Thema: Gespräch mit Arbeitsagentur  (Gelesen 3592 mal)

Und_weg

« am: 24. April 2013, 15:37 »
Hallo zusammen,

ich stehe kurz vor dem Beginn meiner Weltreise. Mein Arbeitsvertrag läuft mit Ende April aus und ich habe mich brav arbeitssuchend gemeldet vor 3 Monaten.

Jetzt habe ich einen Termin morgen beim Arbeitsamt um "Meine berfuliche Situtation" zu besprechen. Ich möchte mich natürlich ab 1. Mai arbeitslos melden (das kann ich glaube ich dann gleich jetzt, wenn ich zum Arbeitsamt gehe, oder), damit meine Ansprüche mir nach meiner Rückkehr erhalten bleiben.

Die entscheidende Frage ist nun: Was erzähle ich der Arbeitsagentur? Reinen Wein einschenken und sagen, dass ich ab Juni weg bin? Oder machen die mir dann irgendwie ärger? Am liebsten wäre ich da ehrlich, wenn mir keine Nachteile entstehen.

kann mir jmd. einen Tipp geben? Und auch sagen, ob ich auf noch etwas unbedingt achten sollte, falls ich das vergessen haben sollte.

viele Grüße!
Micha
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Vombatus

« Antwort #1 am: 24. April 2013, 15:55 »
Das Thema wurde schon einige Male diskutiert, letztendlich gibt es zwei Lager. Die einen, die gleich die Wahrheit sagen und die, die es erstmal Verschweigen. Es gab da schon Erfahrungsberichte die positiv und negativ ausfielen. Es hat den Anschein, dass vieles vom jeweiligen "Berater" abhängt.

Es ist manchmal auch ein Unterschied, ob du gekündigt hast und sowieso in den Zeitraum der Sperrfrist nichts bekommst, oder wenn du gekündigt wirst, Leistungen bekommst, aber tatsächlich nicht Arbeitssuchend bist. hmmm …

Es gibt schon so viele Beiträge zum Thema Arbeitsamt, dass es etwas dauert, die richtigen Beiträge zu finden, auf jeden Fall lohnt es sich etwas Zeit zu nehmen und zu stöbern. Hier ein Anfang:
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=6546.0
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=6247.0
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=1422.0
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Diggidi

« Antwort #2 am: 24. April 2013, 18:41 »
es ist ja schon ein witz dass du dich vor 3 monaten arbeitssuchend gemeldet hast u erst jetzt einen termin hast, denn der wunschablauf der agentur sollte ja sein, dass du nach ablauf deines vertrages schon wieder was neues hast. grundsätzlich hast du ja ein recht auf alg 1 wenn dein vertrag ausläuft. ich wurde gekündigt, habe mich als ich es erfahren habe ( ;)) arbeitssuchend gemeldet u dann arbeitslos. ich habe den weg der halben wahrheit gewählt. ich habe beim amt angerufen u mit dem berater am telefon gesprochen u gesagt ich möhcte die umstände nutzen eine reise zu machen etc. der berater am telefon würde ihc dann fragen wie es läuft mit geld für den mai etc.  das habe ich quasi anonym gemacht so informationshalber, dann weisst du wie der hase läuft. bei mir war es überhaupt kein problem. ich habe auf meiner reise jemanden getroffen, der sogar in seinem einem monat der arbeitslosikeit von seinen drei wochen urlaub gebrauch gemacht hat u somit noch was einen monat der reise finanziert hatte ;-)

lg diggidi
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NRW

« Antwort #3 am: 22. Juli 2013, 10:50 »
Hallo zusammen,

ich habe selber zum 31.08.13 gekündigt. Am 15.09.13 geht die Reise los.

Ich habe mich vor zwei Wochen arbeitssuchend gemeldet. Nun habe ich etliche schriftliche Unterlagen zugesandt bekommen (Antrag Arbeitslosengeld, Fragebogen zum Grund der Eigenkündigung, Vordruck Veränderungsmitteilung, etc.). Ich habe versucht telefonisch einen persönlichen Termin zu vereinbaren, um vorab persönlich über die Gründe (Reise) zu sprechen. Dies wurde abgelehnt, ich soll die Unterlagen ausfüllen, im Anschluss erhalte ich einen Termin.

