Thema: Hochzeit mit Namensänderung - Auswirkungen auf Visa?  (Gelesen 12110 mal)

Dome

« am: 15. September 2014, 15:54 »
Hallo Zusammen!

Mich interessiert gerade das Thema Namensänderung auf Grund von Heirat und dessen Auswirkungen auf Visa und (z.B. Flug)Tickets.

Zum Beispiel Work&Travel Visum für Kanada: Wenn das Visum vor der Hochzeit beantragt wird läuft es ja auf den alten Namen, bzw. alten Reisepass( der wird ja bei der Namensänderung auch geändert).

Gibt es Probleme, bzw. wie kann man diese Lösen? Lässt sich der Name auf dem Visum umschreiben? Bei Flugtickets ist es ja nicht mehr so ohne weiteres Möglich den Namen zu ändern.


Vielen Dank für eure Hilfe

Dome
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Blume

« Antwort #1 am: 15. September 2014, 17:06 »
Es zwingt dich keiner, den Pass sofort nach der Hochzeit abzugeben und einen neuen zu beantragen.
Ich hatte meinen Pass mit dem alten Namen behalten und genutzt, bis alle auf den alten Namen noch gebuchten Tickets abgeflogen waren. Kein Hahn hat danach gekräht.
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Dome

« Antwort #2 am: 15. September 2014, 17:43 »
Danke für die Antwort! Das klingt gut!

Es handelt sich ja auch quasi nur um einen Flug und das Work&Travel Visum für Kanada. Alle anderen Flüge werden ja dann erst unterwegs gebucht und dann kann ja immer noch ein neuer Reisepass beantragt werden.


Das stimmt mich schonmal zuversichtlich.

EDIT: Lese gerade online folgendes:

Zitat
Ändert sich der Familienname des Passinhabers durch Begründung einer Lebenspartnerschaft, Heirat, Scheidung oder Namensänderung aus anderen Gründen, ist ein neuer Reisepass mit dem neuen Namen zu beantragen, da das bisherige Dokument durch diese Veränderung ungültig wird.
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Blume

« Antwort #3 am: 15. September 2014, 19:03 »
Wenn du das aber nicht an die große Glocke hängst, dann passt das schon. Dir wird kein Stempel 'ungültig' in den Pass gestempelt bei der Eheschließung. Dass bei mir mehrere Monate zwischen der Eheschließung und der Beantragung des neuen Passes lagen, hat auf dem Bürgeramt keinen interessiert.
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Vombatus

« Antwort #4 am: 15. September 2014, 20:06 »
hmm … Überlege gerade ob das alles wirklich so problemlos ist?

Solange keiner deinen "richtigen" geänderten Namen kennt, sollte das kein Problem sein. Also in deinem Reisepass, Kreditkarte sowie auf deinem Flugticket der alte Namen steht.

Wenn du ein W&T Visa mit deinem alten Namen hast, dein neuer Name aber nicht dokumentiert ist, weiß auch niemand davon.

Deine Reiseauslandskrankenversicherung sollte dann auch den alten Namen haben, der im Pass und Visa steht. Nicht dass es Stress gibt wenn Frau/Herr Huber (Versichert) als Frau/Herr Müller (unversichert) Kosten erstattet haben möchte. Auf der Bescheinigung des Arztes steht in der Regel der Pass-Name. Und evtl. musst du (Arzt)-Rechnungen präsentieren, die du mit Kreditkarte bezahlt hast.

Ja, tatsächlich ist der Pass ungültig, damit eigentlich auch dein Visa. Wenn es rauskommt hast du ärger oder mindestens Erklärungsnöte. Das selbe mit der KK oder Flugticket. Versicherungen die du mit falschen Namen abschließt (bzw. alle Verträge) sind in der Regel ungültig. Dein Pass ist deine Identität, ohne Pass bist du NICHTS.
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serenity

« Antwort #5 am: 15. September 2014, 20:52 »
Falls es wirklich nur um das Visum geht, schau doch mal auf die Website der kanadischen Regierung http://www.cic.gc.ca/english/helpcentre/answer.asp?q=303&t=3 - eine Namensänderung ist da offenbar problemlos möglich.

Auch bei vielen Airlines ist eine Namensänderung möglich, kostet allerdings meistens was - schau mal in die AGBs oder ruf an.

Ansonsten hat Vombatus recht - du musst entweder absolut ALLES unter deinem alten Namen machen oder generell ALLES ändern. Das ist zwar vermutlich stressig, aber machbar ... und auf jeden Fall sicherer.
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Dome

« Antwort #6 am: 15. September 2014, 21:11 »
Falls es wirklich nur um das Visum geht, schau doch mal auf die Website der kanadischen Regierung http://www.cic.gc.ca/english/helpcentre/answer.asp?q=303&t=3 - eine Namensänderung ist da offenbar problemlos möglich.

Das klingt gut, aber gilt das auch für Work&Travel? Im Link geht es ja um Immigration und Citizinship!?!


Zitat
Auch bei vielen Airlines ist eine Namensänderung möglich, kostet allerdings meistens was - schau mal in die AGBs oder ruf an.

Gebucht ist ja noch nichts. Man könnte den Flug also auch nach der Hochzeit buchen, genauso wie die Versicherungen etc. - Allerdings ist das Abreisedatum planmäßig relativ kurz nach der Hochzeit. Das wäre dann schon recht kurzfristig.

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Sherry

« Antwort #7 am: 15. September 2014, 21:37 »
Wie viel Zeit liegt denn zwischen Hochzeit und Abflug?

