Thema: Eigenkündigung / Arbeitslosengeld die 1.000 ;-) / Zusammenfassung  (Gelesen 8061 mal)

2Tramps1World

« Antwort #15 am: 10. Februar 2015, 09:04 »
Ich hab noch ne frage dazu. Bisher ist mir alles klar, aber was passiert meiner Krankenversicherung g wenn ich mich beim aa abmelden und verreise? Da ich ja dann einen gemeldeten Wohnsitz in de habe bin ich ja rein rechtlich kv pflichtig. Kann man sich da abmelden oder zahlt das aa die dann weiter oder wie gen ich da vor?
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Vombatus

« Antwort #16 am: 10. Februar 2015, 09:32 »
http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html

Du kannst dich bei deiner gesetzlichen KV abmelden, meist brauchst du dafür den Beweis einer Auslandskrankenversicherung und den Grund der Abmeldung: Auslandsaufenthalt, Welt-/ Langzeitreise.

Du musst auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wie immer der Tipp, sich erstmal ein paar Stunden durch die Menüpunkte (Reiseplanung, Organisation, … etc. ) zu lesen, dann sind alle grundsätzlichen Fragen geklärt.
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Blume

« Antwort #17 am: 10. Februar 2015, 09:48 »
Außerdem hat Blume mehr als zwei Wochen Zeit, weil eine Arbeitslosmeldung bis zu drei Monate vor dem Beschäftigungsende möglich ist.

Das heißt, dass ich Anfang April schon zum Arbeitsamt gehen kann, um die Arbeitslosmeldung zu machen, nachdem ich Ende März gekündigt habe und bevor mein Arbeitsverhältnis zum Ende Juni endet? Das ist schon mal gut.

Was für Gründe kann es denn geben für einen negativen Bescheid? Ich habe die letzten zehn Jahre durchgearbeitet. Kann es trotzdem Gründe geben?
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OutAndAbout

« Antwort #18 am: 10. Februar 2015, 10:46 »
Kleiner Geheimtipp: einfach mal ein paar Minuten auf www.arbeitsagentur.de nachlesen..  ;) Das ist nun wirklich nicht schwierig dort die grundlegenden (und mehr) Infos zum Thema Arbeitssuchend-/Arbeitslosmeldung/ALG Voraussetzungen/Berechnung etc. zu finden.. à la "wann kann ich mich arbeitslos melden". Ich bin selbst überrascht wie informativ die Seite ist.

Dort gibt es u.a. ein "Merkblatt 1 für Arbeitslose" als PDF download, das wirklich detailliert so ziemlich alle Fragen beantwortet auf über 80 Seiten.. die man natürlich nicht alle lesen muss um Antworten auf seine Fragen zu finden.
Ich selbst habe all das auch noch vor mir inkl. Eigenkündigung zum 31.7.15 nach 13 Jahren Durcharbeiten und Abreise dann am 4.8. für 12 Monate - somit bislang also keine Eigenerfahrung im Ablauf, aber ich finde es nun echt nicht allzu kompliziert an die benötigten Infos zu kommen mittels Kapitel "Organisation" auf dieser Seite hier und anderen öffentlich zugänglichen Infos. Wenn das bereits eine so große Hürde ist, wie soll das dann bloß auf der Reise mit allen Unwegbarkeiten klappen? Naja man wächst ja mit seinen Herausforderungen :)
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gracy

« Antwort #19 am: 10. Februar 2015, 11:30 »
Eine Sache ist mir aber immernoch nicht ganz klar (trotz aller sehr hilfreichen Seiten zu dem Thema).
Wenn die Reise startet, muss ich mich beim AA abmelden. Wenn ich das tue, obwohl ich noch keinen Bescheid habe, bekomme ich doch auch keinen mehr, oder?
Das ist z.B. der Fall wenn man schon vor Ende des Arbeitsverhältnisses weg ist (Resturlaub) und dadurch keinen Tag arbeitslos ist.