Denkt ihr (bzw. habt ihr Erfahrungen) ob ich nun schriftlich direkt die Gründe offen legen kann/soll?

- Ich würde im "Antrag Arbeitslosengeld" schreiben, dass ich vom 01.09-14.09 arbeitssuchend bin
- Im Fragebogen "Grund für Eigenkündigung" würde ich schreiben, dass ich die Reise plane
- Die Veränderungsmitteilung würde ich schon ausfüllen ab 15.09 (Abmeldung wegen Reise)

Somit würde ja die Arbeitslosigkeit vom 01.09-14.09 enstehen und die Ansprüche wären gesichert. Geht der Plan auf, oder hab ich einen Denkfehler? Ob ich das Thema einem Berater persönlich mitteile oder direkt schriftlich, macht doch keinen Unterschied, oder doch?

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Luna

« Antwort #4 am: 29. Juli 2013, 15:37 »
Hallo Reisender85,
Zitat
Somit würde ja die Arbeitslosigkeit vom 01.09-14.09 enstehen und die Ansprüche wären gesichert.
Da wär ich mir nicht sicher, du wirst vermutlich wegen der Eigenkündigung eine Sperrfrist haben, also in der Zeit vor der Reise kein Geld bekommen, für die Zeit nach deiner Reise wären deine Ansprüche aber m.E. nach gesichert: du hast dich angmeldet, abgemeldet etc.

Zitat
Denkt ihr (bzw. habt ihr Erfahrungen) ob ich nun schriftlich direkt die Gründe offen legen kann/soll?
Da gibt es wie oben schon geschrieben wurde geteilte Meinungen zu. Es ist deine Entscheidung und im Prinzip egal, da du wegen Eigenkündigung eh ne Sperrzeit bekommst.Und ich schätze mal, das du für die 2 Wochen nicht auf die Leistungen vom Amt angewiesen bist?Fragt sich nur, wie das dann mit den Versicherungen in der Zeit aussieht.
Gruß,
Luna

NRW

« Antwort #5 am: 29. Juli 2013, 16:30 »
So, mein Gespräch bei der Arbeitsagentur ist gut verlaufen. Einmal eine Zusammenfassung, weil es vermutlich viele andere betreffen wird.


Eigenkündigung am 05.07.13 zum 31.08.13

Die Reise beginnt am 15.09.2013, somit sind einige Tage dazwischen


Hatte mich am Kündigungstag online arbeitssuchend gemeldet, wurde danach angerufen um ein paar Daten abzufragen (Ausbildung, Berufserfahrung, etc.)

Habe einen Termin beim Arbeitsvermittler am vergangenen Donnerstag gehabt. Musste komplette Bewerbungsunterlagen mitbringen und einen Fragebogen zur Arbeitsvermittlung.

Habe offen gesagt, dass ich ab 15.09.13 eine Reise plane und mich bereits per Veränderungsmitteilung ab dem Datum abgemeldet. Der Vermittler wünschte mir viel Glück und schickt mir nun erst gar keine Stellenvorschläge zu. Mit der Sperrzeit, etc. hat er nichts zu tun. Das macht die Leistungsabteilung, sobald ich alle Unterlagen (vor allem Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers vorliegen habe).

Er sagte mir aber auch dass, was hier auch öfters stand. 12 Wochen Sperre, aufgrund der Eigenkündigung. Krankenversichert ist man 1 Monate nachträglich automatisch nach einem Arbeitsverhältnis, ansonsten springt aber die Arbeitsagentur ein, auch bei einer Sperre.

Zum 15.09.13 melde ich mich ab. Die Sperre läuft ab und wird von der Anspruchsdauer abgezogen. Ich kriege also keine 12 Monate ALG1 sondern nur 9. Wenn ich nach der Reise zurückkomme, melde ich mich wieder bei der Arbeitsagentur und habe sofort Anspruch auf die restlichen 9 Monate...
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