Thema: Hochzeit mit Namensänderung - Auswirkungen auf Visa?  (Gelesen 11686 mal)

Sherry

« Antwort #15 am: 16. September 2014, 16:29 »
"... auf Grund Ihrere Eheschließung sind Ihr Personalausweis und Ihr Reisepass ungültig geworden.
Nach § 1 des Gesetz über Personalausweise ist jeder Deutsche über 16 Jahren verpflichtet einen GÜLTIGEN Personalausweis oder Reisepass zu besitzen..."

Was dann wohl im Umkehrschluss bedeutet, dass man Perso und Reisepass auch schon vor der Hochzeit beantragen und bei Eheschließung mitnehmen kann.

Flugbuchung ist wie schon gesagt gar kein Problem. Und bzgl. Visum wird dir wohl außer der zuständigen Stelle niemand eine verlässliche Auskunft geben können.

Wenn aber weder Hochzeits- noch Abflugtermin schon feststehen, dann plant doch einfach ausreichend Zwischenraum ein?! Je nachdem wie umfangreich eure Hochzeit wird, habt ihr davor eh kaum Zeit euren Auslandsaufenthalt zu organisieren  ;D
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Dome

« Antwort #16 am: 16. September 2014, 21:03 »

Wenn aber weder Hochzeits- noch Abflugtermin schon feststehen, dann plant doch einfach ausreichend Zwischenraum ein?! Je nachdem wie umfangreich eure Hochzeit wird, habt ihr davor eh kaum Zeit euren Auslandsaufenthalt zu organisieren  ;D

Nun ja, das geht leider nicht so wirklich - Ich bin in ein paar Wochen für 4 Monate im Ausland. Daher bleibt nur der Zeitraum Mitte Februar bis Mitte Mai. Aber das Visum muss ja schon eher beantragt werden, daher meine Sorge.


Man noch was zur Flugbuchung: Soweit ich mich an meine bisherige Flugbuchungen erinnern kann musste ich immer die Reisepassdaten angeben. Kann ich da so einfach auf einen anderen Namen buchen?
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Sherry

« Antwort #17 am: 16. September 2014, 21:26 »
Als ich im März unsere Flüge für Dezember buchen wollte, brauchte ich die Daten aus dem Reisepass. Das würde dann bei dir natürlich nicht gehen. Als ich dann aber letztendlich im Juli die Flüge gebucht habe, brauchte ich die Daten plötzlich nicht mehr. Nun weiß ich nicht, ob sich da generell was geändert hat oder ob man die Daten nur braucht, wenn man weit im Voraus bucht. Lässt sich aber leicht heraus finden, indem man einfach mal einen Buchungsdurchgang macht, natürlich ohne dann am Ende auf "Kostenpflichtig buchen" zu klicken.
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Estrella

« Antwort #18 am: 17. September 2014, 11:24 »
Zitat
Man noch was zur Flugbuchung: Soweit ich mich an meine bisherige Flugbuchungen erinnern kann musste ich immer die Reisepassdaten angeben. Kann ich da so einfach auf einen anderen Namen buchen?

Also, wir haben zur Flugbuchung unsere Reisepassdaten NICHT benötigt.
Wenn Dich das aber trotzdem beunruhigt, kann ich Dir sagen, dass Du bei der Reisepassbeantragung die Nummer sofort beim Amt erfragen kannst!

Und wie gesagt: Ich habe einige Wochen vor der Hochzeit die Flüge auf meinen neuen Namen gebucht, zu dem Zeitpunkt hatte ich noch nicht einmal den Pass beantragt, hatte also auch keine Passnummer!

LG -Estrella

PS: Ich kann mir gut vorstellen, wie Du Dir darüber den Kopf zerbrichst, das würde mir auch so gehen :-)
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travelie

« Antwort #19 am: 17. September 2014, 15:11 »
Wenn das mit dem Visa umschreiben nicht anders geht, kannst du nicht einfach für die Zeit der Reise noch deinen alten Namen behalten und den neuen Familienname erst nach der Reise annehmen? Ich meine, dass das in Deutschland möglich ist...
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Dome

« Antwort #20 am: 17. September 2014, 16:13 »
Ich meine, dass das in Deutschland möglich ist...

