Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: ontheway_m am 07. März 2013, 11:07

Titel: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: ontheway_m am 07. März 2013, 11:07
Hallo Traveller  :)

Ich habe schon viel über Arbeitslosengeld nach einer Langzeitreise gelesen, doch bin ich mir immer noch nicht schlüssig wie das abläuft, gilt eigentlich nur für Schweizerbürger  :)

Stimmt es das wenn man länger als 1 Jahr unterwegs ist und sich in dieser Zeit nicht Arbeitslos meldet der Anspruch auf Arbeitslosengeld verstreicht? Sprich: Muss man sich innert 1 Jahr nach Kündigung anmelden, ansonsten hat man "NIE" mehr Anspruch aufs Geld oder nur für eine bestimmte Zeit? Ist mir leider nicht klar.....

Ich bedanke mich jetzt schon für die Infos und hoffe habe mich verständlich ausgedrückt :-)

Grüsse aus der Schweiz
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Vada am 07. März 2013, 11:43
Hallo Tafelberg

Innerhalb der letzten 2 Jahre musst du mindestens 12 Monate gearbeitet haben, um Anspruch auf Taggeld zu haben.

Das heissst: wenn du 1 Jahr (und zwar auf den Tag genau) oder weniger unterwegs bist, hast du noch Anspruch, ansonsten verfällt er. Ausserdem hast du nur noch 260 anstatt 400 Taggeld zur Verfügung, (neue Regelung: 18 Monate Arbeit in den letzten 2 Jahren = 400, 12 Monate = 260).

Die übliche Sperrfrist ist dann abgelaufen, also kriegst gleich Geld.

Du solltest dich aber erst nach der Reise anmelden!! Vor der Reise kannst Du dich nicht anmelden, denn dann müsstest Du quasi anwesend sein und Bewerbungen machen, Termine etc einhalten, die tollen RAV-Kurse besuchen :-)..... das kannst du ja nicht.

Ein Ex von mir arbeitet auf dem RAV und sagte kürzlich, dass man vor dem Gang zum RAV gegen Ende der REise (vielleicht 2-3 Monate vorher) Bewerbungen schreiben sollte, um keine Taggelder gestrichen zu bekommen (kommt vielleicht dann auf den Berater an, man kann ja schlecht zu einem Vorstellungsgepräch wenn man am anderne Ende der Welt ist, von dem her wird das dann sicher keine grossen Sanktionen geben). Aber das mache ich nicht. Hab ja auch noch ein Polster, wenn ich zurück bin.

Liebe Grüsse
Vada


edit: http://www.seco.admin.ch/themen/00385/04770/04779/index.html?lang=de
-->siehe Faktenblatt (Seite 7)
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: ontheway_m am 07. März 2013, 13:03
Hallo Vada

Danke für die Antwort. Mir ist soweit alles bewusst, nach der Reise anmelden etc., aber genau das ist mein Problem mit dem 1 Jahr. Und zwar werden wir möglicherweise länger als 1 Jahr unterwegs sein und das heisst auf Deutsch das wir keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld kriegen oder? Was kann man in solch einem Fall tun? Einfach so hinnehmen und einen Job suchen oder ist man dann ein Sozialfall?! Ich finde es einfach eine Frechheit das einem der Anspruch aufs Geld entzogen wird, auch wenn man vorher (ich übertreib mal) 30 Jahre gearbeitet hat und immer einbezahlt hat von seinem Monatslohn.

Wäre schön wenn jemand Tipps hätte :)

Grüsse

Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Vada am 07. März 2013, 13:07
Ist leider so.

Ja, du musst dann direkt aufs Sozialamt oder Job finden.

übrigens aufs Sozialamt darfst du erst, wenn du weniger als 5000.- CHF Vermögen hast. Vorher musst du zuerst dein erspartes aufbrauchen.

Aber schau doch mal auf dem FAktenblatt nach im angegebenen Link, für ältere LEute gibts andere Bestimmungen (glaubs ab 55J.). GAnz interessant ist ja der letzte Abschnitt auf Seite 8 (Datenaustausch), Big Brother lässt grüssen...
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: ontheway_m am 07. März 2013, 14:05
Hmm hät ich also nicht gedacht, was für ein sch.... System, tut mir leid!!
Kann doch nicht sein das man keinen einzigen Anspruch innert 2 Jahren hat!!

Nein nein ich bin noch keine 50 zum glück, geht noch ne Weile :)

Gibt es jemanden da draussen der länger als 1 Jahr unterwegs war und genau dieses Problem hatte und gelöst hat?
Ja klar, einfach vorher zurück oder einfach wieder Arbeiten ich weiss..aber gibt es eine andere Lösung um länger Reisen zu können?!

