Moin,
ich bin Ivo und ich lebe derzeit in Saarbrücken. Die letzten 4 Jahre habe ich Vollzeit in der IT gearbeitet und möchte demnächst eine weitere Reise unternehmen. Bei meinen bisherigen Backpacking-Reisen war ich noch Student und musste mich um wenig Behördenkram kümmern. Da ich meine Arbeitsstelle zum Jahresende sowieso kündigen möchte, wäre das der perfekte Zeitraum für eine Reise, falls Corona nicht doch alles ruiniert. Allerdings bleibe ich zuversichtlich! Zumal ich flexibel bin und meine "Reiseplanung" nahezu jedes Land als mögliches Reiseziel vorsieht.
Probleme habe ich allerdings mit dem Thema Arbeitslosengeld und hoffe, dass ihr mir da helfen könnt und meine Annahmen bestätigen könnt.
1. Anspruch: Da ich 4 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe und dementsprechend meine Beiträge gezahlt habe, habe ich prinzipiell Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zu Beachten ist die Sperrfrist von 3 Monaten (bzw. 1/4 der Anspruchsdauer aufgrund der Eigenkündigung) und das ich nur Geld erhalte, wenn ich in Deutschland wirklich auf Arbeitssuche bin, ergo also nach meiner Reise. Da ich innerhalb der letzten 5 Jahre mehr als 24 Monate gearbeitet habe, habe ich einen Anspruch von maximal 12 Monaten abzüglich der Sperrfrist von 3 Monaten = 9 Monate. Allerdings hoffe ich, dass ich bereits nach 1-2 Monaten eine neue Stelle habe und das nicht in Anspruch nehmen muss.
2. Ablauf:
30.09.2020 Kündigung (3 Monate Kündigungsfrist)
30.09.2020 Meldung bei der Agentur für Arbeit mit Beendigungsdatum des Arbeitsverhätnisses zum 31.12.2020 (Meldung erfolgt demnach fristgerecht 3 Monate vor der Arbeitslosgikeit)
01.12.2020 Reisestart (Aufgrund von Resturlaub kann ich bereits zum 01.12.2020 mit meiner Reise starten, falls Corona mir keine Probleme macht)
31.12.2020 Letzter offizieller Arbeitstag und damit Ende des Arbeitsverhältnis + Start der Arbeitslosigkeit am Folgetag
01.01.2020 Abmeldung bei der Agentur für Arbeit (Da ich im Ausland bin entfallen die Vorraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld. Die Sperrfrist läuft allerdings weiter.
31.03.2020 Ende meiner Reise
01.04.2020 Meldung bei der Agentur für Arbeit. Ab hier bin ich dann sozusagen offiziell arbeitslos und bekommen Arbeitslosengeld. Zudem läuft der typische Prozess wie Gespräche mit dem Arveitsvermittler, Bewerbungen usw.
Stimmen meine Annahmen und die Vorgehensweise?
Ist es außerdem richtig, dass wärend der Sperrfrist meine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden, obwohl ich im Ausland bin?