@ ulmi: Nein leider ist es in der Schweiz nicht so...wie du siehst könnte man 40 Jahre arbeiten und nach nur einem Jahr ohne Arbeit hätte man keinen Anspruch auf AL.
doch nach 1 Jahr hat man noch Anspruch! Aber einen Tag länger und er verfällt.
(edit: Man reist also beispielsweise am 1. Oktober 2013 ab, dann sollte man spätestens am 30. September 2014 mit den nötigen Unterlagen bei dem RAV vorbeigehen, und hierbei natürlich die Öffnungszeiten und Feiertage berücksichtigen).
Wenn man 40 Jahre gearbeitet hat, ist man ca. 60, dann sind die RAhmenbedingungen besser. Diese weiss ich jetzt aber nicht auswändig. Steht alles im angegebenen Link.
Bei 12 Monate Arbeit innerhalb der letzten 2 Jahre (Differenz 1 Jahr) = 1 Jahr Anspruch (260 Taggelder)
Bei 18 Monate ARbeit innerhalb der letzten 2 Jahre (Differenz 6 Monate) = 1,5 Jahre Anspruch (400 Taggelder -> mit Zwischenverdienst kann man das ausdehnen bis auf max. 2 Jahre)
man könnte z.B. nach Kündigung ein halbes Jahr reisen und sich dann anmelden, hätte dann das volle Taggeld, das man dann aufbraucht und nach 1,5 Jahren nochmals auf Reisen geht. DAnach kann man dann direkt beim Sozamt antraben... DAs wäre eine Option. Naja.... da spar ich lieber und geniesse meine Langzeitreise :-). Man muss bedenken, dass man während der Zeit, wo man Arbeitslosengeld bezieht, auch Arbeitsbemühungen einsenden muss, in Kurse gehen muss usw. Da wünsch ich allen die sich das antun, viel Spass.