Daran hatte ich zwar auch schon gedacht, jedoch keine Sekunde geglaubt dass das Möglich wäre. Werde mich dazu informieren. Danke!
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Sherry

« Antwort #21 am: 17. September 2014, 16:33 »
Wenn du sogar dazu bereit bist, mit deinem neuen Namen bis zur Rückkehr zu warten, warum heiratet ihr dann nicht einfach nach der Reise? Oder in Kanada? Ich weiß, dass das mit dem Namen Geschmackssache ist, aber entweder ich will den Namen oder ich will ihn nicht  ::)
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Dome

« Antwort #22 am: 17. September 2014, 17:17 »
Wenn du sogar dazu bereit bist, mit deinem neuen Namen bis zur Rückkehr zu warten, warum heiratet ihr dann nicht einfach nach der Reise? Oder in Kanada? Ich weiß, dass das mit dem Namen Geschmackssache ist, aber entweder ich will den Namen oder ich will ihn nicht  ::)

Erstmal: Namensänderung nach der Hochzeit geht nicht - wäre übrigens auch nur die allerletzte Möglichkeit.

Warum vor der Reise? Na weil wir das so wollen ;) 8) Wir wollen für länger weg und vorher gerne heiraten.
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Estrella

« Antwort #23 am: 18. September 2014, 17:32 »
Da muss ich mich dann doch nochmal einmischen.

Doch, Ihr könnt Euch auch noch nach der Heirat, egal wann (!!!) für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden!

Glaub mir, ich hab das alles erst vor ein paar Monaten durch. Das kann man sogar im Internet nachlesen.
Aber wie das in Deutschland so ist, kostet das alles Geld und ist auch mit ein bisschen Bürokratie verbunden.
Ich hatte das nämlich auch überlegt!

Das ist im Grunde kein Problem, aber ich fand die Idee, die Tickets auf meinen neuen Namen zu buchen dann doch einfacher in meinem Fall!

Aber in Deinem Fall mit dem Visa ist das tatsächlich vielleicht eine gute Möglichkeit erst nach Eurem Auslandsaufenthalt einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen...
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serenity

« Antwort #24 am: 18. September 2014, 19:41 »
Da muss ich mich dann doch nochmal einmischen.

Doch, Ihr könnt Euch auch noch nach der Heirat, egal wann (!!!) für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden!

Stimmt - wenn ihr euch bei der Heirat NICHT für einen gemeinsamen Familiennamen entscheidet, sondern jeder seinen Namen behält, könnt ihr euch noch später für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden - steht hier http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1355.html, in Absatz 3. Hier auch noch ein Merkblatt, das das Ganze etwas verständlicher formuliert http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen116.c.3531.de#Zu 1 oder hier http://www.neuwied.de/fileadmin/inhalte/standesamt/Merkblaetter/Merkblatt_Namensaenderung-Verheirateten.pdf, Ziff 1 d).

Vielleicht löst das euer Problem am einfachsten - verheiratet seid ihr trotzdem, für einen gemeinsamen Namen oder für einen von euch einen Doppelnamen könnt ihr euch noch später entscheiden.
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Damaris

« Antwort #25 am: 19. September 2014, 05:12 »
Zitat
Doch, Ihr könnt Euch auch noch nach der Heirat, egal wann (!!!) für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden!

Da würde ich mich aber vorher nochmal ganz genau bei eurere Stadtverwaltung erkundigen - egal was wo im Netz steht!!

