Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: crazy_culture am 10. September 2013, 22:25

Titel: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: crazy_culture am 10. September 2013, 22:25
Hallo,
ich habe jetzt schon ganz viel gelesen und doch noch ein paar Fragen.
Folgender Fall:
Ich kündige am 30.09.13 zum 31.12.13.
Melde mich dann direkt arbeitssuchend und arbeitslos.
Bin schon seit fast 10 Jahren in der Firma, habe also auf jeden Fall Anspruch aus ALG.
Da ich wegen Mobbing kündige, denke ich drüber nach, die Sperrzeit zu umgehen.
Hat damit jemand Erfahrung? Reicht ein Attest vom Arzt, das ich in der Firma
nicht weiter arbeiten kann? Oder können die mich zu ´nem Amtsarzt schicken?
Dann würde ich doch die 3 Monate Sperrfrist in Kauf nehmen.

Da ich noch den kompletten Jahresurlaub übrig habe könnte ich - wenn mir
der Urlaub denn genehmigt wird (ist soweit ich weiß auch kein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber
wenn ich selbst kündige) theoretisch im Dezember oder sogar November noch losfliegen.
Was ich jetzt noch nicht so richtig verstanden habe, diesen Wisch den der Arbeitgeber ausfüllen
muss mit den Bezügen der letzten 12 Monate, muss ich den persönlich einreichen oder könnte ich auch
jemanden beauftragen den für mich zum Arbeitsamt zu schicken und dann auch kurz danach den Brief das
ich mich abmelde weil ich ja auf reisen bin?
Ich plane erstmal mit 6 Monaten Reise, das ist aber keinesfalls sicher, kann auch sein das es ein Jahr wird,
so das die 370 Tage Anwartschaftzeit nicht sicher sind, ob ich das hinkriege.

Was würdet ihr machen?
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: NRW am 11. September 2013, 00:13
Hallo Crazy Culture,

ich denke du solltest dich erst einmal gründlich in diese Seite einlesen. Unter "Organisatorisches" steht einiges zum Thema und deine Fragen werden eigentlich alle beantwortet. Dennoch:

Wenn du in deinem Resturlaub abreist, bist du keinen einzigen Tag VOR der Reise arbeitslos. Daher ist eine Meldung bei der Arbeitsagentur sinnlos.

Wenn du aber Ende 2013 losfliegst, Ende 2014 wiederkommst und dich dann erst meldest, hast du immer noch die 370 Tage Rahmenfrist locker erfüllt.

Eine Sperrzeit ist dann ebenfalls schon abgelaufen, weil diese am Tag nach dem Ereignis (Ende des Arbeitsverhältnisses) beginnt und dann schon abgelaufen ist.

Du hättest dann anstatt 12 Monaten "nur" 9 Monate Anspruch. Wenn du nach der Reise in 9 Monaten keinen neuen Job findest, wird es auch in 12 schwer.

Dann kannst du dir auch die sehr zweifelhafte Idee sparen, aufgrund von "Mobbing" zu kündigen. Halte ich nichts von. Sei doch froh, dass du überhaupt (trotz Reise) ALG bekommst.

Empfehlen kann ich auch das Bundesurlaubsgesetz. Das einem bei Eigenkündigung der Urlaub nicht zusteht, ist schlichtweg falsch.

Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: karoshi am 11. September 2013, 13:14
Dann kannst du dir auch die sehr zweifelhafte Idee sparen, aufgrund von "Mobbing" zu kündigen. Halte ich nichts von. Sei doch froh, dass du überhaupt (trotz Reise) ALG bekommst.
Wieso "sehr zweifelhaft"? Wenn das Mobbing tatsächlich stattfindet, ist eine Eigenkündigung deswegen nachvollziehbar, und Mobbing wird auch von der Arbeitsagentur als wichtiger Kündigungsgrund anerkannt. Eine ärztliche Bescheinigung ist in der Regel ausreichend. (Die AA hat ein spezielles Formular dafür, das der Arzt ausfüllen muss.) Es sollte natürlich ein Arzt sein, der auch typischerweise in solchen Situationen konsultiert wird, also eher ein Psychiater/Psychotherapeut als ein Urologe.
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: NRW am 11. September 2013, 13:21
Sorry, wenn ich das falsch verstanden habe. Wenn natürlich wirklich ein Mobbingfall vorliegt nehme ich meinen ersten Post zurück.

