Thema: ALG I - Fragebogen bei eigener Kündigung  (Gelesen 18729 mal)

CatrinaChristian

« Antwort #15 am: 25. November 2010, 12:40 »
Hallo zusammen,

ich habe auch für die bevorstehende reise mein Arbeitsverhältnis gekündigt und nun die Bestätigung von meinem Arbeigeber bekommen.

Kann ich mich jetzt schon Arbeitslos melden, obwohl ich erst zum 15.01.2011 kündige ? Oder muss ich direkt an meinem letzten Arbeitstag zum Arbeitsamt ?

Kann ich mich gleich bei der Arbeitslosigkeitsmeldung wieder abmelden, da ja die reise einige Tage später schon losgeht.

Viele Grüße
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karoshi

« Antwort #16 am: 25. November 2010, 13:04 »
Kann ich mich jetzt schon Arbeitslos melden, obwohl ich erst zum 15.01.2011 kündige ?
Ja, ab 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnis.

Kann ich mich gleich bei der Arbeitslosigkeitsmeldung wieder abmelden, da ja die reise einige Tage später schon losgeht.
Das machst Du möglichst kurz vor der Reise.

Idealerweise nicht beide Vorgänge im selben Aufwasch, weil sonst die Arbeitsagentur auf die Idee kommen könnte, die Grauzonen im Gesetz zu Deinen Ungunsten auszulegen. (Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, also keine Ansprüche.)

LG, Karoshi
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nanni

« Antwort #17 am: 25. November 2010, 16:01 »
Also, falls es noch interessiert (nachdem ich den Fragebogen auch bekommen hab): die Fragen dieses Bogens bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag dienen tatsächlich lediglich zur Entscheidung, ob die Sperrfrist von 12 Wochen eintritt oder nicht. Nebenbei bemerkt: die haben bei mir nicht mal nen Blick drauf geworfen, hab einfach mal die 12 Wochen aufgebrummt bekommen. Aber wurde ja auch nicht gemobbt.. Ich hab nicht ganz mit offenen Karten gespielt, heißt, in dem Bogen hatte ich die Reise nicht angegeben. Aber da ich seit 1.10. ohne feste Stelle bin, musste ich ja begründen, warum ich mich erst diese Woche bei der Arbeitsagentur meldete. Ein einfaches "war im Ausland" genügte, da ich bereits die drei Monate vor meinem letzten Arbeitstag da war und dann während meines Resturlaubs (quasi noch angestellt) aufgebrochen bin..
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karoshi

« Antwort #18 am: 25. November 2010, 17:13 »
Die Sperrfrist müsste bei Dir aber schon ab dem 01.10. laufen, richtig?
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nanni

« Antwort #19 am: 25. November 2010, 17:51 »
Genau, die Sperrfrist läuft seit 1.10., was bedeutet, dass sie- oh, du Fröhliche - am 24.12. vorüber ist! ;)
Im Übrigen ist man auch während der Sperrfrist über die Arbeitsagentur versichert, zumindest nach dem ersten Monat. Heißt, im Oktober hätte ich mich dann noch selbst krankenversichern müssen, ab November hätte die Arbeitsagentur das Ganze übernommen; in meinem Fall dann ab Tag der (Rück-)Meldung..
Sollten noch Fragen aufkommen, muss Dienstag zu meinem Vermittlungsgespräch und könnte ja mal nachfragen ;)
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karoshi

« Antwort #20 am: 25. November 2010, 17:57 »
Im Übrigen ist man auch während der Sperrfrist über die Arbeitsagentur versichert, zumindest nach dem ersten Monat. Heißt, im Oktober hätte ich mich dann noch selbst krankenversichern müssen, ab November hätte die Arbeitsagentur das Ganze übernommen;
Fast richtig. :) Im ersten Monat wärst Du noch beitragsfrei nachversichert gewesen, d.h. Du hättest Deine alte KV behalten können, ohne dass jemand Beiträge zahlen muss. Die Regelung dient dazu, beim Wechsel von Jobs (die sich ja nicht immer nahtlos aneinander anschließen) keine Lücke entstehen zu lassen.
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CatrinaChristian

« Antwort #21 am: 26. November 2010, 09:36 »
Kann ich mich gleich bei der Arbeitslosigkeitsmeldung wieder abmelden, da ja die reise einige Tage später schon losgeht.
Das machst Du möglichst kurz vor der Reise.

Idealerweise nicht beide Vorgänge im selben Aufwasch, weil sonst die Arbeitsagentur auf die Idee kommen könnte, die Grauzonen im Gesetz zu Deinen Ungunsten auszulegen. (Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, also keine Ansprüche.)

LG, Karoshi

Ok danke für den Tipp. Das hätte ich sonst so gemacht.

Muss ich mich dann trotzdem in den paar Tagen zwischen dem letzten Arbeitstag und dem Reisebeginn um eine Stelle bemühen )Bewerbungenschreiben usw)
Wie läuft das ab ?

Danke und Grüße
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karoshi

« Antwort #22 am: 26. November 2010, 10:10 »
Muss ich mich dann trotzdem in den paar Tagen zwischen dem letzten Arbeitstag und dem Reisebeginn um eine Stelle bemühen )Bewerbungenschreiben usw)
Wie läuft das ab ?
Jetzt kommen wir langsam vom Thema ab, aber ganz kurz: so schnell mahlen die Mühlen nicht. Erfolgreiche Eigenbemühungen brauchen Vorbereitungszeit, das weiß die Arbeitsagentur auch. Man wird in den ersten Wochen keine Nachweise von Dir fordern. Es kann aber sein, dass man Dir Stellenvorschläge schickt, wo Du Dich dann bewerben musst. Auch hier gilt: Du hast ein paar Wochen Zeit, Dich zu bewerben. Und notfalls ist ja eine schlechte Bewerbung auch schnell rausgehauen. ;)

LG, Karoshi
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nanni

« Antwort #23 am: 26. November 2010, 20:38 »
Hm, danke, Karoshi - auch wenn es jetzt zu spät ist.. aber dann war wohl das ganze Heckmeck mit der TK mal wieder umsonst.. :( Beim nächsten Mal weiß ich's besser ;)
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CatrinaChristian

« Antwort #24 am: 01. Dezember 2010, 12:57 »

Idealerweise nicht beide Vorgänge im selben Aufwasch, weil sonst die Arbeitsagentur auf die Idee kommen könnte, die Grauzonen im Gesetz zu Deinen Ungunsten auszulegen. (Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, also keine Ansprüche.)


Was soll ich denn angeben, weshalb ich gekündigt habe ? In einem anderen Beitrag wurde gesagt, es wäre kein Problem "Weltreise" anzugeben.

Viele Grüße
C.
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