Als wir vor ein par Monaten zur "Anmeldung zur Eheschließung" dort waren hat die Frau vom Standesamt mich mindestens 5 Mal wegen der Namens-Sache gefragt, weil das was für immer ist. Nach ihren Angaben kann ich nicht ein paar Wochen nach der Hochzeit kommen und sagen "ich will men Mädchennamen zurück" oder "doch einen gemeinsamen Familiennamen oder Doppelnamen"...
Das geht angeblich nur durch Scheidung etc.
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Sherry

« Antwort #26 am: 19. September 2014, 12:49 »
Als wir vor ein par Monaten zur "Anmeldung zur Eheschließung" dort waren hat die Frau vom Standesamt mich mindestens 5 Mal wegen der Namens-Sache gefragt, weil das was für immer ist. Nach ihren Angaben kann ich nicht ein paar Wochen nach der Hochzeit kommen und sagen "ich will men Mädchennamen zurück" oder "doch einen gemeinsamen Familiennamen oder Doppelnamen"...
Das geht angeblich nur durch Scheidung etc.

Dass man sich während der Ehe nicht mehr für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden kann, ist totaler Quatsch - dafür ist dem Grundgesetz die Ehe viel zu wichtig. Die Ehe und die familiäre Gemeinschaft sollen ja gerade gefördert werden. Es gibt ja auch viele Paare, die sich nicht für einen Ehenamen entscheiden und dann, wenn sie Kinder bekommen, feststellen, dass es doch schöner ist, wenn alle den gleichen Namen haben. Dem würde das BGB wohl kaum Steine in den Weg legen.
Und wie serenity schon richtig angemerkt hat, lässt das BGB eindeutig die spätere Namensänderung zu - da kann die Tante im Standesamt sagen, was sie will  ;)

Nachtrag: Wie oben auch schon betont, ist es wichtig, dass ihr euch bei der Eheschließung GEGEN den Ehenamen entscheidet. Wenn ihr euch DAFÜR entscheidet, dann bekommt ihr den sofort und nicht erst nach Wahl in x Monaten.
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serenity

« Antwort #27 am: 19. September 2014, 17:24 »
Da würde ich mich aber vorher nochmal ganz genau bei eurere Stadtverwaltung erkundigen - egal was wo im Netz steht!!

Als wir vor ein par Monaten zur "Anmeldung zur Eheschließung" dort waren hat die Frau vom Standesamt mich mindestens 5 Mal wegen der Namens-Sache gefragt, weil das was für immer ist. Nach ihren Angaben kann ich nicht ein paar Wochen nach der Hochzeit kommen und sagen "ich will men Mädchennamen zurück" oder "doch einen gemeinsamen Familiennamen oder Doppelnamen"...
Das geht angeblich nur durch Scheidung etc.

Das steht nicht irgendwo im Netz, sondern im Gesetz- nämlich im BGB - und daran muss sich auch das Standesamt halten. Und die Infos, auf die ich verlinkt hatte, sind auch nicht Wikipedia oder sonst was, sondern Infos/Merkblätter, die von Standesämtern herausgegeben wurden.

Wichtig ist eben nur, dass man bei der Heirat sagt, dass jeder seinen Namen behalten will - dann kann man sich später noch für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden und/oder eine/r hängt an seinen/ihren bisherigen Namen den Namen des Partners/der Partnerin an. Die Kosten dafür dürften überschaubar sein, liegen, glaube ich, unter 50€.
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Dome

« Antwort #28 am: 19. September 2014, 18:52 »
Also erstmal vielen Dank für eure Hilfe!!

Ich hatte zum Thema nachträgliche Namensänderung auch verschiedene Meinungen online gelesen - die BGB anmerkung überzeugt mich davon allerdings am meisten  ;)

Ich werde wohl mit meiner Verlobten nächste Woche mal zum Standesamt gehen und danach fragen.

Ich berichte dann hier sobald ich was weiß.
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bruce

« Antwort #29 am: 19. September 2014, 19:16 »
Meine Schwester machte folgendes:

Sie gingen 5 Tage nach der Hochzeit für längere Zeit auf Reisen, unter anderem auch Kanada.
Sie holte sich von der Gemeinde eine Bestätigung, dass sie heiratet mit Namensänderung.
Dadurch konnte sie alles (Reisepass, Kreditkarte, etc.) auf den neuen Namen vor der Hochzeit machen lassen und so Problemlos reisen.

Gruess
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