Thema: Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung  (Gelesen 8057 mal)

Vombatus

« Antwort #30 am: 12. Februar 2015, 21:35 »
Sperrfrist heißt aber, wie karoshi oben schreibt:
"... Je nach Schwere des Verstoßes können die Sperrzeiten von einer Woche bis zu 12 Wochen andauern, in denen der Arbeitslosengeld Bezieher keine Leistungen erhält. ... Werden Sperrzeiten verhängt, bedeutet das nicht nur, dass in diesem Zeitraum keine Leistungen gezahlt werden, sondern auch, dass sich der Anspruchszeitraum um die Zeiten der Sperrzeiten verkürzt."

Hat der Arbeitslosengeld Bezieher einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von 12 Monaten, und erhält er in diesem Zeitraum eine Sperre von 3 Monaten, so beträgt sein effektiver Leistungszeitraum nur 9 Monate, da die Zeiten der Sperre nicht am Ende angerechnet werden.

http://www.alg-i.de/sperrzeiten.html

Oder verstehe ich das was falsch?

EDIT: was ja eigentlich sowieso alles egal ist, weil du sicher keine 9 oder 12 Monate danach arbeitslos sein wirst.
0

mara1676

« Antwort #31 am: 12. Februar 2015, 21:46 »
Glaub' mir, ich habe es auch nicht erst sofort verstanden.

Definitiv muss man sich vorher arbeitssuchende melden, aber es reicht, wenn man sich danach arbeitslos meldet.

...wie gesagt, die Dame vom Arbeitsamt hatte mir das so erzählt. Eine Bekannte hat das auch so gemacht, habe ich heute erfahren.
0

karoshi

« Antwort #32 am: 12. Februar 2015, 22:03 »
Es ist so, wie Vombatus sagt, hier der relevante Paragraf:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__148.html
0

mara1676

« Antwort #33 am: 12. Februar 2015, 22:07 »
Und die Tante vom Arbeitsamt lügt oder wie? Und meine Bekannte, die es auch so gemacht hat, auch?!
0

karoshi

« Antwort #34 am: 12. Februar 2015, 22:16 »
Möglich ist sowohl eine Falschauskunft von der Arbeitsagentur, missverständliche Bescheide oder ein Fehler zu Deinen Gunsten. Eventuell reden wir sogar aneinander vorbei. Ich weiß auch nicht, was genau Dir gesagt wurde. Ich kann mich nur auf die Rechtslage beziehen, und die ist da eindeutig.
0

Vombatus

« Antwort #35 am: 12. Februar 2015, 22:20 »
... es auch so gemacht hat ...

Was heißt "so gemacht hat".

Ich schreibe auch nur etwas zum Stand der Rechtslage. Mehr nicht. Ob die Dame von der Arbeitsagentur sich genug Zeit genommen hat und einen Durchblick hatte weiß ich auch nicht. Letztendlich zählt das, was auf deinem Bescheid stehen wird. Nicht was jetzt irgendjemand am Telefon sagt. Oder?

Meine Sperrfrist lief auch während der Reise ab. Nach der Reise arbeitslos gemeldet, einen Bescheid bekommen, in dem es hieß soundsoviel Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und es waren 9 Monate. So wie es nach dem Gesetz geregelt ist.

Was auf dem Bescheid deiner Bekannten stand weiß ich nicht. Das jemand lügt wurde hier von niemanden behauptet.

Einfach mal keinen Stress machen deswegen. Hier geht es ja nicht darum wer recht hat, sondern was das Recht sagt. Nicht persönlich nehmen.
1

mara1676

« Antwort #36 am: 12. Februar 2015, 22:21 »
OK, das ist deine Meinung/Erfahrung, aber es gibt Leute (meine Bekannte) die andere Erfahrungen gemacht hat und auch ich werde meine eigene Erfahrung machen. ;)

P.S.: "laax" hatte ja auch bestätigt, das es so funktioniert, wie ich vorhin geschrieben hatte.......
0

Vombatus

« Antwort #37 am: 12. Februar 2015, 23:43 »
P.S.: "laax" hatte ja auch bestätigt, das es so funktioniert, wie ich vorhin geschrieben hatte.......

Langsam glaube ich auch, dass wir aneinander vorbeisprechen.  ;D  Es geht nicht darum ob etwas "funktioniert".
Ob Laax 9 oder 12 Monate nach der Reise Arbeitslosengeld bekommt wurde nicht bestätigt, jedenfalls wurde es nicht in seinem Beitrag erwähnt. Und genau darum ging es mir. Nicht ob die Methode funktioniert. Natürlich geht es. Bei laax ging sie, bei mir auch, bei deiner Bekannten … das Vorgehen wird in sehr vielen anderen Beiträgen (und dieser Webseite) erklärt.

Es geht einzig allein darum, wie die Rechtslage ist in Bezug auf den Leistungszeitraum nach der Reise.

