Thema: Arbeitslosengeld für Schweizer  (Gelesen 15681 mal)

ontheway_m

« am: 07. März 2013, 11:07 »
Hallo Traveller  :)

Ich habe schon viel über Arbeitslosengeld nach einer Langzeitreise gelesen, doch bin ich mir immer noch nicht schlüssig wie das abläuft, gilt eigentlich nur für Schweizerbürger  :)

Stimmt es das wenn man länger als 1 Jahr unterwegs ist und sich in dieser Zeit nicht Arbeitslos meldet der Anspruch auf Arbeitslosengeld verstreicht? Sprich: Muss man sich innert 1 Jahr nach Kündigung anmelden, ansonsten hat man "NIE" mehr Anspruch aufs Geld oder nur für eine bestimmte Zeit? Ist mir leider nicht klar.....

Ich bedanke mich jetzt schon für die Infos und hoffe habe mich verständlich ausgedrückt :-)

Grüsse aus der Schweiz
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Vada

« Antwort #1 am: 07. März 2013, 11:43 »
Hallo Tafelberg

Innerhalb der letzten 2 Jahre musst du mindestens 12 Monate gearbeitet haben, um Anspruch auf Taggeld zu haben.

Das heissst: wenn du 1 Jahr (und zwar auf den Tag genau) oder weniger unterwegs bist, hast du noch Anspruch, ansonsten verfällt er. Ausserdem hast du nur noch 260 anstatt 400 Taggeld zur Verfügung, (neue Regelung: 18 Monate Arbeit in den letzten 2 Jahren = 400, 12 Monate = 260).

Die übliche Sperrfrist ist dann abgelaufen, also kriegst gleich Geld.

Du solltest dich aber erst nach der Reise anmelden!! Vor der Reise kannst Du dich nicht anmelden, denn dann müsstest Du quasi anwesend sein und Bewerbungen machen, Termine etc einhalten, die tollen RAV-Kurse besuchen :-)..... das kannst du ja nicht.

Ein Ex von mir arbeitet auf dem RAV und sagte kürzlich, dass man vor dem Gang zum RAV gegen Ende der REise (vielleicht 2-3 Monate vorher) Bewerbungen schreiben sollte, um keine Taggelder gestrichen zu bekommen (kommt vielleicht dann auf den Berater an, man kann ja schlecht zu einem Vorstellungsgepräch wenn man am anderne Ende der Welt ist, von dem her wird das dann sicher keine grossen Sanktionen geben). Aber das mache ich nicht. Hab ja auch noch ein Polster, wenn ich zurück bin.

Liebe Grüsse
Vada


edit: http://www.seco.admin.ch/themen/00385/04770/04779/index.html?lang=de
-->siehe Faktenblatt (Seite 7)
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ontheway_m

« Antwort #2 am: 07. März 2013, 13:03 »
Hallo Vada

Danke für die Antwort. Mir ist soweit alles bewusst, nach der Reise anmelden etc., aber genau das ist mein Problem mit dem 1 Jahr. Und zwar werden wir möglicherweise länger als 1 Jahr unterwegs sein und das heisst auf Deutsch das wir keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld kriegen oder? Was kann man in solch einem Fall tun? Einfach so hinnehmen und einen Job suchen oder ist man dann ein Sozialfall?! Ich finde es einfach eine Frechheit das einem der Anspruch aufs Geld entzogen wird, auch wenn man vorher (ich übertreib mal) 30 Jahre gearbeitet hat und immer einbezahlt hat von seinem Monatslohn.

Wäre schön wenn jemand Tipps hätte :)

Grüsse

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Vada

« Antwort #3 am: 07. März 2013, 13:07 »
Ist leider so.

Ja, du musst dann direkt aufs Sozialamt oder Job finden.

übrigens aufs Sozialamt darfst du erst, wenn du weniger als 5000.- CHF Vermögen hast. Vorher musst du zuerst dein erspartes aufbrauchen.

