.

Definitiv muss man sich vorher arbeitssuchende melden, aber es reicht, wenn man sich danach arbeitslos meldet.

...wie gesagt, die Dame vom Arbeitsamt hatte mir das so erzählt. Eine Bekannte hat das auch so gemacht, habe ich heute erfahren.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: karoshi am 12. Februar 2015, 22:03
Es ist so, wie Vombatus sagt, hier der relevante Paragraf:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__148.html
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: mara1676 am 12. Februar 2015, 22:07
Und die Tante vom Arbeitsamt lügt oder wie? Und meine Bekannte, die es auch so gemacht hat, auch?!
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Beitrag von: karoshi am 12. Februar 2015, 22:16
Möglich ist sowohl eine Falschauskunft von der Arbeitsagentur, missverständliche Bescheide oder ein Fehler zu Deinen Gunsten. Eventuell reden wir sogar aneinander vorbei. Ich weiß auch nicht, was genau Dir gesagt wurde. Ich kann mich nur auf die Rechtslage beziehen, und die ist da eindeutig.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: Vombatus am 12. Februar 2015, 22:20
... es auch so gemacht hat ...

Was heißt "so gemacht hat".

Ich schreibe auch nur etwas zum Stand der Rechtslage. Mehr nicht. Ob die Dame von der Arbeitsagentur sich genug Zeit genommen hat und einen Durchblick hatte weiß ich auch nicht. Letztendlich zählt das, was auf deinem Bescheid stehen wird. Nicht was jetzt irgendjemand am Telefon sagt. Oder?

Meine Sperrfrist lief auch während der Reise ab. Nach der Reise arbeitslos gemeldet, einen Bescheid bekommen, in dem es hieß soundsoviel Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und es waren 9 Monate. So wie es nach dem Gesetz geregelt ist.

Was auf dem Bescheid deiner Bekannten stand weiß ich nicht. Das jemand lügt wurde hier von niemanden behauptet.

Einfach mal keinen Stress machen deswegen. Hier geht es ja nicht darum wer recht hat, sondern was das Recht sagt. Nicht persönlich nehmen.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: mara1676 am 12. Februar 2015, 22:21
OK, das ist deine Meinung/Erfahrung, aber es gibt Leute (meine Bekannte) die andere Erfahrungen gemacht hat und auch ich werde meine eigene Erfahrung machen. ;)

P.S.: "laax" hatte ja auch bestätigt, das es so funktioniert, wie ich vorhin geschrieben hatte.......
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: Vombatus am 12. Februar 2015, 23:43
P.S.: "laax" hatte ja auch bestätigt, das es so funktioniert, wie ich vorhin geschrieben hatte.......

Langsam glaube ich auch, dass wir aneinander vorbeisprechen.  ;D  Es geht nicht darum ob etwas "funktioniert".
Ob Laax 9 oder 12 Monate nach der Reise Arbeitslosengeld bekommt wurde nicht bestätigt, jedenfalls wurde es nicht in seinem Beitrag erwähnt. Und genau darum ging es mir. Nicht ob die Methode funktioniert. Natürlich geht es. Bei laax ging sie, bei mir auch, bei deiner Bekannten … das Vorgehen wird in sehr vielen anderen Beiträgen (und dieser Webseite) erklärt.

Es geht einzig allein darum, wie die Rechtslage ist in Bezug auf den Leistungszeitraum nach der Reise.

Aber inzwischen wurde ja schon alles zum Thema gesagt.  :-X
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: laax am 13. Februar 2015, 05:15
Ich habe Anspruch auf 12 Monate ALG1. Eine Sperrfrist von 13 Wochen, die allerdings schon abgelaufen ist zum Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung.
Das heisst aber nicht du bekommst dann 12 Monate ALG 1! Die abgelaufene Sperrfrist wird von deinem eigentlichen Anspruch abgezogen und du kannst ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung demnach mit 8 Monaten und 3 Wochen ALG 1 rechnen

Es wird halt leicht etwas falsch verstanden. Die Rechtslage ist aber wie zuvor beschrieben eindeutig.

Hoffe das hilft etwas.



Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: crazy_culture am 13. Februar 2015, 07:58
Also ich hab die Bürokratie auch vorher auf mich genommen. Ist nicht so tragisch, wenn man alles mal durchliest und alle Unterlagen zusammen hat.
12 Monate Geld bekommst du nur dann, wenn du gekündigt wurdest, oder nachweisen kannst, das du aus einem wichtigen Grund gekündigt hast, z.B. Mobbing. Dann kann es allerdings sein, das du noch bei einem vom Arbeitsamt bestimmten Arzt vorbei musst.
Wie karoshi schon geschrieben hat, ist es wichtig, das der alte Arbeitgeber die Arbeits- bzw. Verdienstbescheinigung zeitnah ausfüllt, ohne die brauchst du dich gar nicht erst zum Arbeitsamt begeben um dich arbeitsLOS zu melden.
Ich würde mich bei einem so wichtigen Thema nicht auf mündliche Aussagen verlassen. Der Sachbearbeiter, der deinen Fall bearbeitet, entscheidet. Und dann nach einem Jahr zu sagen:"aber die Frau xy hat mir doch am Telefon damals gesagt, dass..." wird höchstwahrscheinlich nichts bringen.
Was zählt ist, das du Geld bekommst, wenn Du wieder da bist. Die Bearbeitung dauert hinterher auch ne Weile, dann bekommst du das Geld zwar rückwirkend, aber wenn du schon im System bist, geht es schneller.
Mal ein worst-case Szenario, du planst dich erst hinterher arbeitslos zu melden, was du persönlich machen musst. Du verreist und kalkulierst mit der maximalen Reisezeit. Dann wirst du krank und kannst nicht hingehen und der Plan ist im Eimer.
Oder du stellst fest das du genug Budget hast, reisen toll ist und du vielleicht irgendwo woofen willst oder was auch immer. Jedenfalls länger als 12 Monate unterwegs sein.
Dann musst du heimfliegen nur wegen des Antrags auf Arbeitslosengeldes weil du vorher keine Lust hattest. Wenn es erledigt ist, kannst du bis zu 4 Jahren wegbleiben.
Sich nach der Reise in den Papierkram einzudenken ist auch so ein Punkt.
Also ich würde eher eine Woche länger mit der Abreise warten und den Kram erledigen. Dann hast du Ruhe und Gewissheit.
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: Crung am 18. März 2015, 14:24
Hallo zusammen,

ich hänge mich einfach mal hier dran mit meiner Frage.
Habe mir nun ausführlich alles durchgelesen, bin mir aber trotzdem noch unsicher  :-\
Vielleicht kann mir ja jemand kurz bestätigen, dass mein Gedankengang richtig ist:

Meine Frau ist seit Juli 2012 festangestellt (davor war sie ca. 1 Jahr arbeitslos) und kündigt zum 31.08.2015
Unsere Reise beginnt am 17.08.2015 und bis zum 31.08.2016 werden wir defintiv zurück sein.

1.) Um die Anwartschaft zu erfüllen, reicht es aus wenn Sie sich am 01.09.2016 beim Arbeitsamt arbeitslos meldet.

2.) Sie bekommt ab dem ersten Tag Geld, da die Sperrfrist während der Weltreise war.

3.) Ihr Anspruch besteht 18 Monate, da sie vorher 3 Jahre sozialversicherungspflichtig war.

3a.) Davon werden 3 Monate Sperrfrist wegen Eigenkündigung abgezogen, so dass sie ab dem 01.09.2016 15 Monate lang ALG1 erhält.

3b.) Bis zu welchem Tag muss sie sich nach der Reise beim Arbeitsamt arbeitslos melden, damit die Sperrfrist nicht abgezogen wird und sie 18 Monate ALG1 erhält?

4.) Aktuell wohnen und Arbeiten wir in Frankfurt, unsere Heimatbasis/Meldeort wird während der Reise und auch danach allerdings in einer anderen Stadt liegen. Spielt das für die Arbeitslosenmeldung, Ansprüche etc. irgendeine Rolle bei ihr?

Gibt es sonst etwas zu beachten?
Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: karoshi am 18. März 2015, 17:26
1.) Ja.
2.) Ja.
3.) Nur, wenn sie mindestens 55 Jahre alt ist. Ab 50 Jahren sind es 15 Monate, sonst 12 Monate.
3a.) Wenn sie über 55 ist ja, sonst 12 bzw. 9 Monate.
3b.) Im Zeitraum vom 01.09. bis 05.09.2016.
4.) Nein, solange das in Deutschland ist.

Titel: Antw:Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung
Beitrag von: Crung am 19. März 2015, 08:11
Vielen Dank karoshi.
Von den 50 ist sie noch fast 20 Jahre entfernt  ;D