Thema: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen  (Gelesen 13958 mal)

crazy_culture

« am: 10. September 2013, 22:25 »
Hallo,
ich habe jetzt schon ganz viel gelesen und doch noch ein paar Fragen.
Folgender Fall:
Ich kündige am 30.09.13 zum 31.12.13.
Melde mich dann direkt arbeitssuchend und arbeitslos.
Bin schon seit fast 10 Jahren in der Firma, habe also auf jeden Fall Anspruch aus ALG.
Da ich wegen Mobbing kündige, denke ich drüber nach, die Sperrzeit zu umgehen.
Hat damit jemand Erfahrung? Reicht ein Attest vom Arzt, das ich in der Firma
nicht weiter arbeiten kann? Oder können die mich zu ´nem Amtsarzt schicken?
Dann würde ich doch die 3 Monate Sperrfrist in Kauf nehmen.

Da ich noch den kompletten Jahresurlaub übrig habe könnte ich - wenn mir
der Urlaub denn genehmigt wird (ist soweit ich weiß auch kein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber
wenn ich selbst kündige) theoretisch im Dezember oder sogar November noch losfliegen.
Was ich jetzt noch nicht so richtig verstanden habe, diesen Wisch den der Arbeitgeber ausfüllen
muss mit den Bezügen der letzten 12 Monate, muss ich den persönlich einreichen oder könnte ich auch
jemanden beauftragen den für mich zum Arbeitsamt zu schicken und dann auch kurz danach den Brief das
ich mich abmelde weil ich ja auf reisen bin?
Ich plane erstmal mit 6 Monaten Reise, das ist aber keinesfalls sicher, kann auch sein das es ein Jahr wird,
so das die 370 Tage Anwartschaftzeit nicht sicher sind, ob ich das hinkriege.

Was würdet ihr machen?
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NRW

« Antwort #1 am: 11. September 2013, 00:13 »
Hallo Crazy Culture,

ich denke du solltest dich erst einmal gründlich in diese Seite einlesen. Unter "Organisatorisches" steht einiges zum Thema und deine Fragen werden eigentlich alle beantwortet. Dennoch:

Wenn du in deinem Resturlaub abreist, bist du keinen einzigen Tag VOR der Reise arbeitslos. Daher ist eine Meldung bei der Arbeitsagentur sinnlos.

Wenn du aber Ende 2013 losfliegst, Ende 2014 wiederkommst und dich dann erst meldest, hast du immer noch die 370 Tage Rahmenfrist locker erfüllt.

Eine Sperrzeit ist dann ebenfalls schon abgelaufen, weil diese am Tag nach dem Ereignis (Ende des Arbeitsverhältnisses) beginnt und dann schon abgelaufen ist.

Du hättest dann anstatt 12 Monaten "nur" 9 Monate Anspruch. Wenn du nach der Reise in 9 Monaten keinen neuen Job findest, wird es auch in 12 schwer.

Dann kannst du dir auch die sehr zweifelhafte Idee sparen, aufgrund von "Mobbing" zu kündigen. Halte ich nichts von. Sei doch froh, dass du überhaupt (trotz Reise) ALG bekommst.

Empfehlen kann ich auch das Bundesurlaubsgesetz. Das einem bei Eigenkündigung der Urlaub nicht zusteht, ist schlichtweg falsch.

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karoshi

« Antwort #2 am: 11. September 2013, 13:14 »
Dann kannst du dir auch die sehr zweifelhafte Idee sparen, aufgrund von "Mobbing" zu kündigen. Halte ich nichts von. Sei doch froh, dass du überhaupt (trotz Reise) ALG bekommst.
Wieso "sehr zweifelhaft"? Wenn das Mobbing tatsächlich stattfindet, ist eine Eigenkündigung deswegen nachvollziehbar, und Mobbing wird auch von der Arbeitsagentur als wichtiger Kündigungsgrund anerkannt. Eine ärztliche Bescheinigung ist in der Regel ausreichend. (Die AA hat ein spezielles Formular dafür, das der Arzt ausfüllen muss.) Es sollte natürlich ein Arzt sein, der auch typischerweise in solchen Situationen konsultiert wird, also eher ein Psychiater/Psychotherapeut als ein Urologe.
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NRW

« Antwort #3 am: 11. September 2013, 13:21 »
Sorry, wenn ich das falsch verstanden habe. Wenn natürlich wirklich ein Mobbingfall vorliegt nehme ich meinen ersten Post zurück.

Habe es anders verstanden. So wie es geschrieben ist, dachte ich, dass es nur um die Sperrzeitvermeidung geht. Wenn tatsächlich Mobbing vorliegt, wäre ja auch ein Gang ggf. zu einem Amtsarzt verschmerzbar.

"Sehr zweifelhaft" bezog sich darauf, falsche Konstrukte bei der Agentur zu entwerfen...

Sorry wenn ich falsch lag
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Diggidi

« Antwort #4 am: 11. September 2013, 16:55 »
ich stimme zu, urlaub steht dir, entweder in auszahlung oder abfeiern zu auch wenn du kündigst, wäre ja noch schöner!!

und wenn mobbng vorliegt, formular ausfüllen sperre umgehen und nach der rückkehr alg 1 beantragen. das einzige was ich nicht weiss ist, ob du das irgendwie mit arbeitsamt in diesem besonderen fall dennochvorher abklären solltest. also ich meine damit die mobbing kiste auch anerkannt wird, nicht dass die nachher sagen nee is veraltet oder ähnliches.

diggidi
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crazy_culture

« Antwort #5 am: 11. September 2013, 19:55 »
Aaalso:
Mobbing liegt vor und mein Therapeut hat auch schon gesagt, das er mir dem Arbeitsamt gegenüber helfen wird.
Ich will natürlich auch schnell wieder nen Job finden, aber ich muss da weg, muss selbst kündigen und habe dann noch den Nachteil 3 Monate auf Geld zu verzichten, das ist schon blöd.
Klar bin ich froh überhaupt ALG zu bekommen, ich will den Staat da auch nicht ausnutzen. Aber wenn es einen relativ einfachen Weg gibt das zu umgehen, werde ich das auf jeden Fall versuchen.

Urlaub ausbezahlt würde ich schon bekommen, aber mit den Abzügen ist das eigentlich uninteressant und ich würde eben gerne den Urlaub schon nehmen und so früh wie möglich abhauen.

Sperrfrist läuft ab Kündigung, hab ich soweit verstanden.
Ansonsten hab ich die Möglichkeit mich bis zu 370 Tagen nach Kündigng arbeitslos zu melden, also erstmal ohne Meldung abzudüsen und das hinterher zu machen, ggf mit 1 Woche Sperrfrist wenn meine Reise kein wichtiger Grund ist.

Was ich noch nicht so ganz verstanden habe, wenn ich mich direkt nach der Kündigung arbeitslos melde, muss ich dann am 2. Januar da auch nochmal hingehen? Ich wohne in einer WG mit sehr verläßlichen Leuten und dachte wenn die dann dieses Formular von meinem Arbeitgeber zum Arbeitsamt schicken, wo drin steht was ich verdient habe (wenn ich das nicht vorher persönlich noch bekomme) und sobald dann der ALG-Bescheid kommt einen Brief einwerfen mit meiner Abmeldung, ob das zu heikel ist wenn ich dann schon weg bin.
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NRW

« Antwort #6 am: 11. September 2013, 21:35 »
Die Sperrfrist läuft ab dem ersten Tag NACH deiner Beschäftigung, also 01.01.14, egal wann du dich bei der Agentur meldest.

Bis 370 Tage nach dem 01.01.14 kannst du dich noch arbeitslos melden und hättest keine Nachteile. Selbst wenn der Grund "Mobbing" nicht anerkannt wird, wäre deine Sperrzeit schon um. Der Anspruch würde sich um die Sperrzeit kürzen, also 9 anstatt 12 Monate ALG 1. Wenn "Mobbing" anerkannt wird, kriegst du sogar noch 12 Monate ALG 1.

Wieso 1 Woche Sperrfrist, oder meintest du auch 12?

Wenn du dich nach der Kündigung direkt arbeitssuchend meldest (arbeitslos ist nicht das Gleiche), wird die Arbeitsagentur aktiv. Vermittlungsgespräche, evtl. in deinem Fall Termine um deinen Fall "Mobbing" zu prüfen, persönliche Arbeitslosenmeldung, etc. Auch dein Arbeitgeber kann dir noch Probleme machen und die Arbeitsbescheinigung nicht oder nicht korrekt aushändigen. Alles schlecht wenn du schon weg bist...außerdem Betrug, wenn es wie auch immer rauskommt, wird dein ALG vermutlich komplett wegfallen...

Mein Tipp, fahr doch einfach schon im Resturlaub und meld dich nach der Reise. Bis Anfang Januar 2015 hättest du Zeit ohne Nachteile. Das einzige Risiko wäre, anstatt 12 nur 9 Monate ALG zu beziehen...
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crazy_culture

« Antwort #7 am: 11. September 2013, 23:20 »
Zitat
Die Sperrfrist läuft ab dem ersten Tag NACH deiner Beschäftigung, also 01.01.14, egal wann du dich bei der Agentur meldest.

Ja, so meinte ich das, hab mich nur nicht so geschickt ausgedrückt. Verstanden hatte ich es so.
Die eine Woche Sperrfrist kann man doch bekommen - so hatte ich es verstanden - wenn man sich erst nach der Reise arbeitslos meldet und das Amt den Grund=Reise nicht als wichtig anerkennt.

Wegen dem Termin Januar 2015 als deadline ist der einzige kritische Punkt wenn es mir irgendwo so gut gefällt, das ich länger als die 370 Tage weg bin.
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karoshi

« Antwort #8 am: 12. September 2013, 13:04 »
Die eine Woche Sperrfrist kann man doch bekommen - so hatte ich es verstanden - wenn man sich erst nach der Reise arbeitslos meldet und das Amt den Grund=Reise nicht als wichtig anerkennt.
Da gibt es unterschiedliche Auslegungen bei den Arbeitsagenturen. Die meisten erkennen es als wichtigen Grund an, dass eine Arbeitssuchendmeldung vor der Reise ja absolut sinnfrei ist. Einige wenige machen Probleme. Insgesamt ist die Woche Sperrfrist eher unwahrscheinlich.

Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, kannst Du Dich von unterwegs online arbeitssuchend melden.

Ich wohne in einer WG mit sehr verläßlichen Leuten und dachte wenn die dann dieses Formular von meinem Arbeitgeber zum Arbeitsamt schicken, wo drin steht was ich verdient habe (wenn ich das nicht vorher persönlich noch bekomme) und sobald dann der ALG-Bescheid kommt einen Brief einwerfen mit meiner Abmeldung, ob das zu heikel ist wenn ich dann schon weg bin.
Du musst Dich spätestens zum Tag Deiner Abreise abmelden. So viel zur Gesetzeslage. Normalerweise kommt an dieser Stelle der Hinweis auf den Leistungsbetrug nach §263 StgB, aber wenn Die Abmeldung zwar nach der Abreise, aber vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit erfolgt, ist ja zumindest kein Schaden enstanden. Trotzdem könnte man Dir aus Abs. 2 ("Der Versuch ist strafbar") einen Strick drehen. Musst Du selbst wissen, ob Du das riskieren willst, ich würde es nicht machen. Ein Strafverfahren während der Reise ist wahrscheinlich das letzte, was Du willst.
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Diggidi