Habe es anders verstanden. So wie es geschrieben ist, dachte ich, dass es nur um die Sperrzeitvermeidung geht. Wenn tatsächlich Mobbing vorliegt, wäre ja auch ein Gang ggf. zu einem Amtsarzt verschmerzbar.

"Sehr zweifelhaft" bezog sich darauf, falsche Konstrukte bei der Agentur zu entwerfen...

Sorry wenn ich falsch lag
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: Diggidi am 11. September 2013, 16:55
ich stimme zu, urlaub steht dir, entweder in auszahlung oder abfeiern zu auch wenn du kündigst, wäre ja noch schöner!!

und wenn mobbng vorliegt, formular ausfüllen sperre umgehen und nach der rückkehr alg 1 beantragen. das einzige was ich nicht weiss ist, ob du das irgendwie mit arbeitsamt in diesem besonderen fall dennochvorher abklären solltest. also ich meine damit die mobbing kiste auch anerkannt wird, nicht dass die nachher sagen nee is veraltet oder ähnliches.

diggidi
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: crazy_culture am 11. September 2013, 19:55
Aaalso:
Mobbing liegt vor und mein Therapeut hat auch schon gesagt, das er mir dem Arbeitsamt gegenüber helfen wird.
Ich will natürlich auch schnell wieder nen Job finden, aber ich muss da weg, muss selbst kündigen und habe dann noch den Nachteil 3 Monate auf Geld zu verzichten, das ist schon blöd.
Klar bin ich froh überhaupt ALG zu bekommen, ich will den Staat da auch nicht ausnutzen. Aber wenn es einen relativ einfachen Weg gibt das zu umgehen, werde ich das auf jeden Fall versuchen.

Urlaub ausbezahlt würde ich schon bekommen, aber mit den Abzügen ist das eigentlich uninteressant und ich würde eben gerne den Urlaub schon nehmen und so früh wie möglich abhauen.

Sperrfrist läuft ab Kündigung, hab ich soweit verstanden.
Ansonsten hab ich die Möglichkeit mich bis zu 370 Tagen nach Kündigng arbeitslos zu melden, also erstmal ohne Meldung abzudüsen und das hinterher zu machen, ggf mit 1 Woche Sperrfrist wenn meine Reise kein wichtiger Grund ist.

Was ich noch nicht so ganz verstanden habe, wenn ich mich direkt nach der Kündigung arbeitslos melde, muss ich dann am 2. Januar da auch nochmal hingehen? Ich wohne in einer WG mit sehr verläßlichen Leuten und dachte wenn die dann dieses Formular von meinem Arbeitgeber zum Arbeitsamt schicken, wo drin steht was ich verdient habe (wenn ich das nicht vorher persönlich noch bekomme) und sobald dann der ALG-Bescheid kommt einen Brief einwerfen mit meiner Abmeldung, ob das zu heikel ist wenn ich dann schon weg bin.
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: NRW am 11. September 2013, 21:35
Die Sperrfrist läuft ab dem ersten Tag NACH deiner Beschäftigung, also 01.01.14, egal wann du dich bei der Agentur meldest.

Bis 370 Tage nach dem 01.01.14 kannst du dich noch arbeitslos melden und hättest keine Nachteile. Selbst wenn der Grund "Mobbing" nicht anerkannt wird, wäre deine Sperrzeit schon um. Der Anspruch würde sich um die Sperrzeit kürzen, also 9 anstatt 12 Monate ALG 1. Wenn "Mobbing" anerkannt wird, kriegst du sogar noch 12 Monate ALG 1.

Wieso 1 Woche Sperrfrist, oder meintest du auch 12?

Wenn du dich nach der Kündigung direkt arbeitssuchend meldest (arbeitslos ist nicht das Gleiche), wird die Arbeitsagentur aktiv. Vermittlungsgespräche, evtl. in deinem Fall Termine um deinen Fall "Mobbing" zu prüfen, persönliche Arbeitslosenmeldung, etc. Auch dein Arbeitgeber kann dir noch Probleme machen und die Arbeitsbescheinigung nicht oder nicht korrekt aushändigen. Alles schlecht wenn du schon weg bist...außerdem Betrug, wenn es wie auch immer rauskommt, wird dein ALG vermutlich komplett wegfallen...

