Thema: ALG I - Fragebogen bei eigener Kündigung  (Gelesen 19489 mal)

sandtour

« am: 28. September 2010, 20:14 »
Hallo nochmals zusammen,
für meine anstehende Weltreise habe ich meine Arbeit selbst gekündigt. Nun stellt mich der Fragebogen des Arbeitsamtes vor neue Probleme  :-\
Was schreibt man denn am besten zu der Frage: Aus welchen Gründen haben Sie das Beschäftigungsverhältnis beendet?
(ich kann doch da nich die Weltreise reinschreiben  ???)
Und habt ihr mal geschrieben, ob ihr irgendetwas unternommen habt, um "die Gründe" zu beseitigen??

Vielen Dank und VG
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karoshi

« Antwort #1 am: 01. Oktober 2010, 03:52 »
Was schreibt man denn am besten zu der Frage: Aus welchen Gründen haben Sie das Beschäftigungsverhältnis beendet?
(ich kann doch da nich die Weltreise reinschreiben  ???)
Koenntest Du schon machen. Neutraler ist allerdings der Begriff "berufliche Auszeit".

Und habt ihr mal geschrieben, ob ihr irgendetwas unternommen habt, um "die Gründe" zu beseitigen??
Die Arbeitsagentur scheint davon auszugehen, dass man seinen Job nur kuendigt, weil einen etwas hinaustreibt. Dass einen etwas hinauszieht, ist in deren Formularen nicht vorgesehen. Nachdem schon aus der Beantwortung der ersten Frage klar ist, dass die zweite sinnlos ist, wuerde ich hier gar nichts reinschreiben, hilfsweise einfach "nein".

LG, Karoshi
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nanni

« Antwort #2 am: 01. Oktober 2010, 09:20 »
Hallo!

Sag mal, welchen Fragebogen hast du denn da bekommen?? Ich hab den gar niiie ausgehändigt bekommen.. nur den Wisch für den bisherigen Arbeitgeber und dann noch den über meine Qualifikationen/Lebenslauf etc für das Beratungsgespräch..

War persönlich dort, drei Monate vor meinem letzten offziellen Arbeitstag und hab da dem Typen gesagt, dass ich den Job eben nicht mehr machen möchte. Gut, ich hab halt studiert und was völlig "profilfremdes" gemacht und das dann so hingedreht, dass ich mich beruflich wieder in diese Richtung bewegen möchte..
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sandtour

« Antwort #3 am: 04. Oktober 2010, 11:20 »
Hallo Karoshi, danke für deine Antwort.  ;)

Hallo nanni, da ich selbst gekündigt habe, haben die mir so´nen Frageborgen "Fragebogen bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag" mit 4 Fragen mitgegeben.

VG an alle - übermorgen gehts loooossss  ;D
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cielo

« Antwort #4 am: 04. Oktober 2010, 11:27 »
ich hab den auch bekommen und bin da auch noch unschlüssig.

heißt das du fliegst ohne bewilligungsbescheid los?
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cielo

« Antwort #5 am: 06. Oktober 2010, 20:52 »
sag mal, habt ihr alle mit offenen karten gespielt und gesagt, dass ihr nicht wirklich sucht, sondern auf reise geht? ich bin total unsicher bei dem fragebogen :-\. würde ich es nicht angeben müsst ich mich beim gespräch ja auch rechtfertigen warum ich mich noch nicht beworben habe. ich hab aber angst, dann kein geld zu bekommen :-\.
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CPT_CHAOS

« Antwort #6 am: 07. Oktober 2010, 15:31 »
Würde mich auch mal interessieren. Warum nicht einfach "Weltreise" reinschreiben? Ist zwar ungewöhnlich aber nicht verboten oder? Wir leben ja in einem freien Land...

"Berufliche Auszeit" hört sich IMHO sogar schlimmer an als "Weltreise", denn das klingt so als wenn man einfach nur keinen Bock mehr hat und sich auf die faule Haut setzen will. "Weltreise" ist dagegen etwas wovon insgeheim doch Viele träumen und Respekt haben...

Wie auch immer: Kann mir eigentlich nicht vorstellen dass die - egal was da drin steht - deswegen das Geld kürzen dürfen. Das wäre ja Willkür pur. Meine Gründe sind meine Gründe.

Jemand Erfahrungen hier aus 1. Hand?
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karoshi

« Antwort #7 am: 07. Oktober 2010, 15:45 »
Ich persönlich glaube ja, dass der Fragebogen eher dazu dient, die Fälle zu ermitteln, in denen jemand zu einer eigenen Kündigung gezwungen wurde, z.B. durch Mobbing oder dergleichen. (Dann wäre die Arbeitslosigkeit nämlich nicht mehr selbstverschuldet, und die Sperrfrist könnte wegfallen.) Ich kann allerdings auch komplett falsch liegen...

Jedenfalls ist eine Weltreise genauso wenig verboten wie eine Kündigung wegen Arbeitsunlust, und neben der Sperrfrist sind in keinem Fall weitere Kürzungen zu erwarten. Dafür gibt es nämlich gar keine Rechtsgrundlage.

LG, Karoshi
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cielo

« Antwort #8 am: 07. Oktober 2010, 15:54 »
ok, dann geb ich die reise an :).

nee ich glaube eher dass der fragebogen dazu dient zu hinterfragen warum man gekündigt hat, also ob man nicht zu leichtfertig den job aufgegeben hat weil man kein bock zu arbeiten hat. es geht ja immerhin um leistungen, die bezahlt werden müssen und leute, die in arbeit gebracht werden müssen. die sperrfrist ist denen doch ganz recht, 3 monate weniger geld zahlen ...
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sandtour

« Antwort #9 am: 09. Oktober 2010, 12:20 »
Hallo zusammen, ja, ich bin los, ohne den Bescheid abzuwarten, hatte leider keine zeit mehr, und meine Mutti hat alles fuer mich abgegeben, ich hatte nun einfach reingeschrieben, dass ich eine berufliche Neuorientierung anstrebe...die Reise habe ich nicht benannt, man kann ja auch sagen, dass man nen Praktikum im ausland macht...VG aus Bangkok
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ChristophB

« Antwort #10 am: 09. Oktober 2010, 13:30 »
Ich hab mit komplett offenen Karten gespielt und denen schon am Telefon bei der ersten Nachfrage meine Plaene genannt. Die genannte Frage habe ich mit "Weltreise" beantwortet. Alle, wirklich jeder bei Arbeitsamt war sehr hilfsbereit, sehr nett und hat mir bestens geholfen, mit meinen Zielen. Alle waren sehr interessiert, haben sich ueber die Reise erkundigt und oft gesagt, wie toll sie das finden.

Nur beste Erfahrungen.
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CPT_CHAOS

« Antwort #11 am: 09. Oktober 2010, 18:03 »
ok, dann geb ich die reise an :).

nee ich glaube eher dass der fragebogen dazu dient zu hinterfragen warum man gekündigt hat, also ob man nicht zu leichtfertig den job aufgegeben hat weil man kein bock zu arbeiten hat ...
Das glaube ich eben nicht aus eben den auch von Karoshi genannten Gründen: Dafür gibts es ja gar keine Rechtsgrundlage. Du hast laut Gesetz Anspruch auf das Geld - warum du gekündigt hast ist für die vielleicht aus statistischen Gründen interessant - aber kürzen dürfen die deswegen auf keinen Fall. Sonst wäre das ja Willkür pur und jeder würde "zu leichtfertig" anders interpretieren. Neenee so läuft das nicht und das ist auch gut so! :-)
Ich werde die Reise definitiv auch angeben wenns soweit ist. Warum denn nicht? Muss man sich doch nicht schämen für! (Ich wette die Meisten beneiden dich drum insgeheim)

P.S.
In so Sachen ist Dtl. doch ganz schön organisiert und man kann sich auf die Abläufe verlassen. Weiß man zu schätzen wenn man schonmal sich mit der Bürokratie in teils doch sehr korrupten Ländern rumschlagen durfte... ;)
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cielo

« Antwort #12 am: 09. Oktober 2010, 19:35 »
ok, dann bin ich ja beruhigt :D. auch dass man den antrag auf arbeitslosengeld offensichtlich nicht persönlich abgeben muss. danke für die infos!
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karoshi

« Antwort #13 am: 09. Oktober 2010, 22:42 »
auch dass man den antrag auf arbeitslosengeld offensichtlich nicht persönlich abgeben muss. danke für die infos!
Doch, die Arbeitslosmeldung muss man persönlich abgeben!!! Alle weiteren Schriftstücke kann man auch postalisch oder durch einen Bevollmächtigten einreichen.

LG, Karoshi
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cielo

« Antwort #14 am: 10. Oktober 2010, 16:19 »
hm, aber das ist doch was anderes als der antrag auf arbeitslosengeld oder nicht? ich werd das mal bei dem gespräch mit dem arbeitsvermittler nachfragen wie das in meinem falle ist.
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