Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: Diggidi am 29. August 2012, 22:24

Titel: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Diggidi am 29. August 2012, 22:24
Hallo zusammen,

vielleicht hat ja einer eine schnelle Antwort, damit ich nicht in allen Threads suchen muss. Hier die Fakten:

Heute habe ich die Kündigung von meinem Chef bekommen, zum 31.10.12 u am 4.11 geht es auf Reisen. Meine angedachte Vorgehensweise wäre nun folgenden:

Morgen rufe ich beim Arbeitsamt an und teile ihnen mit dass ich die Kündigung zum 31.10 bekommen habe, dadurch werde ich automatisch arbeitssuchend?? Arbeitslos würde ich ja erst am 1.11 werden, denke dass ich vorab aber schon ins system aufgenommen werde u dann zum 1.11 schon bezüge bekommen würde. Nun die Frage, wann sage ich dem Arbeitsamt dass ich auf eine Reise gehe? Rein theoretisch bekomme ich ja für 3 Novembertage Bezüge.

lg diggidi

Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: karoshi am 29. August 2012, 23:17
Das sagst Du ihnen am 02.11. (der 03.11. ist ein Samstag) telefonisch oder persönlich.

Du kannst Dich auch jetzt (=morgen) schon arbeitslos melden, das geht max. 3 Monate im Voraus.
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Diggidi am 30. August 2012, 09:03
Hi Karoshi,

danke für die schnelle Antwort. Also würdest du es im Gespräch auch nicht vorher erwähnen? Sagen die denn nichts dass ich erst 1 Tag vorher von der Reise erzähle (die wissen aj auch dass ich das Ticket wohl schon was länger habe). Das heißt aber auch, dass ich auf jeden Fall vorab einmal hin muss. um mich schon mal arbeitslos zu melden alles auszufüllen u somit direkt in die Bearbeitung der Bezüge zu kommen?

lg diggidi
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: mieeezi am 03. September 2012, 16:46
Also ich hatte meine Kündigung zum 28.08.
Meine Reise geht am 29.09. los.

Am 29.08. bin ich zum Arbeitsamt, habe mich arbeitslos gemeldet und denen direkt erzählt, dass ich da auf Reisen gehe.
Wo liegt das Problem?

Geld steht mir zu, da ich ja für den einen Monat auch arbeiten gehen KÖNNTE, wenn sie denn etwas finden.
Werden sie aber nicht. ;)

...ich hab einfach alles so gesagt, wie es ist. Und wenn ich wieder da bin, bekomme ich auch wieder Geld.
So einfach! =)
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Diggidi am 04. September 2012, 08:45
Das Problem, könnte je nach Sachberarbeiterin darin liegen, dass sie einen zusammenhang herstellen zwischen "gekündigt worden" und "Auf Weltreise gehen". Und ich werde mich ja schon vorher arbeitslos melden müssen, da ich offiziell am 1. November arbeitslos bin (2ter ist ein Feiertag, 3ter ein Samstag).
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: mieeezi am 07. September 2012, 21:22
Ja, aber wo liegt das Problem?

Du beziehst in dem Moment doch keine Gelder.

Ich habe z.Bsp. ganz offen gesagt, dass die Reise schon lange geplant ist und ich froh bin, dass ich jetzt gekündigt wurde.

Du wurdest gekündigt, du meldest dich fristgerecht. Du bewegst dich absolut im Rahmen des Gesetzes.
Ich kann dir nur sagen, wie ich es gemacht habe. ;)
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Diggidi am 08. September 2012, 19:53
Miiezi es gab auch schon den fall hier im Forum dass ein zu frühes sagen zu Problemen geführt hat deswegen wollte ich mal nach Erfahrungen von gekündigten Leuten fragen.
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Teal am 10. September 2012, 14:57
du musst ja nicht erzählen, dass du auf Weltreise gehst.
Kann ja sein, dass du kurz vom Burnout stehst und dich ne Woche im Ausland erholen musst, oder?
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Diggidi am 10. September 2012, 16:36
Äh nein den wenn ich angebe dass ich je Woche weg bin,is das ja was völlig anderes als 4 Monate.bei net Woche Bräuchte
Ich mich ja nicht abmelden!
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: lookinforjonny.de am 20. September 2012, 00:05
Du kriegst nur Geld, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und das tust Du ja bei 4 Tagen definitiv nicht! Du kriegst das Geld auch eh erst zum Monatsende und hast nicht automatisch am 1.11. Geld auf dem Konto. Das heißt bevor Du Geld erhälst mußt Du ihnen bereits mitteilen, dass Du weg bist.