Danke  :)

Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: ulmi am 08. März 2013, 17:17
Hallole

Ist das in der Schwiz nicht wie in Deutschland, dass man die Möglichkeit hat, sich den Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Abreise zu sichern (Da man ja bei Abreise die Bedingungen erfüllt, weil man locker mehr wie ein Jahr einbezahlt hat), welcher dann eine bestimmte Dauer anhält (in Deutschland 4 Jahre) und man ihn bei Rückkehr wieder geltend macht?

Grüßle vom ulmi
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: bogboo am 09. März 2013, 06:10
Was sollen diese diskusionen von wegen arbeitslosengeld? Ich verstehe das einfach nicht. Du begibst dich freiwilig in die arbeitslosigkeit um zu reisen und dann beschwert man sich das man kein al bekommt wenn man mehr als 1 jahr unterwegs ist!?!?!? Das nenn ich mal paradox!? Ich und meine partnerin sind seit 6 monaten unerwegs und al war nie ein thema. Wir werden insgesamt 18 monate reisen Wer das geld für über 1 jahr reisen zusammenringt kann ja wohl auch reserve ansparen für die rückreise. Das ist wirklich motzen auf hohem niveau!?
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: ontheway_m am 11. März 2013, 10:11
Ja klar beschwert man sich wenn man kein AL bekommt, schliesslich zahlt man ja während man ARBEITET auch Geld in die AL ein oder du etwa nicht? Es geht hier um das Prinzip, jeder hat das Recht AL zu beziehen wenn er/sie vorher gearbeitet hat...oder sehe ich das etwa falsch?!? Wenn du genügend Geld hast um 18 Monate zu reisen und danach immernoch genug hast um Monate davon zu leben dann herzlichen Glückwunsch, aber geht leider nicht allen so...klar plane ich auch eine Reserve ein und alles, aber dennoch ist es eine Frechheit wenn man GAR kein Anspruch drauf hat und nie einen bekommen wird.
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: ontheway_m am 11. März 2013, 10:16
@ ulmi: Nein leider ist es in der Schweiz nicht so...wie du siehst könnte man 40 Jahre arbeiten und nach nur einem Jahr ohne Arbeit hätte man keinen Anspruch auf AL.

Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Vada am 11. März 2013, 10:51
Hallole

Ist das in der Schwiz nicht wie in Deutschland, dass man die Möglichkeit hat, sich den Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Abreise zu sichern (Da man ja bei Abreise die Bedingungen erfüllt, weil man locker mehr wie ein Jahr einbezahlt hat), welcher dann eine bestimmte Dauer anhält (in Deutschland 4 Jahre) und man ihn bei Rückkehr wieder geltend macht?

Grüßle vom ulmi, der vom ulmiblog www.ulmi.rtwblog.de

theoretisch schon, man kann sich vorher anmelden, theoretisch hätte man dann sogar Anspruch auf die vollen 400 Taggelder (=1,5 Jahre Geld), aber die Rahmenfrist für Anspruch auf Taggeld beträgt 2 Jahre und wenn mann nun 1 Jahr reist, ist man in dieser ZEit nicht arbeitsfähig bzw. vermittelbar und kriegt somit in dieser Zeit nichts, also bleibt einem dann  Geld für max. 1 Jahr. Kommt also aufs gleiche hinaus als wie wenn man sich nach der Reise anmeldet.
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Vada am 11. März 2013, 10:54
ps von wegen lange einzahlen vorher, es ist so dass das über Jahre eingezahlte Geld schon nach wenigen Monaten mit dem erhaltenen Taggeld aufgebraucht ist. Rechnet mal zusammen.
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: bogboo am 11. März 2013, 12:18
Ich sage es halt nochmal: du wählst diesen weg selber!? Somit muss man auch mit den "unangenehmen" seiten der entscheidung klarkommen. Ich aus meiner sicht finde das schweizer system gut!? Wie gesagt: geld fürs reisen ansparen ja, aber bei der reserve möglichst wenig ansparen sonder vom staat finanziert werden wollen!? Enenfalls bin ich der meinung dass man in der ch schnell wieder einen job findet auch wenn es für die ersten paar monate bei mcdonalds sein muss!?
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Vada am 11. März 2013, 12:53
stimmt, da bin ich gleicher Meinung. Ich habe mich ja nicht beschwert. Und wie ich im vorherigen Post erwähnt habe, sind 400 Taggelder (also 1,5 Jahre lang 70% vom vorherigen Verdienst inkl. 13. Mtl) weit mehr sind als man je eingezahlt hat.
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Vada am 11. März 2013, 13:13
@ ulmi: Nein leider ist es in der Schweiz nicht so...wie du siehst könnte man 40 Jahre arbeiten und nach nur einem Jahr ohne Arbeit hätte man keinen Anspruch auf AL.



doch nach 1 Jahr hat man noch Anspruch! Aber einen Tag länger und er verfällt.