Meiner "Heimatbasis" möchte ich das außerdem ungern antun sich mit solchen Dingen zu beschäftigen und ich würde das eigentlich auch lieber vor als während der Reise tun...
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karoshi

« Antwort #20 am: 10. Februar 2015, 13:31 »
Das ist z.B. der Fall wenn man schon vor Ende des Arbeitsverhältnisses weg ist (Resturlaub) und dadurch keinen Tag arbeitslos ist.
Genau diesen Fall hat Blume aber nicht. Dort ist ja etwas Zeit (=Arbeitslosigkeit) zwischen Arbeit und Reise, und das wird von der Arbeitsagentur ganz normal bearbeitet, auch wenn es evtl. länger dauert.

Wenn sich jemand abmeldet, bevor die eigentliche Arbeitslosigkeit beginnt, und bevor der Bescheid da ist, ist das ein anderer Fall. Dann kann die AA einen negativen Bescheid erteilen mit der Begründung "steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung".
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karoshi

« Antwort #21 am: 10. Februar 2015, 13:41 »
Das heißt, dass ich Anfang April schon zum Arbeitsamt gehen kann, um die Arbeitslosmeldung zu machen, nachdem ich Ende März gekündigt habe und bevor mein Arbeitsverhältnis zum Ende Juni endet? Das ist schon mal gut.
Das heißt es. Allerdings werden Dich manche Arbeitsagenturen bei so viel Vorlauf bitten, später noch mal wieder zu kommen. (Es kann ja sein, dass sich die Sache dann wegen eines neuen Jobs schon erledigt hat.) Außerdem brauchst Du für die Arbeitslosmeldung die Arbeits- bzw. Verdienstbescheinigung deines Arbeitgebers, und die wollen die meisten nicht so früh ausstellen, weil sich durch Überstunden, Auszahlung von Resturlaub und dergleichen immer noch was ändern kann. In der Praxis reden wir also eher über Anfang Juni. Das reicht aber auf jeden Fall auch noch. Würde ich auch schwer empfehlen, denn unmittelbar vor der Reise hast Du erfahrungsgemäß genug andere Sachen zu tun.

Was für Gründe kann es denn geben für einen negativen Bescheid? Ich habe die letzten zehn Jahre durchgearbeitet. Kann es trotzdem Gründe geben?
Sehe ich bei Dir nicht. Du musst nur aufpassen, dass Du nicht während des Antragsverfahrens in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Arbeitsagentur umziehst. Dann geht nämlich alles noch mal von vorne los.
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Blume

« Antwort #22 am: 10. Februar 2015, 14:57 »
Dankeschön für die Beratung :).
Generell habe ich im Bereich Arbeitsamt die größte Unsicherheit von allen Themen rund um die Weltreise. Ich möchte es unbedingt vermeiden, dass am Ende das Arbeitslosengeld nach der Reise nicht gezahlt wird, weil ich irgendeine Frist falsch verstanden oder irgend ein Formular falsch oder gar nicht ausgefüllt habe.
Danke auch für den Tipp mit dem "Merkblatt 1 für Arbeitslose". Ich werde es mir durchlesen.
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mara1676

« Antwort #23 am: 10. Februar 2015, 22:05 »
@Vombatus: Ist doch ganz einfach! Wenn ich vor dem Trip mich arbeitslos melde, kriege ich eine Sperrfrist und somit keine Kohle. Melde ich mich nach dem Trip, habe ich die Sperrfrist ja schon hinter mir, durch die Reise und bekomme sofort Geld und das 12 Monate lang.

Ich werde mich natürlich vorher erkundigen, was alles benötigt wird, damit das Prozedere reibungslos verläuft. :)
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karoshi

« Antwort #24 am: 11. Februar 2015, 06:46 »
Melde ich mich nach dem Trip, habe ich die Sperrfrist ja schon hinter mir, durch die Reise und bekomme sofort Geld und das 12 Monate lang.
Schön wär's. Die Sperrfrist wird von der Gesamt-Bezugsdauer abgezogen, es gibt also bei Eigenkündigung nur 9 Monate Geld. Steht aber alles auch schon hier und hier.
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cocolino