Aber inzwischen wurde ja schon alles zum Thema gesagt.  :-X
2

laax

« Antwort #38 am: 13. Februar 2015, 05:15 »
Ich habe Anspruch auf 12 Monate ALG1. Eine Sperrfrist von 13 Wochen, die allerdings schon abgelaufen ist zum Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung.
Das heisst aber nicht du bekommst dann 12 Monate ALG 1! Die abgelaufene Sperrfrist wird von deinem eigentlichen Anspruch abgezogen und du kannst ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung demnach mit 8 Monaten und 3 Wochen ALG 1 rechnen

Es wird halt leicht etwas falsch verstanden. Die Rechtslage ist aber wie zuvor beschrieben eindeutig.

Hoffe das hilft etwas.



0

crazy_culture

« Antwort #39 am: 13. Februar 2015, 07:58 »
Also ich hab die Bürokratie auch vorher auf mich genommen. Ist nicht so tragisch, wenn man alles mal durchliest und alle Unterlagen zusammen hat.
12 Monate Geld bekommst du nur dann, wenn du gekündigt wurdest, oder nachweisen kannst, das du aus einem wichtigen Grund gekündigt hast, z.B. Mobbing. Dann kann es allerdings sein, das du noch bei einem vom Arbeitsamt bestimmten Arzt vorbei musst.
Wie karoshi schon geschrieben hat, ist es wichtig, das der alte Arbeitgeber die Arbeits- bzw. Verdienstbescheinigung zeitnah ausfüllt, ohne die brauchst du dich gar nicht erst zum Arbeitsamt begeben um dich arbeitsLOS zu melden.
Ich würde mich bei einem so wichtigen Thema nicht auf mündliche Aussagen verlassen. Der Sachbearbeiter, der deinen Fall bearbeitet, entscheidet. Und dann nach einem Jahr zu sagen:"aber die Frau xy hat mir doch am Telefon damals gesagt, dass..." wird höchstwahrscheinlich nichts bringen.
Was zählt ist, das du Geld bekommst, wenn Du wieder da bist. Die Bearbeitung dauert hinterher auch ne Weile, dann bekommst du das Geld zwar rückwirkend, aber wenn du schon im System bist, geht es schneller.
Mal ein worst-case Szenario, du planst dich erst hinterher arbeitslos zu melden, was du persönlich machen musst. Du verreist und kalkulierst mit der maximalen Reisezeit. Dann wirst du krank und kannst nicht hingehen und der Plan ist im Eimer.
Oder du stellst fest das du genug Budget hast, reisen toll ist und du vielleicht irgendwo woofen willst oder was auch immer. Jedenfalls länger als 12 Monate unterwegs sein.
Dann musst du heimfliegen nur wegen des Antrags auf Arbeitslosengeldes weil du vorher keine Lust hattest. Wenn es erledigt ist, kannst du bis zu 4 Jahren wegbleiben.
Sich nach der Reise in den Papierkram einzudenken ist auch so ein Punkt.
Also ich würde eher eine Woche länger mit der Abreise warten und den Kram erledigen. Dann hast du Ruhe und Gewissheit.
3

Crung

Hallo zusammen,

ich hänge mich einfach mal hier dran mit meiner Frage.
Habe mir nun ausführlich alles durchgelesen, bin mir aber trotzdem noch unsicher  :-\
Vielleicht kann mir ja jemand kurz bestätigen, dass mein Gedankengang richtig ist:

Meine Frau ist seit Juli 2012 festangestellt (davor war sie ca. 1 Jahr arbeitslos) und kündigt zum 31.08.2015
Unsere Reise beginnt am 17.08.2015 und bis zum 31.08.2016 werden wir defintiv zurück sein.

1.) Um die Anwartschaft zu erfüllen, reicht es aus wenn Sie sich am 01.09.2016 beim Arbeitsamt arbeitslos meldet.

2.) Sie bekommt ab dem ersten Tag Geld, da die Sperrfrist während der Weltreise war.

3.) Ihr Anspruch besteht 18 Monate, da sie vorher 3 Jahre sozialversicherungspflichtig war.

3a.) Davon werden 3 Monate Sperrfrist wegen Eigenkündigung abgezogen, so dass sie ab dem 01.09.2016 15 Monate lang ALG1 erhält.

3b.) Bis zu welchem Tag muss sie sich nach der Reise beim Arbeitsamt arbeitslos melden, damit die Sperrfrist nicht abgezogen wird und sie 18 Monate ALG1 erhält?

4.) Aktuell wohnen und Arbeiten wir in Frankfurt, unsere Heimatbasis/Meldeort wird während der Reise und auch danach allerdings in einer anderen Stadt liegen. Spielt das für die Arbeitslosenmeldung, Ansprüche etc. irgendeine Rolle bei ihr?

Gibt es sonst etwas zu beachten?
0

karoshi

1.) Ja.
2.) Ja.
3.) Nur, wenn sie mindestens 55 Jahre alt ist. Ab 50 Jahren sind es 15 Monate, sonst 12 Monate.
3a.) Wenn sie über 55 ist ja, sonst 12 bzw. 9 Monate.
3b.) Im Zeitraum vom 01.09. bis 05.09.2016.
4.) Nein, solange das in Deutschland ist.

2

Crung

Vielen Dank karoshi.
Von den 50 ist sie noch fast 20 Jahre entfernt  ;D

0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK