Thema: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen  (Gelesen 13654 mal)

crazy_culture

« Antwort #15 am: 11. Februar 2014, 22:50 »
Ich habe jetzt meine Arbeitsbescheinigung bekommen und wollte schonmal zum Arbeitsamt gehen um mich arbeitslos zu melden und die Unterlagen alle einzureichen. Ich hatte mir das Merkblatt für Arbeitslose geholt und da steht drin:
Zitat
Leistungen können Sie nur erhalten, wenn Sie der zuständigen Agentur für Arbeit Ihre Arbeitslosigkeit persönlich
gemeldet haben; damit gilt gleichzeitig die Leistung als beantragt. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Agentur für
Arbeit spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit zur Arbeitslosmeldung aufsuchen; dies kann auch innerhalb von
3 Monaten vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit geschehen.
Da ich im November schon gekündigt habe und mich bisher NICHT arbeitssuchend gemeldet habe, habe ich mich ja nicht rechtzeitig gemeldet (ich bin in den letzten Wochen davon ausgegangen, das ich das zeitlich vorher nicht schaffe und ich es dann eben nach der Reise mache).
Da Anspruch 4 Jahre gesichert und keine Problematik wegen Krankenversicherung schon starke Argumente sind, will ich das jetzt doch vorher machen.
Nur: was sage ich denn warum ich jetzt erst komme? Klar, ich kann sagen ich gehe auf Weltreise und dachte ich bin jetzt schon weg, aber wenn ich mich dagegen entscheide, was kann man denn da noch anbringen?
0

Aenima

« Antwort #16 am: 12. Februar 2014, 01:40 »
Verstehe ich das richtig, du hast zum 31.12. gekündigt, und bist bisher nicht zum Arbeitsamt?
Wovon lebst du denn die letzten sechs Wochen? Wie du am Eingang schreibst hast du zweifelsfrei Anspruch auf ALG, warum nutzt du ihn dann nicht?

Kapier ich nicht, aber ich würde dir raten dich schleunigst arbeitslos zu melden! Es würde mich nicht wundern wenn aufgrund deines Versäumnisses eine Sperrzeit verhängt wird, aber da müsste man sich genauer einlesen. Viel Glück!
0

koller74

« Antwort #17 am: 12. Februar 2014, 05:33 »
Hallo,

@Aenima: In #13 steht, dass zum 28.02. gekündigt wurde.

@crazy_culture: Die Gründe für deine verspätete Arbeitssuchendmeldung werden der Agentur für Arbeit ziemlich egal sein. Sag einfach, du wusstest es nicht besser. Das gibt eine Woche Sperrzeit, soweit ich weiß. Ich würde mich jetzt schnellstmöglich arbeitssuchend und arbeitslos melden und die Unterlagen für den Leistungsantrag abgeben. Umso schneller bekommst du auch den Bescheid. Das mit der Weltreise würde ich erst bekannt geben, wenn der Bescheid da ist, sofern das terminlich mit deinem Abreisedatum passt.

Grüße, Jürgen.
0

crazy_culture

« Antwort #18 am: 12. Februar 2014, 10:38 »
Verstehe ich das richtig, du hast zum 31.12. gekündigt, und bist bisher nicht zum Arbeitsamt?
Wovon lebst du denn die letzten sechs Wochen? Wie du am Eingang schreibst hast du zweifelsfrei Anspruch auf ALG, warum nutzt du ihn dann nicht?

In der Planungsphase hatten sich noch einige unvorhergesehene Änderungen ergeben. Erst war der Plan 31.12., jetzt ist am 28.2. mein letzter Arbeitstag, wobei ich mich aktuell aber schon im (Rest-) Urlaub befinde.
Da ich nicht sicher sein konnte die Arbeitsbescheinigung zeitnah zu bekommen und dachte ich bin vor dem 1.3. schon weg, habe ich nach der Kündigung erstmal nichts unternommen.
Da nun aber doch wieder verschiedene Dinge passiert sind, die mich erst im März abreisen lassen bin ich noch persönlich anwesend wenn die Arbeitslosigkeit anfängt und habe eben auch den Nachweis vom Arbeitgeber.
0

Aenima

« Antwort #19 am: 12. Februar 2014, 10:54 »
Sorry, mein Fehler... War schon etwas spät heut Nacht ;)
In dem Zitat aus dem Merkblatt für Arbeitslose steht ja, dass du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden musst. Und zur Bestimmung deines Tagessatzes ist die Arbeitsbescheinigung nun mal Pflicht, du kannst ja nichts dafür dass du die erst jetzt bekommen hast. Daher sehe ich das unkritisch. Wenn du dich jetzt meldest dauert es die 1-2 Wochen bis du deinen Bescheid bekommst, und dann wirst du dich (voraussichtlich) sowieso bald abmelden. Das passt so.
0

crazy_culture

« Antwort #20 am: 27. Februar 2014, 22:40 »
Das Amt war schnell, hatte am Dienstag den Termin zu Leistungsberechnung und heute kam der Bewilligungbescheid. Allerdings ist der vorläufig entschieden, da noch über die Sperrfrist entschieden wird. Die Unterlagen dazu habe ich beim medizinischen Dienst eingereicht, weiß aber nicht wie lange die zur Prüfng brauchen.

Frage: könnte ich mich jetzt schon abmelden und losziehen oder muss ich auf den endgültigen Bewilligungsbescheid warten?
Und wie schreibt man denn die Abmeldung? So richtig als Brief oder kann man da den Änderungsmitteilungsvordruck nutzen?
Wie formuliert man das denn? "Ich bin dann mal weg" wir wohl nicht reichen  ;D

Ich habe denen von den Reiseplänen nichts gesagt und bekomme jetzt fleißig Vermittlungsvorschläge.
Habt ihr da so pro forma Bewerbungen weggeschickt oder das liegen lassen weil es eh bald losgeht?
0

karoshi

« Antwort #21 am: 28. Februar 2014, 09:12 »
Entscheidend ist, dass der Anspruch festgestellt ist, und dafür ist der vorläufige Bewilligungsbescheid ausreichend. Du kannst Dich also im Prinzip jetzt schon zum Abreisetag abmelden. Das erspart Dir und der Agentur unnötigen Aufwand und sorgt dafür, dass die Vermittlungsvorschläge an diejenigen gehen, die sie wirklich brauchen.

Zum Abmelden kannst Du den Vordruck nutzen, da braucht auch nicht viel zur Begründung drauf zu stehen. "Auslandsaufenthalt" reicht.
0

crazy_culture

« Antwort #22 am: 03. März 2014, 13:16 »
Sollte die Länge des Auslandsaufenthaltes mit angegeben werden? Bzw. das es mehr als 6 Wochen sind, die man ja als Urlaub hat beim Amt?
0

karoshi

« Antwort #23 am: 03. März 2014, 13:21 »
Nein, das ist für die Agentur völlig uninteressant.
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK