lookingforjohnny, so stimmt das auch nicht! Ich hatte mich auch nur wegen des Erhalts auf Arbeitslosengeld gemeldet, Aufhebungsvertrag zum 29.7., Wegzug ins Ausland zum 1.8., gleich alles so bei der Meldung angegeben.
Ich habe keine Sperrfrist bekommen und sogar für diese zwei Tage 30./31.7., die noch dazu ein Wochenende waren Geld bekommen. Man kann also durchaus für 4 Tage AlgI bekommen, auch wenn klar ist, dass man danach weg ist...