Aber schau doch mal auf dem FAktenblatt nach im angegebenen Link, für ältere LEute gibts andere Bestimmungen (glaubs ab 55J.). GAnz interessant ist ja der letzte Abschnitt auf Seite 8 (Datenaustausch), Big Brother lässt grüssen...
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ontheway_m

« Antwort #4 am: 07. März 2013, 14:05 »
Hmm hät ich also nicht gedacht, was für ein sch.... System, tut mir leid!!
Kann doch nicht sein das man keinen einzigen Anspruch innert 2 Jahren hat!!

Nein nein ich bin noch keine 50 zum glück, geht noch ne Weile :)

Gibt es jemanden da draussen der länger als 1 Jahr unterwegs war und genau dieses Problem hatte und gelöst hat?
Ja klar, einfach vorher zurück oder einfach wieder Arbeiten ich weiss..aber gibt es eine andere Lösung um länger Reisen zu können?!

Danke  :)

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ulmi

« Antwort #5 am: 08. März 2013, 17:17 »
Hallole

Ist das in der Schwiz nicht wie in Deutschland, dass man die Möglichkeit hat, sich den Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Abreise zu sichern (Da man ja bei Abreise die Bedingungen erfüllt, weil man locker mehr wie ein Jahr einbezahlt hat), welcher dann eine bestimmte Dauer anhält (in Deutschland 4 Jahre) und man ihn bei Rückkehr wieder geltend macht?

Grüßle vom ulmi
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bogboo

« Antwort #6 am: 09. März 2013, 06:10 »
Was sollen diese diskusionen von wegen arbeitslosengeld? Ich verstehe das einfach nicht. Du begibst dich freiwilig in die arbeitslosigkeit um zu reisen und dann beschwert man sich das man kein al bekommt wenn man mehr als 1 jahr unterwegs ist!?!?!? Das nenn ich mal paradox!? Ich und meine partnerin sind seit 6 monaten unerwegs und al war nie ein thema. Wir werden insgesamt 18 monate reisen Wer das geld für über 1 jahr reisen zusammenringt kann ja wohl auch reserve ansparen für die rückreise. Das ist wirklich motzen auf hohem niveau!?
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ontheway_m

« Antwort #7 am: 11. März 2013, 10:11 »
Ja klar beschwert man sich wenn man kein AL bekommt, schliesslich zahlt man ja während man ARBEITET auch Geld in die AL ein oder du etwa nicht? Es geht hier um das Prinzip, jeder hat das Recht AL zu beziehen wenn er/sie vorher gearbeitet hat...oder sehe ich das etwa falsch?!? Wenn du genügend Geld hast um 18 Monate zu reisen und danach immernoch genug hast um Monate davon zu leben dann herzlichen Glückwunsch, aber geht leider nicht allen so...klar plane ich auch eine Reserve ein und alles, aber dennoch ist es eine Frechheit wenn man GAR kein Anspruch drauf hat und nie einen bekommen wird.
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ontheway_m

« Antwort #8 am: 11. März 2013, 10:16 »
@ ulmi: Nein leider ist es in der Schweiz nicht so...wie du siehst könnte man 40 Jahre arbeiten und nach nur einem Jahr ohne Arbeit hätte man keinen Anspruch auf AL.

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Vada

« Antwort #9 am: 11. März 2013, 10:51 »
Hallole

Ist das in der Schwiz nicht wie in Deutschland, dass man die Möglichkeit hat, sich den Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Abreise zu sichern (Da man ja bei Abreise die Bedingungen erfüllt, weil man locker mehr wie ein Jahr einbezahlt hat), welcher dann eine bestimmte Dauer anhält (in Deutschland 4 Jahre) und man ihn bei Rückkehr wieder geltend macht?

Grüßle vom ulmi, der vom ulmiblog www.ulmi.rtwblog.de

theoretisch schon, man kann sich vorher anmelden, theoretisch hätte man dann sogar Anspruch auf die vollen 400 Taggelder (=1,5 Jahre Geld), aber die Rahmenfrist für Anspruch auf Taggeld beträgt 2 Jahre und wenn mann nun 1 Jahr reist, ist man in dieser ZEit nicht arbeitsfähig bzw. vermittelbar und kriegt somit in dieser Zeit nichts, also bleibt einem dann  Geld für max. 1 Jahr. Kommt also aufs gleiche hinaus als wie wenn man sich nach der Reise anmeldet.
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Vada

« Antwort #10 am: 11. März 2013, 10:54 »
ps von wegen lange einzahlen vorher, es ist so dass das über Jahre eingezahlte Geld schon nach wenigen Monaten mit dem erhaltenen Taggeld aufgebraucht ist. Rechnet mal zusammen.
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bogboo

« Antwort #11 am: 11. März 2013, 12:18 »
Ich sage es halt nochmal: du wählst diesen weg selber!? Somit muss man auch mit den "unangenehmen" seiten der entscheidung klarkommen. Ich aus meiner sicht finde das schweizer system gut!? Wie gesagt: geld fürs reisen ansparen ja, aber bei der reserve möglichst wenig ansparen sonder vom staat finanziert werden wollen!? Enenfalls bin ich der meinung dass man in der ch schnell wieder einen job findet auch wenn es für die ersten paar monate bei mcdonalds sein muss!?
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Vada

« Antwort #12 am: 11. März 2013, 12:53 »
stimmt, da bin ich gleicher Meinung. Ich habe mich ja nicht beschwert. Und wie ich im vorherigen Post erwähnt habe, sind 400 Taggelder (also 1,5 Jahre lang 70% vom vorherigen Verdienst inkl. 13. Mtl) weit mehr sind als man je eingezahlt hat.
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Vada

« Antwort #13 am: 11. März 2013, 13:13 »
@ ulmi: Nein leider ist es in der Schweiz nicht so...wie du siehst könnte man 40 Jahre arbeiten und nach nur einem Jahr ohne Arbeit hätte man keinen Anspruch auf AL.



doch nach 1 Jahr hat man noch Anspruch! Aber einen Tag länger und er verfällt.

(edit: Man reist also beispielsweise am 1. Oktober 2013 ab, dann sollte man spätestens am 30. September 2014 mit den nötigen Unterlagen bei dem RAV vorbeigehen, und hierbei natürlich die Öffnungszeiten und Feiertage berücksichtigen).

Wenn man 40 Jahre gearbeitet hat, ist man ca. 60, dann sind die RAhmenbedingungen besser.  Diese weiss ich jetzt aber nicht auswändig.  Steht alles im angegebenen Link.

Bei 12 Monate Arbeit innerhalb der letzten 2 Jahre (Differenz 1 Jahr) = 1 Jahr Anspruch (260 Taggelder)
Bei 18 Monate ARbeit innerhalb der letzten 2 Jahre (Differenz 6 Monate) = 1,5 Jahre Anspruch (400 Taggelder -> mit Zwischenverdienst kann man das ausdehnen bis auf max. 2 Jahre)

man könnte z.B. nach Kündigung ein halbes Jahr reisen und sich dann anmelden,  hätte dann das volle Taggeld, das man dann aufbraucht und  nach 1,5 Jahren nochmals auf Reisen geht. DAnach kann man dann direkt beim Sozamt antraben... DAs wäre eine Option. Naja.... da spar ich lieber und geniesse meine Langzeitreise :-). Man muss bedenken, dass man während der Zeit, wo man Arbeitslosengeld bezieht, auch Arbeitsbemühungen einsenden muss, in Kurse gehen muss usw.  Da wünsch ich allen die sich das antun, viel Spass.
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ontheway_m

« Antwort #14 am: 18. Juli 2013, 14:27 »
Hallo ich bins mal wieder :D

Wäre es möglich sich kurz vor der Reise Arbeitslos zu melden (man muss persönlich vorbeigehen), dann bis zum ersten Vorstellungsgespäch zu warten, diese dann abzusagen und beim zweiten Termin (erhält man vom RAV) einen Tag vorher sagen man sucht nix mehr? Dann würde sich das ganze um ca. 1 Monat nach hinter verschieben...sprich man ist bereits am Reisen und hätte dann ab dem Tag X (wo man sich definitiv beim RAV abgemeldet hat) 12 Monate Zeit um sich wieder anzumelden und somit Arbeitslosengeld beziehen kann!! Ausser die Reise wird verlängert, dann ist der Anspruch natürlich weg. Sind meine Vorstellungen umsetzbar??
Ich hoffe alle Schweizer wissen was ich meine und verstehen meine Vorstellungen :-)

Danke und Grüsse ;)
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