« Antwort #25 am: 11. Februar 2015, 22:44 »
Arbeitssuchen musst du dich übrigens sofort melden, wenn du gekündigt hast. Persönlich arbeitslos melden geht dann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Dann am besten mit Öffnungsbeginn vor der Türe stehen, vor allem am Monatsersten, damit man auch drankommt und nicht auf den nächsten Tag verschoben wird.
Wenn du dich erst nach 13 Monaten meldest, hast du Pech gehabt und bekommst gar kein Geld mehr, wäre also ziemlich blöd, sich da den Stress vor der Reise zu sparen und dann im Zweifel wegen einem Tag ganz ohne Geld dazustehen.
Wenn der Bescheid erst nach Abreise kommt ist es doch egal. Ich habe mich Mitte Juli mit Auflösungsvertrag zum 30. Juli arbeitslos gemeldet.  Ich hab mich auch gleich wieder zum 1. August abgemeldet, arbeitslos war ich dann offiziell ein Wochenende lang, also Samstag und Sonntag. Am 1. August war ich weg. Der Bescheid kam etwa 2 Wochen später. An meine alte Adresse (da lebte noch mein Freund). Das war 2011. Mittlerweile sind die aber meist schneller mit den Bescheiden, meist schon innerhalb 1 Woche, wenn du alle Unterlagen zusammen hast. Da rechnen die dir das sogar gleich bei der Antragsstellung aus.
Und genau, die Sperrfrist hast du so und so.

karoshi

« Antwort #26 am: 12. Februar 2015, 07:19 »
Persönlich arbeitslos melden geht dann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Lass uns bitte präzise bleiben, es gibt schon genug verwirrende Informationen zu diesem Thema. Die Meldung geht bis zu drei Monate vorher: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__141.html. Normalerweise wird den Leuten geraten, sich spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit persönlich arbeitslos zu melden, weil es erst ab diesem Tag Geld gibt.
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mara1676

« Antwort #27 am: 12. Februar 2015, 21:03 »
@karoshi: ist nicht ganz korrekt, mir werden 13 Wochen "abgezogen", aber da ich weg bin wird es überbrückt und wenn ich dann wiederkomme wird es keine Sperrung geben. Bekomme 12 Monate Arbeitslosengeld, da ich in den letzten 24 Monate davon 12 Monate gearbeitet hatte und knapp 12 Monate auf Reisen war (Anwahrtschaftszeit). Habe genau das vom Arbeitsamt heute mitgeteilt bekommen. ;)
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Vombatus

« Antwort #28 am: 12. Februar 2015, 21:21 »
@karoshi: ist nicht ganz korrekt, mir werden 13 Wochen "abgezogen", aber da ich weg bin wird es überbrückt und wenn ich dann wiederkomme wird es keine Sperrung geben. Bekomme 12 Monate Arbeitslosengeld, da ich in den letzten 24 Monate davon 12 Monate gearbeitet hatte und knapp 12 Monate auf Reisen war (Anwahrtschaftszeit). Habe genau das vom Arbeitsamt heute mitgeteilt bekommen. ;)

Steht in dem Anschreiben, dass du 12 Monate Arbeitslosengeld bekommst und gleichzeitig aber das 13 Wochen "abgezogen" werden? Und warum 13 Wochen und nicht 12 Wochen?
Eigenartig, dann würde eine Sperrfrist gar keinen Sinn machen, warum auch, wenn man trotzdem vollen Anspruch auf 12 Monate hat? Hast du das Schreiben auch richtig interpretiert? Das die Sperrfrist abläuft während du weg bist ist klar, aber warum bleiben danach 12 Monate Anspruch trotz 3 Monate Sperrfrist?
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mara1676

« Antwort #29 am: 12. Februar 2015, 21:29 »
12 Wochen Sperrfrist + 1 Woche, weil ich mich erst nach dem Trip arbeitslos melde. Bevor ich den Trip mache muss ich mich nur arbeitssuchend melden, danach bin ich weg.

Da alles während des Trips abläuft, werde ich keine Sperrfrist haben. Ich bin die, die nur knapp 12 Monate weg ist.
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