(edit: Man reist also beispielsweise am 1. Oktober 2013 ab, dann sollte man spätestens am 30. September 2014 mit den nötigen Unterlagen bei dem RAV vorbeigehen, und hierbei natürlich die Öffnungszeiten und Feiertage berücksichtigen).

Wenn man 40 Jahre gearbeitet hat, ist man ca. 60, dann sind die RAhmenbedingungen besser.  Diese weiss ich jetzt aber nicht auswändig.  Steht alles im angegebenen Link.

Bei 12 Monate Arbeit innerhalb der letzten 2 Jahre (Differenz 1 Jahr) = 1 Jahr Anspruch (260 Taggelder)
Bei 18 Monate ARbeit innerhalb der letzten 2 Jahre (Differenz 6 Monate) = 1,5 Jahre Anspruch (400 Taggelder -> mit Zwischenverdienst kann man das ausdehnen bis auf max. 2 Jahre)

man könnte z.B. nach Kündigung ein halbes Jahr reisen und sich dann anmelden,  hätte dann das volle Taggeld, das man dann aufbraucht und  nach 1,5 Jahren nochmals auf Reisen geht. DAnach kann man dann direkt beim Sozamt antraben... DAs wäre eine Option. Naja.... da spar ich lieber und geniesse meine Langzeitreise :-). Man muss bedenken, dass man während der Zeit, wo man Arbeitslosengeld bezieht, auch Arbeitsbemühungen einsenden muss, in Kurse gehen muss usw.  Da wünsch ich allen die sich das antun, viel Spass.
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: ontheway_m am 18. Juli 2013, 14:27
Hallo ich bins mal wieder :D

Wäre es möglich sich kurz vor der Reise Arbeitslos zu melden (man muss persönlich vorbeigehen), dann bis zum ersten Vorstellungsgespäch zu warten, diese dann abzusagen und beim zweiten Termin (erhält man vom RAV) einen Tag vorher sagen man sucht nix mehr? Dann würde sich das ganze um ca. 1 Monat nach hinter verschieben...sprich man ist bereits am Reisen und hätte dann ab dem Tag X (wo man sich definitiv beim RAV abgemeldet hat) 12 Monate Zeit um sich wieder anzumelden und somit Arbeitslosengeld beziehen kann!! Ausser die Reise wird verlängert, dann ist der Anspruch natürlich weg. Sind meine Vorstellungen umsetzbar??
Ich hoffe alle Schweizer wissen was ich meine und verstehen meine Vorstellungen :-)

Danke und Grüsse ;)
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Vada am 18. Juli 2013, 15:07
das geht nicht, denn wenn Du mal angemeldet bist, kannst Du dich nicht einfach wieder abmelden.. ??..wenn dann nach der Reise anmelden und schauen dass dies innerhalb eines Jahres ist. Und wenn du angemeldet bleibst, müsstest du automatisch Stellen suchen, auch vom Ausland.
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: ontheway_m am 18. Juli 2013, 15:18
doch klar geht das!! du kannst ja sagen du hättest einen Job und somit bist du nicht mehr verpflichtet etwas zu suchen. wenn du tatsächlich einen Job gefunden hast musst du es ja sowieso tun...daher meine Frage ob es dann von neuem gehen würde?! Also ab dem Tag der Abmeldung beim RAV innerhalb einem Jahr sich nochmals anzumelden?! Dann hat man weder die 12 Monate überschritten noch sonst was und müsste eigentlich Anspruch aufs Geld haben.

Oder?
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Vada am 18. Juli 2013, 15:38
dann viel Spass beim Formulare ausfüllen etc.

nein danke... ;)

