Thema: Arbeitslosengeld für Schweizer  (Gelesen 15680 mal)

Vada

« Antwort #15 am: 18. Juli 2013, 15:07 »
das geht nicht, denn wenn Du mal angemeldet bist, kannst Du dich nicht einfach wieder abmelden.. ??..wenn dann nach der Reise anmelden und schauen dass dies innerhalb eines Jahres ist. Und wenn du angemeldet bleibst, müsstest du automatisch Stellen suchen, auch vom Ausland.
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ontheway_m

« Antwort #16 am: 18. Juli 2013, 15:18 »
doch klar geht das!! du kannst ja sagen du hättest einen Job und somit bist du nicht mehr verpflichtet etwas zu suchen. wenn du tatsächlich einen Job gefunden hast musst du es ja sowieso tun...daher meine Frage ob es dann von neuem gehen würde?! Also ab dem Tag der Abmeldung beim RAV innerhalb einem Jahr sich nochmals anzumelden?! Dann hat man weder die 12 Monate überschritten noch sonst was und müsste eigentlich Anspruch aufs Geld haben.

Oder?
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Vada

« Antwort #17 am: 18. Juli 2013, 15:38 »
dann viel Spass beim Formulare ausfüllen etc.

nein danke... ;)

Nachtrag:  wenn man übrigens keine Einstelltage (bis zu 60 Tage) will, muss man schon während dem Reisen bis 3 Monate vor Wiederanmeldung bzw. Anmeldung anfangen zu suchen. Und wenn man sich direkt nach Job anmeldet, natürlich auch schon während Kündigungsfrist.
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ontheway_m

« Antwort #18 am: 18. Juli 2013, 15:53 »
hast auch wieder recht...lieber ohne gedanken reisen gehen und alles auf einen zukommen lassen, kommt sowieso immer am besten  :)

hab nur gedacht falls es einfach gewesen wäre, aber was ist in der schweiz schon einfach, vorallem sowas  ;)

cheers
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Skywalker83

« Antwort #19 am: 26. September 2013, 10:20 »
Ja Leute, überlegt euch das gut VOR der Reise. Ich selbst habe das leider nicht getan.
Ich war etwas länger als ein Jahr unterwegs und jetzt habe ich kein Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenentschädigung wie es hier in der Schweiz heißt. Das ist kein Spaß bei dem teuren Leben hier in Zürich.
Natürlich bin ich letztendlich selbst Schuld daran - ich hätte mich besser informieren müssen - allerdings rechnete ich auch nur mit einer Reisezeit von deutlich unter einem Jahr aber dann kam es eben doch anders  ;)
Klar, ich bin schon auch der Meinung, dass das System nicht ganz gerecht ist - in meinem Fall 5 Jahre lang eingezahlt, jetzt Null Hilfe. Sozialamt? Hm, ist auch kein toller Gedanke und wieder an Auflagen geknüpft. Hoffe einfach, ich finde bald wieder Arbeit! Von dem her nochmal: Überlegt es euch gut und geht im Zweifel nur 11 Monate weg...
Grüße
S.
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Stecki

« Antwort #20 am: 26. September 2013, 13:01 »
In der Schweiz findet JEDER Arbeit. Vielleicht musst Du halt ne Weile was anderes machen als Du möchtest, aber um eine Weile zu überbrücken musst Du halt in den sauren Apfel beissen. Wenn Du Deutsch sprichst kannst Du beispielsweise morgen bei McDonalds anfangen, da ist man mit Deutschkentnissen schon fast überqualifiziert.
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Shino99

« Antwort #21 am: 05. Juli 2016, 20:30 »
Hi zusammen

Ich bringe das Thema nochmals auf, weil ich es noch nicht 100% verstanden habe :-)
Wenn ich jetzt 10 Jahre arbeite, dann gehe ich 2 Jahre auf Reisen.  Habe ich dann NIE NIE NIE mehr Anspruch auf Arbeitslosengeld? Sprich ich finde sofort einen Job nach meiner Weltreise, arbeite dann 5 Jahre und verliere dann den Job und würde ALV benötigen. Geht das dann nicht mehr?

Besten Dank euch!
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Stecki

« Antwort #22 am: 05. Juli 2016, 20:32 »
Natürlich hast Du nicht NIE NIE NIE mehr Anspruch, nur nicht mehr solange Du nicht wieder eine gewisse Zeit einbezahlt hast.
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Einmalrundum

« Antwort #23 am: 05. Juli 2016, 20:46 »
Genau so ist es, nach 12 Monaten ist der Anspruch weg. Mann muss dann halt noch ein Polster haben um eine neue Arbeit zu finden. Ich finde es auch nicht ganz in Ordnung. Vor allem kenne ich so manch einer der sich mit der RAF einen schönen Sommer in CH finanzieren lässt. Aber ist so.
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Stecki

« Antwort #24 am: 05. Juli 2016, 20:48 »
RAF und RAV sind nicht ganz dasselbe...  ;)
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Shino99

« Antwort #25 am: 05. Juli 2016, 21:57 »
Besten Dank Stecki, schon der Kommentar des Kollegen nach dir lässt wieder vermuten das man niemals mehr Anspruch darauf hat.

Sprich wenn ich wieder 18 Monate innerhalb von 2 Jahren nach der Weltreise gearbeitet habe, habe ich zukünftig auch wieder Anspruch? Eine kurze Bestätigung reicht, ich habs glaub jetzt vestanden :)

Dann verstehe ich das rumgeheule hier deutlich weniger, denn es ist ja für mich völlig klar kein Geld vom Staat nach einer freiwilligen Reise zu beziehen. Die viel grössere Angst wäre ja, wenn man eben nie nie nie mehr was erhält und dann allenfalls 20 Jahre nach der Weltreise darauf angewiesen ist.

Danke euch!
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Stecki

« Antwort #26 am: 06. Juli 2016, 07:23 »
Dieser Satz hier dürfte vielleicht etwas Logik hineinbringen: Sie müssen innerhalb der letzten 2 Jahre (Rahmenfrist für die Beitragszeit) vor der Erstanmeldung mindestens 12 Beitragsmonate nachweisen, das heisst, als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin gearbeitet haben."

Wenn Du nach 13 Monaten von einer Reise zurück kommst erfüllst Du dies eben nicht mehr. Wenn Du dann aber wieder ein paar Monate arbeitest bist Du schon wieder im grünen Bereich.

Hier findest Du wirklich alle Infos: http://www.treffpunkt-arbeit.ch
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