« Antwort #9 am: 12. September 2013, 13:56 »
DU hast 10 jahre gearbeitet, dir steht das Geld vom Staat zu, ich glaube der andere post war nur darauf bezogen, wenn du as mobbing nur gespielt hättest.

wenn dein arbeitgeber dir den urlaub gibt, würde ich es auch so machen, früher zu fahren (dann umgehst du ja wahrscheinlich auch dass du länger als die 370 tage bleibst).  da du erst ohne job bist wenn du schon weg bist, muss du dich auch nicht arbeitslosmelden. das machst du alles wenn du wieder da bist (direkt) inkl. mobbing (wobei da weiss ich halt nicht wie das ist, ob man das nicht vorher schon iwie anmerken sollte???). ich habe zb ein paar mal unter falschem namen beim amt angerufen ud dinge gefragt ;-)

Du musst dich auf jeden fall abmelden. Das habe ich zwei tage vor der reise gemacht, ich glaube das geht sogar telefonisch.
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crazy_culture

« Antwort #10 am: 13. September 2013, 22:16 »
Zitat
Du musst dich auf jeden fall abmelden. Das habe ich zwei tage vor der reise gemacht, ich glaube das geht sogar telefonisch.

Aber abmelden muss ich mich doch nur dann, wenn ich mich tatsächlich vorher beim Arbeitsamt melde.
Wenn ich erstmal abdüse und das arbeitslos melden erst dann mache wenn ich wieder da bin, brauchen die doch nichts zu wissen.
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crazy_culture

« Antwort #11 am: 16. September 2013, 12:17 »
Was ist eigentlich mit den Sozial-, Renten- etc Versicherungen die an mein Gehalt gekoppelt sind?
Wenn ich mich vor der Reise arbeitslos melde würde die das Arbeitsamt bezahlen. Aber wahrscheinlich nicht wenn
ich mich abmelde und auch keine Leistungen beziehe, oder?
Und wenn ich mich erst hinterher melde wäre die Zeit dann einfach Beitragsfrei, oder muss ich an die Versicherungen irgendwas melden, auch wenn ich nichts einzahle?
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karoshi

« Antwort #12 am: 16. September 2013, 15:09 »
Wenn Du abgemeldet bist, zahlt das Arbeitsamt nix, denn Du bist ja dann auch nicht arbeitslos. Es entsteht einfach eine beitragsfreie Zeit. Einzige Ausnahme ist die Krankenversicherung, um die musst Du Dich dann selbst kümmern, weil in Deutschland Versicherungspflicht herrscht.

In der Rentenversicherung kann es Sinn machen, freiwillig Beiträge zu zahlen (wegen der Versicherungsjahre, die sich auf die Rentenansprüche auswirken). Das geht bis Ende März auch noch rückwirkend für das vorige Jahr. Ob es sich in Deinem Fall lohnt, kann nur eine persönliche Beratung beim Rententräger klären.
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crazy_culture

« Antwort #13 am: 19. Januar 2014, 19:56 »
So, das Thema ist jetzt doch nochmal wieder akut.
Nach aktuellem Stand habe ich zum 28.2. gekündigt, bekomme meinen Resturlaub, werde aber aus anderen Gründen wahrscheinlich nicht vor März losziehen können.
Deshalb bin ich am überlegen, mich doch vor der Reise noch arbeitslos zu melden. Bisher habe ich noch nichts gemacht, auch keine Arbeitssuchendmeldung.
Jetzt wollte ich mal fragen wie eure Erfahrungswerte sind, wenn ich am 1.3. mit der Arbeitsbescheinigung da hin gehe, wie lange dauert es dann so ungefähr bis das Schreiben kommt, das ich Arbeitslosengeld erhalte?
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karoshi

« Antwort #14 am: 19. Januar 2014, 20:56 »
Je nach Arbeitsbelastung der Agentur ca. 1-5 Wochen. Ich würde sagen, normal sind 1-2 Wochen.
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