Nachtrag:  wenn man übrigens keine Einstelltage (bis zu 60 Tage) will, muss man schon während dem Reisen bis 3 Monate vor Wiederanmeldung bzw. Anmeldung anfangen zu suchen. Und wenn man sich direkt nach Job anmeldet, natürlich auch schon während Kündigungsfrist.
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: ontheway_m am 18. Juli 2013, 15:53
hast auch wieder recht...lieber ohne gedanken reisen gehen und alles auf einen zukommen lassen, kommt sowieso immer am besten  :)

hab nur gedacht falls es einfach gewesen wäre, aber was ist in der schweiz schon einfach, vorallem sowas  ;)

cheers
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Skywalker83 am 26. September 2013, 10:20
Ja Leute, überlegt euch das gut VOR der Reise. Ich selbst habe das leider nicht getan.
Ich war etwas länger als ein Jahr unterwegs und jetzt habe ich kein Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenentschädigung wie es hier in der Schweiz heißt. Das ist kein Spaß bei dem teuren Leben hier in Zürich.
Natürlich bin ich letztendlich selbst Schuld daran - ich hätte mich besser informieren müssen - allerdings rechnete ich auch nur mit einer Reisezeit von deutlich unter einem Jahr aber dann kam es eben doch anders  ;)
Klar, ich bin schon auch der Meinung, dass das System nicht ganz gerecht ist - in meinem Fall 5 Jahre lang eingezahlt, jetzt Null Hilfe. Sozialamt? Hm, ist auch kein toller Gedanke und wieder an Auflagen geknüpft. Hoffe einfach, ich finde bald wieder Arbeit! Von dem her nochmal: Überlegt es euch gut und geht im Zweifel nur 11 Monate weg...
Grüße
S.
Titel: Re: Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Stecki am 26. September 2013, 13:01
In der Schweiz findet JEDER Arbeit. Vielleicht musst Du halt ne Weile was anderes machen als Du möchtest, aber um eine Weile zu überbrücken musst Du halt in den sauren Apfel beissen. Wenn Du Deutsch sprichst kannst Du beispielsweise morgen bei McDonalds anfangen, da ist man mit Deutschkentnissen schon fast überqualifiziert.
Titel: Antw:Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Shino99 am 05. Juli 2016, 20:30
Hi zusammen

Ich bringe das Thema nochmals auf, weil ich es noch nicht 100% verstanden habe :-)
Wenn ich jetzt 10 Jahre arbeite, dann gehe ich 2 Jahre auf Reisen.  Habe ich dann NIE NIE NIE mehr Anspruch auf Arbeitslosengeld? Sprich ich finde sofort einen Job nach meiner Weltreise, arbeite dann 5 Jahre und verliere dann den Job und würde ALV benötigen. Geht das dann nicht mehr?

Besten Dank euch!
Titel: Antw:Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Stecki am 05. Juli 2016, 20:32
Natürlich hast Du nicht NIE NIE NIE mehr Anspruch, nur nicht mehr solange Du nicht wieder eine gewisse Zeit einbezahlt hast.
Titel: Antw:Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Einmalrundum am 05. Juli 2016, 20:46
Genau so ist es, nach 12 Monaten ist der Anspruch weg. Mann muss dann halt noch ein Polster haben um eine neue Arbeit zu finden. Ich finde es auch nicht ganz in Ordnung. Vor allem kenne ich so manch einer der sich mit der RAF einen schönen Sommer in CH finanzieren lässt. Aber ist so.
Titel: Antw:Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Stecki am 05. Juli 2016, 20:48
RAF und RAV sind nicht ganz dasselbe...  ;)
Titel: Antw:Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Shino99 am 05. Juli 2016, 21:57
Besten Dank Stecki, schon der Kommentar des Kollegen nach dir lässt wieder vermuten das man niemals mehr Anspruch darauf hat.

Sprich wenn ich wieder 18 Monate innerhalb von 2 Jahren nach der Weltreise gearbeitet habe, habe ich zukünftig auch wieder Anspruch? Eine kurze Bestätigung reicht, ich habs glaub jetzt vestanden :)

Dann verstehe ich das rumgeheule hier deutlich weniger, denn es ist ja für mich völlig klar kein Geld vom Staat nach einer freiwilligen Reise zu beziehen. Die viel grössere Angst wäre ja, wenn man eben nie nie nie mehr was erhält und dann allenfalls 20 Jahre nach der Weltreise darauf angewiesen ist.

Danke euch!
Titel: Antw:Arbeitslosengeld für Schweizer
Beitrag von: Stecki am 06. Juli 2016, 07:23
Dieser Satz hier dürfte vielleicht etwas Logik hineinbringen: Sie müssen innerhalb der letzten 2 Jahre (Rahmenfrist für die Beitragszeit) vor der Erstanmeldung mindestens 12 Beitragsmonate nachweisen, das heisst, als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin gearbeitet haben."

Wenn Du nach 13 Monaten von einer Reise zurück kommst erfüllst Du dies eben nicht mehr. Wenn Du dann aber wieder ein paar Monate arbeitest bist Du schon wieder im grünen Bereich.

Hier findest Du wirklich alle Infos: http://www.treffpunkt-arbeit.ch