Thema: Krankenversicherung  (Gelesen 2684 mal)

Weltenbummlerin83

« am: 24. April 2013, 14:13 »
Hallo ihr Lieben,
hier gibt es ja bereits viele Themen um die Krankenversicherung.
Leider bin ich jetzt noch nicht viel weiter nachdem ich sie gelesen habe.
Wenn ich jetzt die gesetzliche Krankenversicherung verlasse und eine gute Auslandsversicherung abschliesse (Z.B. beim ADAC) bin ich ja dann bei Rücktransport in D nicht versichert...
Gibt es da eine Lösung, die ich nicht sehe?
Bin für Tips dankbar :-)
Liebe Grüsse
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Vombatus

« Antwort #1 am: 24. April 2013, 14:23 »
Wie ist die Frage genau? Du meinst, nach der Rückkehr, bzw. nach einem Rücktransport wegen Krankheit?

Wenn du wieder im Heimatland bist, versicherst du dich wieder bei einer KK und diese übernimmt die Kosten. Es ist nicht so, dass du hier am Flughafen ausgekippt wirst und liegen bleibst weil du nicht versichert bist, wenn das deine Sorge ist.

Vielleicht helfen die Beiträge?
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=7172.0
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=6295.0
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Weltenbummlerin83

« Antwort #2 am: 24. April 2013, 14:36 »
Hey Vombatus,
danke für die schnelle Antwort.
Ich habe nicht Angst, dass ich nicht behandelt werde, sondern dass mir dadurch dann hohe Kosten entstehen.
Seit ca 4 Jahren lebe ich in der CH und war davor in D privat versichert.
D.h. ich habe schon seit ca 10 Jahren keine gesetzliche Versicherung in D.
Und ich bin mir eben nicht sicher, ob mich dann einfach eine gesetzliche KK aufnimmt, noch dazu wenn ich schwer krank bin...
Habe den ADAC angeschrieben und es ist wohl nicht so selten, dass sie sich entscheiden, dass die Behandlung in D weitergeführt wird.
Liebe Grüsse
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cocolino

« Antwort #3 am: 24. April 2013, 15:37 »
Seit 1. April 2007 gibt es in D eine Versicherungspflicht, du musst dich also krankenversichern, und damit muss dich eine KK auch aufnehmen...

http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/nach-auslandsrueckkehr.html

Schau mal hier, es gibt die Regelung, dass dich die private KK dann wieder aufnehmen muss, mag sein, dass der Tarif dann teurer ist, aber du wirst auf jeden Fall versichert werden (Stichwort Kontrahierungszwang). Für den Fall des Falles, zB Bewusstlosigkeit, wie auch immer, würde ich eine Blankovollmacht für die Anmeldung bei der KK an meine Heimatbasis geben. Welcher Tarif dann fällig wird, spielt im Ernstfall dann ja eher keine Rolle.

chris007

« Antwort #4 am: 05. Juni 2013, 10:49 »
Also kündigt man seine gesetzliche Krankenversicherung wenn man auf Reisen geht (7Monate)?
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Diggidi

« Antwort #5 am: 05. Juni 2013, 14:59 »
chris kommt drauf an wie lange...dazu kommt ja wenn du nicht privat versichert bist u kündigst bist du ja eh nicht versichert falls du dann direkt los fährst...

weltenbummlerin: zum glück sind wir ja in deutschland u auch wenn der bürokratische prozess etwas länger dauert wirst du dennoch nirgends abgewiesen. im doofsten fall musst du in vorkasse gehen u bekommst das geld wieder. aber habe ich richtig verstanden dass du bisher in der ch gewohnt hast jetzt auf reisen willst u danach nach d zurück willst?

diggidi
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chris007

« Antwort #6 am: 06. Juni 2013, 13:32 »
chris kommt drauf an wie lange...

diggidi

hab ich doch geschrieben: 7 Monate - eventuell länger aber rechnen wir mal mit 7
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caringer

« Antwort #7 am: 03. Juli 2013, 15:58 »
Hi,

mir wurde gesagt. Dass man danach auf jeden Fall wieder aufgenommen wird. Für den Fall, dass Du dich aber wegen Krankheit nciht selber anmelden kannst, macht es Sinn deinen Eltern etc. eine Vollmacht zugeben, dass Sie das im Notfall für dich erledigen können.
Fraglich ist nur wie es ist, wenn Du davor in CH gelebt hast.
Dann brauchst du vielleicht eine Anwartschaft..
http://reuter.mit.edu/dfgwiki/Krankenversicherung

LG
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