Den Flug kannst du ja problemlos auch jetzt schon auf den neuen Namen buchen und eine Namensänderung bei der Versicherung ist mit Heiratsurkunde auch innerhalb von Minuten erledigt. Reisepass kannst du gegen Aufpreis auch mit Express bestellen. Ich glaube, du kannst ihn aber auch vor der Hochzeit mit neuem Namen beantragen und dann danach abholen. Was das Visum betrifft, würde ich mich einfach mal mit der zuständigen Stelle auseinandersetzten - ich bin mir ganz sicher, dass es da eine Lösung gibt; vielleicht wird der neue Name gleich mit im Visum notiert oder vielleicht ist das Visum mit altem Namen zusammen mit deinem Pass trotzdem gültig (dort steht ja dann der Geburtsname trotzdem noch drinne). Deinen deutschen Führerschein musst du ja z.B. auch nicht ändern lassen, du musst halt nur immer den Ausweis dabei haben, damit die Namensänderung ersichtlich wird.

Ich selbst habe die Flitterwochen auch noch mit dem alten Namen gemacht, aber wohl gefühlt habe ich mich nicht. Ich würds an deiner Stelle ändern lassen.
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Dome

« Antwort #8 am: 15. September 2014, 21:43 »
Es gibt für beides noch kein festes Datum.

Angepeilt ist Abflug Mitte/Ende Mai. Die Hochzeit soll daher ende April/Anfang Mai stattfinden.

Ich bin bis Mitte Februar beruflich im Ausland, deswegen der knappe Zeitraum.

Visum etc. wird aber halt schon Ende November( wenn es halt möglich ist) beantragt...

Die Auslandsversicherungen können ja auch kurzfristig abgeschlossen werden.
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Damaris

« Antwort #9 am: 15. September 2014, 21:59 »
Zitat
Es zwingt dich keiner, den Pass sofort nach der Hochzeit abzugeben und einen neuen zu beantragen

Naja, das könnt ich jetzt so nicht sagen...
Meine Situation: ich habe am Sa 02.08. geheiratet, bin am Di 05.08. in Urlaub geflogen (Flugticket, Mietwagen, Kreditkarte Versicherung ... alles auf meinen "alten" Namen). Als ich 2 Wochen später aus dem Urlaub zurück kam hatte ich schon ein Brief von der Stadtverwalung im Briefkasten.

"... auf Grund Ihrere Eheschließung sind Ihr Personalausweis und Ihr Reisepass ungültig geworden.
Nach § 1 des Gesetz über Personalausweise ist jeder Deutsche über 16 Jahren verpflichtet einen GÜLTIGEN Personalausweis oder Reisepass zu besitzen..."

Also vielleicht doch mal irgendwo informieren wo´s verlässliche Infos gibt...
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Dome

« Antwort #10 am: 15. September 2014, 22:35 »

"... auf Grund Ihrere Eheschließung sind Ihr Personalausweis und Ihr Reisepass ungültig geworden.
Nach § 1 des Gesetz über Personalausweise ist jeder Deutsche über 16 Jahren verpflichtet einen GÜLTIGEN Personalausweis oder Reisepass zu besitzen..."


Das könnte natürlich bedeuten dass ich auch den Perso ändern lassen könnte und dann mit dem alten Reisepass losziehe ;-) Aber das ist mir definitiv zu unsicher.
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Vombatus

« Antwort #11 am: 15. September 2014, 23:11 »
Geht ihr beide auf Reisen, bzw. für W&T nach Kanada?
Wenn nicht, dann soll dein Partner einfach deinen Nachnamen annehmen und fertig. So löst man Probleme.  ;)
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Estrella

« Antwort #12 am: 16. September 2014, 09:06 »
Wir haben unsere Flüge für unsere Reise vor der Hochzeit gebucht, ich hatte also noch meinen alten Namen. Deswegen habe ich die Flüge einfach auf meinen neuen Namen gebucht. Das war kein Problem!

Ich kann mir vorstellen, dass das auch für ein Visum geht, wenn man jemandem erklärt, was es mit der Namenssache auf sich hat.

Ich habe mir außerdem sagen lassen, dass man den Reisepass (solang er rechtzeitig beantrag wird) direkt auf dem Standesamt ausgehändigt bekommen kann.
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weltentdecker

« Antwort #13 am: 16. September 2014, 10:43 »
Kreditkarte auf alten Namen laufen lassen, ist auch nicht legal. Man ist verpflichtet, der Bank unverzüglich eine Namensänderung anzuzeigen. Ansonsten wird die Bank nach ein paar Wochen von der Schufa informiert, dass sich der Name geändert hat. So ist es bei mir zumindest passiert. Ich würde daher definitiv nur mit neuen Dokumenten mit neuem Namen losziehen inkl. Kreditkarte und allem drum und dran.
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Dome

« Antwort #14 am: 16. September 2014, 11:02 »
Geht ihr beide auf Reisen, bzw. für W&T nach Kanada?
Wenn nicht, dann soll dein Partner einfach deinen Nachnamen annehmen und fertig. So löst man Probleme.  ;)

Jap, wir gehen beide ;-) Daher doch keine Problemlösung  ;)


Kreditkarte wird natürlich geändert. Das scheint mir auch alles relativ entspannt zu sein. Nur bei dem Visa und dem Flug habe ich halt bedenken weil nicht sicher ist ob bzw mit welchem Aufwand der Name geändert werden kann. Der neue Reisepass hat doch dann auch eine neue Nummer, sprich das Visum muss quasi komplett geändert werden.

Ich werde wohl mal beim Bürgeramt fragen.
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