Mein Tipp, fahr doch einfach schon im Resturlaub und meld dich nach der Reise. Bis Anfang Januar 2015 hättest du Zeit ohne Nachteile. Das einzige Risiko wäre, anstatt 12 nur 9 Monate ALG zu beziehen...
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: crazy_culture am 11. September 2013, 23:20
Zitat
Die Sperrfrist läuft ab dem ersten Tag NACH deiner Beschäftigung, also 01.01.14, egal wann du dich bei der Agentur meldest.

Ja, so meinte ich das, hab mich nur nicht so geschickt ausgedrückt. Verstanden hatte ich es so.
Die eine Woche Sperrfrist kann man doch bekommen - so hatte ich es verstanden - wenn man sich erst nach der Reise arbeitslos meldet und das Amt den Grund=Reise nicht als wichtig anerkennt.

Wegen dem Termin Januar 2015 als deadline ist der einzige kritische Punkt wenn es mir irgendwo so gut gefällt, das ich länger als die 370 Tage weg bin.
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: karoshi am 12. September 2013, 13:04
Die eine Woche Sperrfrist kann man doch bekommen - so hatte ich es verstanden - wenn man sich erst nach der Reise arbeitslos meldet und das Amt den Grund=Reise nicht als wichtig anerkennt.
Da gibt es unterschiedliche Auslegungen bei den Arbeitsagenturen. Die meisten erkennen es als wichtigen Grund an, dass eine Arbeitssuchendmeldung vor der Reise ja absolut sinnfrei ist. Einige wenige machen Probleme. Insgesamt ist die Woche Sperrfrist eher unwahrscheinlich.

Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, kannst Du Dich von unterwegs online arbeitssuchend melden.

Ich wohne in einer WG mit sehr verläßlichen Leuten und dachte wenn die dann dieses Formular von meinem Arbeitgeber zum Arbeitsamt schicken, wo drin steht was ich verdient habe (wenn ich das nicht vorher persönlich noch bekomme) und sobald dann der ALG-Bescheid kommt einen Brief einwerfen mit meiner Abmeldung, ob das zu heikel ist wenn ich dann schon weg bin.
Du musst Dich spätestens zum Tag Deiner Abreise abmelden. So viel zur Gesetzeslage. Normalerweise kommt an dieser Stelle der Hinweis auf den Leistungsbetrug nach §263 StgB, aber wenn Die Abmeldung zwar nach der Abreise, aber vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit erfolgt, ist ja zumindest kein Schaden enstanden. Trotzdem könnte man Dir aus Abs. 2 ("Der Versuch ist strafbar") einen Strick drehen. Musst Du selbst wissen, ob Du das riskieren willst, ich würde es nicht machen. Ein Strafverfahren während der Reise ist wahrscheinlich das letzte, was Du willst.
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: Diggidi am 12. September 2013, 13:56
DU hast 10 jahre gearbeitet, dir steht das Geld vom Staat zu, ich glaube der andere post war nur darauf bezogen, wenn du as mobbing nur gespielt hättest.

wenn dein arbeitgeber dir den urlaub gibt, würde ich es auch so machen, früher zu fahren (dann umgehst du ja wahrscheinlich auch dass du länger als die 370 tage bleibst).  da du erst ohne job bist wenn du schon weg bist, muss du dich auch nicht arbeitslosmelden. das machst du alles wenn du wieder da bist (direkt) inkl. mobbing (wobei da weiss ich halt nicht wie das ist, ob man das nicht vorher schon iwie anmerken sollte???). ich habe zb ein paar mal unter falschem namen beim amt angerufen ud dinge gefragt ;-)

Du musst dich auf jeden fall abmelden. Das habe ich zwei tage vor der reise gemacht, ich glaube das geht sogar telefonisch.
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: crazy_culture am 13. September 2013, 22:16
Zitat
Du musst dich auf jeden fall abmelden. Das habe ich zwei tage vor der reise gemacht, ich glaube das geht sogar telefonisch.

Aber abmelden muss ich mich doch nur dann, wenn ich mich tatsächlich vorher beim Arbeitsamt melde.
Wenn ich erstmal abdüse und das arbeitslos melden erst dann mache wenn ich wieder da bin, brauchen die doch nichts zu wissen.
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: crazy_culture am 16. September 2013, 12:17
Was ist eigentlich mit den Sozial-, Renten- etc Versicherungen die an mein Gehalt gekoppelt sind?
Wenn ich mich vor der Reise arbeitslos melde würde die das Arbeitsamt bezahlen. Aber wahrscheinlich nicht wenn
ich mich abmelde und auch keine Leistungen beziehe, oder?
Und wenn ich mich erst hinterher melde wäre die Zeit dann einfach Beitragsfrei, oder muss ich an die Versicherungen irgendwas melden, auch wenn ich nichts einzahle?
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: karoshi am 16. September 2013, 15:09
Wenn Du abgemeldet bist, zahlt das Arbeitsamt nix, denn Du bist ja dann auch nicht arbeitslos. Es entsteht einfach eine beitragsfreie Zeit. Einzige Ausnahme ist die Krankenversicherung, um die musst Du Dich dann selbst kümmern, weil in Deutschland Versicherungspflicht herrscht.

In der Rentenversicherung kann es Sinn machen, freiwillig Beiträge zu zahlen (wegen der Versicherungsjahre, die sich auf die Rentenansprüche auswirken). Das geht bis Ende März auch noch rückwirkend für das vorige Jahr. Ob es sich in Deinem Fall lohnt, kann nur eine persönliche Beratung beim Rententräger klären.
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: crazy_culture am 19. Januar 2014, 19:56
So, das Thema ist jetzt doch nochmal wieder akut.
Nach aktuellem Stand habe ich zum 28.2. gekündigt, bekomme meinen Resturlaub, werde aber aus anderen Gründen wahrscheinlich nicht vor März losziehen können.
Deshalb bin ich am überlegen, mich doch vor der Reise noch arbeitslos zu melden. Bisher habe ich noch nichts gemacht, auch keine Arbeitssuchendmeldung.
Jetzt wollte ich mal fragen wie eure Erfahrungswerte sind, wenn ich am 1.3. mit der Arbeitsbescheinigung da hin gehe, wie lange dauert es dann so ungefähr bis das Schreiben kommt, das ich Arbeitslosengeld erhalte?
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: karoshi am 19. Januar 2014, 20:56
Je nach Arbeitsbelastung der Agentur ca. 1-5 Wochen. Ich würde sagen, normal sind 1-2 Wochen.
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: crazy_culture am 11. Februar 2014, 22:50
Ich habe jetzt meine Arbeitsbescheinigung bekommen und wollte schonmal zum Arbeitsamt gehen um mich arbeitslos zu melden und die Unterlagen alle einzureichen. Ich hatte mir das Merkblatt für Arbeitslose geholt und da steht drin:
Zitat
Leistungen können Sie nur erhalten, wenn Sie der zuständigen Agentur für Arbeit Ihre Arbeitslosigkeit persönlich
gemeldet haben; damit gilt gleichzeitig die Leistung als beantragt. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Agentur für
Arbeit spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit zur Arbeitslosmeldung aufsuchen; dies kann auch innerhalb von
3 Monaten vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit geschehen.
Da ich im November schon gekündigt habe und mich bisher NICHT arbeitssuchend gemeldet habe, habe ich mich ja nicht rechtzeitig gemeldet (ich bin in den letzten Wochen davon ausgegangen, das ich das zeitlich vorher nicht schaffe und ich es dann eben nach der Reise mache).
Da Anspruch 4 Jahre gesichert und keine Problematik wegen Krankenversicherung schon starke Argumente sind, will ich das jetzt doch vorher machen.
Nur: was sage ich denn warum ich jetzt erst komme? Klar, ich kann sagen ich gehe auf Weltreise und dachte ich bin jetzt schon weg, aber wenn ich mich dagegen entscheide, was kann man denn da noch anbringen?
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: Aenima am 12. Februar 2014, 01:40
Verstehe ich das richtig, du hast zum 31.12. gekündigt, und bist bisher nicht zum Arbeitsamt?
Wovon lebst du denn die letzten sechs Wochen? Wie du am Eingang schreibst hast du zweifelsfrei Anspruch auf ALG, warum nutzt du ihn dann nicht?

Kapier ich nicht, aber ich würde dir raten dich schleunigst arbeitslos zu melden! Es würde mich nicht wundern wenn aufgrund deines Versäumnisses eine Sperrzeit verhängt wird, aber da müsste man sich genauer einlesen. Viel Glück!
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: koller74 am 12. Februar 2014, 05:33
Hallo,

@Aenima: In #13 steht, dass zum 28.02. gekündigt wurde.

