Thema: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage  (Gelesen 9765 mal)

Diggidi

« am: 29. August 2012, 22:24 »
Hallo zusammen,

vielleicht hat ja einer eine schnelle Antwort, damit ich nicht in allen Threads suchen muss. Hier die Fakten:

Heute habe ich die Kündigung von meinem Chef bekommen, zum 31.10.12 u am 4.11 geht es auf Reisen. Meine angedachte Vorgehensweise wäre nun folgenden:

Morgen rufe ich beim Arbeitsamt an und teile ihnen mit dass ich die Kündigung zum 31.10 bekommen habe, dadurch werde ich automatisch arbeitssuchend?? Arbeitslos würde ich ja erst am 1.11 werden, denke dass ich vorab aber schon ins system aufgenommen werde u dann zum 1.11 schon bezüge bekommen würde. Nun die Frage, wann sage ich dem Arbeitsamt dass ich auf eine Reise gehe? Rein theoretisch bekomme ich ja für 3 Novembertage Bezüge.

lg diggidi

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karoshi

« Antwort #1 am: 29. August 2012, 23:17 »
Das sagst Du ihnen am 02.11. (der 03.11. ist ein Samstag) telefonisch oder persönlich.

Du kannst Dich auch jetzt (=morgen) schon arbeitslos melden, das geht max. 3 Monate im Voraus.
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Diggidi

« Antwort #2 am: 30. August 2012, 09:03 »
Hi Karoshi,

danke für die schnelle Antwort. Also würdest du es im Gespräch auch nicht vorher erwähnen? Sagen die denn nichts dass ich erst 1 Tag vorher von der Reise erzähle (die wissen aj auch dass ich das Ticket wohl schon was länger habe). Das heißt aber auch, dass ich auf jeden Fall vorab einmal hin muss. um mich schon mal arbeitslos zu melden alles auszufüllen u somit direkt in die Bearbeitung der Bezüge zu kommen?

lg diggidi
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mieeezi

« Antwort #3 am: 03. September 2012, 16:46 »
Also ich hatte meine Kündigung zum 28.08.
Meine Reise geht am 29.09. los.

Am 29.08. bin ich zum Arbeitsamt, habe mich arbeitslos gemeldet und denen direkt erzählt, dass ich da auf Reisen gehe.
Wo liegt das Problem?

Geld steht mir zu, da ich ja für den einen Monat auch arbeiten gehen KÖNNTE, wenn sie denn etwas finden.
Werden sie aber nicht. ;)

...ich hab einfach alles so gesagt, wie es ist. Und wenn ich wieder da bin, bekomme ich auch wieder Geld.
So einfach! =)
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Diggidi

« Antwort #4 am: 04. September 2012, 08:45 »
Das Problem, könnte je nach Sachberarbeiterin darin liegen, dass sie einen zusammenhang herstellen zwischen "gekündigt worden" und "Auf Weltreise gehen". Und ich werde mich ja schon vorher arbeitslos melden müssen, da ich offiziell am 1. November arbeitslos bin (2ter ist ein Feiertag, 3ter ein Samstag).
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mieeezi

« Antwort #5 am: 07. September 2012, 21:22 »
Ja, aber wo liegt das Problem?

Du beziehst in dem Moment doch keine Gelder.

Ich habe z.Bsp. ganz offen gesagt, dass die Reise schon lange geplant ist und ich froh bin, dass ich jetzt gekündigt wurde.

Du wurdest gekündigt, du meldest dich fristgerecht. Du bewegst dich absolut im Rahmen des Gesetzes.
Ich kann dir nur sagen, wie ich es gemacht habe. ;)
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Diggidi

« Antwort #6 am: 08. September 2012, 19:53 »
Miiezi es gab auch schon den fall hier im Forum dass ein zu frühes sagen zu Problemen geführt hat deswegen wollte ich mal nach Erfahrungen von gekündigten Leuten fragen.
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Teal

« Antwort #7 am: 10. September 2012, 14:57 »
du musst ja nicht erzählen, dass du auf Weltreise gehst.
Kann ja sein, dass du kurz vom Burnout stehst und dich ne Woche im Ausland erholen musst, oder?
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Diggidi

« Antwort #8 am: 10. September 2012, 16:36 »
Äh nein den wenn ich angebe dass ich je Woche weg bin,is das ja was völlig anderes als 4 Monate.bei net Woche Bräuchte
Ich mich ja nicht abmelden!
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lookinforjonny.de

« Antwort #9 am: 20. September 2012, 00:05 »
Du kriegst nur Geld, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und das tust Du ja bei 4 Tagen definitiv nicht! Du kriegst das Geld auch eh erst zum Monatsende und hast nicht automatisch am 1.11. Geld auf dem Konto. Das heißt bevor Du Geld erhälst mußt Du ihnen bereits mitteilen, dass Du weg bist.

Und wenn Du nach 4 Tagen weg bist, werden die zum Monatsende auch nichts zahlen.
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Diggidi

« Antwort #10 am: 20. September 2012, 09:13 »
mir geht es ja nicht darum das geld vor abreise zu haben sondern generell...aber das mit dem arbeitsmarkt macht natürlich sinn wie du es schreibst...

ach ich ruf da einfach nächste woche mal an u sag wie es ist mal schaun was sie sagen, wenn es sinn macht trotzdem schon alle unterlagen inkl. die die mein chef ausfüllen muss einzureichen mach ich es natürlich gerne..

lg diggidi
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cocolino

« Antwort #11 am: 20. September 2012, 10:16 »
lookingforjohnny, so stimmt das auch nicht! Ich hatte mich auch nur wegen des Erhalts auf Arbeitslosengeld gemeldet, Aufhebungsvertrag zum 29.7., Wegzug ins Ausland zum 1.8., gleich alles so bei der Meldung angegeben.
Ich habe keine Sperrfrist bekommen und sogar für diese zwei Tage 30./31.7., die noch dazu ein Wochenende waren Geld bekommen. Man kann also durchaus für 4 Tage AlgI bekommen, auch wenn klar ist, dass man danach weg ist...

Diggidi

« Antwort #12 am: 20. September 2012, 15:00 »
Es stimmt auch nicht, wenn ich mich jetzt komplett melde mit allen unterlagen etc bekomme ich auch geld für die 4 tage rückwirkend. ich stehe ja dem arbeitsmarkt an einem WE nie zur Verfügung u die werden auch erstattet wenn mans jetzt mal ganz überspitzt sagen will.

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lookinforjonny.de

« Antwort #13 am: 26. September 2012, 23:41 »
na dann kommt es wahrscheinlich ganz auf den sachbearbeiter an. Rein von der Definition ist es verständlicherweise so, dass man nachvollziehbar zur Verfügung stehen muß. Macht ja auch Sinn. Aber ich glaube, da sitzen so einige, die auch mal ein Auge zudrücken.

Das Arbeitsamt ist gar nicht so übel, wie alle immer sagen!
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Diggidi

« Antwort #14 am: 27. September 2012, 08:45 »
wie richtig vermutet, steht mir geld zu für die wenigen tage da ich ja dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe.

lg diggidi
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