Und wenn Du nach 4 Tagen weg bist, werden die zum Monatsende auch nichts zahlen.
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Diggidi am 20. September 2012, 09:13
mir geht es ja nicht darum das geld vor abreise zu haben sondern generell...aber das mit dem arbeitsmarkt macht natürlich sinn wie du es schreibst...

ach ich ruf da einfach nächste woche mal an u sag wie es ist mal schaun was sie sagen, wenn es sinn macht trotzdem schon alle unterlagen inkl. die die mein chef ausfüllen muss einzureichen mach ich es natürlich gerne..

lg diggidi
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: cocolino am 20. September 2012, 10:16
lookingforjohnny, so stimmt das auch nicht! Ich hatte mich auch nur wegen des Erhalts auf Arbeitslosengeld gemeldet, Aufhebungsvertrag zum 29.7., Wegzug ins Ausland zum 1.8., gleich alles so bei der Meldung angegeben.
Ich habe keine Sperrfrist bekommen und sogar für diese zwei Tage 30./31.7., die noch dazu ein Wochenende waren Geld bekommen. Man kann also durchaus für 4 Tage AlgI bekommen, auch wenn klar ist, dass man danach weg ist...
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Diggidi am 20. September 2012, 15:00
Es stimmt auch nicht, wenn ich mich jetzt komplett melde mit allen unterlagen etc bekomme ich auch geld für die 4 tage rückwirkend. ich stehe ja dem arbeitsmarkt an einem WE nie zur Verfügung u die werden auch erstattet wenn mans jetzt mal ganz überspitzt sagen will.

Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: lookinforjonny.de am 26. September 2012, 23:41
na dann kommt es wahrscheinlich ganz auf den sachbearbeiter an. Rein von der Definition ist es verständlicherweise so, dass man nachvollziehbar zur Verfügung stehen muß. Macht ja auch Sinn. Aber ich glaube, da sitzen so einige, die auch mal ein Auge zudrücken.

Das Arbeitsamt ist gar nicht so übel, wie alle immer sagen!
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Diggidi am 27. September 2012, 08:45
wie richtig vermutet, steht mir geld zu für die wenigen tage da ich ja dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe.

lg diggidi
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: manado am 10. Oktober 2012, 20:19
Hallo zusammen,
so jetzt ist es bei mir auch soweit.
Bitte um kurze Hilfe/ Korrektur.

Ich habe den job gekündigt. Letzter Arbeitstag 31.12.2012.
Soweit ich das hier http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html (http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html) verstanden habe ist es an der Zeit mich Arbeitssuchend zu melden. ich werde das morgen telefonisch machen bzw. versuchen.
>> Dazu brauche ich meine Sozialversicherungsnummer, korrekt?

Und kurz vor Abflug (16.01.2013) melde ich mich arbeitslos. Oder muss ich schon am 02.01.2012 zum A-Amt?

Das Thema ist zwar ausgiebig besprochen worden, aber für mich pers. immer noch schwer zu fassen.
1000 Dank!
manado

Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Hias am 11. Oktober 2012, 07:02
Am 02.01. solltest du dich Arbeitslos melden, dann hast du Anrecht auf Arbeitslosengeld vom 02.01. bis 16.01.. Kurz vor Abflug meldest du dich dann ab, da du ja dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Diggidi am 11. Oktober 2012, 10:49
Hi Manado,

nicht nur das du solltest du MUSST dich arbeitslos melden. Zum einen geht es um Sicherung von Ansprüchen und zum anderes bist du ab 1.01.13 arbeitslos u solltest dich am besten schon im Dezember dort melden. AUch kannst du deinen Leistungsanspruch etc bereits fertig machen und vor deiner Reise einreichen etc. dir steht ja Geld für die 16 Tage im Januar zu.

lg diggidi
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: BB89 am 12. Oktober 2012, 10:51
Hallo,

ich habe heute meine Kündigung zum 31.12.2012 abgegeben. Der Flieger geht auch schon am 31.12. ab, sodass ich keine Chance habe mich arbeitslos zu melden um mir meine Ansprüche zu wahren falls ich länger als 1 Jahr wegbleiben sollte (ist nicht geplant, aber man weiß ja nie).
Gibt es eine irgendeine Möglichkeit sich vorher arbeitslos zu melden?
Wenn ich es richtig verstehe, brauche ich die AfA gar nicht kontaktieren, wenn es keine Möglichkeit gibt sich arbeitslos zu melden oder muss ich mich trotz allem abmelden?