@crazy_culture: Die Gründe für deine verspätete Arbeitssuchendmeldung werden der Agentur für Arbeit ziemlich egal sein. Sag einfach, du wusstest es nicht besser. Das gibt eine Woche Sperrzeit, soweit ich weiß. Ich würde mich jetzt schnellstmöglich arbeitssuchend und arbeitslos melden und die Unterlagen für den Leistungsantrag abgeben. Umso schneller bekommst du auch den Bescheid. Das mit der Weltreise würde ich erst bekannt geben, wenn der Bescheid da ist, sofern das terminlich mit deinem Abreisedatum passt.

Grüße, Jürgen.
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: crazy_culture am 12. Februar 2014, 10:38
Verstehe ich das richtig, du hast zum 31.12. gekündigt, und bist bisher nicht zum Arbeitsamt?
Wovon lebst du denn die letzten sechs Wochen? Wie du am Eingang schreibst hast du zweifelsfrei Anspruch auf ALG, warum nutzt du ihn dann nicht?

In der Planungsphase hatten sich noch einige unvorhergesehene Änderungen ergeben. Erst war der Plan 31.12., jetzt ist am 28.2. mein letzter Arbeitstag, wobei ich mich aktuell aber schon im (Rest-) Urlaub befinde.
Da ich nicht sicher sein konnte die Arbeitsbescheinigung zeitnah zu bekommen und dachte ich bin vor dem 1.3. schon weg, habe ich nach der Kündigung erstmal nichts unternommen.
Da nun aber doch wieder verschiedene Dinge passiert sind, die mich erst im März abreisen lassen bin ich noch persönlich anwesend wenn die Arbeitslosigkeit anfängt und habe eben auch den Nachweis vom Arbeitgeber.
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: Aenima am 12. Februar 2014, 10:54
Sorry, mein Fehler... War schon etwas spät heut Nacht ;)
In dem Zitat aus dem Merkblatt für Arbeitslose steht ja, dass du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden musst. Und zur Bestimmung deines Tagessatzes ist die Arbeitsbescheinigung nun mal Pflicht, du kannst ja nichts dafür dass du die erst jetzt bekommen hast. Daher sehe ich das unkritisch. Wenn du dich jetzt meldest dauert es die 1-2 Wochen bis du deinen Bescheid bekommst, und dann wirst du dich (voraussichtlich) sowieso bald abmelden. Das passt so.
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: crazy_culture am 27. Februar 2014, 22:40
Das Amt war schnell, hatte am Dienstag den Termin zu Leistungsberechnung und heute kam der Bewilligungbescheid. Allerdings ist der vorläufig entschieden, da noch über die Sperrfrist entschieden wird. Die Unterlagen dazu habe ich beim medizinischen Dienst eingereicht, weiß aber nicht wie lange die zur Prüfng brauchen.

Frage: könnte ich mich jetzt schon abmelden und losziehen oder muss ich auf den endgültigen Bewilligungsbescheid warten?
Und wie schreibt man denn die Abmeldung? So richtig als Brief oder kann man da den Änderungsmitteilungsvordruck nutzen?
Wie formuliert man das denn? "Ich bin dann mal weg" wir wohl nicht reichen  ;D

Ich habe denen von den Reiseplänen nichts gesagt und bekomme jetzt fleißig Vermittlungsvorschläge.
Habt ihr da so pro forma Bewerbungen weggeschickt oder das liegen lassen weil es eh bald losgeht?
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: karoshi am 28. Februar 2014, 09:12
Entscheidend ist, dass der Anspruch festgestellt ist, und dafür ist der vorläufige Bewilligungsbescheid ausreichend. Du kannst Dich also im Prinzip jetzt schon zum Abreisetag abmelden. Das erspart Dir und der Agentur unnötigen Aufwand und sorgt dafür, dass die Vermittlungsvorschläge an diejenigen gehen, die sie wirklich brauchen.

Zum Abmelden kannst Du den Vordruck nutzen, da braucht auch nicht viel zur Begründung drauf zu stehen. "Auslandsaufenthalt" reicht.
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: crazy_culture am 03. März 2014, 13:16
Sollte die Länge des Auslandsaufenthaltes mit angegeben werden? Bzw. das es mehr als 6 Wochen sind, die man ja als Urlaub hat beim Amt?
Titel: Re: Arbeitslos melden mit Spezialfall Sperrzeit umgehen
Beitrag von: karoshi am 03. März 2014, 13:21
Nein, das ist für die Agentur völlig uninteressant.