Danke für eure Hilfe.
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: karoshi am 12. Oktober 2012, 11:06
Alle Antworten findest Du hier: http://weltreise-info.de/organisation/alg1_anspruch.html
Achte besonders auf den Hinweis auf die Möglichkeit, die erworbenen Ansprüche feststellen zu lassen.
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Diggidi am 12. Oktober 2012, 13:23
Hi BB89,

klar Du kannst dich schon vor deiner Abreise arbeitslos melden, du weisst ja dass du arbeitslos wirst sagst direkt dazu dass du auf Reisen bist. Dann wird das aber festgehalten so ist deine Sperre dann vorbei wenn du wieder kommst! Abmelden kannst du dich auch postalisch.

lg diggidi
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: karoshi am 12. Oktober 2012, 14:34
Sorry, aber das ist falsch. Arbeitsende am 31.12. und Abreise am 31.12. => Arbeit und Reisezeit überschneiden sich, eine Arbeitslosmeldung ist erst nach der Reise möglich.
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Diggidi am 12. Oktober 2012, 15:19
Mir haben sie am Telefon gesagt, auch wenn man keinen Tag Anspruch hat da man ja nicht da ist, sollte man es dennoch vorab mitteilen weil besser für Anspruchssicherung. Ob die  Info an der Hotline falsch war, kann ich natürlich nicht sagen.

lg diggidi
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: karoshi am 12. Oktober 2012, 16:32
Man muss da sauber trennen: Feststellung des Leistungsanspruchs ist unter Umständen möglich, das hängt vom Timing (wegen der nötigen Gehaltsbescheinigung) und vom guten Willen der Arbeitsagentur ab. Arbeitslosmeldung ist nicht möglich.
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Lilly_Putaner am 24. Oktober 2012, 09:09
Das sagst Du ihnen am 02.11. (der 03.11. ist ein Samstag) telefonisch oder persönlich.

Du kannst Dich auch jetzt (=morgen) schon arbeitslos melden, das geht max. 3 Monate im Voraus.

So hallo alle zusammen,

ich bin neu hier und verstehe nur bahnhof....
ich möchte im April auf "weltreise" gehen.
6 Monate. Nächste Woche wird ein Gespärch mit meinem Chef stattfinden in dem ic ihn um eine Beurlaubung während dieser Zeit bitten möchte, weil ich gerne in den Betrieb zurück möchte.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was wenn er das nicht tut?
Kündigen?Kündigen lassen?Muss ich das dem Arbeitsamt dann gleich melden und denen sagen, dass ich gehe?
Hab ich wenn ich nichts sage, denn nicht dauern Termine wie z.B. Arbeitsplatzvorschläge etc?
und wenn ich selber kündige, bin ich dann wenn ich zurück komm zwecks der Bezüge gesperrt oder geht das schon los solang ich schon weg bin?
Bitte helft mir, ich habe chaos im kopf *:-(*

Lilly_Putaner
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: FliegenOhneFallschirm am 24. Oktober 2012, 20:01
Hallo :) Ich hab da auch noch eine Frage: ich habe zwecks Weltreise gekündigt, mich arbeitsuchend und arbeitslos gemeldet. D.h. die nette Frau hat meine Personalien aufgenommen. Ich musste dann noch die Arbeitgeberbescheinigung und den Antrag auf ALG I abgeben. Habe ich auch gemacht.

Heute ruft mich dann das Arbeitsamt an und meinten, die würden das jetzt bearbeiten, ich müsste aber noch eine Stellungnahme abgeben, weil ich gekündigt habe, das Formular sei auf dem Postweg. Hattet ihr das auch? Wenn ja, was habt ihr geschrieben?

Eigentlich kann denen das doch egal sein? Ich bekomm ja eh die dreimonatige Sperre als "Strafe". Oder was meint ihr?

Liebe Grüße Foffi
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: karoshi am 24. Oktober 2012, 21:27
Das dürfte der Fragebogen bei eigener Kündigung sein. Der ist nur dazu da, um zu ermitteln, ob Du aus "wichtigem" Grund gekündigt hast. (Dann würdest Du nämlich keine Sperrfrist kriegen.)

LG, Karoshi
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: FliegenOhneFallschirm am 25. Oktober 2012, 11:16
Achso, danke! Die Sperrfrist ist ja egal. Nehm ich ja in Kauf, ist ja auch richtig! ;)

Dann kreuz ich da wahrscheinlich so etwas wie "persönliche Gründe" oder so an. Wenn ich den hier liegen hab, dann schreib ich euch was da genau drin steht. Liebe Grüße
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Diggidi am 27. Oktober 2012, 17:31
So um meinen eigenen Tread dann mal zu beenden: es war alles ganz easy ;-)

habe mich arbeitssuchend gemeldet, dann nach kurzer zeit gemeldet dass ich ab 4. november auf reise bin aber gerne die 4 tage arbeiten würde...als ich dann zum gespräch sollte hab ich dort angerufen u die dame beim amt gefragt ob dass für die 4 tage überhaupt sinn macht u sie meinte nein dann sehen wir uns im märz. dann hab ich mich 3 wochen vor arbeitsende arbeitslos gemeldet u war lezte woche in der leistungsabteilung, nach 4 minuten wieder raus und bekomme für die 4 tage mein geld...

lg diggidi
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Kasidu am 26. November 2012, 21:42
So, jetzt ist es bei mir soweit. Und ich hab auch noch gefühlte 1.000 Fragen  ???


Ich habe meinen Arbeitsvertrag zum 31.12. gekündigt und müsste mich dementsprechend jetzt eigentlich arbeitssuchend melden. Am 12.1. geht meine Reise los. Ich werde jedoch zwischen Weihnachten und Neujahr meinen Wohnsitz ummelden (zu meinen Eltern in meiner Heimatstadt).

Das heißt, arbeitssuchend melde ich mich in Ort A möglichst zeitnah.
Arbeitslos muss ich mich dann aber am 2.1. in Ort B melden.
Komplett abmelden wegen Auslandsaufenthalt erfolgt auch in Ort B.

Kriegt die Agentur für Arbeit das mit dem Umzug so schnell hin?? Soll ich beim arbeitssuchend melden in Ort A gleich auf den Umzug hinweisen und darum bitten, die Unterlagen an die dortige Agentur zu übermitteln? Oder wäre es schlauer, sich gar nicht erst in Ort A zu melden, sondern am 2.1. direkt in Ort B zum Amt zu gehen? (Geld bekomme ich aufgrund der Sperrfrist ja eh nicht.)

Und noch eine Frage: Wenn ich das richtig aus den Forumseinträgen gelesen hab, ist der ideale Zeitpunkt um das mit der Reise zu erzählen nachdem meine Bezüge festgestellt wurden und vor/während dem Gespräch mit dem Menschen, der mir einen Job sucht. Richtig?

Sorry, ich weiß, das Thema Arbeitsamt wurde hier schon oft beschrieben, aber die Fragen haben sich mir trotzdem gestellt. Da ich ggf. länger als 12 Monate unterwegs bin, will ich mich vor der Reise auf jeden Fall melden.

Danke für eure Meinung!  

Viele Grüße!
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: mieeezi am 26. November 2012, 22:13
Keine Ahnung, wie das andere gemacht haben, aber ich hab gleich alles erzaehlt. Es gab ueberhaupt keine Probleme.

Ich wuerde dir allerdings empfehlen, dich einfach gleich schon umzumelden und dann gleich zur neuen Agentur zu gehen, sonst musst du alles 2x erzaehlen.

Deine Bezuege sind gesetzlich geregelt. Sie stehen dir zu. Da gibts gar keine Disskussionen.
Und wenn du wiederkommst, bevor 1 Jahr vergangen ist, stehen dir die restlichen 50 Wochen auch wieder zu.

Punkt aus!  ;)
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: Kasidu am 26. November 2012, 22:44
Ich wuerde dir allerdings empfehlen, dich einfach gleich schon umzumelden und dann gleich zur neuen Agentur zu gehen, sonst musst du alles 2x erzaehlen.

Das wäre theoretisch wohl die beste Option, allerdings werde ich vor Weihnachten nicht noch einmal in meiner Heimatstadt sein. Und mal eben hinfahren zum Ummelden ist bei 500km oneway jetzt auch nicht so der burner  ;)
Titel: Re: Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage
Beitrag von: n_rtw am 26. November 2012, 23:58
Wegen der Bestimmung der Bezüge musst du schauen, dass du alle relevanten Daten von deinem Arbeitgeber (ausgefüllte Arbeitsbescheinigung - von der Homepage beim Arbeitsamt runterzuladen) und Lohnsteuerkarte (bzw. das was es jetzt dafür gibt) am besten frühzeitig bekommst. Erst mit den Unterlagen kannst du den Antrag final stellen und die Ansprüche werden bestimmt (so zumindest hier in Berlin). Mein Arbeitgeber trödelt da einen ganzen Monat und somit bin ich sehr froh, zwischen Beginn der Arbeitslosigkeit und Reisebeginn etwas mehr Zeit zu haben. Mir ist auch nicht ganz klar, inwieweit das Arbeitsamt noch die Ansprüche bestimmt, wenn du ja eigentlich schon abgemeldet bist. Da musst du mal nachfragen.

Ich habe übrigens gleich bei der Arbeitslosmeldung erzählt, dass ich auf Weltreise fahre. Das schien erst mal ok, aber noch habe ich den Antrag auf Feststellung Arbeitslosengeld nicht gestellt und sie haben mir auch einen Termin mit meiner Arbeitsvermittlerin gegeben... Mal sehen, was da noch kommt.

n_rtw